Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 7.143 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. April 2009 um 17:24) ist von Kentucky.

  • Zitat

    Original von CannyblueUnd dazu muss man einiges schon machen, damit das passiert !


    Frag einmal einige Hobbychemiker, Aquarianer und egun-Kunden. Es gab schon einige Hausdurchsuchungen, die aufgrund geradezu hirnrissiger Begruendungen von irgendeinem Richter unterzeichnet wurden.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Dann muß man vom Anwalt Prüfen lassen, ob das auch OK war.

    Trotzdem passiert einem nichts, wenn man seine SSW samt Munition aufbewahrt.

    Schliesslich ist es immer noch eine Freie Waffe und die Munition dazu auch.

    MFG
    Cannyblue

  • Zitat

    Original von Cannyblue
    Dann muß man vom Anwalt Prüfen lassen, ob das auch OK war.

    Trotzdem passiert einem nichts, wenn man seine SSW samt Munition aufbewahrt.

    Schliesslich ist es immer noch eine Freie Waffe und die Munition dazu auch.

    MFG
    Cannyblue


    Im Waffengesetz steht allerdings nicht, dass nur erwerbsberechtige Munition getrennt werden muss. Sondern es wird "Munition" genannt. Da Platzpatronen nunmal Munition ist, zählt diese auch dazu.

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

  • Also ich kenne das nur von Erlaubnispflichtigen Waffen, hier steht davon auch nichts ! Jedenfalls nicht im Bezug auf Schreckschuss Waffen.

    http://www.winandy.net/downloads/aufbewahrung.pdf

    Aber mal erlich, was soll das bringen, wenn man eine freie Waffe von der Munition trennen muss, aber gleichzeitig, die Waffe in dem Befriedetem Besitztum Führen darf?

    Da würden sich ja die Gesetzte gegenseitig aufheben!

    Nur der zugriff von Unbefugten oder dritte sollte nicht ermöglicht werden, also sprich: Kinder sollen keinen zugriff darauf haben.

    Was auch Logisch ist.

    Also macht keine Panik !

    Schliesslich habe ich das recht, mein Heim vor verbrechern mit Gewalt zu verteidigen.

    MFG
    Cannyblue

    Einmal editiert, zuletzt von Cannyblue (13. April 2009 um 21:55)

  • Na dann schau mal hier :

    Zitat

    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
    Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

    So lange Du da bist ist es keine Aufbewahrung, wenn Du aber weg bist: Siehe oben.
    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (13. April 2009 um 21:58)

  • Wäre es rein rechtlich in Ordnung, mehrere Druckluftgewehre mittels Stahlkette und Vorhängeschloss (die Kette verläuft quasi durch die Abzugsbügel, alle Gewehre wären dann miteinander "verkettet ) gegen unberechtigten Zugriff zu schützen, oder anders gesagt, reicht dies aus als Sicherungsmaßnahme? Ich würde dazu gern mal einige Meinungen hören.

  • Jupp, meiner Meinung nach würde es reichen.
    Du mußt ja nur verhindern das ein Unberechtigter Zugriff hat, sprich ein unter 18 Jähriger.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Zitat

    Original von pandur
    Wäre es rein rechtlich in Ordnung, mehrere Druckluftgewehre mittels Stahlkette und Vorhängeschloss (die Kette verläuft quasi durch die Abzugsbügel, alle Gewehre wären dann miteinander "verkettet ) gegen unberechtigten Zugriff zu schützen, oder anders gesagt, reicht dies aus als Sicherungsmaßnahme? Ich würde dazu gern mal einige Meinungen hören.

    Es muss gewährleistet sein, dass niemand unter 18 Jahren die volle Gewalt über diese Gewehre ausüben kann. Dies sollte so gewährleistet sein.

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

  • Da bei mir niemand unter 18 Jahren ohne meine Erlaubnis in meine Wohnung kommt ist das ja wohl hinfällig ?

    Zumal ich mein Arbeitszimmer vor evtl minderjährigen Besuch verschliessen kann. Wo alle meine Waffen auch sind !

    MFG
    Cannyblue

  • @ Cannyblue
    Du spricht jetzt von der Aufbewahrung oder ?
    Wo ist das Problem ? Im WaffG wird in dem Fall ja nur von getrennter Aufbewahrung gesprochen. für den Fall das Waffen und Munition getrennt aufbewahrt werden steht dort doch nichts von Widerstandsklassen. Lege einfach deine Muntion in einen anderen Schrank und schon ist es getrennt.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ich verstehe es ja, wenn Kinder im Haus sind, das man seine Waffen und Munition getrennt voneiander Aufbewahrt und den Kinder nicht die möglichkeit gibt, Waffe und Munition zu Laden.

    Das sagt einem schon der Menschenverstand.

    Fals man solche Aufbewahrungs Behälter nicht hat, sollte man sich auch dringend welche kaufen.

    Das einfachste ist, eine Vitrine mit Schloss, für die Waffen und evtl einen Unterschrank mit Schloss oder gleich eine Vitrine mit extra Schubfach zum Abschliessen für die Munition.

    Das dürfte dann genügen.

    MFG
    Cannyblue

    Einmal editiert, zuletzt von Cannyblue (13. April 2009 um 22:14)

  • Zitat

    Original von Cannyblue
    [...]
    Das einfachste ist, eine Vitrine mit Schloss, für die Waffen und evtl einen Unterschrank mit Schloss oder gleich eine Vitrine mit extra Schubfach zum Abschliessen für die Munition.

    Das dürfte dann genügen.

    MFG
    Cannyblue


    Würde ich genauso sehen. Damit wären ja auch Muntion und Waffe getrennt.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Da es anscheinend ein paar Unklarheiten bei einzelnen zum Thema getrennte Aufbewahrung von Munition und Führen einer SSw auf befriedeten Grund ohne KWS gibt, versuche ich mal das zu erklären.

    Wenn ich auf meinem befriedeten Grund und Boden ( Wohnung / Haus mit Grundstück / Schrebegarten / usw. ) die geladene SSW am Mann oder in Griffweite habe, über ich die direkte Gewalt über die Waffe aus - daß nennt man Führen.

    Wenn ich auf meinem befriedenten Grund und Boden die Waffe im Wohnzimmer liegen habe und sitze gerade auf dem Klo, übe ich garantiert nicht die direkte Gewalt über die Waffe aus und führe zu dem Zeitpunkt die Waffe nicht - dann muß Waffe und Munition getrennt von einander gelagert sein und beides vor dem Zugriff Unbefugter ( z.B. Minderjährige ) gesichert sein.


    Deshalb widersprechen sich Führen auf eigenen Grund und Boden und getrenntes Lagern von Munition und Waffe auch nicht, da von zwei verschiedenen Situationen ausgegangen wirde.

  • Ich würde es mit einer Faustregel umfassen.

    Waffe + Munition + Du / In einem Raum = Führen im rechtlichen Sinne

    Waffe + Munition - Du / In einem Raum = Lagern im Rechtlichen Sinne

    (Ok, auch "Waffe - Munition - Du" wäre hier lagern, aber wir wollens ja nicht zu kompliziert machen. ;-))


    Ich würds halt, wie Vogelspinne schon schrieb, auf das "direkte Zugreifen" auf die Waffe beziehen.
    Das lässt sich halt am einfachsten mit einem Raum erklären. Ist man im Nebenzimmer, hat man keinen direkten Zugriff und die Waffe wird somit gelagert.

    Am einfachsten kann man das ganze Problem übrigens umgehen wenn man seine Plempen alle die ganze Zeit am Körper trägt, wenn man daheim ist. ;)
    Das könnte jetzt bei meiner Sammlung allerdings etwas schwer werden............ Im wahrsten Sinne des Wortes. *lol*


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (14. April 2009 um 15:53)

  • Im Gesetz ist die Rede von Schusswaffen. Gelten SSW als Schusswaffen? Soweit ich weiß, nicht.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."