ZitatOriginal von Amko
möchte das gewehr jemand haben?
Du begehst ja schon wieder eine Straftat........ Schreib schnell noch den Satz dazu: WBK benötigt
Ich würde es einfach meinem "Freund" zurückgeben.
Gruß
Christian
Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 3.776 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
ZitatOriginal von Amko
möchte das gewehr jemand haben?
Du begehst ja schon wieder eine Straftat........ Schreib schnell noch den Satz dazu: WBK benötigt
Ich würde es einfach meinem "Freund" zurückgeben.
Gruß
Christian
ZitatOriginal von Amko
jetzt habt ihr mir bissl angst gemacht...möchte das gewehr jemand haben? evtl. tauschen gegen eins mit ZF?
edit.: waffenbesitzkarte nötig...
Das geht so nicht. Auch mit WBK kann man nur eine Waffe aus legaler Hand übernehmen. Sie muss also bereits in einer WBK eingetragen sein oder aus einem Waffenmhandelsbuch stammen.
Der Überlasser (eg. Verkäufer) wird ja in die Ziel-WBK namentlich mit Datum des Überlassens eingetragen. (Spalte 9 grüne WBK, Spalte 7 gelbe und rote WBK).
ZitatOriginal von Floppyk
[quote]Original von Amko
verfüge ich nicht. habe das gewehr von nem kumpel angeboten bekommen, ganz neu versteht sich und habe mir gedacht dass es ein normales krimesding ist mit dem ich bisschen schießen kann
Das Teil ist klar WBK-pflichtig. Ohne eigen Waffenbesitzkarte machst Du Dich strafbar.
klasse, hat mich daran erinnert, dass ich mal ein Schnäppchen gemacht habe mit einem Schwert. Doppelseitig geschliffen und spitz, war richtig glücklich bis ich das Waffengesetz gelesen habe und dann wußte, warum ich das Schwert so billig erhalten habe hängt jetzt an der Wand und darf nicht ausgeführt werden
Ich würde dem Kumpel das Gewehr wieder zurückgeben und mir ein F Gewehr kaufen, wenn es mit dem Schießen weiterhin ernst gemeint ist.
Bist Du Dir auch sicher, auf diese große Entfernung hin schießen zu können ohne das das Geschoß Dein Grundstück verlassen kann ? ist hier im Forum auch genug erwähnt bzw. diskutiert worden.
Gruß
Bogenschuetze
Fast richtig Bogenschuetze, aber nicht ganz.
Ein Schwert ist immer eine Hieb und Stoßwaffe und damit vom Führen ausgeschlossen. Egal ob ein oder zweischneidig.
Amko kann die illegale Waffe nicht an seinen Kumpel zurück geben. Er ist jetzt der Besitzer ( und Eigentümer ), wenn er jetzt die Waffe an seinen Kumpel zurück gibt ( der ebenfalls keine WBK besitzt), macht er sich auch Strafbar.
Er könnte das Ding höchstens in ein Land verkaufen in dem es Frei ist, oder selbst die Flex ansetzten wäre auch noch eine Möglichkeit. Beides wäre aber auch nicht so ganz koscher.
Die einzige Legale Möglichkeit die mir einfällt wäre es bei der Polizei abgeben ( Gilt die Amestie eigenlich ?)
Joachim
Richtig Pupsnase.
Ergänzend dazu vielleicht der Hinweis, dass noch bis Ende des Jahres die Amnestie zur Abgabe illegaler Schusswaffen im neuen WaffG gibt.
Ich muss mich im Bezug zu WBK und Übernahme illegaler Waffen korrigieren. Denn es heißt:
§ 58 Altbesitz
...
(8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn
1.vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder
2.der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.
...
Somit darf man mir illegale Waffen schenken
nur mal nebenbei... ist die beeman model r9 überhaupt 230m/s stark?
ich hatte das in einem forum aufgefasst, bin mir aber nicht sicher???
Wieso ?
Das steht doch in dem Link den Du in deinen Post genutzt hast.
Bei Weihrauch sind die entsprechenden Modelle ebenfalls so gekenzeichnet.
Das Du gerade gegen das WaffG verstößt ( was immerhin 10.000 € und / oder Knast bedeuten kann ) scheint dich ja recht kalt zu lassen.
Naja, das ist letztendlich deine sache. Aber vergiss nicht die Herren der SEK zum Kaffee einzuladen wenn sie in aller frühe an deine Tür klopfen.
@ Floppyk:
Danke, ich bin bisher davon ausgegangen das es nicht möglich ist eine Illegale Waffe zu legalisieren. Wie wird die Waffe dann in deine Papiere eingetragen ?
Joachim
Danke, ich bin bisher davon ausgegangen das es nicht möglich ist eine Illegale Waffe zu legalisieren.
[/quote]
Das stimmte auch, aber die neu eingeführte, befristete Amnestieregelung sagt nun klar was anderes.
ZitatOriginal von pupsnase
Wie wird die Waffe dann in deine Papiere eingetragen ?
Ich gehe mal davon aus, dass es mit dem üblichen Antrag und vorlegen der Ziel-WBK getan ist. Dennoch muss der Erwerber ein Bedürfnis nachweisen. Daran ändert sich nichts. Jedoch bei Langwaffen auf Jagdschein ist das einfach. Inwiefern bzw. ob überhaupt ein Nachweis des Überlassers erlangt wird, weiß ich nicht. Denn an sich müsste die Waffe ja erstmal kriminaltechnisch untersucht und festgestellt werden, dass sie nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Das muss erst geklärt werden, bevor die illegale Waffe in eine Ziel-WBK eingetragen wird und somit legalisiert wird.
Mal ganz naiv gerfragt - was ist eigentlich, wenn er eine "Importfeder" mit 7,5 J einbaut und dann nur das fehlt?
Dass die Stempelung schon mal "vergessen" werden kann, ist doch durchaus möglich. Als ich meinen LEP ME SAA bei Melcher bestellt habe, bekam ich nach ca. einer Woche eine Rückrufmail, dass bei der Serie das F nicht vorhanden sei. Allerdings hatte ich die Waffe noch gar nicht und einen Tag später hatte dann auch die nette Frau (Name vergessen) mir eine "Vergessen Sie´s Mail" geschickt.
edit: Außerdem währe es doch auch noch möglich, den Lauf zu wechseln. Da hier die Stempelung vorhanden ist, währe die Waffe dann doch ge ´t, oder?
Hm ich denke grad nach wie man dein Problem lösen kann.
Ehrlich gesagt würd ich die Waffe auch ungerna abgeben wollen.
Aber es muss sich nur mal ein Nachbar oder Spaziergänger durch den Lärm gestört
fühlen und die Polizei vorbeischicken.
"Wir ham gehört hier wird geschossen, ist das auch legal? Ui ne ich glaub nicht, wo hamse die
denn her? Ach der Freund wo wohnt denn der?"
Alles so Fragen die ich Männern in Grün nicht gerne beantworten müssen wollte.
Jetzt geh doch zu nem Schützenverein oder nem Schiesssportverein und "überlasse"
den Menschen die
Waffe. Da kannst du dir sicher sein, dass sie korrekt damit umgehn. Wenn du glück hast bekommst du vom Verien sogar im Tausch dafür eine Freizeitwaffe mit ZF alles von
Profis ausgesucht
Denk aber dran das die das Waffengesetz vermutlich ernst nehmen
Eine Waffe ohne ist, sofern sie nach 1970 bzw. 1991 gebaut wurde, nicht frei. Letztendlich ist es egal ob unter 7,5 Joule oder drüber.
Den Lauf zu tauschen ist auch keine Option da die Waffe garnicht so in Deutschland verkauft wird.
Du kannst rumbasteln wie Du willst es wird keine legale Waffe draus.
Joachim
Edit: Hinzu kommt noch das Du bei beiden Versionen, im Falle des Erwischt werdens, eine Wesentlich höhere Strafe bekommen wirst. Zum einen hast Du dann eine unerlaubte Herstellung von Waffen am Hals zum anderen ist damit relativ klar das Du wusstes das die Waffe Illegal ist, was sich bestimmt nicht Strafmildernd auswirkt.
Nicht ganz. Die Beeman R9 Double Gold ist schon baugleich mit der HW 95 Luxus. Somit sollte das Anbringen eines Wechsellaufes kein Problem sein.
Technisch kein Problem bedeutet aber nicht das es rechtlich ok ist.
Zeige mir doch bitte einen Händler der ge te Beeman führt. Zumal das auf der Systemhülse ist ( zumindest ist es auch in dem Test zur HW 95 der Fall )
Da dort noch die Seriennummer eingeschlagen ist dürfte es kein Problem sein den Umbau als solchen zu erkennen.
Joachim
Du hast Recht - das ist ja auf der Systemhülse. Ansonsten hätte er aber ein reguläres HW Modell, da die einzige Seriennummer auf dem Lauf ist:
(Habe leider nur Foto vom baugleichen HW 85)
Ist also nichts zu machen...
Ich dachte immer die Beeman B7 wäre das Weihrauch HW30S und die B9 das HW50S, beide mit Export-Schaft und ungekürzter Feder.
Beim Schneider gibt es 50er-Läufe in 4,5 mit F. Wenn dann noch eine abgenagte F-Feder drin ist, sieht es doch recht legal aus. Die HW50 gab es doch schon vor '70, die B9 auch?
Welches Baujahr hat das Gewehr?
ZitatOriginal von Markus2240
Welches Baujahr hat das Gewehr?
hat er doch gesagt - "das gewehr ist neu"
überprüfen die bullen eigentlich eingezogene F gewehre genaustens ? also ob die noch die 7,5 joule einhalten ? nur mal so ne frage am rande
ZitatOriginal von andy.dark
hat er doch gesagt - "das gewehr ist neu"
Ich frage mich schon die ganze Zeit, aus welcher Quelle das Gewehr stammt. Woher hat es denn der "Freund"? Selbst wenn er WBK-Inhaber ist, kann er das erlaubnispflichtige Gewehr nicht an Unberechtigte abgeben, da er es ja aus der WBK austragen müsste. Selbiges gilt für einen Händler mit Waffenhandeslbuch.
ZitatOriginal von andy.dark
überprüfen die bullen eigentlich eingezogene F gewehre genaustens ? also ob die noch die 7,5 joule einhalten ? nur mal so ne frage am rande
Wenn Zweifel bestehen wird die Waffe konfisziert und zur KTU geschickt. Die fertigen dann ein Gutachten. Die Geschossgeschwindigkeit messen und daraus die Energie zu berechnen dauert nur eine Minute.
ZitatOriginal von andy.dark
[überprüfen die bullen eigentlich eingezogene F gewehre genaustens ? also ob die noch die 7,5 joule einhalten ? nur mal so ne frage am rande
Ich kenn mich jetzt in der Fiehzucht nicht so besonders aus, ich glaube nicht das die Bullen da was überprüfen, höchstans mal ein bischen drauf rumtrampeln.
Bei deutschen Behörden sieht die Sache auf jedem Fall gans anders aus, da kann man sichersein das da jede Kleinigkeit geprüft wird.
Übrings sind mir mehrer Mitarbeiter, der von dir warscheinlich gemeinten Organisation, persönlich bekannt die hier im Forum privat unterwegs sind. Du kanst dir sicher sein das die solche Vormulirungen gar nicht gern lesen.
Hmm, bei dieser HW 95 ist die Seriennummer auf dem System.
Das ist jetzt aber nur am Rande von Interesse.
Wenn er einen der " Wohlgemeinten " Ratschläge in die tat umsetzt und erwischt wird kann man ihm nur noch Happy Halloween wünschen, den Gruselig wird es bestimmt.
Joachim
Der einzige Ratschlag kann ja nur sein, dass er sich schnellstmöglich von dem besagten Teil trennt.
Ansonsten noch ein Pic - nur zur Vollständigkeit: