Waffengesetz - Nun ist die Katze aus dem Sack!!!

Es gibt 172 Antworten in diesem Thema, welches 19.228 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. April 2009 um 12:17) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Zitat

    Original von hyperterminal

    Die sind wahrscheinlich noch besser ausgebildet als Polizisten. Ich habe hier letztens gelesen, dass Polizisten bewusst nicht zum Schießtraining gehen, damit die sich dann nach dem tödlichen Schusswaffengebrauch rausreden können, es wäre nur ein Versehen gewesen, da sie was das Zielen betrifft außer Übung sind.

    Ich kenne selbst einige Polizeibeamte.

    Und wenn die ihre Schiessausbildung vernachlässigen, qualmt´s seitens des Vorgesetzten gewaltig.

    Aber mit Ausbildung meine ich nicht nur die Ausbildung an der Waffe, sondern Deeskalationstraining, Rechtskunde usw...

  • Zitat

    Original von Fuxe
    Ich kenne selbst einige Polizeibeamte.

    Und wenn die ihre Schiessausbildung vernachlässigen, qualmt´s seitens des Vorgesetzten gewaltig.

    Aber mit Ausbildung meine ich nicht nur die Ausbildung an der Waffe, sondern Deeskalationstraining, Rechtskunde usw...


    Gut, bei den Polizisten gibt es solche und solche.

    Allein bei der Sachkundeprüfung für den Erwerb und Besitz muss man ja bereits Rechtskenntnisse über Notwehr und Notstand nachweisen. Für den Waffenschein wird man da noch mal umfangreicher geprüft.

  • Wobei da immer noch ein Unterschied besteht, ob Du wie bei den Polizeien regelmässig in solchen Lagen geschult wirst, oder ob Du nur alle paar Jahre auf Deine Kenntnisse ( wenn überhaupt ) geprüft wirst.

    Auch deswegen kann eine Durchsetzung von Gesetzen mittels tödlich wirkenden Waffen, niemals irgendwelchen Privatleuten überlassen werden.

  • Zitat

    Original von Fuxe
    Wobei da immer noch ein Unterschied besteht, ob Du wie bei den Polizeien regelmässig in solchen Lagen geschult wirst, oder ob Du nur alle paar Jahre auf Deine Kenntnisse ( wenn überhaupt ) geprüft wirst.

    Auch deswegen kann eine Durchsetzung von Gesetzen mittels tödlich wirkenden Waffen, niemals irgendwelchen Privatleuten überlassen werden.


    Naja ich denke kaum, dass Polizisten außerhalb des SEKs regelmäßig auf solche Situationen geschult werden. Die meisten Polizisten müssen ihre Waffe (glücklicherweise) nie einsetzen.

  • Zitat

    Aber weil Du grade die USA ansprichst: http://www.focus.de/panorama/vermischtes...aid_387502.html

    Hm, komisch. In New York ist der private Waffenbesitz doch sogut wie ausnahmslos verboten.
    Seltsam seltsam.......... wie konnte das nur passieren.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich wollt nur kurz mal was fragen.
    Ändert sich denn nach dem neuen Waffengesetz irgendetwas für die Besitzer von Schreckschusswaffen?

    Ich lese immer nur Sportschützen usw.

  • Vorerst ist nichts geplant. Nur sicher kann man da nie sein.
    Wenn diesmal keine Verschärfung für Schreckschusswaffen dabei ist, dann kommt sie halt nächtes Mal.

    Irgendwie hängt das gewaltig auf eine Seite.
    Seit Jahren wird eine Verschärfung nach der anderen rausgehauen, aber Erleichterungen oder Streichungen von unnützen Regelungen gab es sogut wie nie.

    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Im Nachhinein betrachtet war die damals als Verschärfung gedachte Einführung des KWS eine Erleichterung. Seit dem 1. April 2008 sind SSWs neben Harpunen, Armbrüsten und Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung die einzigen Waffen, die man noch legal führen darf.

  • Warum das denn?

    Der KWS hat nichts damit zu tun, daß sie jetzt noch geführt werden dürfen. Das dürften sie auch wenn es keinen KWS gäbe.

    Aber da kann man sicherlich drauf warten bis das auch hinfällig wird. Früher oder später wirds denen genauso gehen wie den Hieb, und Stoßwaffen.
    Da findet sich schon ein Grund für.

    Allerdings hast du in einem Punkt recht. Die bis jetzt ausgestellten KWS sind eine kleine Garantie. Das sind ja schließlich amtliche Dokumente und gelten, sofern sich der Berechtigte nichts zu Schulden kommen lässt, ein Leben lang.

    Die können höchstens keine neuen mehr ausstellen.

    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Es gab Fälle, da wurde nach dem Ausstellen einer WBK nachträglich vom Gesetzgeber als zusätzliche Erwerbs- bzw. Besitzvoraussetzung ein Bedürfnis ins WaffG eingefügt und dann von der Behörde die WBK widerrufen. Ähnliches könnte auch mit dem KWS passieren.

    An den Regelungen bzgl. SSWs wird aber ganz sicher früher oder später noch geschraubt werden, da diese bei ganz vielen Raubüberfällen verwendet (und illegal geführt) werden.

  • Und was ein hartes Gesetz bringt hat man ja jetzt auch gesehen, nämlich genau das gleiche wie da drüben. Mit Gesetzen kannst du sowas nicht stoppen!

    Und Vollautomaten brauche ich nicht...kostet nur unnütz Munition, und für den zivilen Bereich gibts eigentlich keine Anwendung wo man das braucht. Zumindest ist mir da keine bekannt.

    Und die deutsche Polizei hat keinen Kombatantenstatus nach dem HVR! Der frühere BGS hatte den*, der wurde aber aberkannt als daraus die Bundespolizei wurde. Das heißt ein Einsatz der GSG 9 im Ausland wäre nicht mehr so einfach möglich wie das noch davor war.

    *Der BGS wurde vor der Bundeswehr gegründet, und war ursprünglich als Ersatzarmee gedacht. Die hatten alles, angefangen beim MG bis hin zum Panzerwagen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi

    Und was ein hartes Gesetz bringt hat man ja jetzt auch gesehen, nämlich genau das gleiche wie da drüben. Mit Gesetzen kannst du sowas nicht stoppen!

    Das ist mir klar. Genauso könntest Du ein Schild an die Institution nageln " Amoklauf verboten ".

    Zitat

    Original von germi
    Und Vollautomaten brauche ich nicht...kostet nur unnütz Munition, und für den zivilen Bereich gibts eigentlich keine Anwendung wo man das braucht. Zumindest ist mir da keine bekannt.

    Auch deswegen halte ich diese Forderung, vor allem auch noch " bis Kaliber 50 BMG " für absoluten Schwachsinn!

    Zitat

    Original von germi
    Und die deutsche Polizei hat keinen Kombatantenstatus....

    .... und umso weniger eine bewaffnete " Bürgerwehr ".

  • Was denn für eine Bürgerwehr?

    Nur weil man für jeden gesetzestreuen Bürger (bedürfnisfrei) eine Schusswaffe fordert, heißt das doch nicht, daß man abends in der Gruppe um die Häuser zieht und Leute abknallt!

    Mann mann, also echt.......

    Jeder Bürger sollte das Recht haben, nach entsprechenden Prüfungen, Überprüfungen, etc. eine Schusswaffe zu besitzen.
    Was jetzt vollautomatische Waffen angeht, bin ich jetzt auch nicht unbedingt dafür. Die sind weder fürs Schießen auf Ziele, noch für effektive (und minimal destruktive) Verteidigung geeignet.

    Ob dann ein erleichterter Waffenschein sinnvoll wäre, müsste man prüfen. Grundsätzlich spräche aber auch da nichts dagegen. Von mir aus sollte jeder Waffenscheinanwärter noch eine psychologische Schulung machen müssen (ähnlich wie die Deeskalationsausbildung der Polizei).
    Dann ist aber gut. Jeder der ein Tonnenschweres Auto fahren darf, kann doch wohl auch eine Schusswaffe haben.

    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Was denn für eine Bürgerwehr?

    Na diese da ( in Utopia´s neuem Grundgesetz :(

    Zitat

    "(Fiktiver) Art 20a (1) Jeder volljährige mündige Bürger hat das Recht Waffen zu besitzen und diese offen zu führen, dieses Recht beinhaltet ausdrücklich auch den Besitz von vollautomatischen Waffen.
    (2) Der Einsatz dieser Waffen zum Selbstschutz ist entsprechend den Bundesgesetzen zu Notwehr und Nothilfe erlaubt.
    (3) Es ist Bürgerpflicht diese Waffen zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung vor äusseren und inneren Feinden (Art 20 Abs 4) einzusetzen, wenn keine andere Abhilfe möglich ist.
    (4) Näheres regeln Bundesgesetze. Der Wesensinhalt dieses Rechts darf von Bundesgesetzen jedoch nicht angetastet werden.
    (5) Richter können im Einzelfall bei schweren Straftaten dieses Recht zeitlich befristet aussetzen oder einschränken. (6) Dieser Artikel ist von der Ewigkeitsklausel des Art 79 Abs 3 geschützt und ist untrennbar mit Art 20 verbunden."

    Oder wie siehst Du das?

  • Das bezieht sich wohl eher auf den Punkt das wenn sich undemokratische Kräfte Zugang zu einer Regierung verschaffen und versuchen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu zerstören, sie notfalls mit Waffengewalt daran gehindert werden.

    Es gibt dazu auch einen Artikel im Grundgesetz der das schützt, allerdings steht da halt nix von Waffen. Die polizeilichen Tätigkeiten hingegen soll man den Profis überlassen, die sind dafür ausgebildet...

    Und wenn man einen bei einer Straftat erwischt hat man auch heute schon das Recht den festzuhalten bis zum Eintreffen der Polizei...

    Zitat

    §127 Abs.1 StPO

    Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi


    Es gibt dazu auch einen Artikel im Grundgesetz der das schützt, allerdings steht da halt nix von Waffen.

    Wahrscheinlich aus gutem Grund.

    Stell Dir mal vor, wenn beispielsweise zwei bewaffnete autonome und rechtsradikale Horden aufeinandertreffen.

    Da möchte ich dann gaaanz weit weg sein.

    Tante Edith meint:

    Zitat

    Original von germi


    Und wenn man einen bei einer Straftat erwischt hat man auch heute schon das Recht den festzuhalten bis zum Eintreffen der Polizei...

    Kar, der gute 127er.
    Den hab ich beim Bund in- und auswendig gelernt.
    Und nach meiner BW- Zeit auch mal angewendet, allerdings nur in der Form, dass ich den Kobold, der mir den Spiegel am Auto abgetreten hat, solange am Schlafittchen hatte, bis die Jungs in Grün da waren.

    3 Mal editiert, zuletzt von Fuxe (6. April 2009 um 19:24)

  • Zitat

    Immer noch leben wir hier in einem Rechtsstaat und nicht in einer Buschrepublik.


    Da bin ich mir in letzter Zeit nicht mehr so sicher.... :new16:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Na ja, das ist sicherlich gut gemeint, aber ich wär da etwas skeptisch.
    Einem Bürger die Pflicht aufzuerlegen, die innere Sicherheit mit Waffengewalt zu verteidigen ist jetzt doch etwas übertrieben.

    Notwehr ist in Ordnung, Nothilfe auch, aber eine generelle "Verteidigungspflicht" würde im wahrsten Sinne des Wortes übers Ziel hinaus schießen.
    Dafür ist dann doch die Polizei noch da. Notwehr ist ja nur angebracht wenn grad kein Polizist in der Nähe ist (und das ist halt meistens so wenn eine Gewalttat stattfindet).

    Übrigens würde ich höchstwahrscheinlich keine Schusswaffe führen, selbst wenns erlaubt wäre.
    Ich weiß, klingt unglaublich so wie ich hier Waffen für alle gesetzestreuen Bürger fordere, aber ist tatsächlich so.
    Gab da mal son nen Thread wo gefragt wurde welche Waffe man führen würde wenn erlaubt. Damals hatte ich glaube geschrieben, daß ich wenn überhaupt eine kleine Taschenpistole haben würde.

    Mir geht es eigentlich mehr um die Leute, die sich aufgrund von körperlichen Defiziten oder auch aus anderen Gründen (Frauen, unsichere Gegend, etc) überdurchschnittlich oft in Gefahrensituationen wiederfinden könnten.

    Wer das jetzt nicht versteht, dem ist echt nicht mehr zu helfen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von thomas magnum

    Da bin ich mir in letzter Zeit nicht mehr so sicher.... :new16:

    Ich auch nicht, aber trotzdem rechtfertigt das in keiner Weise Forderungen alá NRA.