Spiegel, 02.05.09: Einigung auf kleine Waffenrechtsreform

Es gibt 106 Antworten in diesem Thema, welches 7.116 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Mai 2009 um 10:03) ist von Floppyk.

  • Zitat

    Original von Christian
    Mich würde ja brennend interessieren wie sie die Sache mit dem Biometrischen Kot formulieren.
    Ob alle drann glauben müssen oder nur unsere Brüder mit den ja auch so bösen GK Waffen.
    Die spinnen die Politiker!

    Gruß C.C.

    Als ich das gelesen habe, ist mir den Kamm geschwollen, ich habe selten mehr Mist gelesen, als das - da hat man bereits den Keller voll "Stahlschränke" aller Sicherheitsstufen und dann brauchst du nochmal das Biometriezeug??? Und deinen biometrischen Daumen, den steckst Du dir dann in den Hint..., damit ihn dir niemand klaut, oder muss der dann in einen "B"-Schrank???

    Ich könnte mich schon wieder übergeb(ZENSUR)!

  • Ich bin mal auf die Durchführungsverordnung bzw. die Richtlinien zu diesem geplanten Gesetz gespannt.

    Biometrie bedeutet: Wenn der WBK-Inhaber nicht da ist, kann der Tresor nur mit Gewalt geöfnet werden. Das ist aber bei einer Routinekontrolle nicht zu rechtfertigen, da keine Gefahr im Verzuge ist.

    Wenn der WBK-Inhaber aber zu Hause ist, dann darf er seine Waffen aus dem Tresor holen, etwa um sie zu reinigen etc., denn er beaufsichtigt sie ja und innerhalb seines Hauses darf er die Waffen führen.

    Was also sollte bei diesen Kontrollen passieren können?

    Komplette Hausdurchsuchungen, wenn der WBK-Inhaber nicht da ist, um eventuell eine der Waffen im Nachttischschrank zu finden, dürften ohne konkrete Verdachtsmomente und ohne "Gefahr im Verzuge" wohl zu weit gehen.

    Also:

    Ist der WBK-Inhaber da, bringt eine Kontrolle nichts, eben weil er die Waffen dann nicht im Tresor lagern muss.

    Ist der WBK-Inhaber nicht da, bringt die Kontrolle auch nichts, weil niemand den Tresor zerstörungsfrei öffnen kann.

    Ich bin gespannt.

  • Zitat

    Original von JoergS


    Biometrie bedeutet: Wenn der WBK-Inhaber nicht da ist, kann der Tresor nur mit Gewalt geöfnet werden. Das ist aber bei einer Routinekontrolle nicht zu rechtfertigen, da keine Gefahr im Verzuge ist.
    ...
    Ist der WBK-Inhaber nicht da, bringt die Kontrolle auch nichts, weil niemand den Tresor zerstörungsfrei öffnen kann.

    Ich bin gespannt.

    Ich auch, und zwar, wie die Gefahr im Verzuge begründet und die gewaltsame Öffnung der Tresore erfolgen wird, wenn der WBK-Inhaber nicht anwesend ist.

    Denn:
    Er könnte ja die eine oder ander Waffe illegal führen, woanders lagern, etc. - und das läßt sich nur im Augenblick der Kontrolle überprüfen, auch wenn der WBK-Inhaber nicht anwesend ist! :ngrins:

    Defacto sind hier Amtsmißbrauch, Verstöße gegen das Grundgesetz und des Rechtes auf Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung und der persönlichen Freiheitrechte Tür und Tor geöffnet. :evil:

    Heutzutage wird nicht mehr die "Macht ergriffen", nein, heutzutage plustert sich jede mehr oder weniger gewählte ( über Liste Gesetzte sind nicht gewählt! ) Berufsplaudertasche zum Diktatorenanwärter auf.

    :direx:: DAS ist nicht die Demokratie, die die Väter und Mütter dieser Republik 1949 gegründet haben! Das hat mehr Ähnlichkeit mit der Politik der Jahre 1933 - 1935! Pfui!

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (7. Mai 2009 um 14:43)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne

    Defacto sind hier Amtsmißbrauch, Verstöße gegen das Grundgesetz und des Rechtes auf Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung und der persönlichen Freiheitrechte Tür und Tor geöffnet

    Wenn der Tresor zerstört wird, ohne dass Verdachtsmomente vorliegen und ohne dass Gefahr im Verzuge vorliegt, ist auch das Recht auf Eigentum (Artikel 14 unseres Grundgesetzes) verletzt.

    2 Mal editiert, zuletzt von JoergS (7. Mai 2009 um 15:04)

  • Zitat

    Original von JoergS
    Ist der WBK-Inhaber nicht da, bringt die Kontrolle auch nichts, weil niemand den Tresor zerstörungsfrei öffnen kann.

    Darum ja Biometrie... ;)

    Da der Staat ja durch den Abdruck in Pass und Ausweis von immer mehr Leuten die Biometriedaten auf Vorrat hat, drucken die sich eben vor der Kontrolle die Fingerabdrücke der Familie aus und können so nicht nur den Tresor problemlos öffnen sondern auch gleich prüfen ob der Rest der Familie das auch (ohne die 5 Minuten Aufwand, mit denen eh Jedermann einen Fingerabdruck übertragen und so ein Biometrieschloss knacken kann http://www.ccc.de/biometrie/fingerabdruck_kopieren.xml) gekonnt hätte.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Noch einfacher - die Behörde bekommt Zugang über einen Glatt-Finger aus Gummi, der als Generalschlüssel auf allen Sicherungen passt.

    Im Falle eines Irisscans wird dann das Auge des Gesetzes erkannt...

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (8. Mai 2009 um 10:04)