Servus darf ich an einer 0,49 Jule Pistole einen Laser Pointer befestigen ?
Will !!! Nicht !!! streiten nur wissen !
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Alex.P -
18. April 2009 um 21:48 -
Geschlossen
Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.243 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Nein!
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Warum nicht ?
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Weil es das Waffengesetz so vorschreibt!
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Zitat
Original von Alex.P
Warum nicht ?Weils im Gesetz so steht!
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Zitat
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.2.4 für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);Joachim
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Ich dachte du wolltest nicht streiten. Es ist schlicht und ergreifend so.
Das WaffG definiert einen Laser wo man an eine Kanone schrauben kann als verbotenen Gegenstand.
Einen verbotenen Gegenstand darf man nicht besitzen. Also kannst du den auch nirgends dranschrauben .
Ob die Kanone nun 0,49 J oder aber drölf Joule hat, ist vollkommen irrelevant.
Zufrieden? -
Ja das weiß ich ist es aber nicht so geregelt das eine (Soft air) mit der Mündungs ernergie von unter 0,5 jule nach dem neuem Waffengesetz als Spielzeug angesehen wird ? un genau gesehn garnicht unter das Waffengesetz fallen darf da es sich um ein Spielzeug handelt un nicht um eine Waffe ? sorry wegen den umstenden aber im i net steht auf jeder seite etwas anderes.... =)
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Möönsch, nochmal:
Laser wo man an eine Waffe schrauben kann (EGAL an welche, Was an eine 0,5er passt, passt auch an alle anderen mit Rail) darf man nichtmal besitzen.
Und was man nicht besitzen darf, hat man auch nicht . Und was man nicht hat kann man auch nirgends dranschrauben -
Es ist so das Laser Pointer, wenn er zur Montage an einer Waffe gedacht ist schon Verboten ist.
Selbst wenn ich solche einen Laser besitze mache ich mich schon Strafbar ohne das er irgendwo befestigt ist.Joachim
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Schaff´ doch einfach einen Präzedenzfall, dann weißt du es genau!
Die 0,49er Softair ist zwar vom WaffG ausgenommen, aber es ist immer noch eine Schusswaffe (weil Geschoss durch Lauf).
Es ist zwar demzufolge erlaubt, eine Lampe dranzuschrauben, aber die Lampe, die dann an der Waffe dran ist, ist ein verbotener Gegenstand.
Du wirst also nicht für die Waffe und auch nicht für das Montieren einer Lampe verknackt, aber für die Lampe an sich.
Eigentlich ganz einfach!Aber um es kurz zu machen (UND DAS IST NICHT VERHANDELBAR!!!):
Schusswaffe + Lampe =Jegliche weitere Diskussion ist völlig sinnlos!
Stefan