Und wieder ein Fall der die Statistik hochtreibt

Es gibt 95 Antworten in diesem Thema, welches 8.935 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2009 um 15:57) ist von Derringer.

  • Zitat

    Nach einem Vernehmungsgespräch mit den Polizeibeamtenstimmte der offenbar reuige 54-Jährige der Vernichtung seiner Gaspistole und der freiwilligen Rückgabe des Kleinen Waffenscheins an die ausstellende Behörde zu.

    :bash:
    Armes Deutschland was will man sonst noch mehr dazu schreiben

    wahrscheinlich hätte der Typ sich auch noch dazu bereit erklärt
    den Einsatz zu zahlen und an die armen verschreckten Kunden eine wiedergutmachung zu leisten :cc

    ein wunder das das Kaufhaus nicht gleich Evakuiert wurde und Amok alarm gegeben wurde.

    ich hätte ja nur gelacht wen es wirklich ein Zivil bulle Polizist gewesen währe *lol*

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Da niemand dabei war, kann man nur spekulieren.
    Allerdings sehe ich bei "freiwillige" Abgabe des KWs und Vernichtung der SSW, sowie "Reue" des Mannes ebenfalls es so, daß er mit großer Wahrscheinlichkeit unter Druck gesetzt wurde, diesen Dingen zuzustimmen, um zeitnah ohne Anklage wieder auf freien Fuß zu kommen - also eine mögliche Rechtsbeugung und Nötigung seitens der Vernehmungsbeamten.

    Eines zeigt dieser Fall aber mal wieder ganz deutlich:

    - bei Sichtung einer Schußwaffe setzt der Verstand der meisten Bürger und Beamten aus.

    warum hat nach Polizeieinsätzen wegen nächtlicher Ruhestörung noch nie ein "Täter" Reue gezeigt und der Verschrottung seiner Musikanlage zugestimmt ?

  • Ich habe jetzt den Artikel mal gelesen und auch ich fiinde rein gar nichts, was hier in irgendeiner Art und Weise strafrechtlich relevant wäre.

    Der gute Herr hat sich in ein Einkaufszentrum begeben und dabei unter Mitführung der erforderlichen Erlaubnisdokumente eine SSW geführt. Gut. In dem Einkaufszentrum sieht die Hausordnung MÖGLICHERWEISE ein Verbot des Mitführens von Waffen vor (genau wissen wir das ja nicht einmal). Wenn schon. Auch gut.

    Was bleibt ist also, dass der gute Mann gegen eine privatrechtliche Hausordnung verstoßen hat, womit der Hausrechtsinhaber grds. berechtigt gewesen wäre, den Mann des Objektes zu verweisen. Bis dahin sind wir in einer rein zivilrechtlichen Angelegenheit unterwegs.

    Erst, wenn der Mann dem nicht nachkommt, kommen wir in den Bereich rein, wo es hinsichtlich eines Hausfriedensbruchs gem. § 123 StGB auch in strafrechtlicher Hinsicht interessant werden könnte.

    Nun rechtfertigt selbst eine mögliche Bestrafung wegen Hausfriedensbruch noch nicht per se die Annahme der Unzuverlässigkeit, um eine waffenrechtliche Erlaubnis zu widerrufen. Mehr als 60 Tagessätze sind kaum denkbar; bei einem unbescholtenen Bürger wird es in der Regel eine Einstellung gem. § 153 a StPO - möglicherweise unter Auflagen. Daneben setzt das ganze entweder noch ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung oder aber einen Strafantrag des Hausrechtsinhabers voraus, damit die Sache überhaupt aufgerollt wird.

    Waffenrechtlich ist an der Sache also m. E. so rein gar nichts zu finden bis dahin, so dass nicht recht ersichtlich ist, weshalb der gute Mann hier überhaupt auch nur ansatzweise freiwillig auf Waffe und waffenrechtliche Erlaubnis hätte verzichten sollen.

    Einzig und allein denkbar, aber auch das sehr weit hergeholt, wäre für mich eine vorläufige Beschlagnahme bzw. Sicherstellung der Waffe aus gefahrenabwehrenden und damit polizeirechtlichen Gründen, weil er ja immerhin in diesem Moment mit der sichtbaren Waffe für Unruhe gesorgt hat. Dann hätte er die Waffe aber sich später auf der Polizeidienststelle wieder abholen können.

    Ich vermute also fast, dass dem Bürger hier eine strafrechtliche Verfolgung - wegen was auch immer - in Aussicht gestellt wurde, auf die es sich positiv auswirken würde, wenn er einer Einziehung der Waffe und der waffenrechtlichen Erlaubnis zustimmen würde (was ja, wenn da wirklich in strafrechtlicher Hinsicht etwas zu holen gewesen wäre, auch gar nicht so weit hergeholt wäre). Hören oder erleben tue ich solche Aussagen aber nicht erstmalig, weshalb es mich nicht wundern würde, wenn hier aufgrund der Sachunkenntnis des Beamten eine entsprechende Aussage - vielleicht nicht einmal böswillig - getroffen wurde.

    Fakt ist aber auch, dass keiner von uns bei dem Vorgang dabei war und keiner von uns den Bürger oder die betreffenden Beamten zu dem Thema gehört haben dürfte. Von daher mutmaßen wir hier lediglich an einer Pressemeldung entlang, was natürlich auch für meine Aussagen gilt. Mit sowas bin ich auch immer etwas vorsichtig, denn solche Geschichten haben meist irgendwelche Nebenschauplätze, die in die Berichterstattung keinen Eingang finden, ex ante betrachtet aber möglicherweise die eine oder andere Maßnahme dann doch rechtfertigen.

    Und wenn es ein Beamter in zivil gewesen wäre:

    Nun, das käme nicht zum ersten Mal vor, dass man eigene Kollegen aufrollt, weil man sie nicht gleich als solche erkennt. Hier wird eben die Marke noch nicht offen am Revers oder am Gürtel getragen, wie man es aus den USA und insbesondere den Darstellungen in Filmen und Serien kennt.

    Ich erinnere mich da insbesondere an Aussagen über eine gewalttätige Auseinandersetzung in Berlin zu einem 1. Mai, als ein Beweissicherungs- und Festnahmezug der Berliner Polizei Kollegen in zivil aufrollte und wohl zum Teil auch ganz schön hart anging und böse zurichtete, weil irgendwie aufgefallen war, dass da mitten in der Gruppe aus Steinewerfern auch "bewaffnete Demonstrationsteilnehmer" anwesend gewesen sein sollen. Leider handelte es sich um Beamte in zivil, die versuchten, das Feld aus Steinewerfern von hinten aufzurollen...

    Kommunikation ist halt alles.

    Jedenfalls ist man seit diesem Vorgang dazu übergegangen, sich schnellstmöglich bei polizeilichem Tätigwerden eindeutig zu kennzeichnen, um solche Verwechslungen künftig auszuschließen. Entweder werden also die schönen grünen bzw. blauen Sabberlätzchen oder Armbinden angelegt oder zumindest der Dienstausweis sichtbar um den Hals gehängt.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Korrekt. Eine Hausordnung alleine begründet noch nicht den § 123 StGB.
    Vielmehr muss erkennbar werden, dass entgegen der Hausordnung gehandelt wird.
    (Der Bankräuber, der unmaskiert die Bank betritt, verstößt nicht gegen § 123.
    Der Bankräuber, der maskiert die Bank betritt, verstößt sogleich gegen §123). Hier war der Beschuldigte zugleich Kunde und führte prinzipiell nicht sichtbar, daher kann in keinem Fall ein Verstoß gegen § 123 vorliegen.

    Der Pressebericht der Polizei liefert auch keine neuen Hinweise.

    Der Beschuldigte hätte also gut getan, entweder die Herren über ihren Irrtum aufzuklären, andernfalls das Fresschen zu halten und einen Anwalt zu konsultieren. Wenn sich der Fall tatsächlich so zugetragen hat, wie im Pressebericht, dann hat er sich ganz schön übers Ohr hauen lassen. Denn das Kaufhaus unterliegt keinem Führungsverbot.
    Die schwammige Vormulierung in dem Polizeibericht legt die Vermutung nicht fern, dass der Irrum bei der Polizei bekannt ist.
    Bei dem Ermittlungsverfahren wird also vermutlich auch nicht viel bei rumkommen.

  • hr-online weiß es angeblich besser:

    Zitat


    Polizei-Einsatz
    Mann mit Gaspistole unterwegs
    Die Polizei hat am Montag in Kassel einen Mann festgenommen, der in einem Einkaufszentrum mit einer Gaspistole unterwegs war.
    Zeugen hatten zuvor in einer Gaststätte die Waffe im Hosenbund des 54-Jährigen gesehen und die Beamten alarmiert. Der Mann ließ sich widerstandslos festnehmen. Er hatte zwar einen entsprechenden Waffenschein, er hätte die Gaspistole aber nicht in das Einkaufszentrum mitnehmen dürfen.

    Quelle: hr-text


    Interessant auch die Kommentare hier:
    http://www.hna.de/breakingnews/0…enfvier_Ja.html

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    ....
    Eines zeigt dieser Fall aber mal wieder ganz deutlich:

    - bei Sichtung einer Schußwaffe setzt der Verstand der meisten Bürger und Beamten aus.

    ....


    Verständlich und nicht verwerflich.

    Zitat

    Original von Patrio.Souverän

    Wie Recht du damit hast, kann man an einer Kurzmeldung vom letzten Freitag in meiner Lokalzeitung sehen (leider gibt's davon keine onlineversion):

    PS

    Aus dem von dir zitierten würde ich das auf ein Missverständnis zwischen Arzt und patient zurückführen.
    Da der Arzt nach meinen Recherchen nur bei einem Gefahrenpotential eine Schussverletzung anzeigen muss, wird der Patient ihm wohl verschwiegen haben, dass er Sport-/Hobbyschütze ist und zu Hause trainiert hat und ihm dabei dieses Missgeschick mit der LP passiert ist.

    Diese Seite beweist, was bisher keine Studie beweisen konnte: Die Intelligenz deutscher Bürger wird unterwandert von einer zeitung und deren Onlineportal!

    Ich will eine Daisy 717 :cry:

  • Man was sinnreiche kommentare....da schwillt einem der kamm bei soviel aroganz der gutmenschen...

    CPS Competition,Nighthawk,Harrington Mod. GAT;HW 57;Umarex GPDA9,2x IWG SP15 Compact,ME 9 mod.PARA Sport Exclusiv,ME P08 Antik,Colt Gold Cup;P99 AS,HK P8;Norinco QJ12 Salut Pumpgun
    BILDER

  • ja hallo hallo ich hab keine ahnung von waffen aber damit tun sich ja die menschen tot schießen und so alles voll böse und alle mit waffe sind verbrecher , meine meinung wurde durch pro7 und rtl geprägt ,ich hoffe der mann kommt in den knast weil solche menschen sind doch tiere , eine waffe , in der öffentlichkeit , wo doch jeden tag hunderte menschen in deutschland erschossen werden....

    so in dem dreh ^^

    geht ein zyklop zum augearzt

    :n17:

    :laugh:

  • Zitat

    Original von baumstamm
    der typ kann doch noch froh sein, das die bürger in uniform und mit pensionsanspruch ihn nicht gleich mit 20 ader 30 schuß vorsorglich niedergestreckt haben wie in manch anderen fällen! ich erinnere nur an den fall wo ein schühler mit 20 schüssen vorsorglich niedergestreckt wurde weil er ein küchenmesser hatte und die staatsanwaltschaft noch nicht mal klage erhob.

    Hmmmm. angeblich war der Schüler unter Drogen, somit unberechenbar und konnte somit die ersten Einschüsse nicht Spüren, deshalb war es woll doch Notwehr, wenn er auf die Beamten mit einem Messer losgeht.

    P.S. Die Beamten wurden Freigesprochen und können ihren Dienst wieder verrichten.

  • Zitat

    Original von der_fuchs
    ja hallo hallo ich hab keine ahnung von waffen aber damit tun sich ja die menschen tot schießen und so alles voll böse und alle mit waffe sind verbrecher , meine meinung wurde durch pro7 und rtl geprägt ,ich hoffe der mann kommt in den knast weil solche menschen sind doch tiere , eine waffe , in der öffentlichkeit , wo doch jeden tag hunderte menschen in deutschland erschossen werden....
    ....

    hehe ;)

    Man stelle sich nur vor was passieren würde, wenn jemand das WaffG wörtlich nehmen und die Befreiung vom Führverbot für Armbrüste und Vorderladerwaffen mit Steinschloss mal in 'ner Fußgängerzone testen würde... :ngrins:

    Bei den 'tollen WaffG Kenntnissen einiger Ordnungshüter' wäre eine Kevlarweste für den Selbstschutz wohl die mindeste Sicherheitsvorkehrung... :cry:

    Beste Grüße!
    PS

    'Patriotischer Souverän' postet bei sondereinheiten.de und gun-forum.de...
    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • Echt schön, wie hier die legalen Waffenbesitzer zu Schwerverbrechern werden.

    Hier bei mir in einer kleinen Stadt ohne viel Polizeipräsenz gehört es fast schon zum guten Ton gerade von den Jugendlichen ein Springermesser, Schlagringe oder sonstige verbotene Gegenstände mit sich führen und auch vor dem Einsatz dessen nicht zurück schrecken.
    Kontrolliert wird hier keiner. Jeder macht das was er will.

    Werde ich aber, mit meiner legal geführten Waffe irgendwo angetroffen, bin ich ein großes Risiko für die Allgemeinheit. Die Waffe gehört eingezogen und ich gehöre für 10 Jahre hinter schwedische Gardinen.

    Sicher ist das für Menschen die eine Schusswaffe bei einem Mann sehen nicht unbedingt ein angenehmes Gefühl. Aber dass seitens der Polizei hier so dermaßen über die Stränge geschlagen wird und der Herr unter Androhung von angeblichen Konsequenzen seine Waffe und den kl. Waffenschein abgibt, ist doch echt unter aller Sau.

    Das lässt für mich darauf schließen, dass hier noch eine Menge an Schulungsbedarf für so einige Polizeibeamte vorhanden ist. :new16:

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Da niemand dabei war, kann man nur spekulieren.
    Allerdings sehe ich bei "freiwillige" Abgabe des KWs und Vernichtung der SSW, sowie "Reue" des Mannes ebenfalls es so, daß er mit großer Wahrscheinlichkeit unter Druck gesetzt wurde, diesen Dingen zuzustimmen, um zeitnah ohne Anklage wieder auf freien Fuß zu kommen - also eine mögliche Rechtsbeugung und Nötigung seitens der Vernehmungsbeamten...


    Eine Mutmaßung, die aber auf sehr dünnem Eis wandelt...

  • was lernen wir daraus? Lasst die Knifte nur dann sehen, wenn ihr schiessen wollt. Also Bauchtaschen- oder Umhängetasche mit Holster.

    Sonst liegt früher oder später das komplette SEK auf euch drauf. Die Hoplophilen haben einen Radarblick - die Schreien nach den Cops, wenn Sie nur den Hahn Eures Revolvers sehen.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Original von barret
    Die Hoplophilen haben einen Radarblick - die Schreien nach den Cops, wenn Sie nur den Hahn Eures Revolvers sehen.

    Die Hoblophoben.

    Glaub kaum dass die von dir genannte Personengruppe gerne Waffen bimbert. :laugh:
    Oder hattest du das so gemeint? ???

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

  • Müsste es nicht hoplophob heißen? Phil bedeutet anziehend bzw angezogen werden, während phob abstoßend bzw abgestoßen werden bedeutet.

    Mit bimbern hat das doch nichts zu tun. Wobei. Man könnte natürlich sagen, dass hoplophobe gewissermaßen frigide sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Rancon (24. Dezember 2009 um 00:20)

  • Ja du hast recht, aber "phil" ist ja im allgemeinen Sprachgebrauch durch "pädophil" schwer vorbelastet. So verbindet man die Endung "phil" meist auch mit sexuellen Handlungen. Mir gehts zumindest so, egal ob ich pädo-, nekro- oder korophil höre. Die Anziehung ist ja meines Wissens auch nur die wörtliche Übersetzung des griechischen Ursprungsworts.

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

  • Jap, in der Tat. Dass es die sexuelle Anhaftung hat, liegt vor allem daran, dass das hauptsächlich in den Nachrichten vorkommt.

    Aber man begegnet in allen Bereichen des Lebens diesen beiden Begriffen (phil und phob). zB gibt es soziophobe Menschen, es gibt lipophile Stoffe, und lipophile Stoffe.

    Zum Thema: Ich frage mich, ob die Passanten so reagiert hätten, wäre es eine Behördenwaffen-aussehnde SSW in einem Gürtelholster gewesen. Ich persönlich würde natürlich sowie entweder an einen Zivilpolizisten denken (vor allem bei einem 54 Jährigen Mann - ist ja nicht dasselbe wie ein Jugendlicher mit nem vergoldeten Colt) oder eben an jmd, der eine SSW mit KWS (oder ohne, geht mich nix an) führt. Viele andere - hoplophoben - würden vmtl an Variante 1 denken.
    Der Mann wird sich vmtl selbst Druck gemacht haben. Ich schätze er wollte einfach so schnell es geht die Situation für sich entschärfen. Dass er nichts falsch gemacht hat spielt ja keine Rolle. Die Polizisten müssen ja nichtmal aktiv Druck ausgeübt haben. Ich schätze die pure Situation an den armen Kerl einfach überfordert.

  • Vielleicht sollten wir uns alle Kleidung zulegen mit der wir in Ruhe gelassen werden.
    z.B. eine schwarze Jacke mit beflocktem Rücken ( SÄK = beSonders Ätzender Kunde )
    Dann noch ein Ärmelaufnäher mit einem schönen Wappen und der Aufschrift " Special Ass Force ".
    Ich glaube damit kann man die Waffe auch offen tragen ohne das es Probleme gibt. Also quasi als eine Art Hauptmann von Köpenick. Das wird heute auch noch klappen.
    Mann darf sich dann nur keinen kleinen Schnurbart wachsen lassen und mit rollendem R sprechen, da ist das Risiko zu groß das man Kanzler wird.


    Joachim

    Edit : Sorry für den OffTopic, das mußte sein

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    2 Mal editiert, zuletzt von pupsnase (24. Dezember 2009 um 06:19)

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Vielleicht sollten wir uns alle Kleidung zulegen mit der wir in Ruhe gelassen werden.
    z.B. eine schwarze Jacke mit beflocktem Rücken ( SÄK = beSonders Ätzender Kunde )
    Dann noch ein Ärmelaufnäher mit einem schönen Wappen und der Aufschrift " Special Ass Force ".

    eine schwarze Jacke mit Wappen am Ärmel müsste genügen
    und dürfte vor dem Auge des Gesetzes nicht angreifbar sein

    ist eigentlich "Security" auf der Jacke oder Kopfbedeckung rechtlich problematisch ?

    [/Ironie aus]

    dass man mit sowas Konflikte anzieht könnt aber schon stimmen....

    Einmal editiert, zuletzt von NickK (24. Dezember 2009 um 08:06)