Wiedermal Schießen an Silvester

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 1.730 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juli 2009 um 22:26) ist von Floka.

  • Hallo,

    bin auf Folgendes gestoßen:


    Ein Zitat von der Webseite der Stadt Stuttgart

    Zitat

    "Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus waffenscheinfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist vom eigenen eingezäunten Grundstück ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit - also Schießen senkrecht nach oben und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten - entspricht. Ist man zur Silvesterfeier bei Bekannten eingeladen, darf man auch auf dem dortigen Grundstück schießen, wenn der Inhaber des Hausrechts hierfür seine Zustimmung erteilt. Ist die Verwendungssicherheit nicht gegeben, muss das Schießen grundsätzlich unterbleiben, da eine Gefährdung Dritter nicht ausgeschlossen ist.

    Es heißt doch eigentlich, dass es gewährleistet seien muss, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann, kann ein Zaun juristisch gesehen das gewährleisten. :crazy3:

  • was gilt überhaupt als geschoss?
    zugelassene PM1 ist in der Luft ausgebrannt und damit nur noch Pappe, mit anderern Worten Müll.

    eine sehr graue Zone, das alles...

    Gruß
    Drummermatze

  • Hehe.. und wenn der ausgebrannte Müll dann vom Wind über den Zaun getragen wird. :D

    Prinzipiell ungefährlich, was juristisch gesehen aber wohl kaum als Grund reicht...

  • hinterher stricken die dir noch nen strick...wegen illegaler müllentsorgung

  • Der oben zitierte Text ist zwar genaugenommen eine Aufweichung der Grundstücksgrenzenregelung, aber:

    Der ganze Text (irgendwo hier zu finden) erklärt die Sache etwas besser.
    Der Staat sieht die Einhaltung der Grundstücksgrenze als gegeben an, wenn senkrecht nach oben geschossen wird.
    Es soll zwar Grundstücke geben, wo man bei etwas Wind nichtmal einen Stein hochwerfen kann, ohne dass er beim Nachbarn landet, aber das ist in dem Fall unerheblich.

    Kurzform der staatlichen Aussage:
    Wird mit PM senkrecht nach oben geschossen, dann landet das Geschoss auf dem Grundstück.

    Nicht fragen, freuen!


    Stefan

  • Welchen Unterschied macht das mit den Pyros für die SSW nun im Vergleich zu Silvester Raketen. Kommt ja aufs Selbe raus. Nur, dass Silvester Raketen eigentl. noch viel größer sind und mehr Schaden auf fremden Grundstücken anrichten können!

  • Ich geb dir Recht, aber es gibt soviele Gesetze, die absolut realitätsfremd sind, bringt nichts sich darüber aufzruegen, als "normaler" Bürger kann man da sowieso nichts ändern...

  • Es geht wohl darum, dass man mit einer SSW "gezielter" auf andere Grundstücke/menschen schießen kann, als mit Raketen. Ich denke das Gesetz soll einfach verhindern, dass keiner bewusst auf Grundstücke anderer schießt.

  • Na ja geziehlt ist bei den Raketen für die PTB Pistolen mit ihrer "tollen aerodynamik" wohl auch schlecht möglich!

  • Zitat

    Original von Lotus
    Es geht wohl darum, dass man mit einer SSW "gezielter" auf andere Grundstücke/menschen schießen kann, als mit Raketen. Ich denke das Gesetz soll einfach verhindern, dass keiner bewusst auf Grundstücke anderer schießt.

    Naja, das ist eigentlich auch kein Argument, ich könnte meinem Nachbar schließlich auch Böller in den Garten werfen...

  • Also für mich ist das jetzt aber eine Regelung für die genannte Stadt... für den Rest der Republik gilt der Satz "... dürfen das Grundstück nicht verlassen können..."...

  • Bin zwar kein Jurist, aber ich weiß, dass es Gestze auf Bundes- und auf Länderebene gibt, für einzelne Städte habe ich da noch nix gehört. *lol*

  • Zitat

    Original von Philsto
    Bin zwar kein Jurist, aber ich weiß, dass es Gestze auf Bundes- und auf Länderebene gibt, für einzelne Städte habe ich da noch nix gehört. *lol*

    Das sind dann keine Gesetzte, sondern Verordnungen !

  • Hab eigentlich keine Lust auf so ne "Rechtsdiskussion".... ABER ( ;D )

    Der enthaltene Paragraph des WaffG ist nach meinem Wissenstand zwingendes Recht, was auch eine Verordnung nicht beeinflussen kann.

    Dass Verordnungen für einzelne Städte gelten können ist richtig. ;)

    Aber wie gesagt, bin kein Jurist, mein bester Kumpel ist einer, den könnte ich ggf. mal fragen.

  • man seid ihr Prinzipienreiter :crazy2:

    PM wird an Silvester doch ohnehin geduldet, jedenfalls würde in Großstädten nie ein Polizist etwas sagen, solange man nicht auf Personen schießt. Noch nicht einmal wenn man mit PM2-Munition senkrecht in die Luft schießt.

    Das habe ich so von einem befreundeten Polizisten gehört.

  • Sagen wirs mal so... ist wie permanent zu schnell Auto zu fahren, wenns knallt, dann richtig, man muss nur mal dem falschen Beamten begegnen und schon wirds verdammt teuer.