Landratsamt fordert Nachweis zur Aufbewahrung

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.546 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Oktober 2009 um 22:25) ist von withered-rose.

  • Gute Abend co2ler,

    diese Woche bekam mein Opa ein Schreiben vom Landratsamt. Darin wird er aufgefordert einen Nachweis zu erbringen, wie er seine Waffen lagert. Nun ist es so, das er nur 3 (alte) Freie Federdruckgewehre Besitzt. Derzeit sind diese in einem Holzschrank im Keller aufbewahrt. Im Haus gibt es noch eine minderjährige Person.
    Zur Zeit hat jeder zugriff auf diesen Schrank, weil der Schlüssel durchgehend im Schloß steckt.

    Nun zu meinen Fragen:
    - Reicht es aus, wenn man den Schlüssel abzieht?
    - Sind diese Waffen dann Rechtmäßig gelagert?
    - Wie sind diese Waffen aufzubewahren?

    Bisher habe ich nur gelesen, das Langwaffen in einem A-Schrank aufbewahrt werden müssen. Das scheint mir für oben genannte Waffen etwas übertrieben. Zumal ich meine CO2 Lupi auch nur in einem Kunststoffwaffenkoffer (mit 2 Zahlenschlößern) aufbewahre.
    Habe bisher auch noch keinen zutreffenden § im Waffenrecht gefunden. Es wäre super wenn ihr mir da welche nennen könnt.

    Im Anhang habe ich noch das Schreiben beigefügt.

    Seite1 (Schreiben)
    Seite2 (Schreiben)
    Seite3 (Erklärung)
    Seite4 (Info-Blatt)


    Für eure hilfreichen Antworten schoneinmal vielen Dank.

    Mfg Rose

  • Zu freien Waffen ( ab 18 frei erwerbbar ) dürfen nur Volljährige Zugriff haben. Da es nicht vorgeschrieben ist, wie dies zu bewerkstelligen ist, reicht es, wenn abgeschlossen wird und der Schlüssel abgezogen und zugriffverwehrt gelagert wird.

    Soll dein Opa dem Landratsamt doch pauschal antworten, daß er "gesetzeskonform" seine Waffen lagert und nicht genau wie. Wenn die so neugierig sind, würde ich einen richterlichen Durchsuchungsbescheid für eine Besichtigung von Amtswegen verlangen.

    Ich glaube, da haben einige Mitarbeiter im Landratsamt zu viel Langeweile und pflegen sich gegenseitig ihre Paranoia. :wogaga:

  • Luftgewehre müssen nur so gelagert werden, dass kein minderjähriger dran kommt.
    Sollte dein Opa noch eine WBK haben und eine Waffe darauf eingetragen haben, ändert sich das natürlich.

    Wenn das nicht der Fall ist, wäre es am sinnvollsten, wenn er beim Amt anruft und ihnen die Sachlage erklärt.

  • Woher wissen die überhaupt dass er Luftgewehre hat? Und warum wird sowas überhaupt gespeichert? Hat er sicher nicht noch irgendwelche anderen Waffen die in Vergessenheit geraten sind?

  • Ich schließe mich Lukas an.

    Bei uns überprüft die Behörde auch auf diese Weise die Aufbewahrung. Die zu überprüfenden Personen sind die, die eine waffenrechtliche Erlaubnis haben.

    Also muß dein Opa dort aus irgend einen Grund erfasst sein.

    Gruß

    cz75

  • Zitat

    Waffengesetz § 36
    (3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

    Ich würde lapidar zurückschreiben, dass keine erlaubnispflichtigen Waffen vorliegen.

    Bei erlaubnisfreien Waffen ist zwar eine sichere Aufbewahrung Pflicht, aber es gibt keine Pflicht zum Nachweis der Maßnahmen bei der Behörde.

    Gruß,
    Marcus

  • Zitat

    Original von Lukas90
    Woher wissen die überhaupt dass er Luftgewehre hat? Und warum wird sowas überhaupt gespeichert? Hat er sicher nicht noch irgendwelche anderen Waffen die in Vergessenheit geraten sind?

    Nein er hat nur diese Waffen. Ganz sicher ;)
    Er ist dort eingetragen, weil er damals (vor ca 60Jahren), sein Luftgewehr auf dem Rathaus eingetragen hat. Fragt mich nicht warum :confused2:

    Old_Surehand: danke für den §.

    Edit: Er hat auch keinerlei Waffenrechtliche Erlaubnis. Keine WBK, kein KWS oder sonst was.

  • Viele haben 1973/1976 irrtümlicherweise Luftgewehre gemeldet,
    die nicht meldepflichtig waren. Dafür gab es aber eine WBK.
    Das kann man aber im Nachhinein abklären und austragen lassen.
    Ansonsten schleppt man die Last immer mit und muss auf die
    Luftplemben ewig aufpassen.
    Ich würde in jedem Fall bei der Behörde nachfragen, was sie für
    Unterlagen zu dem Waffenbesitz haben. Lässt man das so laufen
    müssen sich noch die Erben damit rumärgern.
    Also keine Angaben zur Aufbewahrung, sondern Abklären des
    Sachverhalts.
    Luftplüster müssen nur vor unberechtigtem Zugriff gesichert werden.
    Kein klassifiziertes Behältnis ist vorgeschrieben. Meiner Meinung
    und nach meinem Erkentnisstand bekommen nur Besitzer erlaubnis-
    plichtiger Waffen diesen Schrieb. Sicher dass er keine WBK hat?
    Einfach beim Amt nachfragen.
    Mein Ordnungsbeamter hat in den letzten Wochen schon ganz dolle
    Sachen erlebt ("... jetzt wo sie es sagen... da war mal was in den
    70ern.. kann sein das ich da mal was gemeldet habe.. hab ich aber
    schon lange nicht mehr..kann ich auch nicht mehr sagen, wo das
    jetzt ist")

    Gruß klaus

  • Zitat

    Original von e0mc2
    Blubber

    Weils grad zum Thema passt, würde sowas auch langen, dass die Waffe "sicher gelagert" ist?


    Glaube sicher nicht, da man die ganze Waffe mitnehmen kann.

  • Zitat

    Original von withered-rose
    .............Er ist dort eingetragen, weil er damals (vor ca 60Jahren), sein Luftgewehr auf dem Rathaus eingetragen hat. ..............


    Vor 60 Jahren? Das wäre 1949 / 1950 gewesen.
    Damals hat es noch ganz bestimmte Vorschriften betreffend LGs gegeben. Z.B. keine gezogene Läufe.
    So kann es auch sein das man damals für den Ankauf eines LGs eine Bescheinigung benötigte und das man dann das LG anmelden mußte.
    War wahrscheinlich auch noch verschieden in den damaligen Besatzungszonen.

    Obba Gerrit

  • Zitat

    Original von withered-rose
    diese Woche bekam mein Opa ein Schreiben vom Landratsamt. Darin wird er aufgefordert einen Nachweis zu erbringen, wie er seine Waffen lagert. Nun ist es so, das er nur 3 (alte) Freie Federdruckgewehre Besitzt.

    Man braucht sich nur mal den Absender des Anschreibens anzuschauen:
    71er Postleitzahl - wie Winnenden.
    :new16:

    Ansonsten ist eigentlich schon alles dazu gesagt. Vielleicht noch der Hinweis auf diesen Lexikoneintrag:
    Aufbewahrung von Freien Waffen

    Fördermitglied des VDB.

  • Da gibt es ja doch einige möglichkeiten. Eine WBK hat er nicht. Aber vllt ist das ganze auch scho zu lange her und ist in vergessenheit geraten. Da ist das Beste, mal dort anzurufen und das zu klären.
    Ich danke euch für die ganzen informativen Beiträge. Hier lernt man eben doch immer wieder was neues :new11:

    mfg rose