Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.728 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. September 2009 um 12:11) ist von pak9.

  • Wenn Ich diese Waffe verkauft habe kann ich den Käufer die Original Rechnung Mitgeben?

    Dort steht ja mein Name Drauf


    Hat ja noch Garantie usw ...

    des weiß ich leider nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Rey619 (21. September 2009 um 18:50)

  • Ja, klar. Er soll ja die Garantie weiter in Anspruch nehmen können.
    Am besten du schreibst ihm eine Abtrittserklärung, wo folgendes drin steht:

    deine Anschrift
    seine Anschrift
    Anschrift des Versandhändlers
    Rechnungsnummer und Datum
    Artikel Bezeichnung und Seriennummer

    Schreibst so sinngemäß, dass du

    (deine Adresse)

    mit dieser Abtrittserklärung sämtliche Garantieansprüche gegenüber

    (Adresse des Versandhändlers)

    für folgenden Artikel

    (Artikelbez, Seriennummer)

    von der Rechnung

    (Datum und Nummer)

    an

    (seine Adresse)

    abtrittst.

    Dann noch mit Datum und deiner Unterschrift quittieren.

    Ist leider schon öfters bei Versandhändlern so gegangen, dass man ohne Abrtrittserklärung nur als die Person Anspruch auf Garantie hat, auf deren Namen die Rechnung ist!

  • @ Creep0815:

    Vorsicht: die alten Schwaben verstehen unter Abtritt etwas ganz Anderes
    (naemlich einen Donnerbalken)! *lol*

    Richtig heisst es Abtretungserklaerung. Es geht nicht nur um Garantieansprueche. Richtig geht es um Gewaehrleistungsansprueche (gesetzliche A.) und -sofern vorhanden- auch Garantienansprueche (freiwillige Leistungen des Verkaeufers).

    Versandhaendler oder nicht, der jeweilige Eigentuemer hat i.d.R. auch die Gewaehrleistungsansprueche. Der Haendler hat keine gesonderte Abrettungserklaerung zu verlangen. Lediglich der Kauf (Rechnung) muss nachgewiesen werden.

    Pak9

  • Zitat

    Original von pak9
    @ Creep0815:

    Vorsicht: die alten Schwaben verstehen unter Abtritt etwas ganz Anderes
    (naemlich einen Donnerbalken)! *lol*

    Richtig heisst es Abtretungserklaerung. Es geht nicht nur um Garantieansprueche. Richtig geht es um Gewaehrleistungsansprueche (gesetzliche A.) und -sofern vorhanden- auch Garantienansprueche (freiwillige Leistungen des Verkaeufers).

    Versandhaendler oder nicht, der jeweilige Eigentuemer hat i.d.R. auch die Gewaehrleistungsansprueche. Der Haendler hat keine gesonderte Abrettungserklaerung zu verlangen. Lediglich der Kauf (Rechnung) muss nachgewiesen werden.

    Pak9

    Bin ja kein Schwabe bin Ungar :)
    Bin momentan nur auf Deutschland Urlaub für 2 Monate :)

  • Hey, wenn ich in Ungarn wohnen würde, dann würde ich mir aber was ganz anderes für die Silvesterknallerei kaufen als so nen deutschen Zinkklumpen!

  • Zitat

    Original von Rey619
    Bin ja kein Schwabe bin Ungar :)
    Bin momentan nur auf Deutschland Urlaub für 2 Monate :)

    Sorry, das konnte ich nicht wissen (:). Dein Deutsch ist sehr gut!
    Jó napot, izten hozta!
    Einen schoenen Urlaub

    Gruss
    pak9