Hallo,
bin auf Folgendes gestoßen:
Ein Zitat von der Webseite der Stadt Stuttgart
Zitat"Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus waffenscheinfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist vom eigenen eingezäunten Grundstück ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit - also Schießen senkrecht nach oben und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten - entspricht. Ist man zur Silvesterfeier bei Bekannten eingeladen, darf man auch auf dem dortigen Grundstück schießen, wenn der Inhaber des Hausrechts hierfür seine Zustimmung erteilt. Ist die Verwendungssicherheit nicht gegeben, muss das Schießen grundsätzlich unterbleiben, da eine Gefährdung Dritter nicht ausgeschlossen ist.
Es heißt doch eigentlich, dass es gewährleistet seien muss, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann, kann ein Zaun juristisch gesehen das gewährleisten.