Beiträge von abo1

    Zitat

    [i]

    -> Alle Reptierflinten außer Vorderschaftrepetierflinte sind Kat.B. Und ja, es gibt Repetierflinten mit Zylinderverschluss, zB von Mossberg. Sind aber relativ selten.

    PS: .50 BMG ist wegen des hohen Penetrationsvermögens als Kat.A eingestuft (Stichwort gepanzerte Fahrzeuge).

    hallo

    die mossberg oder die saiga sind aber eigentlich halbautomaten bidddäh
    das repetiert automatisch ....

    und ein hohes penetrationsvermoegen an und fuer sich is ja nix schlechtes *fg*

    andere absurditaet des AT waffenrechtes:
    scheinwerfer an FFW sind erlaubt, kein thema
    scheinwerfer fuer gewehre sind verboten, aber nicht nur am gewehr sondern auch der besitz ist verboten! hier liegt es also echt nur daran was auf der schachtel steht. steht da tactical light dann ist es ok, steht aber gewehrscheinwerfer dann ist es ein verbotener waffenbestandteil (kat A)
    detto bei den schalldaempfern. die sind verboten. verwendung und besitz!
    aber achtung:
    obwohl zb RAM waffen oder anderes 0,5 oder 7,5joule zeugs minderwirksam ist und im waffenrecht kaum berucksichtigt wird ist ein schalldaempfer fuer eine luftdruckwaffe - auch wenn sie minderwirksam ist - ebenso ein verbotener gegenstand. und auch hier wieder sowohl verwendung als auch besitz.

    einfach nur absurd ...

    lg
    g

    Zitat

    Original von Promo
    Kat.D ist nicht meldepflichtig, beim Kauf beim Büchsenmacher wird aber der Verkauf dennoch mit Erwerbername in das Waffenbuch eingeschrieben.

    hallo

    kommt auf den waffenhaendler an
    eigentlich sollte er nur kontrollieren dass du ueber 18 jahre alt bist

    der eintrag ins waffenbuch ist soweit ich weiss vorauseilender gehorsam der behoerde gegenueber, im gesetz ist das so nicht vorgeschrieben

    mir kann er das ding entweder so wie sie ist ueber die theke schieben
    oder es bleiben lassen

    ich hab keinerlei verstaendniss fuer nicht vom gesetz verlangte fleissaufgaben

    lg
    g

    hallo

    ihr habt alle recht
    aber ich wollte versuchen es auf ein paar saetze zusammenzufassen

    es gibt noch ne menge versteckter aergernisse beim AT waffenrecht

    zb dass eine "waffe" oder deren behaeltniss nicht aussehen darf wie ein gebrauchsgegenstand

    bei den regenschirmgewehren logisch
    bei einem pfefferspray mit eingebauter taschenlampe eigentlich nicht logisch
    ist aber so
    pfefferspray ist frei
    pfefferspray mit taschenlampe ist kat A (verboten)

    und
    und
    und

    lg
    g

    PS:
    das (manuell) zu repetierende flinten kat B waeren ist mir neu
    semi-automatic (halbautomaten) sind kat B (egal ob buechse oder flinte)

    aber ein manuell zu repetierendes gewehr ist eigentlich nicht B ....

    aber ich kann auch ned alles wissen
    gibts ueberhaupt sowas wie eine manuell zu repetierende flinte (NICHT vorderschaftrepetierer, der ist so wie so kat A und gaaaaanz boese)

    lg
    g

    hallo

    falsche ueberlegung

    der haenlder wird dir immer versuchen so "viel" wie moeglich zu verkaufen
    es gibt trotz der recht ausgefuchsten gesetze - zumindestens in AT - einen gewissen graubereich
    verantwortlich bist aber immer du selber, und NICHT der haendler

    ist daher voellig richtig sich zu informieren.

    das oben geschriebene stimmt

    langwaffen mit gezogenen lauf (kat C) egal welches kaliber sind in AT frei ab 18
    sie muessen aber mind 60cm lang sein ansonsten sind sie kat B <- WBK pflichtig
    und sie duerfen keine halbautomaten sein, denn auch das waere kat B <- WBK pflichtig
    kat C sind meldepflichtig beim waffenhandler (formular ausfuellen)

    langwaffen ohne gezogenen lauf (vulgo flinten) sind kat D
    muessen mind 90cm lang sein und der lauf muss mind 45cm lang sein
    duerfen keinen halbautomaten sein (ansonsten kat B)
    duerfen keine pump-action repetierer sein (ansonsten kat A <- verboten!)
    kat D sind nicht meldepflichtig, kann man (noch) kaufen wie wurstsemmeln ...

    alles andere ist kat B

    generell verboten in AT (auszugsweise)
    GEWEHRscheinwerfer (tactical light an kurzwaffen ist erlaubt)
    schalldaempfer (auch der besitz ist verboten)

    lg
    g

    edit:
    auch fuer messer zb gibt es in AT praktisch keinerlei verbote (butterfly, springer ect, alles erlaubt so weit mir bekannt)

    Zitat

    Original von baller

    :direx: Auch hier bitte erst informieren bevor man Blödsinn schreibt:
    Wer sich nicht zum führen eins Fahrzeuges eignet (z.B. Trunkenheitsfahrt) bekommt sämtliche Befähigungsnachweise zum führen von Fahrzeugen entzogen.

    hallo

    mir sind die konsequenzen einer entziehung des lenkdokumentes wegen trunkenheit durchaus bekannt, danke

    und von trunkenheit war nicht die rede

    ich wollte durch die plakative verwendung von allgemein bekannten genehmigungsdokumenten auf die absurditaet des vorganges (wenn er so wie beschreiben abgelaufen ist) hinweisen.

    aber man muss das halt auch verstehen WOLLEN

    lg
    g

    PS: bist du es, Wolfang Sch. ?

    hallo

    so ist es

    obwohl auch hier der zusammenhalt zwischen den natuerlichen interessenspartnern jaeger und sportschuetzen bei weitem NICHT optimal laeuft (die jaegerschaft ist offenbar der meinung man kann ihnen ihre waffen sowieso nicht beschraenken, es waere quasi ein grundrecht) arbeitet man zumindestens nicht gegeneinander.

    in der art wie in DE dzt jeder auf den anderen zeigt und dem anderen das recht auf sein hobby absprechen will (F sagt KK ist pfui, KK sagt GK ist pfui und die jaeger sagen kurzwaffen fuer alle anderen sind pfui) gibt es das hier in AT zum glueck nicht.

    und die waffenhaendler machen dzt mit langwaffen kat C + D das geschaeft ihres lebens. guenstige D waffen wie die baikal coachgun haben lieferzeoten bis zu vier monate und auch viel andere langwaffen der kat C + D sind defacto nicht lieferbar,. hier kauft AT dzt viel aus DE aus, zum grossteil auch ueber e-gun

    meiner meinung nach eine gute reaktion, kann unseren interessen nur helfen

    lg
    g

    Zitat

    [i

    Jeder von Euch der verantwortungsbewusst mit seinem Hobby umgeht, sollte hier eigendlich applaudieren und nicht "auf den bösen Staat" schimpfen.
    Durch solche Typen, kommt unser Hobby in Verruf...

    hallo

    vollig absurd was du da schreibst

    unter der annahme dass das richtig ist was er angegeben hat wurde ihm A verboten und er hat B gemacht.

    so wie wenn dir der PKW führerschein entzogen wurde und du faehrst jetzt (mit gültigem schein) motorboot.

    und jetzt bist DU der meinung dass ist schon ok dass man IHN mit dem motorbootfahren drangsaliert weil er ist ja selber schuld weil ER hat je den PKW führerschein entzogen erhalten?

    und ER gefaehrdet damit DEINE moeglichkeiten fahrrad zu fahren?

    den absurden unterstellungen der gutmenschen abteilung die im anschluss an den letzten fall in winnenden dazu verwendet werden moeglichst rasch moeglichst viel vom den bisherigen freiuheiten im waffenrecht anzuknabbern ist geschlossen entgegen zu treten

    und den "ich bin ja nur F-schuetze" kann man durchaus ins stammbuch schreiben: wenn mal GK und KK "weg" sind dann seid ihre garantiert die naechsten!

    durch solche typen wie dich gibt es unser hobby in ein paar jahren nicht mehr....

    lg
    g

    Zitat

    Original von Promo
    Na, der Vollständigkeit halber ..


    Also müsste man eigentlich Druckluftwaffen mit einem Kaliber über 6mm von der Behörde einstufen lassen. In der Regel würden sie wohl als Kat.C eingestuft werden, wenn es aber halbautomatisch funktionieren würde, so würde es m.E. eine Kat.B Waffe werden (mir ist aber keine derartige Waffe bekannt - nur der Vollständigkeit halber).

    hallo

    habe das gerade nachgelesen

    im prinzip hast du recht

    die walther SG68 RAM (7,5 Joule, kaliber .68, also 10,4mm, halbautomatisch) waere also definitiv KAT B, somit WBK pflichtig und geht um nur 2cm (gesamtlaenge 62cm) an kat A (kriegsmaterial) vorbei ...

    das ist doch absurd
    wo ist der denkfehler?

    lg
    g

    hallo

    danke fuer die antworten

    das mit dem umruesten auf die gun entfaellt dann wohl

    daher geht es doch offenbar in richtung der action
    die umruestoption auf pressluft ist halt doch ein gutes argument

    der zentrale teil der waffe mit dem abzug ect ist ja definitiv nicht schlechter als bei der trainer, oder?

    lg
    g

    Zitat

    Original von krasser
    Hallo
    Ich habe die Twinmaster Action.
    Ich habe mit ihr ein paar Schüsse im Keller gemacht und habe gemerkt das Pistolenschiessen nicht meine Sache ist.Ich werde sie wieder verkaufen und mir ein Gewehr zulegen.Vom Griff her ist es schwierig mit der Action zu schiessen weil der Griff nicht gut in der Hand liegt.Wenn ich mir eine Twinmaster kaufen würde dann keine Action mehr.Ich würde sparen und mir eine Twinmaster mit Pressluft holen.
    Meine Persönliche Meinung :crazy3:

    hallo

    ja, der combat griff scheint mist zu sein

    ich habe mit einer mit dem formgriff geschossen und die lag eigentlich sehr sehr gut in der hand, eigentlich vom gewicht her beser als das pressluft modell

    das mit pressluft ist eben so eine sache ...

    ob da das schussergebnis wirklich so viel besser ist?

    von den kosten her isses egal, da kommts mir auf die paar kartuschen ned an

    lg
    g

    Zitat

    Original von dompils
    ....
    Sinn macht es auf jeden Fall mit einem Werfer mit mindestens 12J besser 16 j ...
    Erfolgversprechend waren zum damaligen Zeitpunkt die Kombo einer alten Sheridan Pumpe mit Pepperballs.
    .

    hallo

    nach was muesste man suchen wenn man eine "alte sheridan pumpe" finden ´will im netz?
    neu wird es die ja wohl nicht mehr geben, oder?

    welcher andere pepperball werfer kaeme denn noch in frage um pepperballs zu verschiessen?

    F-zeichen nicht noetig, ich lebe in österreich
    preis nachrangig

    lg
    g

    hallo

    auch wenn der thread hierv schon etwas aelter ist: der titel passt perfekt

    ich moechte mir eine roehm twinmaster trainer pistole kaufen, jedenfalls mit dem holz formgriff

    jetzt habe ich auch die umbauoption mit der combat rifle gesehen unde bin etwas ratlos
    nicht dass ich das unbedingt brauchen wuerde, aber es sieht nett aus
    nach nachlesen in einigen threads glaube ich das umruestprinzip zu verstehen

    die trainer pistole laesst sich auf die conbat rifle SS ausfruesten
    im prinzip ist das aber nur dekoration
    die schussleistung aendert sich nicht das der verlangerte lauf ja nur optisch wirkt und vom geschoss ohne beruehrung durchflogen wird

    umgekehrt laesst sich die combat rifle SS auf die trainer pistole rueckruesten wenn man den formhandgriff dazu kauft und die visierung ..

    die combat rifle LS und MS laesst sich auf die combat rifle SS rueckruesten, NICHT aber auf die trainer pistole, denn die hat ja eine kuerze lauflaenge.
    da ich unbedingt die pistole haben moechte ist das daher fuer ich keine option

    stimmt das so?
    kann mir das bitte ein wissender bestaetigen?

    danke

    lg
    g