Gute Abend co2ler,
diese Woche bekam mein Opa ein Schreiben vom Landratsamt. Darin wird er aufgefordert einen Nachweis zu erbringen, wie er seine Waffen lagert. Nun ist es so, das er nur 3 (alte) Freie Federdruckgewehre Besitzt. Derzeit sind diese in einem Holzschrank im Keller aufbewahrt. Im Haus gibt es noch eine minderjährige Person.
Zur Zeit hat jeder zugriff auf diesen Schrank, weil der Schlüssel durchgehend im Schloß steckt.
Nun zu meinen Fragen:
- Reicht es aus, wenn man den Schlüssel abzieht?
- Sind diese Waffen dann Rechtmäßig gelagert?
- Wie sind diese Waffen aufzubewahren?
Bisher habe ich nur gelesen, das Langwaffen in einem A-Schrank aufbewahrt werden müssen. Das scheint mir für oben genannte Waffen etwas übertrieben. Zumal ich meine CO2 Lupi auch nur in einem Kunststoffwaffenkoffer (mit 2 Zahlenschlößern) aufbewahre.
Habe bisher auch noch keinen zutreffenden § im Waffenrecht gefunden. Es wäre super wenn ihr mir da welche nennen könnt.
Im Anhang habe ich noch das Schreiben beigefügt.
Seite1 (Schreiben)
Seite2 (Schreiben)
Seite3 (Erklärung)
Seite4 (Info-Blatt)
Für eure hilfreichen Antworten schoneinmal vielen Dank.
Mfg Rose