0,5 joule Softair, illegal und F im Fünfeck???!!! Sehr Dringend!

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 14.826 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. September 2009 um 08:46) ist von MountainGun45LC.

  • GUTEN TAG LEUTE!

    Erstmal Entschuldigung, dass ich mich hier so lange nicht gemeldet habe.

    ...ja der letzte Beitrag vone uch war am glaub 29.06.09 wie ich gelsen hab (?). Nun haben wir den 22.09.09 und ich bin vor den großen "Sommerferien" einmal zu unserer örtlichen Polizeistation gegangen und habe mal nach dem Fall gefragt. Darauf hin sagte mir dass der dafür zuständige Kollege im Urlaub sei. Hab dies auch voll und ganz akzeptiert, denn jeder braucht einmal Urlaub und dieser Fall ist auch nicht der einzige den diese Leute zu bearbeiten haben, also alles in Ordnung.

    Ich habe mich dann gestern, 21.09.09 nochmal an unserer Polizeistelle gemeldet und ein Gespräch bekommen.

    Der Polizist sagte mir dann dass laut dem Waffengesetz, er berufte sich auf diese Seite im Web (ich war dabei und er zeigte mir die Seite): ---- VERDAMMT! ICH FIND SIE NICHT!

    Aber wenn ich mich nicht ganz irre, gab er in Google "Polizei bw" ein. Kam dann auf die Polizei von BW seite und gab in einer Suchleiste auf der LINKEN OBEREN SEITE, den Begriff "WaffG" ein. Ich sag linke obe... weil auf der normalen Polizei BW seite es rechts oben ist und diese unter "Waffg" nichts findet. Sorry!

    Aufjedenfall beruf er sich dadrauf dass es erwerbspflichtig sei wenn wir diese "ERWERBSPFLICHTIGEN WAFFEN" gekauft haben. Diese wären nicht legal da sie kein " :F:" besitzen! Ich bräuchte einen "KLEINEN WAFFENSCHEIN" dafür!

    Er meinte, es seien nur Waffen unter 0,08 Joule erlaubt und alles was darüber sei sei sozu sagen "erwerbspflichtig"!

    Ich bin nicht dumm und ich weis auch dass dies natürlich in DIESER FORM nicht stimmt.

    Ich hab ihn dann auch darauf hingewiesen dass ich von 100ten Leute (so ungefähr) nicht angelogen werden kann wenn diese mir alle sagen und ich es auch überall nachelsen kann, dass diese Softair-Waffen unter 0,5 Joule stark sind und diese frei ab 14 Jahren in D-Land verkauft werden dürfen!

    Hab ihm auch gesagt dass ich vr ein paar Jahren in einer Stadt in meiner Nähe, in einem ebenfalls, man ich habs so satt, "SERIÖSES UND GRÖßEN" Waffengeschäft, in verschiedenen Zeiträumen Softairwaffen unter 0,5 Joule gekauft habe. Diese Verkäufer haben dann meinen Schüler ausweis verlangt und gesehen dass ich zu diesem Zeitpunkt über 14 Jahre alt war und schrieben meinen Namen usw auf, aber es war alles in Ordnung. Es stand auch überall, "0,5 JOULE: FREI VERKÄUFLICH AB 14 JAHREN!".

    Der Polizist meinte, dass dies jedoch in alles Geschäften so gesagt werden würde weil diese ihre Ware ja verkaufen wollen...!


    Er wies auch noch auf einer "Prüfungsaufgabe" der Polizeiausbildung hin und zeigte mir darin dass in dem Beispiel stand: Der soundsoalte Schüler, glaub 14 oder sowas, brachte eine SoftairPistole mit über 0,08 Joule mit in die Schule und schoss damit demonstrativ im Klassenzimmer herum. Dazu satnd nioch dass diese Waffe kein :F: besitzt und in ITALIEN hergstellt sei.

    ...Die Lösung war dann, hats jemand anderst erwartet, sie sei illegal und der Junge dürfte sie nicht besitzen!!!


    Darauf verwies er auch noch auf das Produktionsland meiner AK, Taiwan, China oder wat weis ich.


    Dass mit dem :F: hab ich ihm dann natürlich auch erklärt: mit Waffen über 0,5 Joule bis 7,5 usw!

    Ach Leute, alles nur wegen soner verkackten 0,5 Joule billig AK, naja 45€. Trotzdem isse nix gescheites.

    ...mh, danach is man immer schlauer.

    ...Er würde mir in der nächsten Woche bescheid geben, gab ihm meine Handy-Nummer, und mir dann den weiteren Sachverhalt berichten.

    ...Es war aber ein wirklich umgänglicher Beamte mit dem ich dort Kontakt hatte, dass muss ich dazu sagen, ehrlich!

    Naja, aufjeden fall würd ich jetzt gern nochmal eure meinung dazu wissen bzw. ein Gesetz auf dass ich mich berufen kann und sozusagen sagen könnte: "Schauen sie her, so sieht´s aus" Zum Beispiel.


    Bedanke mich auch hier nochmals für die vieln Posts! Habe sie vohin nochmals durchgelsen, Danke! Ihr seit echt klasse.

    Danke nochmals, ich hoff ich kann den Fall da endlich mal abschlissen, naja laut dem Beamten bekomm ich ja nöchste Woche BEscheid davon.

    Leute machts gut und GEBT MIR BITTE NOCH EUER WISSEN DAZU! Klasse wären Seiten im WaffG wo es wirklich drinsteht dass diese 0,5 JouleKnarren frei ab 14 Jahren, in unserm tollen, von schwer begreiflichen, verwirrenden Gesetzen durchzogenen Staat, legal zu erwerben und erlaubt sind!

    Danke, Tschau,

    euer Marshall.

    Waffen sind gefährlich, deshalb sollte man sie verbieten!
    Genau so wie Gabeln, Messer, und natürlich Zahnstocher!

    Da sind wir doch alle gleicher Meinung.

  • Ohne alle Vorbeiträge gelesen zu haben:

    Oben im Seitenmenü auf "Waffenrecht" klicken.
    Anlage 2, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2 (ganz am Ende des Textes)

    Zitat

    Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen

    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.


    Ergänzung:
    § 42 a heisst: Deine Softair, falls sie eine Anscheinswaffe ist, darfst Du nur im verschlossenen (= Schloss dran) Behältnis aus der Polizeiwache mitnehmen.

    Bevor die 0,5 J im Waffengesetz vom 01.04.2008 ausdrücklich genannt wurden, war strittig, ob 0,5 J (nach Meinung des BKA) oder 0,08 J (nach Meinung mancher Gerichte, die dem BKA, da es kein Gesetzgeber ist, die Festlegungskompetenz absprachen) die "Spielzeug"-grenze ist.

    Aber: Wehe Dir, wenn die Airsoft doch über 0,5 J haben sollte ! Dann gilt: illegaler Waffenbesitz

    Andreas

  • Na und, das lässt dich doch alles kläüren, irgendwo wird der Kerl ja auch ein Waffengesetz in niedergeschriebener Form haben oder? Selbst wenn nicht, der STaatsanwalt sollte es eigentlich wissen, wenn nicht weiss es zur Not dein Anwalt.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Zitat
    -------------------------------
    Ich bräuchte einen "KLEINEN WAFFENSCHEIN" dafür!
    -------------------------------

    für ne 0,5J Plempe?

    Kleiner waffenschein berechtigt NUR zum führen von PTB gestempelten SSWs.

    Somit dürfte sich der Staatsdiener schon selber disqualifiziert haben

    Versuche NIE, einen Bayer über Bier zu belehren. NIE, denn 1. hast du keine Ahnung von Bier
    wenn du ein Preiß bist und 2. würdest du dir nur a boor einfanga und mit da Fotzn ans Discheck hirumpen (mit
    dem Gesicht am Tischeck zerschellen).

  • Zitat

    Original von Marshallxms
    Leute machts gut und GEBT MIR BITTE NOCH EUER WISSEN DAZU! Klasse wären Seiten im WaffG wo es wirklich drinsteht dass diese 0,5 JouleKnarren frei ab 14 Jahren, in unserm tollen, von schwer begreiflichen, verwirrenden Gesetzen durchzogenen Staat, legal zu erwerben und erlaubt sind!

    euer Marshall.

    Der Polizist sollte mal belegen, auf welcher Gesetzesstelle seine Angaben beruhen. Seine Unterlagen sind alt und auch nicht richtig, oder er hat falsch zitiert. Drucke dieses aus und zeige es vor.

    Der KWS ist ausschließlich für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis gültig. Steht auch in jedem KWS drin.

    Die 0,08 Joule Grenze gibt es seit dem 1.4.2008 nicht mehr. Sie ist auf EU-weite 0,5 Joule angepasst worden. Softair mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule sind vom WaffG ausgenommen. Somit auch nicht erwerbsscheinpflichtig. Jedoch gilt Anscheinwaffe.

    Daher liest sich im aktuellem WaffG:

    (4) Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. Eine
    Erlaubnis nach Satz 1 zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen
    auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei
    Jahre verlängert werden, sie ist kürzer zu bemessen, wenn nur ein vorübergehendes
    Bedürfnis nachgewiesen wird. Der Geltungsbereich des Waffenscheins ist auf bestimmte
    Anlässe oder Gebiete zu beschränken, wenn ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht
    nachgewiesen wird. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen
    von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2
    Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).

    Anlage 2
    2.
    Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr.
    3 bis 5) - Kleiner Waffenschein

    weiter in der Anlage 2:
    Abschnitt 3:
    Unterabschnitt 2:
    Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
    1.
    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre),
    die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können,
    denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei
    denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die
    Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

    Diese Zitate sind im aktuellen WaffG, Stand 17.7.2009 zu finden.

  • Vielen Dank für eure neuen Posts.

    Habe diese Page jetzt mal ausgedruckt und bin somit auf der sicheren Seite (denk ich jetzt mal stark).

    Denn ich hab heute mittag auch ein bisschen GoogleRecherche betrieben und auch ein paar Sachen mit dem alten und jetzt aktuellen WaffG gelesen.

    Ich bin kein Anwalt, Jurastudent oder Gesetztesfreak und kenn mich deswegen auch nicht so umfangreich damit aus, deshalb bin ich froh über eure guten Posts.
    Klasse dass ich jetzt nen richtigen Verweis des AKTUELLEN WaffG von euch bekommen hab. Super!

    Aber diese Stellen habe ich jetzt einmal nachgelesen und sie erscheinen für mich sehr logisch und sogar für einen Laien gut begreiflich.


    Ich werde euch, sobald es etwas neues gibt, damit auf dem Laufenden halten. Laut Aussage bekomme ich ja nächste Woche bescheid.
    Werde es euch mitteilen.

    Danke nochmals,
    Aufwiederschreiben, euer Marshall

    Waffen sind gefährlich, deshalb sollte man sie verbieten!
    Genau so wie Gabeln, Messer, und natürlich Zahnstocher!

    Da sind wir doch alle gleicher Meinung.

  • UNFAßBAR! :confused2:

    Deutschland live! Da kann man sich nur noch an den Kopf fassen.

    Ein STURM IM WASSERGLAS, wofür?

    Für KINDERSPIELZEUG! :laugh:

    Gruß, MountainGun!

    P.S.:
    Sei froh, daß keiner ein SEK :direx: hat, dann hätten die mal wieder eine gratis Übung bekommen und ihr eine "dicke Rechnung"!