schon wieder Hausdurchsuchung

Es gibt 128 Antworten in diesem Thema, welches 16.983 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Mai 2009 um 19:52) ist von C_O_2.

  • Dass jemandem, dessen Waffen aufgrund eines Schusses im Keller eingezogen wurden unterstellt wird, dass er noch mehr gemacht haben müsse, ist ziemlich naiv...

    Ob ein Durchsuchungsbefehl ausgestellt wird, hängt vom Nachbarn,
    von den benachrichtigten Polizisten und dem zuständigen Richter ab.
    Um einen Durchsuchungsbefehl zu bekommen,
    reicht schon ein Anfangsverdacht aus, auch wenn es vom
    Gesetzgeber einmal anders gedacht war.

    Wenn sich nun die meisten kollektiv aufregen, dann aus gutem Grund.
    Solche Fälle passieren täglich. Dass es Staaten gibt, in denen
    die Zustände wesentlich schlimmer sind, wertet Deutschland aber
    lange noch nicht auf.

    In unserem Staate geht es verhältnismäßig noch ordentlich zu.
    Dennoch ist dies absolut kein Grund für "vollstes Vertrauen in den Rechtsstaat",
    zumal die Situation nicht besser sondern schlechter wird.

    "Si vis pacem, para bellum"

    Einmal editiert, zuletzt von Militis (30. Mai 2009 um 18:15)

  • Zitat

    Original von Cityboy
    @Rene'

    Nach deiner Aussage, müsste jeder hier ab sofort nen Foto machen, wenn er nen Foto von seiner Waffe reinstellt, auf dem zu sehen ist, dass er es ist, und Datum (zeitung oder so). Denn es kann jeder einfach sagen "Ich habe mir Wafe XY gekauft".
    Oder Fotos...Kann man ausm Internet suchen...

    Also bitte, ein wenig vertrauen sollte man schon in die Personen stecken, sonst bist du in nem Forum ganz falsch, weil du da NICHTS prüfen kannst. Du müsstest wirklich jedesmal auf ne Live Webcamübertragung pochen, oder auf nen Foto mit Zeitung und Person drauf.

    Hallo,

    wir reden hier aber nicht über ein Foto mit dem ein User behauptet das er sich eine neue Waffe gekauft hat sondern über den Vorwurf eines Users das mehrere Staatsbeamte,auf Grund angeblich haltloser Denunzierungen einer dritten Person,wiederholt Rechtsbruch im Amt begangen haben sollen.

    Das sollte man schon unterscheiden. ;)

    Es liegt mir fern den Threadverfasser pauschal als Lügner zu verurteilen, allerdings wehre ich mich genau so gegen die Pauschalverurteilung der Gegenpartei.
    Ohne das man die ganzen Fakten kennt ist das unfair beiden Seiten gegenüber.

    Zitat

    Der Beamte kennt sich aber nicht so aus, nimmt es also einfach mit und schreibt ne Anzeige. Ich denke, erst informieren, zur not über Funk oder sonst was, aber einfach alles einsacken...

    Polizeibeamte die Hausdurchsuchungen durchführen (müssen) sind keine Waffen- Drogen- Steuerhinterziehungs- Kinderporno- Urheberrechtsverletzungexperten. In einem solchen Fall wie hier wird halt alles zur Überprüfung mitgenommen was annähernd nach Waffe aussieht.
    Genau so wie bei einer Drogenrazzia alles was nach Pülverchen aussieht mitgenommen wird. Auch wenn es nur der Salzstreuer ist.

    Der Beamte vor Ort hat in der Regel nicht die Sachkentniss und nicht die Berechtigung zu entscheiden was da bleibt und was mit kommt.


    Ansonsten trifft diese Aussage den Nagel auf den Kopf:

    Zitat

    Ich denke, dass sich ein Forum wie dieses mit derlei despektierlichen Beiträgen sicher keinen Gefallen tut, sondern sich vielmehr selbst zum Target macht.

    Es ist nur eine Frage der Zeit wann sich ein Hetz-Reporter hier so einen Thread ergoogelt und die ganze Hetze gegen die judikative und indikativen Staatskräfte zitiert und uns damit mal wieder ins falsche Licht stellt.

    Klasse! Weiter so!


    Gruß,
    Rene'

    7 Mal editiert, zuletzt von Rene' (30. Mai 2009 um 18:19)

  • Wenn man das hier durchliest, bekommt das rote W in der Akte beim Einwohnermeldeamt (das ist bei jedem Inhaber einer WBK drin, wie mir zugetragen wurde) eine ganz neue Bedeutung.

    Die verdachtsunabhängigen Kontollen für WBK-Inhaber werden ohnehin eingeführt und auch ein Durchsuchungsbeschluss wird sicher schneller unterzeichnet, wenn bekannt ist, das man eine erlaubnispflichtige Waffe besitzt.

    Ich überlege mir wirklich im Ernst, ob ich das von meinem Großvater bei Neckermann erstandene KK, das im Erbweg auf mich überging, von einem BüMa zum Deko umarbeiten lasse oder - wenn das nicht geht - dem freundlichen Angebot unseres Landratsamts folge und die Knifte dort entsorgen lasse.

    Nicht das unser Freund und Helfer das klapprige KK besichtigen will und erst einmal alles außerhalb des Waffenschranks mitnimmt (und dieses hässliche Monster müsste dann auch nicht mehr mein Zimmer verschandeln.). Mit den
    :F:Waffen kann ich vermutlich noch eine Weile in Frieden leben.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • :direx: Halllooooo ist noch jemand zuhause ?

    Mal in Kurzform:
    1. Der Kollege ist schonmal wegen unerlaubten Waffenbesitz aufgefallen.
    2. Ihm wurden sämtliche waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen !!!
    3. Jetzt kauft er sich erneut eine Waffe, wenn auch eine erlaubnisfreie, sowie Zubehörteile für Waffen.

    Was soll den der Richter Eurer Meinung nach tun ?
    Ihm einen Blumenstrauss schicken ?

    Ich finde das Verhalten völlig gerechtfertigt !
    Auch eine SSW kann erheblichen Schaden anrichten (z.B. aufgesetzter Schuss).
    Hier wird nur versucht einer EVENTUELLEN Gefährdung entgegen zu wirken.

    Jeder von Euch der verantwortungsbewusst mit seinem Hobby umgeht, sollte hier eigendlich applaudieren und nicht "auf den bösen Staat" schimpfen.
    Durch solche Typen, kommt unser Hobby in Verruf...

  • Zitat

    Original von Pellet
    @ barret

    Dann hast du halt ein durchgestrichenes W auf Deiner Akte.
    Glaubst du das ist viel besser :crazy2:

    ja, hat Du nun auch wieder recht. Aber zumindest hast Du die verdachtsunabhängigen Kontrollen vom Hals. Vielleicht stell ich den Waffenschrank auch in die Besenkammer oder aufs Klo. Dann gibt es zumindest keine "Zufallsfunde".

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Sicher sollte man zwischen Fotopost und dem Thread unterscheiden, aber dann müssten die Beamten bei ner Durchsuchung jeden Gegenstand mitnehmen, der zum Schlagen, Stechen etc benutzt werden kann. Und das geht mit nahezu allem.
    Besteck müsste sowieso Tabu sein.

    Naja, ich find es trotzdem...nicht gerecht, wenn nen Polizist einfach alles mit nimmt, auch wenn ich ne Erlaubnis dafür habe, das zu besitzen.

    Aber wie du sagst, wir kennen die Seiten nicht, trotzdem, eifnach alles einsacken, find ich nicht ok, egal von wem.

    Der Polizist kann sich ja erklären lassen, warum man die Sachen besitzt und fertig.

    Nun gut, für mich ist die Sache erledigt, Deutschland find ich persönlich nciht sonderlich attraktiv, es liegt daran, dass soviel verboten ist und die Politiker einfach nur machen machen machen, ohne nachzuschauen, was es letztendlich bringt.

    Es ist einfach so, für mich sieht das aus, dass eine X beliebige Person bei den poliezi sagen kann, ich sei Schwerverbrecher, habe Waffen und bin Drogendealer oder so, und dann rückt die Polizei an und nimmt alles mit. Ok nen Butterfly, wenn man sich mit den Gesetzen nicht tagtägich auseinandersetzt, hat man eh schon schlechte Karten. Aber dann wird auch direkt alles eingesackt, nur aufgrund so ner Aussage von nem Idioten. Sowas würde m ich richtig ankotzen, und da würde ich schon längstr Anzeigen schalten.

    Aber nun gut, die Polizei macht ihre Arbeit, und wenn wirklich jemand kriminell vorgehen will oder zu Hause illegale Dinge lagert, ist es gerechtfertigt, alles einzusacken.

    2 Mal editiert, zuletzt von Cityboy (30. Mai 2009 um 20:10)

  • Zitat

    Original von steinadler
    Und bei den PC's, ist das ganz etwas anderes. Diese müssen erst gehackt, die Daten und / oder Bilder ... ausgewertet und untersucht werden. Was soll denn dieser Vergleich?

    Äpfel und Birnen sind eben grundverschieden.


    Lern zu verstehen. Ich habe nicht direkt die PC's mit den Waffen verglichen, sondern dass bei einer Hausdurchsuchung auch mal "fremde" Gegenstände mitgenommen werden, die eigentlich nicht Teil der Durchsuchung sein dürfen, weil sie dem Angeschuldigten gar nicht gehören!

    Sowas nennt man unrechtmäßig.

  • Zitat

    Original von baller
    ...Ich finde das Verhalten völlig gerechtfertigt !
    Auch eine SSW kann erheblichen Schaden anrichten (z.B. aufgesetzter Schuss).
    Hier wird nur versucht einer EVENTUELLEN Gefährdung entgegen zu wirken.

    Jeder von Euch der verantwortungsbewusst mit seinem Hobby umgeht, sollte hier eigendlich applaudieren und nicht "auf den bösen Staat" schimpfen.
    Durch solche Typen, kommt unser Hobby in Verruf...

    Aber nicht durch solche Aktionen der Polizei...auch die haben sich an Gesetze und Vorschriften zu halten, schließlich ist das hier immer noch ein Rechtstaat, das heißt auch die Staatsorgane haben sich an die Gesetze zu halten.

    Und eine SSW ist immer noch frei ab 18, und nicht erlaubnispflichtig. Davon kann man so viele kaufen wie man will...und es gibt weitaus gefährlichere Gegenstände als eine SSW, und ich rede hier nicht von Gegenständen die man so als Waffe ansieht. Ein aufgesetzter Schuss aus dem Bolzenschussaparat z.B., ist aber keine Waffe.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich schließe mich da voll und ganz an Germi an!!!!

    Nur weil eine SSW peng macht und sie wie eine "Pistole/Revolver" aussieht, ist sie es lange noch nicht!!!

    Sie sind frei ab 18 Jahren und eben führbar mit dem KWS, welcher nur nach Prüfung und Gebühr ausgehändigt wird!

    Nur weil die Nation "Schiss" vor bösen Waffen hat, MUSS sich trotzdem auch der Staat an Gesetze halten. :new16:

  • Zitat

    Original von baller
    ... Hier wird nur versucht einer EVENTUELLEN Gefährdung entgegen zu wirken...

    du, dein posting ist sehr emotional. gibst du bitte deinen autoschlüssel und deine waffen bei der nächsten polizeidienststelle ab, bevor du in deiner erregung einen fehler machst. nur um einer eventuellen gefährdung entgegenzuwirken ... :new16:

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    du, dein posting ist sehr emotional. gibst du bitte deinen autoschlüssel und deine waffen bei der nächsten polizeidienststelle ab, bevor du in deiner erregung einen fehler machst. nur um einer eventuellen gefährdung entgegenzuwirken ...

    SO EIN BLÖDSINN ! *lol* *lol* *lol*
    Schliesslich wurde mir auch nicht wegen eines kriminellen Vorgangs der Führerschein entzogen. Das ist Äpfel mit Birnen verglichen...

    Aber wenn ich so einen Quatsch lesen muss, stimme ich ab sofort auch für schärfere Waffengesetze und vielleicht für einen Intelligenztest für alle die gefährliche Gegenstände besitzen möchten.
    Da bekommt man ja Angst...

    Zitat

    Und eine SSW ist immer noch frei ab 18, und nicht erlaubnispflichtig. Davon kann man so viele kaufen wie man will

    Richtig, aber nur dann wenn man sich als geeignet erwiesen hat.
    Autos kann man auch kaufen, soviele man will, aber wenn man nicht geeignet ist dieses zu fahren, wird einem erst der Führerschein abgenommen (Vergleich: WS) und wenn man dann trotzdem weiter fährt und davon eine Bedrohung ausgeht, kann auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden....

    Einmal editiert, zuletzt von baller (30. Mai 2009 um 21:49)

  • Du, ich denke, es geht hier nicht um Emotionen, sondern vielmehr darum. dass der User sich eine Waffe mitsamt entsprechenden Zubehörteilen gekauft hat, die es ihm möglich machen sollten diese Waffe umzubauen.

    Vielleicht auch nicht und die causa mit dem Butterfly-Messer ist sicherlich dumm gelaufen, aber wenn ein Richter hier nicht handeln würde, müsste er sich im casus belli so einige unangenehme Fragen gefallen lassen: und das zu Recht.

    Zudem ist es natürlich schon merkwürdig, wenn man sich gewisse Zubehörteile zu Waffen kauft, ohne, dass man diese besitzt. Es mag ja mittlerweile auch Zubehörteilsammler geben, aber ich denke, diese sind doch sehr selten....

    Warum also kauft man sich eine entsprechende Waffe und das entsprechende Zubehör, um diese umbauen zu können. Wahrscheinlich sicher nicht, um diese umzubauen, sondern vielmehr, weil man beide Kategorien sammelt.

    Meiner Meinung nach geht der Vorwurf hier an die falsche Adresse, da lag der Kollege schon ganz richtig.....

  • Zitat

    Original von germi

    Aber nicht durch solche Aktionen der Polizei...auch die haben sich an Gesetze und Vorschriften zu halten, schließlich ist das hier immer noch ein Rechtstaat, ....


    Die Polizei hat sich an die Gesetze gehalten, wenn die Sache tatsächlich so war, wie der TS berichtet hat. Sie hat eine Strafanzeige entgegengenommen. Dazu ist sie gem. § 163 StPO verpflichtet. Wenn ein Staatsanwalt anschließend nach Vorlage der Akte beim zuständigen Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss beantragt, dann hat das wenig mit der Polizei zu tun, die diesen eben nur zu vollstrecken und die potentiellen Beweismittel zu beschlagnahmen hat ! Die führende Stelle eines Ermittlungsverfahrens ist und bleibt die Staatsanwaltschaft !

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (30. Mai 2009 um 22:01)

  • Zitat

    Original von baller

    Richtig, aber nur dann wenn man sich als geeignet erwiesen hat.
    Autos kann man auch kaufen, soviele man will, aber wenn man nicht geeignet ist dieses zu fahren, wird einem erst der Führerschein abgenommen (Vergleich: WS) und wenn man dann trotzdem weiter fährt und davon eine Bedrohung ausgeht, kann auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden....


    Das ist haarscharf an der Wahrheit vorbei! :new16:

    Erst, wenn ein Richter einen Täter dazu verurteilt, daß er keinerlei Waffen mehr besitzen darf, sind SSW tabu.

    Nur weil waffenrechtliche Erlaubnisse wie WBK aberkannt wurden, darf der Mensch sich SSW kaufen, bis die Bank mit der Insolvenz winkt!
    Der Besitz von SSW ist frei ab 18 - nur das Führen bedarf der waffenrechtlichen Erlaubnis KWS.

    Also erst mal Gesetzes wälzen und keine Halbwahrheiten in den Raum setzen.

  • nach welchem recht kann denn ein richter jemanden dazu verurteilen, dass er keinerlei waffen mehr besitzen darf?

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von C_O_2
    nach welchem recht kann denn ein richter jemanden dazu verurteilen, dass er keinerlei waffen mehr besitzen darf?

    Ich weiß es nicht! Aber bei uns stand in der Zeitung, dass jemand keine Druckluftwaffen mehr besitzen darf und diese nun alle beim Amt liegen.

    Er darf/muss sie nun über das Amt verkaufen.

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Also alles schön verteilen.
    Niemals alle seine Waffen auf einem Haufen lagern.
    Dann ist die Chance größer, daß nicht alles beschlagnahmt wird.

    Mann, echt hey, wenn ich mir vorstelle, daß die mit ihren W*chsgriffeln meine wertvolle Sammlung antatschen oder sogar unsanft in Kisten werfen und mitnehmen. :evil:

    Gruß K.

    Niemals Bargeld herumliegen lassen, das könnte mit der Straftat im Zusammenhang stehen und wird gleich einkassiert. Es könnte ja auch sonst für den Anwalt verwendet werden. PCs und Notebooks werden auch fachgerecht (Schüttgut) verladen. Zerkratzte, verbeulte Oberflächen und nicht lösbare Aufkleber sind die Regel. Hausdurchsuchungen sind ein Standardinstrument, es wird sozusagen präventiv angewandt.
    Wer soetwas einmal mitmacht, hat kein Zuhause mehr, sondern stets nur noch eine Unterkunft. Das gilt umso mehr, wenn man sich keiner Straftat bewußt ist.
    Das andere Thema ist, Recht haben und Recht bekommen und das dann in Relation zu einer Zeitachse.

    Erfolgversprechend sind m.E. neutrale, sachliche ironiefreie Bittbriefe, die die den Sachverhalt KURZ darstellen. Damit bittet man den Staatsanwalt um die zügige herausgabe der Schießeisen. Die Hausdurchsuchung wurde ausgelöst durch Zeitmangel der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Diesen Zeitmangel nutzt man, da die Bittbriefe gelesen, archiviert und beantwortet werden müssen. Da sind die froh, wenn die einen eindeutigen Fall schnell abschlißen können, indem die Dir die Schießeisen zurückgeben. Das Schreiben, indem die Einstellung Deines Verfahrens verkündet wird, kommt dann meist (wg. besagtem Zeitmangel) meist erst ein Jahr später.

  • Zitat

    Original von Dabbeljay
    wenn es sich bei den beschlahnahmten waffen um solche handelt, die legal erworben wurden :
    meiner meinung nach direkt ne dienstaufsichtsbeschwerde ablassen.
    mit hilfe von nem anwalt wird sich das der richter das nächste mal länger durch den kopf gehen lassen.
    und deinen ex-buddy würd ich richtig reinreissen (verleumdung, üble nachrede, usw. )
    Grüsse Jörg

    Der Richter, der Staats- und der Rechtsanwalt sind Kollegen, oft Freunde, aber zumindest gute Bekannte. Die pissen sich nicht gegenseitig ans Bein, erst Recht nicht wegen einer SSW. Mit dem Recht und Gesetz arbeiten die täglich, das ist für diese Branche ein Instrument , ein Nachschlagewerk und keine Religion und Bibel.
    Wenn der Anwalt dann 5 Arbeitsstunden Vorauszahlung (2000€ plus MwSt) haben will, dann glaube ich nicht, daß das jemand mal so schnell übrig hat, der als Hobby SSW sammelt.
    Die RA werden bei guter Führung über ihre Seilschaften zu SA berufen und die SA steigen irgendwann zum Richter auf. Diese Clique sind die heimlichen Herrscher, weil sie jeden "dazu bewegen" können die Firma zu finazieren. Dei grüne Trachtengruppe ist eher der Sündenbock und muß die Dreckarbeit erledigen. Die Polizisten wohnen oftmals im selben Wohngebiet, kennen (speziell im ländlichen Raum) die Bevölkerung persönlich und müssen dann den Prellbock spielen. Gerade Sportschützen wissen i.d.R., daß die Polizei maßgeblich die Schützenvereine prägt und fördert (BDMP). Es mag zwar Ausnahmen geben, aber ich denke, die Polizei steht in der ganzen Debatte auf der Seite der Schützen.