Zitat[i]
-> Alle Reptierflinten außer Vorderschaftrepetierflinte sind Kat.B. Und ja, es gibt Repetierflinten mit Zylinderverschluss, zB von Mossberg. Sind aber relativ selten.
PS: .50 BMG ist wegen des hohen Penetrationsvermögens als Kat.A eingestuft (Stichwort gepanzerte Fahrzeuge).
hallo
die mossberg oder die saiga sind aber eigentlich halbautomaten bidddäh
das repetiert automatisch ....
und ein hohes penetrationsvermoegen an und fuer sich is ja nix schlechtes *fg*
andere absurditaet des AT waffenrechtes:
scheinwerfer an FFW sind erlaubt, kein thema
scheinwerfer fuer gewehre sind verboten, aber nicht nur am gewehr sondern auch der besitz ist verboten! hier liegt es also echt nur daran was auf der schachtel steht. steht da tactical light dann ist es ok, steht aber gewehrscheinwerfer dann ist es ein verbotener waffenbestandteil (kat A)
detto bei den schalldaempfern. die sind verboten. verwendung und besitz!
aber achtung:
obwohl zb RAM waffen oder anderes 0,5 oder 7,5joule zeugs minderwirksam ist und im waffenrecht kaum berucksichtigt wird ist ein schalldaempfer fuer eine luftdruckwaffe - auch wenn sie minderwirksam ist - ebenso ein verbotener gegenstand. und auch hier wieder sowohl verwendung als auch besitz.
einfach nur absurd ...
lg
g