Sind DAS Waffen nach dem Waffengesetz?

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.083 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. August 2009 um 10:14) ist von HWJunkie.

  • Hallo,
    ist es Auslegungssache oder wären das hier Waffen nach dem Waffengesetzt?

    Frage vom Woolfman

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    Gott hat den Männern ein Gehirn und einen Penis gegeben.
    Leider aber nicht genug Blut um beides gleichzeitig zu nutzen :laugh:

  • Hallo!

    Das sind SSWs im Kaliber 2mm. Die Pistölchen benötigen ein PTB-Zeichen. Zum Führen brauchst Du einen kleinen Waffenschein. Kaufen kannst Du sie ab 18 Jahren.

    Zu kaufen gibts die Teile hier:

    http://www.versandhaus-schneider.de/index.php/cPath/49_235_238

    Die kleinen Platzpatronen haben einen Stiftzünder und sind für die Größe recht laut. Auch Signalsterne mit 9mm Durchmesser können damit abgefeuert werden.

    Gruß Matthias

    Einmal editiert, zuletzt von Drangdüwel (27. August 2009 um 23:40)

  • ist das ein schwachsinn -

    da bekommt jemand soetwas geschenkt, der findet es geil und macht sich das an sein Schlüsselbund.

    Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle fällt das einem grün oder schwarz gekleideten Gutmenschen auf und der zückt direkt seine P9 und verhaftet dich wegen führens einer Waffe ohne Waffenschein.

    Das ist Monty Python Filmstuff

    Wie geil - Deutschland - deine Rechtssprechung ist genial

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    Gott hat den Männern ein Gehirn und einen Penis gegeben.
    Leider aber nicht genug Blut um beides gleichzeitig zu nutzen :laugh:

  • Tja, bei den 2mmBerloque ist einiges anders.

    Sie sind keine Kartuschenmunition nach Tabelle 5 (vgl. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 24. Januar 2000), die Waffe würde also vermutlich keine PTB-ZUlassung nötig haben.
    Erst wenn pyrotechnische Munition mit ins Spiel kommt, dann ist die PTB zwingend erforderlich.

    Aber eigentlich auch egal, bei den aktuellen Modellen ist sowieso immer die PTB drauf.


    Stefan

  • oh vielen Dank für diese Info.

    Ich habe als Kind so ein Ding einschüssig geschenkt bekommen und muss mal in meiner alten Spielkiste suchen, ob die noch da ist. Habe ich vollkommen vergessen und nicht, dass meine lieben Kleinen jetzt das Ding finden und damit rumspielen.

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Hallo,

    aber wenn eine PTB Nummer drauf ist muß man zum Führen auch den KWS haben!
    Denn dann fällt sie ja unter diesen. Oder sehe ich das falsch?

    Wenn keine drauf ist würde ich sie so sehen wie HWJunkie.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Zitat

    Original von Christian
    aber wenn eine PTB Nummer drauf ist muß man zum Führen auch den KWS haben!
    Denn dann fällt sie ja unter diesen. Oder sehe ich das falsch?


    Du siehst das nicht vollständig.
    Jede Schusswaffe benötigt zum Führen einen Waffenschein. Trägt die Schusswaffe ein PTB Zeichen, reicht der kleine Waffenschein.

  • Zitat

    Original von Woolfman
    ist das ein schwachsinn -

    da bekommt jemand soetwas geschenkt, der findet es geil und macht sich das an sein Schlüsselbund.

    Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle fällt das einem grün oder schwarz gekleideten Gutmenschen auf und der zückt direkt seine P9 und verhaftet dich wegen führens einer Waffe ohne Waffenschein.


    Es gab da tatsächlich einen ähnlich gelagerten Fall:
    Da hat jemand den Knauf des Gangschalthebels mit einer SSW ersetzt. Verkehrskontrolle, keinen KWS, Anzeige.
    Ich weiß aber nicht, was daraus geworden ist.

  • Klar, aber ohne PTB und mit dem was HWJunkie da sagt währe es ja keine Schußwaffe mehr. Sondern eher ein Spielzeug, wo glaube ich auch der Anscheinsunsinn nicht greift.

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  • Ach so, nun weiß ich was Du meinst:

    1.6.3
    ...
    Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild
    zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind
    ...
    Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere
    Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über oder
    unterschreiten
    , neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von
    Feuerwaffen aufweisen.

  • Genau, das und die Tatsache das es sich bei den 2mm Murmeln nicht um Katuschen Mun handelt dürfte sie wenn sie kein PTB Zeichen haben und kein Gewinde zur Aufnahme eines Pyrobechers vorhanden ist frei zu führen machen.
    Denn dann ist es Spielzeug.

    Gruß C.C.

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  • Hi,


    In den Spielzeugläden gibt es die doch meistens einschüssig als Schlüsselanhänger an der Kasse für 1-2€ :confused2:

    Munition ebenfalls für 1-2€ un zwar frei verkäuflich, ich hab schon gesehen wie da kleine Kinder die Pistölchen kaufen und vor dem laden dann gleich mal ausprobieren und zwar schon mehrmals. Da sagt niemand was........ ???


    Gruß,
    Sniperick