Unangemeldete Kontrollen sollen durch Mini-Jobber durchgeführt werden!

Es gibt 132 Antworten in diesem Thema, welches 12.215 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2009 um 12:47) ist von LEP FAN.

  • Ich meinte auch, das wenn einer aufmacht, egal wer, die reinzulassen hat.
    Bei meinem Neffen wars doch genauso. Er war Minderjährig, hatte Ferien. Da klingelt es, er macht die Türe auf, 2 Kripobeamte vor ihm. Halten ihm nen Hausdurchsuchungsbefehl vor die Nase und gehen rein.
    War ein Verdacht auf Sprayen an ner Hauswand. Die machen bei sowas keine Faxen. Und dann haben sie gesucht und gesucht und gesucht und nix gefunden. da mein Neffe nicht sprayt! Ist einfach nur von jmd angeschissen worden. Warum sollten die bei Waffen nicht anders reagieren?

  • Zitat

    Original von Lennoxman
    Leute, macht euch doch darüber nicht soviele positive Gedanken.


    Gerade wenns ums Waffg geht und solange es wieder Amokläufe mit Waffen gibt, wird kein Politiker seine Kopf für Erleichterungen herhalten. Keiner! Und es ist furzegal, welcher Partei er angehört. §13 wird umgestrickt, Kontrollen sind jederzeit möglich und wenn nur der 10 jährige Sohn Zuhause ist, er hat sie reinzulassen. Denkt doch nicht darüber nach, ob ihr was ändern könnt, denn bei Waffen werden die rigoros vorgehen wenn die wollen und wenn es dabei um die beschneidung von Grundrechten geht

    Volltrffer.Nnochmal zur Klarstellung:.Habe nicht den geringsten Anlass,hier mit den Kumpels stur rumzustreiten und wünschte,es wäre eine gerechte Handhabung staatlicher intressen möglich. Nur kannte ich weitläufig den Rentner aus Mansfeld,der im Zug einer Ermittlung erschossen wurde. Irrtümlich. Glaubt weiter an eure Bürgerrechte,vielleicht hilfts.
    Ja,es ist depremierend,aber es ist so.(und schlimmer)
    iwan bleib ruhig
    gute Nacht

  • Hmm, Bürgerrechte ?
    Bekommt man die nicht Postum verliehen, wenn man nichts mehr anrichten kann ?

    Neee, aber glaubt man ruhig das ihr euch mit legalen Mittel zu Wehr setzen könnt.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (4. Oktober 2009 um 07:03)

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Hmm, Bürgerrechte ?
    Bekommt man die nicht Postum verliehen, wenn man nichts mehr anrichten kann ?

    ...

    Als Waffenbesitzer bist du aber ein Anti-Bürger! Bürgerrechte wurden aufgehoben, Sozialgefährdungsstufe 1.... :new16:.... :n17:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Bruder

    Hart IV hatten wir doch geklärt
    http://www.sozialleistungen.info/news/23.01.200…g-nicht-dulden/

    Die Frage ist, doch ob Sie es also die Politiker durchsetzen können, oder wie die R/S Regierung bei Hartz IV scheitet.
    Und ob der Staat, genau wie bei Hartz IV sich trotz Verbot einer unangemeldeten Kontrolle,
    diese Kontrollen trotzdem durchführt, immer im Glauben an die Dummheit, oder Obrigkeits Hörigkeit der Bürger, der es ohne wenn und aber über sich ergehen lässt.

    Im übrigen kann ein Jeder der keine Mittel für eine Klage hat bei Gericht Gerichtshilfe oder wie das auch heisen mag Offenbahrungsdingens oder was weis ich ???
    ich hatte noch nicht das Vergnügen beantragen, nur weil einer kein Geld hat, bedeutet es noch lange nicht, das er Freiwild für irgend eine Behörden Willkür ist
    Gruß Bruder

    Die meisten Hartz IV-Urteile des BGH sind eindeuting pro-ARGE und nicht im Sinne des "Hilfsbedürftigen", wie es im SGB so schön heist. Im übrigen sagt das Urteil des Landessozialgerichtes in NRW noch lange nichts darüber aus, wie z. B. das Betretungsrecht der Wohnungen z. B. im Bundesland Sachsen oder Bayern gehandhabt wird - nur mal so am Rande ;) Landesrecht ist nicht Bundesrecht in diesem Falle.

    Nochmal - niemand kann dazu gezwungen werden, die Kontrolleure reinzulassen, aber es droht dann wie gesagt eine Leistungskürzung oder gar die Einstellung der Leistungen. Auf jeden Fall kann dies einen langen Rechtsstreit nach sich ziehen und wenn während dieses Streites keine Miete von der ARGE kommt, dann wird es auf jeden Fall eng.

    Um die derzeitige Klagenflut gegen ALG II einzudämmen, soll das Recht auf Prozesskostenhilfe erheblich eingeschränkt werden - die entsprechende Verordnung ist meines Wissens nach gerade in Arbeit.

    Ich bin zwar nicht von Hartz IV direkt berührt, habe aber öfters mit Menschen zu tun, die man als Betroffenene dieser "Reform" bezeichnen kann.

    Per Aspera ad Astra

    Einmal editiert, zuletzt von Teufelchen (4. Oktober 2009 um 04:31)

  • Es nutzt ja auch nicht viel wenn man vor Gericht Recht bekommen würde.
    Das Geld was man nicht bekommen gibt es nicht nachträglich.
    Ich möchte auch nicht Wissen wie die Waffen nach Monaten in Behördlicher Obhut aussehen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von Lennoxman
    Ich meinte auch, das wenn einer aufmacht, egal wer, die reinzulassen hat.
    (...)
    Halten ihm nen Hausdurchsuchungsbefehl vor die Nase und gehen rein.

    Warum sollten die bei Waffen nicht anders reagieren?

    Weil sie eben keinen Hausdurchsuchungsbefehl haben und damit keine polizeiliche oder richterliche Erlaubnis, etwas anderes zu besichtigen als den konkreten Aufbewahrungsort der Waffen!

    Jetzt kommt mal wieder runter von diesem Paranoia-Trip. Der Stromableser darf auch nur an den Zähler (sonst wird man geschätzt), der Schornsteinfeger darf auch nicht kontrollieren, ob in einem anderen Zimmer eine unerlaubte offene Feuerstelle zu finden ist. Und der Waffenkontrolleur geht mit dem Besitzer gemeinsam dorthin, wo die Waffen aufbewahrt sind, und sonst nirgends hin.

    Ich denke, der Deutsche Schützenbund hat momentan die kompetenteste Zusammenstellung, was rechtlich tatsächlich erlaubt ist (Der Autor, DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim, war Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln):

    Hinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Es nutzt ja auch nicht viel wenn man vor Gericht Recht bekommen würde.
    Das Geld was man nicht bekommen gibt es nicht nachträglich.
    Ich möchte auch nicht Wissen wie die Waffen nach Monaten in Behördlicher Obhut aussehen.


    Joachim

    Es hat wohl nicht viel Zweck darüber zu streiten.
    Deshalb mach ich nochn letzten Versuch

    So eine Regelung, die es der ARGE erlaubt unangemeldet eine Wohnung zu besichtigen hat es nicht, nie, garnicht, gegeben.
    Die bisherige Vorgehensweise der ARGE es trotzdem so zu Handhaben, verstösst eindeutig gegen das Grundrecht., und ist nur möglich, weil der Einzelne nicht über sein Recht bescheid weis
    und das könnt Ihr beiden Teufelchen und Pupsnase Euch drehen so oft wie Ihr wollt, das ändert nichts an der Tatsache, das hier mit dem Urteil

    http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=8264

    Ein Auszug aus dem Urteil, damit nicht jeder das ganze Urteil durch zu lesen braucht, um zu verstehen.

    """"Es gibt jedoch keine Rechtsnorm, die dem Antragssteller auferlegt, die Besichtigung seiner Wohnung zu dulden""""
    """ Dem Arbeitsuchenden obliegt es auch nicht aufgrund eines ungeschriebenen Mitwirkungstatbestandes, Mitarbeitern des SGB-II-Trägers Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren"""

    ein Grundsatzurteil gesprochen worden ist, an das sich selbst Stadt Staaten wie HH zu halten haben.
    Ich bin nicht von Hartz IV betroffen, weis aber, das es in jedem grösseren Ort aber Verbände befinden, an die sich die Betroffenen wenden könnten.

    Das zurückhalten von Leistungen, ist übrigens auch eine Straftat, und wenns hart kommt, wird sich der Chef der betroffenen Arge es sich dreimal überlegen,
    das wenn der Betroffene Ihm dieses( Az.: LSG NRW L 7 B 284/07 AS ER)
    Urteil unter die Nase hällt Leistungen unberechtigt zurück zu halten.

    Und nu kann ja Jeder wenn er denn möchte, Jedem der mit nem Wisch , der wie ein Amtlicher Ausweis ausschaut , gerne die Tür zu seinem Heim aufmachen, und herrein bitten,
    und benehmt Euch ruhig weiterhin wie die Schafe.

    Dann bräuchte es nämlich bald keine Gesetzlichen Grundlagen mehr zur unangemeldeten Kontrolle, sondern können sich die Behörden dann auf Ihr

    ""Gewohnheits-Recht ""

    berufen

    Bruder

    PS.
    Ich haben fertig :new16:

    5 Mal editiert, zuletzt von Bruder (4. Oktober 2009 um 10:17)

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Nee, Bruder auch deinem Vermieter mußt Du, nach einer terminabsprache, Zugang gewähren.
    Den Schornsteinfeger übrigens auch ( wenn Du dich weigerst kommt der mit einer Richterliche verfügung und der Polizei ).
    Die unverletztlichkeit der eigenen Wohnung hat, teilweise, schon soviele Löcher wie ein Nudelsieb.


    Joachim

    Edit: Selbst wenn man vor dem Sozialgericht gewinnen solltest bring es nicht viel weil es das Geld Nachträglich nicht zurück gibt ( Ist ja " nur " hilfe zum Unterhalt und die hat man ja nicht benötigt, aber lassen wir das ( Ist ein ärgerliches schweres Thema ))

    Stimmt, daß Ding mit dem Schornsteinfeger habe ich persönlich durch.
    Beim ersten Termin kein frei bekommen, den zweiten Termin verschwitzt und zum dritten wollte der schwarze Herr mit der Polizei erscheinen.
    Fand ich echt lustig. *lol*

    Genieße dein Leben, denn Du hast nur eins. :party:
    Aber bitte nicht das Gehirn ausschalten.

  • Zitat

    Original von HEW2307

    Stimmt, daß Ding mit dem Schornsteinfeger habe ich persönlich durch.
    Beim ersten Termin kein frei bekommen, den zweiten Termin verschwitzt und zum dritten wollte der schwarze Herr mit der Polizei erscheinen.
    Fand ich echt lustig. *lol*

    Häh ???
    Wieso Termin :confused2:

    Wir reden von ohne Termin, von nicht angemeldeten Kontrollen.
    Was ist denn daran so schwer zu verstehen :laugh:

  • Zitat

    Original von Bruder

    Häh ???
    Wieso Termin :confused2:

    Wir reden von ohne Termin, von nicht angemeldeten Kontrollen.
    Was ist denn daran so schwer zu verstehen :laugh:

    Es ging mir bei der Anwort auch nicht darum, ob es mit Anmeldung oder ohne sein sollte.
    Ich wollte damit bloß zum Ausdruck bringen, daß sich schon ein einfacher Schornsteinfeger in Deutschland als Amtsperson aufspielen darf.

    Genieße dein Leben, denn Du hast nur eins. :party:
    Aber bitte nicht das Gehirn ausschalten.

  • Entschuldigung, :huldige: kam so aber nicht rüber
    Wobei Du aber vollkommen Recht hast
    Gibt doch diesen Spruch

    Gib einem Deutschen ein Amt, oder eine Uniform, und Du wirst Ihn nicht wieder erkennen ;)

  • Zitat

    Original von Bruder
    Entschuldigung, :huldige: kam so aber nicht rüber
    Wobei Du aber vollkommen Recht hast
    Gibt doch diesen Spruch

    Gib einem Deutschen ein Amt, oder eine Uniform, und Du wirst Ihn nicht wieder erkennen ;)

    Brauchst dich doch nicht zu entschuldigen. *lol*
    Ich bin nich so schnell beleidigt, da müssem schon ganz andere Kaliber kommen.

    Dein Spruch trifft zu 100% zu.

    Genieße dein Leben, denn Du hast nur eins. :party:
    Aber bitte nicht das Gehirn ausschalten.

  • Alleine der Satz

    Man braucht sich dann auch nicht wundern, wenn Waffenbesitzer solchen "Kontrolleuren" nicht die Tür aufmachen.

    Sagt ja schon alles.

    Gruß Bruder

    PS. Mein Reden

    Einmal editiert, zuletzt von Bruder (5. Oktober 2009 um 20:30)

  • Da stimme ich mal mit der Gewerkschaft der Polizei überein, daß die Kontrolle von Waffenbesitzern etwas ist, wo man schon eine gehörige Portion Fachwissen benötigt.
    Wenn schon kein Geld für Beamte ausgegeben werden soll, um die Kontrollen durch zu führen, dann wird auch bestimmt kein Geld ausgegeben um die 400€ Jober zu schulen.

    Genieße dein Leben, denn Du hast nur eins. :party:
    Aber bitte nicht das Gehirn ausschalten.

  • Aber in Echt, hatten wir ja auch schon rüber diskutiert.
    Gesetze machen ja, und deren Durchführung, mal wieder ohne Sinn und Verstand :n17:
    Hoffentlich scheitert das nun an der Zuständigkeit, denn lach ich mirn Ast :laugh:

  • Ich möchte auch nicht Wissen wie die Waffen nach Monaten in Behördlicher Obhut aussehen.

    Das wissen die selbst nicht wie die Wafen dann aussehen, weil die Waffen sowieso meistens geklaut werden was man schon so oft gelesen hat.
    Nicht ordnungsgemäß aufbewahrt und weg waren Sie. :kotz:
    Für solche in meinen Augen total unnötigen Kontrollen, müssen geschulte und kompetente Leute genommen werden. Da kann man keine Leute von der Straße oder aus irgendeinem Bereich holen und mal so kurz unterrichten. Da geht es ja nicht um Regale einräumen im Supermarkt oder Paletten hin und her fahren.
    Die ganze Vorgehensweise ist wieder typisch unsere Politik.
    Hoffen wir mal, daß die ganze Sache demnächst ad acta gelegt wird aus Mangel an Fachpersonal bzw. kein Geld dafür da ist *lol*