Einschränkungen beim Führen?

Es gibt 76 Antworten in diesem Thema, welches 7.171 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. April 2009 um 16:50) ist von Mr. Colt.

  • Zitat

    Original von Mr. Colt
    ...es läuft auch schon Security herum und kontrolliert Jugendliche auf das erforderliche Alter, erteilt Hausverbote fürs daneben-Benehmen, etc, aber Personenkontrollen hab ich so noch nicht erlebt.

    Wie ist es, wenn ich mich dort aufhalte, und irgendwann doch Personenkontrollen, Razzia-mäßig, vorgenommen werden?

    Security-Unternehmen haben meines Wissens nach keine hoheitlichen Befugnisse und kein Recht, Personenkontrollen vorzunehmen. Das darf nur die Polizei. Private Sicherheitsdienste können allenfalls das Hausrecht des Auftraggebers vertreten und müssen Notalls die Polizei hinzuziehen, um selbiges durchzusetzen.

    Gruß, Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

    Einmal editiert, zuletzt von Yoda (11. April 2009 um 23:13)

  • Diesen Typen von der Security kannste mit deinem Recht nicht kommen, das scheinen großteils sehr einfach gestrickte Menschen zu sein, die für ein paar Dublonen gern mal den Macker machen, leider sehr unprofessionell.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Ja, sie können den Zutritt verwehren oder Personen des Objekts verweisen. Aber gegen deinen Willen dürfen sie dich nicht durchsuchen.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Ich bin schon zweimal in den Genuss gekommen, im Kaufhaus mit dem Handscanner behandelt zu werden.

    Grund war jedesmal mein altes Portemonnaie, wo irgendein Etikett eingearbeitet sein dürfte.

    Ich führ aber auch keine Egoprothesen mit....

  • Zitat

    Original von Marechal
    Ich führ aber auch keine Egoprothesen mit....

    Ah, du lässt deine Egoprothese auf 4 Rädern vor der Tür stehen.

    Nix für ungut...

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Gut gegeben... aber ein oller Passat taugt da wohl kaum ;)

    ... aber das mit der Warenkontrolle ist wirklich so ne Sache ... können auch Hörgeräte oder andere Sachen auslösen. Das verrückteste war ein Student mit Netzwerkkabel im Rucksack.

    Einmal editiert, zuletzt von Marechal (12. April 2009 um 00:08)

  • Zitat

    Original von Marechal
    Ich führ aber auch keine Egoprothesen mit....

    Du kannst das Provozieren aber auch nicht sein lassen, oder? :evil:

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Zitat

    Original von DocHollyday
    Bei all diesen Einschränkungen verliert der kleine Waffenschein dann auch wieder irgendwie seinen Sinn.

    Betrachtet man all die Ausschlussgründe, muss man feststellen, dass eigentlich das legale Führen der SSW bei fast allen Gegebennheiten eingeschränkt ist.
    Beispielsweise ist auf Volksfesten das Risiko Opfer eines Angriffes zu werden mindestens 10mal höher als bei einem entspanntem Spaziergang im Freien.

    In Banken wird der Kunde hingegen wohl nur selten von verärgerten Bankangestellten tätlich angegriffen werden.

    Auf einer Demonstration wiederum ist es nicht so unwahrscheinlich, dass man schnell einmal in Kalamitäten kommen kann. Übrigens auch der Discobesuch birgt eine tatsächlich höhere Gefahrenkomponente. Allerdings gilt hier das Hausrecht des Besitzers, was aber dann in fast allen Geschäften usw. gelten würde.

    Im Grunde ist der kleine Waffenschein also in vielerlei Hinsicht eine Farce.

    Du hast dabei eine klitzekleine Kleinigkeit übersehen:

    Das liegt nicht am KWS!

    All diese Einschränkungen gab es vorher schon, auch vor Einführung des KWS durfte man mit einer SSW nicht überall hin. Und noch wichtiger: Das Hausrecht hat auch Vorrang vor dem "großen" Waffenschein.

    Wenn Du also so gefährdet bist das Du dich ohne scharfe Waffe nicht mehr vor die Tür traust, dann ist ein Besuch auf einer Kirmes eben auch nicht mehr drin.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von Marechal
    Ich bin schon zweimal in den Genuss gekommen, im Kaufhaus mit dem Handscanner behandelt zu werden.

    Grund war jedesmal mein altes Portemonnaie, wo irgendein Etikett eingearbeitet sein dürfte.

    Ist mir mal beim Saturn passiert, beim REINGEHEN ging der Alarm los als ich den Buggy meines Sohns durch die Sperre geschoben hat.

    Der Sicherheitsmann hat aber gelassen reagiert, der kannte das schon - in Kinderschuhen von Deichmann ist ein Sicherheitsetikett in der Sohle eingearbeitet, das wird manchmal nicht richtig deaktiviert.

    Er hat den Schuh dann an der Kasse über den Entmagnetisierer gezogen, danach war Ruhe.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Selbst wenn sie dich im Kaufhaus näher untersuchen und die Waffe zum Vorschein kommt,was soll schon passieren ?
    Hast ja nen KWS dafür,schlimstenfalls Hausverbot .
    Das sie das aussprechen bezweifel ich wenn man nicht gerade Rabatz macht.
    Selbst wenn währe es mir egal da es noch viele andere Geschäfte gibt.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Mister-L (12. April 2009 um 14:48)

  • Ich könnt mir vorstellen dass eine behördliche ausgestellte Erlaubnis zum Führen einer Waffe von einem Kaufhausdetektiv respektiert werden wird.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Hier wird mal wieder ziemlich viel einfach so in den Raum geworfen.

    Ich kann leider im Moment nicht genauer recherchieren und belegen, da ich nicht zu Hause bin, aber einiges bedarf doch noch näherer Klärung.

    Hier meine Meinung dazu:

    Neben § 42 WaffG noch § 17a Versammlungsgesetz beachten, wonach man auch auf dem Weg zu Versammlungen keinerlei Waffen führen darf.

    Grundsätzlich gilt: Keine Strafe ohne Gesetz. Dies gilt auch für das Hausrecht. Und wenn der Wille des Hausherrs nicht konkretisiert wird, dann denke ich nicht, dass man vorher nachfragen muss. Dies würde ja nicht nur für SSW gelten, sondern auch für jedes 14 jährige Mädchen mit CS-Spray. Ob man nach Treu und Glauben davon ausgehen kann, dass niemand eine Waffe dabei hat? Glaub ich ehrlich gesagt nicht so...

    Die Hausordnung muss also ersichtlich vor den Gebäuden hängen, damit sie wirksam werden kann. "Keine Waffen". Wenn dies nicht so ist, kann nur im nachhinein Hausverbot erteilt werden - mehr auch nicht. Zudem kann zumindest in öffentlich zugänglichen Bereichen (Supermarkt) auch nicht ohne Weiteres ebenso willkürlich ein Hausverbot erteilt werden, wie dies in rein privaten Wohnungen der Fall ist.

    Die Hausordnung kann natürlich auch durch einen Türsteher ersetzt werden. Denn damit sagt der Inhaber ja, dass er nicht alle Leute hineinlassen möchte, insbesondere nicht solche mit Waffen. Waffenrechtliche Relevanz aus einem Verstoß hiergegen zu zaubern, halte ich für fraglich und wüsste auch nicht, welche Vorschriften man anwenden könnte. Aber das baldig nachgereichte Aktenzeichen wird hier sicher Licht ins Dunkle bringen. ;)

    Und zu dem Bankbeispiel: Blödsinn! :n17:
    Wenn ein blitzgescheiter Bankkunde die Waffe erfühlt, sie aber komplett verdeckt geführt wird, hat man keine zurechenbare Lage verursacht, die zu einer Haftung führen kann. Das Führen einer Waffe führt nicht zu einer reinen Gefährdungshaftung, Verschulden muss weiterhin vorliegen. Man würde in dem genannten Beispiel also nicht haften. Etwas anderes gilt freilich, wenn man schuldhaft die Waffe blinken lässt oder auf dem Parkplatz vor der Bank damit rumhantiert (schon vorgekommen).
    Ferner gilt bei der Bank das selbe wie beim Supermarkt.
    Beim Amt z.B. muss ein öffentlich-rechtliches Hausverbot erteilt werden, was natürlich erst recht nicht wiollkürlich erteilt werden kann.

    Wir halten mal fest:

    Waffen im Supermarkt/Bank ohne Hausordnung: Erlaubt, bis man eines Besseren belehrt wird.

    Waffen im Supermarkt mit Hausordnung u. entspr. Verbot: Verboten. Bei Verstoß droht Hausverbot (juckt ja nicht :D) Zudem kommt aber ein Verstoß wegen Hausfriedensbruch in Betracht. Dies wird auch in dem Frankfurter Diskofall der Fall gewesen sein. Wir warten aufs Az.... ;)

    Edith meint am 14.Mai 2009:
    Habe mit nem Staatsanwalt gesprochen, Hausfriedensbruch kommt zwar in Betracht, wird aber nach herrschender Meinung abgelehnt, da darauf abgestellt wird, wie sich der Eindringling nach außen hin verhält. Und das Verhalten wird normal gewesen sein, sonst wär er garnicht in die Disko gekommen...

    Einmal editiert, zuletzt von White (14. Mai 2009 um 10:56)

  • Zitat

    Waffen im Supermarkt/Bank ohne Hausordnung: Erlaubt, bis man eines Besseren belehrt wird.

    Ein Glück das das nur Deine Meinung ist :laugh: :laugh: :laugh:

    Absoluter Blödsinn und entgegen jeglicher Rechtsprechung. :suche:

    Der KWS gilt nur auf öffentlichen Gelände.
    Waffen sind auf einem Privatgelände solange verboten bis es vom Hausrechtbesitzer explizit erlaubt wird.
    Die Gerichte gehen ganz klar davon aus, das niemand einem unbekannten Besucher erlauben wird sein Privatbesitz mit einer gelandenen Waffe zu betreten, zumal von einer geladenen Waffe eine gewisse Gefährdung für weitere Besucher ausgeht.
    Gibt der Hausrechtbesitzer die Erlaubnis zum Führen auf seinem Privatgelände und ein Dritter kommt durch diese Waffe zu Schaden (z.B. Unfall) trägt der Hausrechtbesitzer sogar eine (geringe) Mitschuld, da ein Besucher (Dritter) nicht davon ausgehen muss, dass z.B. in einem Supermarkt Personen mit einer geladenen Waffe herumlaufen und er dadurch mehr als üblich gefährdet wird.

  • Polizisten gehen ja auch im Supermarkt einkaufen und die haben auch ne Legale Waffe dabei.............

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Zitat

    baller gib uns doch bitte das Aktenzeichen,.

    Ich komme erst am 20. wieder in die Kanzlei (Osterurlaub) und werde Dir dann sofort die Aktenzeichen senden.

    Ansonsten muss hier niemand aufeinander losgehen.
    Mir ist es jedenfalls ziemlich :ngrins: wer hier was "denkt".
    Tatsachen sind Tatsachen...

  • Zitat

    Original von Knallebum

    Du kannst das Provozieren aber auch nicht sein lassen, oder? :evil:

    Nein.

    Obwohl Waffenbesitzer, finde ich dass SV einfach nix zu suchen hat hier. Gibt der Gegenseite doch nur Wasser auf die Mühlen.

    Nimms mit Humor...

  • Da muß ich dir widersprechen, Marechal,

    SSW sind in aller erster Linie als Selbstverteidigungswaffen konzipiert und erst in zweiter Linei als Silvesterböllergeräte oder als Vitrinenfutter für Sammler. Da es in diesem Forum um SSW geht, geht es automatisch auch um Selbstvereteidigung.

    Und das gilt auch in Zeiten medialer und politischer Hysterie.

  • Zitat

    Original von Mister-L
    Polizisten gehen ja auch im Supermarkt einkaufen und die haben auch ne Legale Waffe dabei.............

    Der Inhaber des Hausrechts hat das Recht zu dulden was er will - und Dich rauszuwerfen und Dir Hausverbot zu erteilen wenn er das für richtig hält.

    Klar, Polizisten mit Waffe werden geduldet - aber einen Rechtsanspruch darauf haben sie nicht.

    Du darfst ja auch mit entsprechendem BW-Führerschein und EFB mit einem Leo2 auf öffentlichen Straßen rumfahren - aber durch einen McDrive darfst Du damit trotzdem nicht :laugh:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer