egun - eine bodenlose frechheit

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 2.504 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Dezember 2009 um 21:21) ist von germi.

  • Zitat

    Original von kurlekurl
    bitte zur Beurteilung des F-Zeichens nochmal eine Makro-Aufnahme einstellen.

    Und was willst du da sehen? Das macht jeder Hersteller/Importeur selber drauf, das kommt nicht vom Amt. Vom Amt kommts nur bei Einzelabnahme, und da hast du noch das Wappen des Beschussamtes zusätzlich drauf.

    Und es muss nicht mal gestempelt sein, Anschütz hat hier mal ein Match-LG verkauft, da war das :F: ein Aufkleber...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Es ist ja nun wirklich nicht die Aufgabe der User dieses Forums, das :F: zu beurteilen. Die Postings von kurlekurl sind einfach nur überflüssig -- jeder Büchsenmacher darf :F:s stempeln, aus dem Aussehen kann man nichts schließen.

    Aber das ist natürlich ein weiterer Grund, in die Auktionsbeschreibung zu schreiben, dass die Waffe ein F und unter 7,5 Joule hat -- damit wird das zu einer zugesicherten Eigenschaft -- das ist was völlig anderes, als wenn man nur ein Foto reinstellt.

    Marcus

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    -- jeder Büchsenmacher darf :F:s stempeln,

    Marcus

    Moment Moment. Mir wurde hier mal von mehreren Leuten gesagt, dass nur noch das Beschussamt :F: en darf und der BüMa nicht mehr. :crazy3:

    Was stimmt denn jetzt ???

  • Bis 2006 durfte das jeder Büma, dann wurde das umgestellt das nur noch das Beschussamt das darf...damals wurde deswegen ja hier spekuliert ob man das nur macht um die Beschussämter etwas besser auszulasten...

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  • Zitat

    Original von germi
    Bis 2006 durfte das jeder Büma, dann wurde das umgestellt das nur noch das Beschussamt das darf...damals wurde deswegen ja hier spekuliert ob man das nur macht um die Beschussämter etwas besser auszulasten...

    Danke für die Bestätigung :huldige:

  • Naja, wenn er eine Bauartzulassung für die Waffe hat, darf der Büchsenmacher das weiterhin selber tun, die Erlaubnis dazu erteilt ihm die PTB nach der Bauartprüfung.

    Bei Einzelstücken muss allerdings seit einiger Zeit das Beschussamt ran, das ist richtig.

    Mir ging es hier nur darum, dass ein :F: auf einer bestehenden Waffe keineswegs in einem industriellen Prozess aufgebracht worden sein muss, um irgendwie "gültig" zu sein oder sowas. Wenn ich privat eine (ältere) Waffe besitze, die (irgend)ein :F: trägt und <7,5 J hat, kann ich die verkaufen oder aus Österreich einführen oder dahin mitnehmen, wie ich will.

    Marcus

  • Zitat

    Aber das ist natürlich ein weiterer Grund, in die Auktionsbeschreibung zu schreiben, dass die Waffe ein F und unter 7,5 Joule hat -- damit wird das zu einer zugesicherten Eigenschaft -- das ist was völlig anderes, als wenn man nur ein Foto reinstellt.

    ende oktober als ich die pistole gekauft habe, hatte ich keine ahnung von irgendeinem f zeichen, da ich die pistole völlig legal in einem waffengeschäft auf rechnung gekauft habe. ich wollte es behalten aber dann habe ich mir die 2240er zugelegt und diese gefiel mir besser. da dies meine erste auktion auf egun war, konnte ich es nicht wissen, dass dieses zeichen eine derartige bedeutung für deutsche mitbieter hat - wobei egun eine internationale seite ist wo nicht nur deutsche mitbieten können. in zukunft werde ich wohl schon bei der kauf von lg/lp besser auf irgendwelche zeichen achten.

  • übrigens wie ist die regelung eigentlich, wenn ein geschäft in deutschland die pistole offiziell auf seiner webseite "Dieser Artikel unterliegt einer Altersbeschränkung und ist frei verkäuflich ab dem 18. Lebensjahr" verkauft, gelten somit alle anderen pistolen selbiger art ebenfalls als frei verkäuflich?

    denke da zb an autos, dort wird immer ein einzelner typisiert und alle anderen können aufgrund dieser typisierung ins verkehr gebracht werden, ergo wenn ein händler in deutschland die pistole legal auf seiner seite verkauft, müssten doch alle anderen selbigen typs ebenfalls "genehmigt" sein, oder lieg ich da ganz falsch?

  • Zitat

    Original von loksi67
    übrigens wie ist die regelung eigentlich, wenn ein geschäft in deutschland die pistole offiziell auf seiner webseite "Dieser Artikel unterliegt einer Altersbeschränkung und ist frei verkäuflich ab dem 18. Lebensjahr" verkauft, gelten somit alle anderen pistolen selbiger art ebenfalls als frei verkäuflich?

    ...

    Nein, jeder Importeur muss das Modell das er importieren will abnehmen lassen. Auch wenn ein anderer Importeur das Modell schon hat abnehmen lassen. Hat ja auch Sinn, ansonsten würden alle Importeure warten bis einer sich "opfert" und die Gebühren zahlt um ein bestimmtes Modell einführen und verkaufen zu dürfen, und das ist nicht wenig was so eine Zulassung kostet, und dann sozusagen auf dessen Kosten das Modell importieren und direkt nur Gewinn einfahren.

    Und es muss halt das :F: auf der Waffe vorhanden sein das im Endeffekt nur zertifiziert das die Waffe weniger als 7,5J Mündungsenergie hat.

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