MPU für WBK (Großkaliber) Erfahrungen?! Fragen!

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 13.767 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. September 2009 um 14:08) ist von boom@123.

  • Also, ich möchte hier nichts anstacheln oder einige gewisse Leute auf falsche Gedanken bringen, aber warum müssen beispielsweise angehende Jagdscheininhaber keine MPU machen? Als Jäger darf ich (Voraussetzung 18 Jahre) 2 großkalibrige Kurzwaffen kaufen, habe prinzipiell ja automatisch ein Bedürfnis dafür...

    Gruß

  • Zitat

    Original von Rifle
    Also, ich möchte hier nichts anstacheln oder einige gewisse Leute auf falsche Gedanken bringen, aber warum müssen beispielsweise angehende Jagdscheininhaber keine MPU machen? Als Jäger darf ich (Voraussetzung 18 Jahre) 2 großkalibrige Kurzwaffen kaufen, habe prinzipiell ja automatisch ein Bedürfnis dafür...

    Gruß


    Vielmehr noch. Jäger dürfen ab 16 eine Waffe führen und jagen, allerdings nur unter Aufsicht. Ab 18 haben sie keine Beschränkungen zum Waffenkauf.

    Man geht davon aus, dass die aufwändige und teure Jägerprüfung gerade bei jungen Teilnehmern nicht zum alleinigen Waffenerwerb genutzt wird. Der Kurs und die Prüfung sind ohne jagdliches Wissen und Interesse eigentlich nicht zu schaffen.

  • Zitat

    Vielmehr noch. Jäger dürfen ab 16 eine Waffe führen und jagen, allerdings nur unter Aufsicht. Ab 18 haben sie keine Beschränkungen zum Waffenkauf.

    Jo find ich auch voll unfair , die dürfen einfach mit der geladenen Waffe in der Gegend rumlaufen und um sich schießen . Wir als Sportschützen müssen immer alles abgeschlossen und getrennt von munition transportieren und dürfen nur auf zugelassenen Schießständen schießen
    Und dann natürlich noch das mit den Altersbeschränkungen ab 21 mit MPU oder ab 25 und jäger schon ab 16. :evil:

    Mitglied oder ohne Glied ? :D

    Einmal editiert, zuletzt von Benny90 (17. Juni 2009 um 12:21)

  • Zitat

    Original von Benny90

    Jo find ich auch voll unfair , die dürfen einfach mit der geladenen Waffe in der Gegend rumlaufen und um sich schießen . Wir als Sportschützen müssen immer alles abgeschlossen und getrennt von munition transportieren und dürfen nur auf zugelassenen Schießständen schießen
    Und dann natürlich noch das mit den Altersbeschränkungen ab 21 mit MPU oder ab 25 und jäger schon ab 16. :evil:

    Schau dir mal besser die Auflagen an die mit dem "Führen" einer Waffe dem Jäger gegeben sind.

    In der Gegend renntmal keiner mit seiner Waffe rum. Du musst shcon in dem Revier sein, dass du bejagst.

    Und auf dem Weg zur jagd wird die Munition und die Waffe(n) genau so getrennt voneinander und abgeschlossen transportiert wie ein Sportschütze zum Schießstand.

    Irgendwo darf auch kein Jäger einen Schuss abgeben...dies ist logischer Weise nur wie das Führen im eigenen Revier oder in dem Revier wo man Jagdausübungsberechtigt ist erlaubt.

    Zum "Munitionsvernichten" muss auch der Jäger zum Schießstand.

    Jugendjagdscheininhaber(ich war auch einer) dürfen bis zum ALter von 18 Jahren keine eigene Waffe besitzen und nur zum Beispiel die vom Revierpächter unter Aufsicht von diesem oder einem anderen Jagdscheininhaber im Revier führen.

    Was du dir vor Augen halten solltest ist, das du in höchstens 10%(es gibt natürlich Ausnahmen) aller Male wo du zur Jagd im Revier bist mal einen Schuss abgibst.
    Und was soll so besonders daran sein eine Waffe, die du nicht brauchst, quasi als zusätzliches Gewicht mit rumzuschleppen.
    Rein im Revier gibt man als Durchschnittsjäger im Jahr vllt 15 Schuss ab. Ich denke du als Sportschütze wirst die paar Murmeln mit einem Schießstandbesuch locker verschossen haben.

    Wenn ich schießen will gehe ich auf den Schießstand, wenn ich jagen will gehe ich ins Revier.

    lG,

    Felix

  • Zitat

    Original von felifeli136
    Und auf dem Weg zur jagd wird die Munition und die Waffe(n) genau so getrennt voneinander und abgeschlossen transportiert wie ein Sportschütze zum Schießstand.
    Felix


    Falsch. Der Jäger darf seine Waffen auch auf dem direktem Weg zum und von dem Revier führen. Sie darf nur nicht geladen sein.
    Also Langwaffe offen auf dem Rücksitz ist dem Jäger genauso erlaubt, wie die (ungeladene) Kurzwaffe im Holster.

    Zitat

    Original von felifeli136
    Jugendjagdscheininhaber(ich war auch einer) dürfen bis zum ALter von 18 Jahren keine eigene Waffe besitzen und nur zum Beispiel die vom Revierpächter unter Aufsicht von diesem oder einem anderen Jagdscheininhaber im Revier führen.
    Felix


    Auch falsch. Er darf nur unter Aufsicht jagen und an keiner Gesellschaftsjagd teilnehmen. Die Aufsicht muss jagdlich erfahren sein, aber nicht selbst Pächter sein.
    Eigener Waffenerwerb erst ab 18, dann aber mit allen Jägerrechten. Dieses Recht bekommt der Jungjäger mit seinem 18. Geburtstag automatisch ohne weitere Prüfung.

    Zitat

    Original von felifeli136
    Rein im Revier gibt man als Durchschnittsjäger im Jahr vllt 15 Schuss ab. Ich denke du als Sportschütze wirst die paar Murmeln mit einem Schießstandbesuch locker verschossen haben.
    Felix


    Sorry, auch da muss ich widersprechen. Hättest Du reine Büchsenschüsse geschrieben, hast Du Recht, eher sogar noch weniger. Zählt man die Flintenschüsse mit Schrot dazu, ist das erheblich mehr. Ein paar Jagten auf Flugwild und Hasen sind im Jahr schnell 100 Schuss weg, insbesondere wenn Tauben dabei sind.

  • @ felifeli136

    Naja, rein rechtlich darf die Waffe auf dem Weg zum und vom Revier auch zugriffsbereit mit - ,,geführt" werden (natürlich entladen)! Ich habe meine Waffe aber auch immer in einem Futteral (kleines Zahlenschloss dran) und die Munition im Handschuhfach oder im Rucksack.

    Genauso wäre mir praktisch das zugriffsbereite tragen der geladenen Waffe zu Hause erlaubt (mache ich natürlich nicht, warum auch).
    Deshalb macht für mich (und allen Jägern) das neue Gesetz der verdachtsunabhängigen Kontrollen keinen Sinn, weil die Beamten im Prinzip keinerlei Handlungsspielraum haben (korriegiert mich bitte, falls ich etwas falsches sage).

    Gruß

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Falsch. Der Jäger darf seine Waffen auch auf dem direktem Weg zum und von dem Revier führen. Sie darf nur nicht geladen sein.
    Also Langwaffe offen auf dem Rücksitz ist dem Jäger genauso erlaubt, wie die (ungeladene) Kurzwaffe im Holster.

    Auch falsch. Er darf nur unter Aufsicht jagen und an keiner Gesellschaftsjagd teilnehmen. Die Aufsicht muss jagdlich erfahren sein, aber nicht selbst Pächter sein. Eigener Waffenerwerb erst ab 18, dann aber mit allen Jägerrechten. Dieses Recht bekommt der Jungjäger mit seinem 18. Geburtstag automatisch ohne weitere Prüfung.


    Sorry, auch da muss ich widersprechen. Hättest Du reine Büchsenschüsse geschrieben, hast Du Recht, eher sogar noch weniger. Zählt man die Flintenschüsse mit Schrot dazu, ist das erheblich mehr. Ein paar Jagten auf Flugwild und Hasen sind im Jahr schnell 100 Schuss weg, insbesondere wenn Tauben dabei sind.

    Hallo,

    Also beim oberen kann bei mir gar nichts falsch sein, da du das selbe geschrieben hast??? versteh ich nich ganz

    Also ich habe selbst kaum eine Gelegenheit mal Flinte zuschießen außer auf dem Stand.

    Kugelschüsse gebe ich im Jahr auf der Jagd ca. 30 ab ich bin aber auch oft draußen.

    Also und auf dem Weg zur Jagd darf auch der Jäger keine Waffe offen im Auto liegen haben, das habe ich am 13.5.2009 noch einmal bei der Fortbildung gesagt bekommen.

    Flintenschüsse machei ch im Jahr ca. 4000-5000 allerdings auf dem Stand ;)

    Aber ich muss dir Rechtgeben, wenn du Taubenjagd ansprichst oder generell Niederwildjagd, da kommen einige Schrotschüsse zusammen.

    lG,

    Felix

  • Zitat

    Original von felifeli136
    Also beim oberen kann bei mir gar nichts falsch sein, da du das selbe geschrieben hast??? versteh ich nich ganz
    Felix


    Du hast Pächter als Person zur Aufsichtsführung geschrieben. Das ist eine unnötige Beschränkung, da auch jeder andere mit Jagderfahrung zur Aufsicht berechtigt wäre.

    WaffVwV, Zu § 13: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger,
    Führen und Schießen zu Jagdzwecken
    Unter Berücksichtigung der jagdgesetzlichen Vorgaben - wonach ein Jugendjagdschein
    nur zur Ausübung der Einzeljagd in Begleitung eines jagdlich
    erfahrenen Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder einer von diesem
    schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson berech
    tigt dürfen Jugendjagdscheininhaber für die Dauer der Jagdausübung
    bzw. des jagdlichen Übungs- und Wettkampfschießens im erforderlichen
    Umfang Jagdwaffen und die dafür bestimmte Munition führen und damit
    schießen (§ 13 Abs. 7 Satz 2).

    Zitat

    Original von felifeli136
    Also ich habe selbst kaum eine Gelegenheit mal Flinte zuschießen außer auf dem Stand.
    Felix


    Hier ist das umgekehrt, weil reine Niederwildreviere. Daher kann man die Anzahl der Schüsse nicht generalisieren.

    Zitat

    Original von felifeli136
    Also und auf dem Weg zur Jagd darf auch der Jäger keine Waffe offen im Auto liegen haben, das habe ich am 13.5.2009 noch einmal bei der Fortbildung gesagt bekommen.
    Felix


    Dann lass Dir das Geld der Fortbildung wiedergeben :ngrins:

    WaffG § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
    ..
    (6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen...


    WaffVwV, Zu § 13: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger,
    Führen und Schießen zu Jagdzwecken
    ...
    Im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung einschließlich des
    Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier,
    dem Jagdschutz und Forstschutz kann ein Jagdscheininhaber die zur
    Jagd benötigten Waffen nicht schussbereit (s. Nr. 12.3.3.2) führen
    . Einer
    Erlaubnis bedarf es somit weder auf den direkten Hin- und Rückwegen zur
    und von der Jagd, noch im Zusammenhang mit anderen jagdlichen Tätigkeiten
    und Veranstaltungen (z. B. Vorführungen für Aus-, Weiterbildungsund
    Prüfungszwecke) sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen
    und Besorgungen.


    Nun nicht darüber streiten, sondern nur zur Vollständigkeit und Richtigstellung.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (17. Juni 2009 um 15:03)

  • Ja dann ist ja alles bestens:) ich habe die Waffen bislang immer wie auch zum Schießstand transportiert.
    Ich denke so kann man auch bei einer Verkehrskontrolle beruhigt entgegensehen.

    Ich habe aber geschrieben, dass zur Aufsicht auch ein normaler Jagdscheininhaber völlig ausreicht.

    Zitat

    Jugendjagdscheininhaber(ich war auch einer) dürfen bis zum ALter von 18 Jahren keine eigene Waffe besitzen und nur zum Beispiel die vom Revierpächter unter Aufsicht von diesem oder einem anderen Jagdscheininhaber im Revier führen.

    Darf ich Fragen wie du die Waffen ins Revier transportierst?

    Ich fahre ins Revier ca 15Minuten, jedoch zum Schießstand nur 5 Minuten.
    Diese Regelung finde ich deshalb shcon sehr seltsam.

    lG,

    Felix

  • Zitat

    Original von felifeli136
    Darf ich Fragen wie du die Waffen ins Revier transportierst?

    Ich fahre ins Revier ca 15Minuten, jedoch zum Schießstand nur 5 Minuten.
    Diese Regelung finde ich deshalb shcon sehr seltsam.
    Felix


    Wenn ich eine Einladung habe, die in ein mehrere hundert Kilometer entferntes Revier führt, stecke ich alle Waffen in entsprechende Behältnisse, die ich auch noch abschließe. Das aber nur, weil ich Diskussionen mit unwissenden Polizisten auf der Straße vermeiden will. In das Revier, das wir bis vor kurzem noch Zugriff hatten, führe ich die Waffe(n) ganz ordnungsmäßig zum Revier. Also KW an der Hüfte und die Langwaffen in einer Halterung offen hinter dem Fahrer/Beifahrersitz. Alles natürlich ungeladen.
    Dei Fahrt dorthin etwa eine halbe Stunde (22 Km).

    Zum Schießstand alles transportieren, also verpackt und abgeschlossen.

  • BTT bitte.

    Hier geht um eine MPU für Leute die unter 25 eine GK Waffe erwerben möchten. :lol:

    "Von Zeit zu Zeit muss der Baum der Freiheit mit dem Blut von Patrioten getränkt werden." - Thomas Jefferson

  • Zitat

    Original von Benny90

    Jo find ich auch voll unfair , die dürfen einfach mit der geladenen Waffe in der Gegend rumlaufen und um sich schießen . Wir als Sportschützen müssen immer alles abgeschlossen und getrennt von munition transportieren und dürfen nur auf zugelassenen Schießständen schießen
    Und dann natürlich noch das mit den Altersbeschränkungen ab 21 mit MPU oder ab 25 und jäger schon ab 16. :evil:

    Na du hast dich ja ganz offenstichtlich gut Informiert :new16:
    MPU<---------Fail

    @Back toTopic:

    Richte dich auf auf sehr "Reizende" Fragen ein.Z.b.:

    Wie du mit Auseinandersetzungen/Konflikten jeglicher Art mit dir Fremden Personen umgehst oder Reagierst oder schonmal hattest ,und wenn in welcher Art und weise.

    Wie du dich selber in einer Offensichtlich Aussichtslosen Notwehr/Nothilfe Situation selbst einschätzen und Reagieren würdest.
    Ob du Täglich nachrichten verfolgst[Wenn ja,wird er dir eine Rhetorische Frage die auf ein Datum hinausläuft Fragen]

    Das war ein kurzer Bericht eines Freundes von mir der als 22 Jähriger seine MPU machte und auch bestand.Mittlerweile ist er 27.

    Wenn du noch weitere "Gemeine" Fragen hören möchtest würde ich ihn auch mal anrufen und um mehr Informationen bitten.
    Wichtig ist AUF JEDENFALL das du die Fragen mit der Wahrheit beantwortest, die meisten Fragen sind rein Rhetorisch um dich anhand deiner Gesichtszüge, Körpersprache.........auf Tauglichkeit zu testen.das ganze nennt man “empirisch-analytische Wissenschaft" und genau das wird auch angewandt.Also bereite dich gut drauf vor und Übe wenn nötig auch einfach mit einem Bekannten spezielle Schwierige Situationen indem er dich diverse "Unmögliche" Fragen fragt.

    Lass sich nicht ablenken und mach auch nicht die Typischen Fehler wie z.b. das Obligatorische "Was?" oder "Wie bitte?"Fragen, obwohl man die Frage klar und Deutlich mitbekommen hat.Das merkt er sofort.Ein Selbstbewusstes, sicheres Auftreten ist Erforderlich. :new11:

    Ich wünsche dir auf jedenfall ganz Viel Glück dabei!

    PS:Obwohl man sich jetzt über deinen Usernamen ursprünglich einer US-Soöldnerorganisation streiten lässt. :ngrins:

  • Zitat

    Originally posted by Ilitsch
    Richte dich auf auf sehr "Reizende" Fragen ein.Z.b.:

    Ganz unbedarft angemerkt - 14.6., Termin in 4 Wochen..... ich glaube die MPU hat er schon ueberstanden.


    Zitat

    Wichtig ist AUF JEDENFALL das du die Fragen mit der Wahrheit beantwortest


    Hm, Menschen wollen belogen werden, man muss es nur konsequent machen so dass man nicht auffliegt. Wenn man die entsprechende holpophobe linke Bazille vor sich sitzen hat, dann erzaehlt man ihm halt von der schoenen Kameradschaft im Verein und dem Wunsch nach sportlicher Leistung und nicht vom letzten IDPA match.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • AAAHHHH ich hab am 24.09. den MPU-Termin (in Mannheim)! Um ehrlich zu sein hab ich schon n Bammel davor... Hoffentlich unbegründet.

    Hab ich das also richtig mitgelesen:

    1.Die (der TÜV-LIVE(???)) schicken dass nur mit meiner Einwilligung sofort an die Behörde, sonst kann ichs mit nach Hause nehmen?

    2.Der Prüfer macht einen Mürb, um sein Aggressionspotenzial zu testen?

    --> ich bin ein friedliebender, eher schüchterner Mensch, am besten also normal bleiben?

    Der Teufel ist ein Eichhörnchen also nennt mich Eichhörnchen

    :schiess1: Tanaka 98k :n13:

  • Zitat

    Originally posted by 98K-auz
    1.Die (der TÜV-LIVE(???)) schicken dass nur mit meiner Einwilligung sofort an die Behörde, sonst kann ichs mit nach Hause nehmen?

    2.Der Prüfer macht einen Mürb, um sein Aggressionspotenzial zu testen?

    zu 1)
    Duerfen sie dank der Schweigepflicht nur, wen Du sie von selbiger entbunden hast. Besteht aufgrund ihrer Untersuchung aber akute Gefahr fuer die Oeffentlichkeit geht das vor. Also nicht zu dicke auftragen :ngrins:

    zu2)
    Nicht unbedingt. Es gibt ein paar Pruefer, die das ganz gerne machen wollen, andern reicht der ausgefuellte Fragebogen. Was das Aggressionspotential im Vergleich zwischen KK/GK fuer einen Unterschied machen sollte, ist mir bisher aber noch von niemandem glaubwuerdig dargelegt worden.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!