Kleinkaliber in Österreich (Bitte nochmal für einen langsamen...)

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 70.584 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Juni 2009 um 17:01) ist von Promo.

  • Zitat

    Original von abo1
    guenstige D waffen wie die baikal coachgun haben lieferzeoten bis zu vier monate

    Stimmt.
    Bei meinem Waffendealer hab ich grad noch die letzte erwischt,
    Der Typ hinter mir war schon fast am heulen ---> wollte das Ding selber haben :))

    Meins:

    Gruß Floberto

    PS: Sorry, ein klein wenig off topic zur einweihung der neuen Kamera :ngrins:

  • Klingt ja nicht so schlecht aber meine Bajikal Einlaufflinte für 140 Euro is immer noch am besten :n1:

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.

  • Geh doch einfach zum Händler, der wird dir schon erzählen, was er dir verkaufen darf und was nicht.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • hallo

    falsche ueberlegung

    der haenlder wird dir immer versuchen so "viel" wie moeglich zu verkaufen
    es gibt trotz der recht ausgefuchsten gesetze - zumindestens in AT - einen gewissen graubereich
    verantwortlich bist aber immer du selber, und NICHT der haendler

    ist daher voellig richtig sich zu informieren.

    das oben geschriebene stimmt

    langwaffen mit gezogenen lauf (kat C) egal welches kaliber sind in AT frei ab 18
    sie muessen aber mind 60cm lang sein ansonsten sind sie kat B <- WBK pflichtig
    und sie duerfen keine halbautomaten sein, denn auch das waere kat B <- WBK pflichtig
    kat C sind meldepflichtig beim waffenhandler (formular ausfuellen)

    langwaffen ohne gezogenen lauf (vulgo flinten) sind kat D
    muessen mind 90cm lang sein und der lauf muss mind 45cm lang sein
    duerfen keinen halbautomaten sein (ansonsten kat B)
    duerfen keine pump-action repetierer sein (ansonsten kat A <- verboten!)
    kat D sind nicht meldepflichtig, kann man (noch) kaufen wie wurstsemmeln ...

    alles andere ist kat B

    generell verboten in AT (auszugsweise)
    GEWEHRscheinwerfer (tactical light an kurzwaffen ist erlaubt)
    schalldaempfer (auch der besitz ist verboten)

    lg
    g

    edit:
    auch fuer messer zb gibt es in AT praktisch keinerlei verbote (butterfly, springer ect, alles erlaubt so weit mir bekannt)

    Einmal editiert, zuletzt von abo1 (1. Juni 2009 um 00:48)

  • .. und Repetierflinten sind Kat.B (abgesehen Vorderschaftrepetierflinten), vielleicht noch zur Ergänzung.

    Kat.D ist nicht meldepflichtig, beim Kauf beim Büchsenmacher wird aber der Verkauf dennoch mit Erwerbername in das Waffenbuch eingeschrieben.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Mag sein, dass man selbst dafür Verantwortlich ist, was man kauft oder nicht, aber der Händler wird ihm bestimmt nichts verkaufen was er nicht dürfte, denn dann würde der Händler im Falle von Problemen seine Lizenz verlieren, ich gehe mal davon aus, dass auch in Österreich nicht jeder mit scharfen Schusswaffen handeln darf wie er lustig ist.

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    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Doch, im grunde isses so....

    Schon oftgenug Waffen auf Flohmärkten und der gleichen angeboten bekommen!

    Lg Andi

    ICH bin Mitglied der mächtigen Waffenlobby. ICH unterstütze den legalen privaten Waffenbesitz. Parteien die gegen Waffenbesitzer vorgehen, werden nicht gewählt!
    Erst wenn alle Waffen verboten und alle PC-Spiele verbannt sind, werdet ihr merken, dass ihr eure Kinder doch erziehen müsst!

  • Zitat

    Original von glockat
    Schon oftgenug Waffen auf Flohmärkten und der gleichen angeboten bekommen!


    Das ist aber dann auch Verkauf von Privat.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von abo1
    langwaffen mit gezogenen lauf (kat C) egal welches kaliber sind in AT frei ab 18

    edit:
    auch fuer messer zb gibt es in AT praktisch keinerlei verbote (butterfly, springer ect, alles erlaubt so weit mir bekannt)

    Ich will jetzt ein wenig pingelig sein: :ngrins:

    Zu den Schusswaffen:
    Nicht ganz, zum Beispiel ne .50BMG darfste nicht.

    Zu den Messern:
    Da wäre zum Beispiel das Knöchelmesser ausm 1.Weltkrieg, das darfste nicht da ein Schlagring mit verbaut ist (ganz pöse).

    Gruß Floberto

    Selch:W:urst

    Einmal editiert, zuletzt von Floberto (1. Juni 2009 um 20:45)

  • hallo

    ihr habt alle recht
    aber ich wollte versuchen es auf ein paar saetze zusammenzufassen

    es gibt noch ne menge versteckter aergernisse beim AT waffenrecht

    zb dass eine "waffe" oder deren behaeltniss nicht aussehen darf wie ein gebrauchsgegenstand

    bei den regenschirmgewehren logisch
    bei einem pfefferspray mit eingebauter taschenlampe eigentlich nicht logisch
    ist aber so
    pfefferspray ist frei
    pfefferspray mit taschenlampe ist kat A (verboten)

    und
    und
    und

    lg
    g

    PS:
    das (manuell) zu repetierende flinten kat B waeren ist mir neu
    semi-automatic (halbautomaten) sind kat B (egal ob buechse oder flinte)

    aber ein manuell zu repetierendes gewehr ist eigentlich nicht B ....

    aber ich kann auch ned alles wissen
    gibts ueberhaupt sowas wie eine manuell zu repetierende flinte (NICHT vorderschaftrepetierer, der ist so wie so kat A und gaaaaanz boese)

    lg
    g

  • Zitat

    Original von Promo
    Kat.D ist nicht meldepflichtig, beim Kauf beim Büchsenmacher wird aber der Verkauf dennoch mit Erwerbername in das Waffenbuch eingeschrieben.

    hallo

    kommt auf den waffenhaendler an
    eigentlich sollte er nur kontrollieren dass du ueber 18 jahre alt bist

    der eintrag ins waffenbuch ist soweit ich weiss vorauseilender gehorsam der behoerde gegenueber, im gesetz ist das so nicht vorgeschrieben

    mir kann er das ding entweder so wie sie ist ueber die theke schieben
    oder es bleiben lassen

    ich hab keinerlei verstaendniss fuer nicht vom gesetz verlangte fleissaufgaben

    lg
    g

    Einmal editiert, zuletzt von abo1 (1. Juni 2009 um 21:57)

  • Zitat

    Original von Floberto

    Ich will jetzt ein wenig pingelig sein: :ngrins:

    Zu den Schusswaffen:
    Nicht ganz, zum Beispiel ne .50BMG darfste nicht.

    hallo

    ja, hast recht
    .50BMG gilt als kriegsmunition und ist daher gaaaaanz boese
    .50AE ist aber soweit ich mich erinnere zulaessig

    lg
    g

  • Hallo,

    Das ist in der Gewerbeordnung so vorgeschrieben dass jeder Verkauf in das Waffenbuch eingetragen werden muss und kein vorauseilender Gehorsam.

    Zur Repetierflinte folgendes aus WaffG 1996:

    Zitat

    § 19. (1) Genehmigungspflichtige Schußwaffen sind Faustfeuerwaffen,
    Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht
    Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.

    -> Alle Reptierflinten außer Vorderschaftrepetierflinte sind Kat.B. Und ja, es gibt Repetierflinten mit Zylinderverschluss, zB von Mossberg. Sind aber relativ selten.

    Gruß Georg

    *edit* Vertippsler

    PS: .50 BMG ist wegen des hohen Penetrationsvermögens als Kat.A eingestuft (Stichwort gepanzerte Fahrzeuge).

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (1. Juni 2009 um 22:04)

  • Zitat

    [i]

    -> Alle Reptierflinten außer Vorderschaftrepetierflinte sind Kat.B. Und ja, es gibt Repetierflinten mit Zylinderverschluss, zB von Mossberg. Sind aber relativ selten.

    PS: .50 BMG ist wegen des hohen Penetrationsvermögens als Kat.A eingestuft (Stichwort gepanzerte Fahrzeuge).

    hallo

    die mossberg oder die saiga sind aber eigentlich halbautomaten bidddäh
    das repetiert automatisch ....

    und ein hohes penetrationsvermoegen an und fuer sich is ja nix schlechtes *fg*

    andere absurditaet des AT waffenrechtes:
    scheinwerfer an FFW sind erlaubt, kein thema
    scheinwerfer fuer gewehre sind verboten, aber nicht nur am gewehr sondern auch der besitz ist verboten! hier liegt es also echt nur daran was auf der schachtel steht. steht da tactical light dann ist es ok, steht aber gewehrscheinwerfer dann ist es ein verbotener waffenbestandteil (kat A)
    detto bei den schalldaempfern. die sind verboten. verwendung und besitz!
    aber achtung:
    obwohl zb RAM waffen oder anderes 0,5 oder 7,5joule zeugs minderwirksam ist und im waffenrecht kaum berucksichtigt wird ist ein schalldaempfer fuer eine luftdruckwaffe - auch wenn sie minderwirksam ist - ebenso ein verbotener gegenstand. und auch hier wieder sowohl verwendung als auch besitz.

    einfach nur absurd ...

    lg
    g

  • Hoffe immer noch das uns Schallis noch irgendwann erlaubt werden. :(

    -zensiert-
    Ich will keine anleitung zur Straftat liefern

    Selch:W:urst

    Einmal editiert, zuletzt von Floberto (1. Juni 2009 um 23:35)

  • Schonmal gehört dass manche Waffenhersteller eine ganze Palette an Produkten produzieren? Ne ne?

    Gibt auch umgebaute 98K Systeme zu Repetierflinten.... sieht genau gleich aus nur mit nem Dickeren lauf!

    Ausserdem is der Besitz von nem Scheinwerfer ned verboten, wo stehtn für was der is?

    Nur monntiert darfstn ned habn...

    Und schonmal auf die Idee gekommen dass ein Schalldämpfer nicht wirklich was bringt bei nem Luftgewehr oder der gleichen?!

    ICH bin Mitglied der mächtigen Waffenlobby. ICH unterstütze den legalen privaten Waffenbesitz. Parteien die gegen Waffenbesitzer vorgehen, werden nicht gewählt!
    Erst wenn alle Waffen verboten und alle PC-Spiele verbannt sind, werdet ihr merken, dass ihr eure Kinder doch erziehen müsst!

    Einmal editiert, zuletzt von glockat (2. Juni 2009 um 15:56)

  • Zitat

    Original von glockat
    Gibt auch umgebaute 98K Systeme zu Repetierflinten.... sieht genau gleich aus nur mit nem Dickeren lauf!


    Beim K98k habe ich das noch nie gesehen, aber Enfields werden in UK gerne auf .410er Schrot umgebaut. Ist aber dann in Österreich Kat.B!

    Zitat

    Original von glockat
    Ausserdem is der Besitz von nem Scheinwerfer ned verboten, wo stehtn für was der is? Nur monntiert darfstn ned habn...


    Schonmal Waffengesetz gelesen? Da steht nämlich sehr deutlich folgendes:

    Zitat

    § 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
    [...]
    5. von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;
    [...]

    Zitat

    Original von glockat
    Und schonmal auf die Idee gekommen dass ein Schalldämpfer nicht wirklich was bringt bei nem Luftgewehr oder der gleichen?!


    Schonmal einen ausprobiert? Je nach Waffe, Munition und wie gut der SD ist kann er zwischen gar nichts und verdammt viel bringen ..

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)