Hi,
Habe heute meine erste Auktion bei Egun eingestellt.
Leider weiss Ich nicht ob Ich alles Richtig ausgefüllt habe.
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Hi,
Habe heute meine erste Auktion bei Egun eingestellt.
Leider weiss Ich nicht ob Ich alles Richtig ausgefüllt habe.
Ist doch alles drin, aber leider sind hier Links zu laufenden Auktionen nicht erwünscht.
Viel Erfolg beim Verkauf.
Nimm den Link raus.
Siehe Forenregeln. Keine laufenden Auktionen.
Soweit ok, nimm aber den Link raus,
sonst gibt es Ärger, weil das gegen die
Forenregeln verstößt ;-).
Wenn Ich diese Waffe verkauft habe kann ich den Käufer die Original Rechnung Mitgeben?
Dort steht ja mein Name Drauf
Hat ja noch Garantie usw ...
des weiß ich leider nicht.
Ja, klar. Er soll ja die Garantie weiter in Anspruch nehmen können.
Am besten du schreibst ihm eine Abtrittserklärung, wo folgendes drin steht:
deine Anschrift
seine Anschrift
Anschrift des Versandhändlers
Rechnungsnummer und Datum
Artikel Bezeichnung und Seriennummer
Schreibst so sinngemäß, dass du
(deine Adresse)
mit dieser Abtrittserklärung sämtliche Garantieansprüche gegenüber
(Adresse des Versandhändlers)
für folgenden Artikel
(Artikelbez, Seriennummer)
von der Rechnung
(Datum und Nummer)
an
(seine Adresse)
abtrittst.
Dann noch mit Datum und deiner Unterschrift quittieren.
Ist leider schon öfters bei Versandhändlern so gegangen, dass man ohne Abrtrittserklärung nur als die Person Anspruch auf Garantie hat, auf deren Namen die Rechnung ist!
@ Creep0815:
Vorsicht: die alten Schwaben verstehen unter Abtritt etwas ganz Anderes
(naemlich einen Donnerbalken)!
Richtig heisst es Abtretungserklaerung. Es geht nicht nur um Garantieansprueche. Richtig geht es um Gewaehrleistungsansprueche (gesetzliche A.) und -sofern vorhanden- auch Garantienansprueche (freiwillige Leistungen des Verkaeufers).
Versandhaendler oder nicht, der jeweilige Eigentuemer hat i.d.R. auch die Gewaehrleistungsansprueche. Der Haendler hat keine gesonderte Abrettungserklaerung zu verlangen. Lediglich der Kauf (Rechnung) muss nachgewiesen werden.
Pak9
ZitatOriginal von pak9
@ Creep0815:Vorsicht: die alten Schwaben verstehen unter Abtritt etwas ganz Anderes
(naemlich einen Donnerbalken)!Richtig heisst es Abtretungserklaerung. Es geht nicht nur um Garantieansprueche. Richtig geht es um Gewaehrleistungsansprueche (gesetzliche A.) und -sofern vorhanden- auch Garantienansprueche (freiwillige Leistungen des Verkaeufers).
Versandhaendler oder nicht, der jeweilige Eigentuemer hat i.d.R. auch die Gewaehrleistungsansprueche. Der Haendler hat keine gesonderte Abrettungserklaerung zu verlangen. Lediglich der Kauf (Rechnung) muss nachgewiesen werden.
Pak9
Bin ja kein Schwabe bin Ungar
Bin momentan nur auf Deutschland Urlaub für 2 Monate
Hey, wenn ich in Ungarn wohnen würde, dann würde ich mir aber was ganz anderes für die Silvesterknallerei kaufen als so nen deutschen Zinkklumpen!
ZitatOriginal von Rey619
Dort steht ja mein Name Drauf
Unabhängig bestehender Garantie- oder Gewährleistungsfristen empfehle ich sogar dringendst einen Kaufvertrag zu machen um auch die Volljährigkeit des Käufers zu dokumentieren.
Eine Version für den Verkauf von freien Waffen kann man hier laden:
http://www.pulverschein.de/Kaufvertrag_Schusswaffen_ab_18.pdf
ZitatOriginal von Rey619
Bin ja kein Schwabe bin Ungar
Bin momentan nur auf Deutschland Urlaub für 2 Monate
Sorry, das konnte ich nicht wissen (:). Dein Deutsch ist sehr gut!
Jó napot, izten hozta!
Einen schoenen Urlaub
Gruss
pak9