Ist das "Bestzustand"?(eGun->RG69)

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 5.404 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Dezember 2009 um 16:53) ist von Creep0815.

  • Hallo,
    habe bei eGun einen RG69 Revolver mit der ersten PTB275 erworbe. Die Waffe ist brüniert mit Holzgriffschalen. Der Zustand wurde mit "bestzustand" angegeben. Bestzustand heißt für mich: fast neuwertig, minimale Gebrauchsspuren, keine Groben Abnutzungen. Für schlechtere Zusätnde gibts ja dann "Leichte Gebrauchsspuren" und "Gebrauchsspuren".
    In der Auktion waren zwei eher unscharfe und schlecht belichtete Bilder

    Jetzt habe ich die Waffe erhalten und muss sagen, dass der zustand wohl eer nicht "Bestzustand" ist. Wollte die Waffe in die Vitrine legen...
    Die Waffe hat am Laufansatz relativ starke Verfärbungen, welche wie abgleöster Lack durch zu eifriges Putzen mit Ballistol aussehen. Dazu scheinen die Griffstücke von zwei verschiedenen Chargen (hell und dunkel) zu stammen.

    Was meint ihr. Rechtfertigt der reale Zustand eine Rücknahme?

    Bilder.

    Habe für die Waffe 105€+Porto gezahlt, was für eine RG69 mit der ersten PTB ein angemesser Preis wäre, wenn man von einem guten Zustand ausgeht.

    Wenn ich die Waffe jetzt weiterverkaufe mit den ehrliche Angaben und Hinweise auf die Macken in der Brünierung würde ich vllt max 75€ bekommen. Weg gehen nochmal 5€ Gebühren. Wäre ein verlust min 40€ für mich!

    Mfg

    Einmal editiert, zuletzt von Creep0815 (26. November 2009 um 12:16)

  • Hallo,

    kommt zunächst darauf an, ob der Verkäufer eine Rücknahme ausgeschlossen hat. Prinzipiell gilt: "gekauft wie gesehen".

    Die Kategorie "Bestzustand" ist ja zudem eine subjektive Einschätzung...

    ->Wenn bspw. die anderen Waffen des Verkäufers verrottete Bodenfunde sind, dann wird ihm diese sicher wie "Bestzustand" vorkommen.

    Zudem hast Du die Möglichkeit den Verkäufer negativ zu bewerten oder auf seine Kulanz zu hoffen.

    Du könntest jedoch auch eine Minderung des Kaufpreises (Recht des Käufers) verlangen und dies auch mit Rechtsmitteln einfordern.

    Die Aussichten auf einen erfolgreichen Rechtsstreit vermag ich hier allerdings nicht einzuschätzen, aber ich denke da würde auch der Streitwert den Aufwand nicht rechtfertigen.


    Grüße, Ripley

    "Even a broken clock is right twice a day."

  • Ich hab mir grad die Auktion angeschaut, also auf den Bildern und anhand der sehr dürftigen Beschreibung (drehte sich eigentlich alles nur um die Laufsperre und wie toll scharf die Mündung aussieht) lies sich für mich schon erahnen das sich die SSW nicht im beschriebenen Bestzustand befindet, leider schummeln viele bei der Angabe in der Hoffnung einen besseren Preis erzielen zu können. Ärgerlich aber ob ein Rechtstreit lohnenswert ist magst nur du selbst für dich entscheiden können, frag mal bei deinen Freunden vielleicht bekommst du ihn fürn paar Kröten miese verkauft

    CO2air.de :huldige:

  • moin.
    es ist doch völlig zweitrangig, das einer da bestzustand hinschreibt. guck dir lieber genau die fotos an, da kannste du entweder die jetzt beanstandeten details sehen oder du forderst bessere bilder an.
    wenn er nicht antwortet, läßt du es. gebrauchte waffen sehen immer gebraucht aus, vor allem die alten , die noch mit sp gefüttert wurden.
    es liegt zum teil auch in deiner verantwortung, das zu kriegen, was du möchstet.


    gruß rabe

  • Habe ihm jetzt erstmal eine höflige Mail mit der Erläuterung meines Problems gesendet. In der Auktion ist die Rücknahme nicht ausgeschlossen, was mir bei diesem geringen Streitwert auch nichts nützt, wenn er sich quer stellt.

    Wegen der negativen Bewertung: was nützt mir es, wenn ich ihn negativ bewerte und dann eine negative zurück bekomme!?

  • Hast die evtl. den Link zur Auktion ?
    Mich würde mal der Text und die dazu gehörigen Bilder interessieren.

    Und "Bestzustand" ist der Revolver nach deinen Bildern nicht.


    SG: Florian

    Edit:

    Zitat

    In der Auktion ist die Rücknahme nicht ausgeschlossen


    Hat er denn eine MyGun-Option gehabt ?

    Einmal editiert, zuletzt von Floka (26. November 2009 um 12:36)

  • Dank' dir.

    Edit: So, hab mir mal die Auktion jetzt in Ruhe angeschaut.
    Und muss sagen, ich hätte nicht so viel geboten.

    Auch wenn die Bilder nicht die besten sind, man sieht ja doch das Wesentliche. Und das Wesentliche sind nun mal die Gebrauchsspuren, die man deutlich erkennen kann.

    Der zweite Punkt ist die Rechtschreibung vom Verkäufer. Den meisten ist das wohl egal. Aber daran merkt man unter Umständen, wie viel Mühe sich der Verkäufer macht.

    - Hört sich komisch an, ist aber so.

    Ich würde von solchen Auktionen die Finger lassen oder zumindest weit unter dem üblichem Marktpreis bleiben.


    SG: Florian

    Einmal editiert, zuletzt von Floka (26. November 2009 um 12:45)

  • Da war einer schneller! ;)
    Gut, zugegeben... Wenn man sie in der Hand hatte weiß man, dass es wirklich unschöne Stellen an der Waffe sind. Hatte die flecken für Spiegelungen oder matte Stellen gehalten.
    Wer mal eine Waffe im schlechten licht fotografiert hat weiß, wie mies sie trotz fehlerfreiwe Oberfläche wirken kann!

  • hmm also in der auktion sind die mängel auf den bildern deutlich zu erkennen...
    das ist bei mir immer der erste blick, vor der trommel auf den rahmen, da sieht man dann ob eine waffe wirklich ungeschossen ist, bzw bestzustand.

    bestzustand kann man aber auch wieder auslegen wie man will, wenn die waffe 10 jahre lang geführt wurde und jedesmal an silvester richtig rangenommen wurde ist es, in anbetracht der tatsachen, tatsächlich noch bestzustand.

    Grüßle Torro

  • Das an der Trommel stört mich zugegebener maßen weniger. Ich schau mal was er meint! Da die Rücknahme nicht ausgeschlossen ist ist, kann ich ja auch ohne Angabe von Gründen die Waffe innerhalb von 14 Tagen zurücksenden!

  • Zitat

    Original von Ripley77
    kommt zunächst darauf an, ob der Verkäufer eine Rücknahme ausgeschlossen hat. Prinzipiell gilt: "gekauft wie gesehen".


    Eben genau das denken viele, ist aber falsch.
    Wenn ein Verkäufer einer Ware den Zustand nicht der Wahrheit entsprechend beschreibt oder Mängel verschweigt, ist das arglistige Täuschung und berechtigt zum Wandel oder Minderung des Kaufvertrages. Dagegen schützt auch nicht der Zusatz, wei keine Garantie, keine Rücknahme oder ähnlich.
    Die Ware hat dem beschriebenen Zustand zu sein.

    Sicher ist der Begriff "Bestzustand" gleitend anzusehen. Jedoch ist damit bei nicht gerade historischen Stücken das mit einem neuwertigen Zustand gleichzusetzen.

    So wie die Fotos belegen, hat das Teil ganz klar Gebrauchsspuren, mindestens normale, wenn nicht sogar starke.

    So meine Meinung.

  • Creep0815: Ich glaube da irrst Du Dich! Ein 14- tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen ist laut Fernhandelsabsatzgesetz nur bei gewerblichen Verkäufern festgeschrieben.

    Die Auktion sieht mir aber stark nach einem Privatverkauf aus, deswegen denke ich, dass das mit dem Zurücksenden nicht möglich sein wird...

    "Even a broken clock is right twice a day."

    Einmal editiert, zuletzt von Ripley77 (26. November 2009 um 13:02)

  • Zitat

    Original von Ripley77
    Creep0815: Ich glaube da irrst Du Dich! Ein 14- tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen ist laut Fernhandelsabsatzgesetz nur bei gewerblichen Verkäufern festgeschrieben.


    So ist es. Allerdings heißt es Fernabsatz, also immer dann, wenn man vor dem Kauf die Ware nicht händisch begutachten kann. Das gilt also immer bei Katalog-, Internet- oder Telefonbestellungen.
    Beim Warenwert von unter 40 € geht das Rückporto zu Lasten des Kunden. Die Rücksendung muss nicht begründet werden.

  • Auktion betrachtet.

    Deutlich zu sehen der Verschleiß....sehr auffällig sind immer die Reibespuren von der Rastklinke (150) an der Trommel.

    Dann natürlich die meist vernachlässtige Stelle der Reinigungsmuffel....versiffter Laufansatz. Das 3.Foto vom Threadersteller...

    War alles zu ersehen....

    Auch bei grösster haben will Lust wäre ich nicht über 50 gegangen...

  • Also die Auktion hab ich mir gerade angeschaut

    und mit der Beschreibung und den Bildern,
    auch wen diese nicht die besten sind erkennt man trotzdem schon deutlich die Gebrauchsspuren,
    fleckig und den bereits erwähnten Ring um die Trommel,
    hätte ich persönlich nicht mehr als 60 max.70€ geboten.
    70 mit zugedrückten auge ;)

    Oben steht zwar Bestzustand aber in der Artikelbeschreibung steht nur
    "Er ist sehr gut in schuss"
    was wiederum ansichtssache ist der eine sagt super der andere schrott.

  • Gut, da muss ich wohl das Lehrgeld Zahlen...
    Aber ist denn nicht auch ein privater Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet, wenn diese nicht ausgeschlossen ist? Dachte, dass da vor einigen Jahren das Fernabsatzgesetz dahingehen geändert wurde!

  • Hier kommen gleich 2 Sachen zusammen, die mich persönlich nachdenklich gemacht hätten.

    1. Die Fotos. "Bestzustand" war hieran in meinen Augen keiner zu erkennen. Das hätte dir auffallen können wenn nicht gar müssen.

    2. Der Mensch hatte noch keinen Verkauf getätigt.. Das SOLLTE doch erstmal zur Vorsicht mahnen, oder!?

    Klar, jeder fängt mal bei 0 an, aber bei nem "Nuller" würde ich persönlich nie etwas in der Preisklasse kaufen.

    Vielleicht ne Protector oder RG 3 für <20,00 Euro, aber sicherlich nichts für > 100,00 Euro. Um so einen Kauf zu tätigen sollt man vielleicht erstmal aus den Bewertungen rauslesen, ob die Meinungen über den Zustand der zuvor verkaufen Artikel von Käufer und Verkäufer übereinstimmen.

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  • Na ja jetzt isses zu spät.

    Hat schonmal jemand erfahrungen mit dem "Aufbereiten" von SSW gemacht... Sprich Brünierung/Lack runter -> neu drauf.

    Würde dies natürlich nicht selbst machen, sondern von Röhm oder so machen lassen.

    Wenn jemand noch eine andere Adresse kennt : Her damit! ;)