Fragen zum KWS (auf der Straße schießen, zugriffsbereit im Auto, offen führen)

Es gibt 59 Antworten in diesem Thema, welches 5.337 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. November 2009 um 08:07) ist von iwan wasiitsch.

  • Ja, die sind oft in der Innenstadt rumgedüst. Aber direkt die Waffe habe ich nie gesehen, weil der eine gerade im Laden war und der andere im Auto saß :crazy2:.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Noch nie die Sicherheitsleute gesehen, die das Geld aus Supermärkten abholen?
    Die sind meistens recht unauffällig gekleidet, nur dass am Gürtel halt die dicke .357er Hängt...


    Und die wirklich zu "Abschreckung" offen getragen wird, was bei einer SSW ja keinen Sinn macht.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Hi,

    man gut das ich meinen KWS im kleinen Landkreis Osterode geholt habe die schreiben hier sowas nicht rein.
    Habe ich auch vorher noch nicht gesehen.

    Unsere Gesetze sind schon toll, da kann immer irgend ein Heini noch was dazu dichten.


    Naja man hin, demnach da ich die Auflage ja nicht habe darf ich offen tragen.
    Was ich aber sowieso höchstens zu Silvester um 0:00 oder danach mache wenn es auf Dorfrunde geht.

    Gruß Christian

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  • bei mir im KWS steht auch drin, das die Waffe verdekt geführt werden muss, der KWS ist ein Echter Waffenschein auf den noch Kleiner draufgedruckt wurde, und zum Schießen berrechtigt der KWS nie, dazu muss eine Schießerlaubnis beantragt werden, glaube aber kaum das diese aufgrund von Silvesterspaß ausgestellt wird.

    Hier mal ein Scann von meinem KWS:

  • Diesen vermerk habe ich bei mir nicht drine. Wenn ich zu Hause bin (Freitag), mache ich auch mal ein Foto. Das mit dem KWS scheint ja echt wirkürlich zu sein :crazy3:.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
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    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Das mit dem schiessen ist mir bekannt.

    Ich habe den KWS ja auch nur für die Wege von Bekannten zu Bekannten um die Waffe wie ich es die ersten Jahre gemacht habe nicht immer in dem Koffer stecken zu müssen.
    Geschossen wird dann immer auf Privaten Grund und Boden.
    Ich wurde sogar vor ein paar Jahren mal nachts Silvester von den da noch grünen Herren angesprochen ob ich denn den KWS hätte wegen der Waffe da.
    Als ich ihn zeigte waren die richtig überrascht, dann kam nur frohes neues noch und sie zogen weiter.

    Ich habe pracktisch meinen KWS nur für das führen in der Silvesternacht.
    Sonst kommt es nur seeeehhr selten vor das ich mal eine SSW dabei habe.


    EDIT: also meiner hat bei Beschränkungen nichts drin und ist unbefristet ausgestellt. Ich mache heute Abend wenn ich wieder in meinem neuen Zuhause bin auch mal einen Scan. Hier in Lauterberg habe ich keinen scanner mehr.

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (18. November 2009 um 10:37)

  • Hallo Christian,

    Zitat

    Naja man hin, demnach da ich die Auflage ja nicht habe darf ich offen tragen.


    Ja das ist wohl so, darum schrieb ich ja es kommt auf den Text im KWS an, nur kann man niemandem raten seine SSW offen rum zu tragen in der heutigen Zeit, denn ich denke auch das schadet unserem Hobby, wenn es zu irgendwelchen "wilden" Einsätzen der Polizei kommt.
    Noch dürfen wir unsere SSW wenigsten führen aber auch das lässt sich schnell per Gesetz verbieten.

    EDIT: Besonders interessant und wichtig finde ich Helge seine Anmerkung dazu..

    Zitat

    Original von 5-atü
    Auch wenn es gesetzlich nicht explizit vorgeschrieben ist, sollte die Waffe verdeckt (unbemerkt) getragen werden.
    .......und zum anderen vermeidet es verschreckte Mitbürger, was zu (vermeidbaren) Polizeieinsätzen führen kann.
    Denn ein allzu "freizügiger" Umgang mit der Waffe kann - selbst mit KWS - auch als Ordnungswidrigkeit "Belästigung der Allgemeinheit" (§118 OWiG), bishin zum Straftatbestand der Nötigung (§240 StGB) ausgelegt werden und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (18. November 2009 um 10:40)

  • Ich denke mal, dass sie mit sowas an SIlvester rechenen. Wenn du jetzt eine Waffe offen führst, werden die bestimmt anders reagieren.

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  • Sicher werden die jetzt anders reagieren.
    Aber rein rechtlich könnten sie mir nur einen Strick im sinne von erregung öffendlichen Ärgerniss draus drehen.
    Da man mir ja keine Auflage gemacht hat.

    Zitat

    Ja das ist wohl so, darum schrieb ich ja es kommt auf den Text im KWS an, nur kann man niemandem raten seine SSW offen rum zu tragen in der heutigen Zeit, denn ich denke auch das schadet unserem Hobby, wenn es zu irgendwelchen "wilden" Einsätzen der Polizei kommt.
    Noch dürfen wir unsere SSW wenigsten führen aber auch das lässt sich schnell per Gesetz verbieten.

    Das ist mir bewusst, ich glaube es gibt nicht viele die sich deswegen so an die gesetze halten wie ich.

    Offen führe ich wie gesagt nur Silvester, ansonsten nur verdeckt... wenn überhaupt.

    Gruß Christian

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (18. November 2009 um 10:41)

  • Benutze den KWS eigentlich auch nur um mir den Transport zu erleichtern geschossen wird bei mir auch nur an SIlvester auf eigenem Grund, somit legal, kontorliert wurde bei mir noch nicht ob ich einen KWS habe grund hierfür aber auch das es niemand mitbekommt wenn ich mal eine SSW dabei habe führe nur verdekt und auch meistens nur einmal im Jahr, die Beschränkung stört mich auch nicht, finde es sogar gut und möchte auch nicht das jeder weiß das ich eine SSW besitze.

  • Zitat

    Aber rein rechtlich könnten sie mir nur einen Strick im sinne von erregung öffendlichen Ärgerniss draus drehen.


    Stimmt...mit Vorsicht !!!

    Siehe mein Zitat oben von Helge, wie schnell fühlt sich "Oma Lieschen" bedroht und dann ist es evtl. schon "Nötigung". ;)

    Christian
    Na du bist doch jetzt nicht gemeint (von mir) ich schreibe das hier mehr für die "neuen" unter uns zum drüber Nachdenken,
    du weißt worauf es ankommt da bin ich sicher. ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    3 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (18. November 2009 um 10:54)

  • Zitat


    [...]ein allzu "freizügiger" Umgang mit der Waffe kann - selbst mit KWS - auch als Ordnungswidrigkeit "Belästigung der Allgemeinheit" (§118 OWiG), bishin zum Straftatbestand der Nötigung (§240 StGB) ausgelegt werden und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

    Das ist nicht zwangsläufig so (sondern die Sichtweise der Polizei, wie ich sie aus diversen Diskussionen bei Copzone.de herausgelesen habe). Aber man sollte das im Hinterkopf haben.
    Nun kann man darauf hoffen, dass solcherlei Verwarnungen, samt der Bußgelder - mit einem guten Anwalt - vom Tisch fallen; aber verlassen würde ich mich nicht darauf.

    Außerdem dürfte dieser Fall auch der für Waffenrecht zuständigen Behörde bekannt werden. Und es kann durchaus sein, dass der Sachbearbeiter in solch einem Verhalten Grund zur Annahme hat, dass es der Person an Reife und Verantwortung mangelt und man der Person waffenrechtliche Erlaubnisse (vorrangig KWS, aber auch WBK & Co.) einschränkt oder entzieht, bzw. eine Sperre verhängt.


    Ob man das riskieren will, das sollte man sich SEEEEHR GENAU überlegen!

    Auch kann es Auswirkungen auf künftige WaffR-Verschärfungen haben - womit wieder kollektiv ALLE bestraft werden.
    Und an der Stelle möcht ICH (aus rein egoistischen Gründen) darum bitten, solch einen Quatsch zu unterlassen. Danke!


    Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von 5-atü: MI, 18.11.2009 - 11:01.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    [...]
    Auch kann es Auswirkungen auf künftige WaffR-Verschärfungen haben - womit wieder kollektiv ALLE bestraft werden.
    Und an der Stelle möcht ICH (aus rein egoistischen Gründen) darum bitten, solch einen Quatsch zu unterlassen. Danke!

    Das ist auch vielfach meine Sorge. Ich habe echt keine Lust darauf in irgendeiner Weise entmündigt zu werden, nur weil sich jemand ein zweideutiges Gesetz zu seinen "Gunsten" ausgelegt hat und damit irgend einen Mist anstellt.

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    Einmal editiert, zuletzt von [RUS] Guard (18. November 2009 um 17:38)

  • Ich möchte wegen der "neuen" nicht mit SSW so vertrauten User noch mal schreiben das meine Annahme über diese Auflagen da her kam da ich diese wirklich nicht kannte.
    Bei uns hier ausgestellte KWS bis 2008 haben sowas nicht gehabt. Andere waren mir nicht bekannt.

    Nicht das durch meinen Einwurf nun der einduck endsteht das ich für offenes Führen bin. Dem ist nicht so!
    Wenn es die Auflage bei euch gibt ist es sowieso nicht möglich.
    Wenn ihr sie nicht habt solltet ihr wirklich 3 mal überlegen es zu machen.
    Denn wie schon angemerkt wurde kann das für uns alle zu Problemen führen.

    Ausser an Silvester und auch dann nur zu der Zeit wo alle ihr Feuerwerk abbrennen sehe ich keinen Spielraum für das offen Führen.

    Gruß Christian

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  • Schonmal danke für die vielen Antworten, noch eine Frage an die, die bereits einen KWS besitzen.

    Was habt ihr als Grund angegeben bzw. gesagt für was ihr den KWS braucht, oder wird das nicht gefragt?

  • Für den KWS bedarf es keiner Begrundung/ eines Bedürfnisses.

    "Weil ich es darf." oder "Weil ich es möchte." ist zwar frech, aber wahrheitsgemäß und ausreichend.

    Fördermitglied des VDB.

  • Selbsverteidigung sowie rechtliche Absicherung beim Transport. ;)

    Kannst auch sagen "Weil ich meine SSW ohne die Pappe nicht führen darf." - ansonsten müßte nämlich auch das Straßenverkehrsamt eine Begründung verlangen, WARUM Du Dich zum Erwerb eines Führerscheins angemeldet hast.

    "Ach Sie wollen ein Auto fahren? Und warum, wenn man fragen darf?" :laugh: Stimmt sogar - wozu gibts den ÖPNV? :n17:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (18. November 2009 um 17:49)

  • Zitat

    Original von H5N1

    Noch nie die Sicherheitsleute gesehen, die das Geld aus Supermärkten abholen?

    Die sind meistens recht unauffällig gekleidet, nur dass am Gürtel halt die dicke .357er Hängt... ;)


    H5N1


    in unserer umgebung besitzen die ne 38er spezial und der is meist ziemlich klein :laugh: würde ich mit meinem RG59 verwechseln aber es is immernoch ne schußwaffe größe zählt dabei nicht

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung der Leser :thumbsup: 8o :thumbsup:
    SSW: RG96 Match, ME Mod. P08, RG59, RG56, Walther P22, Walther PK380 :love: , RG3, SM80, HW94 :love: , HW88 "Airwight", Reck Miami Steelfinish, RG76
    SSW´s die noch kommen: RG725 :love: ,RG100 :love:, Zoraki 906 :love: , Ekol Viper 2,5" :love:

  • Hier habe ich kürzlich einen Schließmann mit Koffer gesehen, der hatte einen 4-Zöller am Gürtel. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber es könnte bei der Stärke der Rahmenbrücke schon ein 357er gewesen sein, genau kann ich das nicht beurteilen, weil der keine einstellbare Kimme hatte. Auswerfergehäuse ging bis zur Mündung, die Schloßplatte sah ein wenig nach S&W aus. Jedenfalls, wie ich die Kombination gesehen habe, hab ich mir überlegt, meinen RG 99 (ganz schwarz) doch nicht mit Holzgriff auszustatten. Schwarz mit ebenso schwarzem Combat-Griff sieht doch ganz schick aus... :nuts:

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