egun Bewertungen zensiert

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 7.138 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. August 2020 um 19:24) ist von Revolverfreak.

  • Hallo Kollegen,
    mich würde mal Eure Meinung interessieren.

    Wahrscheinlich kauft und verkauft Ihr auch eure SSW bei egun.
    Da sind ja auch teilweise richtig gute Schnäpchen zu machen.

    Nun bin ich aber auf einen "gewerblichen" Verkäufer reingefallen, der laut Bewertung eine abolut reine Weste hat.
    Seltsamerweise wurde meine Beschwerde: "Verkäufer meldet sich nicht" laut egun von mir zurück genommen. Nur ich weiss davon nichts.

    Meine abschliessende negative Bewertung des Verkäufers (nur Fakten, keine Beleidigungen) wurde nach ein paar Tagen ebenso gelöscht.

    Ich kann verstehen, dass egun "gewerbliche" Nutzer bevorzugt, da mit diesen ja der meiste Umsatz gemacht wird aber was nutzt uns ein Bewertungssystem, wenn dieses zensiert wird ?
    Ich die Zensur überhaupt zulässig ?
    Und ist egun in solchern Fällen nicht sogar haftbar, wenn mit jemanden ein Schaden entsteht, der laut Bewertungssystem 100% hat und nachweislich die negativen Bewertungen entfernt wurden ?
    Wie kann sich ein Käufer denn anders über den Verkäufer informieren ?

    Ich bin auf eure Meinungen gespannt...

    VG baller

  • bei egun wird das per adminestrator gelöscht und das istbei mir auch schon vorgekommen. :cry: sorry aber faie ist was anderes . aber ist wie bei ebay! ein bewertungssysthem wo man als ver käufer nur mit positiv bewerten kann hat einfach keinen sinn

  • Hallo.

    egun löscht von sich aus keine Bewertungen. Das machen die erst dann, wenn sich der Bewertete über eine seiner Ansicht nach ungerechte Bewertung bei egun beschwert und um Löschung der Bewertung bittet.

    Man muss natürlich bei egun schon darlegen, warum die Bewertung gelöscht werden soll.

    Ansonsten bei hier vorgetragenen Unstimmigkeiten: besser ist es, wenn man beide Seiten hört und / oder den genauen Sachverhalt kennt.

    Gruß.

    sundog

  • Zitat

    Original von pmarinellis
    wieso fragst du nicht einfach mal bei egun nach, wieso das gemacht wurde?

    Genau das mußt du machen! Am Besten hast du die Autkion noch in der Beobachtenliste und meldest dich über den Button "Verstoß melden" bei eGun mit deinen Beschwerden und Informationsbedarf.

    Negative Bewertungen werden auf Antrag des negativ Bewerteten gelöscht, wenn dieser eine ungerechtfertigte Negativbewertung nachweisen kann. Das habe ich auch schon gemacht, als mich ein Käufer negativ bewertete, weil die als defekt verkaufte Waffe tatsächlich, wie beschrieben, defekt war ( und der Clown weit über das Normale hinaus geboten hatte ).
    Solche "Rache"-Bewertungen sind schnell gelöscht. Wenn jemand berechtigt eine Negativbewertung abgibt, bleibt diese auch bestehen, genauso, wenn man nicht regelmäßig online ist und eine Rachebewertung zu spät erkennt.

    Ich habe mir angewöhnt jede Auktion, die ich einstelle oder bei der ich den Zuschlag bekommen habe, auf meine Beobachtenliste zu setzen und erst, wenn beide Bewertungen vorliegen, diese zu löschen. Bei Problemen nutze ich dann den "Verstoß melden"-Button der betreffenden Auktion und schildere das Problem. Bei Negativbewertungen meinerseits kündige ich dies bei eGun an mit der Bitte, eine eventuelle Rachebewertung umgehend zu löschen - das Prozedere hat bisher immer funktioniert.

    Leider sind bei eGun viele Kindsköpfe unterwegs, die dies als Spiel betrachten.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    ...
    Bei Negativbewertungen meinerseits kündige ich dies bei eGun an mit der Bitte, eine eventuelle Rachebewertung umgehend zu löschen - das Prozedere hat bisher immer funktioniert.
    ...

    Das ist ja mal ein super Tipp - endlich keine Gefahr von Rachebewertungen!

  • Selbstverständlich muß die angekündigte Negativbewertung auch ausreichend und nachvollziehbar begründet sein!

  • Zitat

    Original von baller
    Nun bin ich aber auf einen "gewerblichen" Verkäufer reingefallen, der laut Bewertung eine abolut reine Weste hat.
    Seltsamerweise wurde meine Beschwerde: "Verkäufer meldet sich nicht" laut egun von mir zurück genommen. Nur ich weiss davon nichts.


    Habe ich auch einmal erlebt. Ich hatte ein Magazin für die HW 94 bestellt. Es wurde halb demontiert geliefert: zwei Schrauben waren locker, zwei Schrauben fehlten ganz. Als ich daraufhin den Verkäufer anschrieb und ihm den Sachverhalt schilderte, warf er mir gleich in seiner ersten Antwortmail einen Betrugsversuch vor (weil ich freundlich gefragt hatte, ob er mir bitte kostenlos die zwei fehlenden Schräubchen nachliefern könnte!). Mit solchen Leuten wie mir habe er schon öfters zu tun gehabt, er habe ein korrekt verpacktes und vollständiges Magazin geliefert und fertig. Daraufhin habe ich ihn negativ bewertet - und schon am nächsten Morgen war diese negative Bewertung aus seinem Profil verschwunden. Nicht auf neutral gesetzt, sondern einfach ganz weg. eGun hat sich dazu nie geäußert. Wer denen den Schritt leckt und schön viele Transaktionen hat, wird scheinbar geschützt, egal was für eine Gestalt er ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Tilvaltar (2. April 2009 um 14:35)

  • Glasklare ungerechte Negativbewertungen (Käufer "Nix angekommen!" aber laut Sendungsverfolgung hat Käufer angenommen und unterschrieben) werden kein Problem sein zu streichen.

    Aber klingt doch sehr nach Haarspalterrei.....jeder Negativbewertung auf den Zahn zu fühlen.

    Auch schwer hier zu urteilen...nach lesen des Eröffnungsbeitrages denke ich "ja, Verkäufer hat negativ verdient"
    Wäre halt interessant hier jetzt den Verkäufer mal posten zu lassen... :ngrins:

  • Moin,bei mir wurde eine Negative Bewertung die ich erhielt, innerhalb von 2 Stunden gelöscht.
    Der Verkäufer hatte mich Negativ bewertet weil ich ihn über E-Gun zur Lieferung angemahnt hatte.
    Sachliche Schilderung der Sache mit Hinweis auf mein Mahnverfahren reichten aus.
    Meiner Meinung nach besser und schneller als bei E-Bay.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Zitat

    . Wer denen den Schritt leckt und schön viele Transaktionen hat, wird scheinbar geschützt, egal was für eine Gestalt er ist.


    :new11:
    Genau so scheint es tatsächlich zu sein.
    Natürlich hatte ich bei egun nachgefragt.
    Sowohl bei der Löschung meiner Beschwerde als auch bei der Löschung der Bewertung.
    Beides mal: ...keine Antwort.
    Ist aber eigendlich klar.
    Der "gewerbliche" Betrüg.. sorry Verkäufer mit mehr als 2000 Verkäufen
    füllt die Taschen des egun Betreibers natürlich mehr,
    als der private Käufer mit nur einem Dutzend Bewertungen...
    So läuft das heute... :klo:

    Einmal editiert, zuletzt von baller (2. April 2009 um 14:46)

  • Also ich hab das auch schon ein paar Mal machen lassen.
    Man muss halt glaubwürdig darlegen bzw. beweisen, daß die Bewertung unberechtigterweise negativ abgegeben wurde.

    Dann wird in der Regel die Bewertung gelöscht.

    Man kann aber dann immer noch seinerseits eine negative raushauen.
    Bei besonders unangenehmen Zeitgenossen mach ich das schon mal. :ruger:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Richtig so !
    Wir lassen uns doch nicht verarschen !
    Gibt wirklich schon paar spaßvögel. :evil:
    Leztens verkaufte ich eine P88 er meinte er sei unzufrieden ???
    Das einzigste war das man das Magazin mit nem ruck reinschieben musste, wollte nicht mehr so feder war anscheind verutscht oderso, habe ich aber natürlich erwähnt gehabt !
    Mir ist schleierhaft was er da unzufrieden ist bei ner gebrauchten brünierten P88 mit magazin ,koffer usw
    Seine beurteileung "k.a." :laugh:
    Ich darauf die bewertung löschen lassen, dann hat er echt nochmal die gleiche bewertung abgegeben.
    Dann wars mir egal , es wahr alles OK ich weiss nicht was der für ein Problem hatte.
    Waren für ca 60 euro oderso.
    Naja gibt schon paar komische "käufer" , aber damit muss man leben.

    mfg hunter

    Einmal editiert, zuletzt von hunterweapons (2. April 2009 um 15:34)

  • Nun,
    E-Gun untersagte!! mir, eine negativ Bewertung abzugeben, sollte ich dieses doch tun, würde mein Zugang gespert!!!
    Ich habe die negativ Bewertung gerade aus diesem Grund abgegeben, die dann umgehend von E- Gun gelöscht wurde.
    Mein Zugang besteht weiterhin!
    E-Gun ist telefonisch nicht erreichbar.

    So arbeitet diese Firma halt.

    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von sw686 (2. April 2009 um 16:35)

  • Zitat

    Wir lassen uns doch nicht verarschen !


    ...das kann man von beiden Seiten sehen als Verkäufer genauso wie als Käufer.

    Zitat

    E-Gun untersagte!! mir, eine negativ Bewertung abzugeben

    Diese Art der "Bewertung" öffnet allen Betrügern Tür und Tor
    und hilft geradezu dabei den Vertragspartner "über Ohr zu hauen". :new11:

    Wäre mal interessant zu erfahren ob das nicht den Tatbestand der Beihilfe erfüllt?

    Ich weiss jetzt, was ich von der Platzform zu halten habe und werde entsprechend handeln.
    Danke Euch für die Infos...

    VG baller

  • Um es einmal klar zu sagen:

    Wenn man als Verkäufer etwas anbietet, dann ist die Beschreibung der Ware nach besten Wissen und Gewissen zu erstellen. Als Käufer kann man nur auf Beschreibung und Foto vertrauen.
    In über 90 % meiner eGun-Käufe und -Verkäufe war alles in Ordnung. Die Käufer meiner Sachen und ich bei meinen Käufen waren zufrieden, es wurde innerhalb weniger Tage gezahlt und die Ware wurde so geliefert wie gekauft.
    Leider gibt es wie überall Leute, die meinen den Verkäufer / Käufer verarschen zu müssen, vielleicht weil sie sonst niemanden zu spielen haben oder aus sonst welchen unerfindlichen Gründen. Solche Vögel muß man hart anfassen und nichts durchgehen lassen, dann suchen sich diese Vögel schnell eine andere Spielwiese.
    Spätestens, wenn man ( nur berechtigterweise! ) mit der Staatsanwaltschaft und Strafanzeige, sowie Zivilklage, droht, geben solche Vögel schnell nach und man kann das Geschäft rückabwickeln oder man bekommt endlich sein Geld.
    Aber solche Gestalten, die Ärger machen, sind relativ selten. Meist kann man solchen Gestalten ausweichen, wenn man sich die Angebote genau durchliest und deren Bewertungen durchliest - sehr häufig kann man auch aus positiven Bewertungen Unregelmäßigkeiten etc. herauslesen.

  • Also diese positive Einstellung von ogelspinne gegenüber den Verwaltern bei eGun kann ich nicht teilen. Im Gegenteil. Auf mich wirkt das so, als wenn dort eine fähige Person sitzt, die die Sachverhalte ganz genau prüft und Probleme beseitigt. Aber daneben sitzen drei andere, die eigentlich gerade an der Playstation zocken und von Kundenemails sich nur belästigt fühlen und "Fälle" nur einfach vom Tisch haben wollen. Dabei werden dann Methoden angewandt, die einer Zivilklage garantiert nicht Stand halten.

    Andreas

  • Eine SAUEREI was sich manche rausnehmen. Auch ich hatte da schon Probleme. Manche Pfurzer denken, das Sie sich im Internet alles erlauben dürfen. Trifft man sie auf der Straße, fallen sie in sich zusammen. Stellt man Anfragen an solche Typen, werden sie einfach ignoriert. Schade! Aber-? was soll man machen??