Waffengesetz - Nun ist die Katze aus dem Sack!!!

Es gibt 172 Antworten in diesem Thema, welches 19.401 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. April 2009 um 12:17) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Zitat

    Original von Der Entenmann
    Das Recht auf Leben bedeutet aber nur, dass dir keiner das Leben wegnehmen darf :))
    ...

    Dazu gehört aber auch das man sich mit genug Nahrung usw versorgen kann um zu ÜBERleben. Sozialleistungen wurden vom Staat eingeführt damit jeder Bürger im Notfall nicht auf Wildern, Mundraub, Kohlenklau usw angewiesen ist, um sein überleben sicherzustellen. Das Recht auf Überleben also das Recht auf Leben ist genauso ein Naturrecht (überpositives Recht bzw vorstaatliches Recht) wie das Recht auf Notwehr, oder auch die Unverletzlichkeit der Wohnung.

    Diese Rechte wurden zivilisatorisch durch den sog. Gesellschaftsvertrag (zB GG) und dem sich daraus ergebenden sog. positiven Recht überbaut (zb BGB, StGB, usw). DH, das Naturrecht auf (Über)Leben bzw Selbstverteidigung/Notwehr, Eigentumsschutz usw wurde an den Staat übertragen. Deshalb heißt es auch Staatsgewalt und Gerichte sprechen 'Im Namen des Volkes' Urteile.

    Darum wies ich daraufhin, dass die 'Unverletzlichkeit der Wohnung' bereits 'ausgehebelt' wurde und es nichts bringt sich darauf zu berufen.

    Meine Ausführungen bzgl den Kontrollbesuchen waren etwas sarkastisch gemeint, da wohl hier einige die Kontrollbesuche bei Hartzies, also die Aufhebung des Grundrecht auf 'Unverletzlichkeit der Wohnung' bei dieser Bevölkerungsgruppe begrüßt haben dürften, aber nun wenn eine ähnliche Formulierung im Gesetzestext ihr Grundrecht auf 'Unverletzlichkeit der Wohnung' aushebeln sollte plötzlich aufschreien und sich auf die 'Unverletzlichkeit der Wohnung berufen. Deshalb auch das Starttrek NG Zitat.

    Bzgl Waffenrecht ab Geburt habe ich hier bereits mal einen fiktiven Art 20 a GG vorgestellt den ich bereits in einem anderen Forum vor einiger Zeit gepostet hatte:

    "(Fiktiver) Art 20a

    (1) Jeder volljährige mündige Bürger hat das Recht Waffen zu
    besitzen und diese offen zu führen, dieses Recht beinhaltet
    ausdrücklich auch den Besitz von vollautomatischen Waffen.
    (2) Der Einsatz dieser Waffen zum Selbstschutz ist entsprechend den
    Bundesgesetzen zu Notwehr und Nothilfe erlaubt.
    (3) Es ist Bürgerpflicht diese Waffen zum Schutz der
    verfassungsmäßigen Ordnung vor äusseren und inneren Feinden (Art 20
    Abs 4) einzusetzen, wenn keine andere Abhilfe möglich ist.
    (4) Näheres regeln Bundesgesetze. Der Wesensinhalt dieses Rechts darf von Bundesgesetzen jedoch nicht angetastet werden.
    (5) Richter können im Einzelfall bei schweren Straftaten dieses Recht
    zeitlich befristet aussetzen oder einschränken.
    (6) Dieser Artikel ist von der Ewigkeitsklausel des Art 79 Abs 3
    geschützt und ist untrennbar mit Art 20 verbunden."

    dazu passend gleich noch eine Zitat von mir wie die WaffG Regelungen dazu aussehen sollte:
    "Bedürfnispflicht entfällt. Softairs, Paintball usw frei ab 15. :F: LG und LP frei ab 16. Ab 18 nach Waffensachkundeprüfung (inkl. Wiederladen) und mit sauberen polizeilichen Führungszeugnis WBK auf Probe für 2 Jahre. In dieser Zeit dürfen nur LG und LP ohne Joule Begrenzung, sowie KK Waffen und GK Einzellader (inkl. Vorderlader) erworben werden. Eine sichere Aufbewahrungsmöglichkeit muss nachgewiesen werden (zb Waffenschrank Quittung). Nach bestandener Probezeit dürfen alle GK Kurz- und Langwaffen, inklusive Halbautomaten (edit: und Vollautomaten) bis zu einem Kaliber von Kal .50 BMG erworben werden. Munition darf nur für die in der WBK eingetragenen Waffen erworben bzw besessen werden. Wiederladen, also der Kauf von Nitropulver, ist erst nach der WBK Probezeit erlaubt.

    Jährlich zu beantragender Waffenschein erst nach bestandener WBK Probezeit, Nachweis regelmässigen Trainings und mit einer jährlich nachzuweisenden Pflichthaftpflichtversicherung.

    Jährlich zu beantragender Jagdschein nach bestandener WBK Probezeit und entsprechender Schulung im Jagdrecht, sowie mit einer jährlich nachzuweisenden Pflichthaftpflichtversicherung.

    MAn könnte auch sowas wie die Flensburger Punktekartei für WBKs einführen, wer zuviel Punkte hat bzw Ordnungswidrigkeiten anhäuft verliert seine WBK zeitweise oder vollständig und muss bei gravierenden Gesetzesverstössen zur MPU um die WBK zurückzubekommen. Die WBK Waffen werden eingezogen bis der Betroffene wieder seine WBK zurückerhält.

    Wäre so ziemlich eine 1 zu 1 Umsetzung der Führerscheinregelung für Motorräder auf das WaffG und wäre mE auch halbwegs einfach den Bürgern zu vermitteln."

    Beste Grüße!
    PS

    'Patriotischer Souverän' postet bei sondereinheiten.de und gun-forum.de...
    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

    3 Mal editiert, zuletzt von Patrio.Souverän (5. April 2009 um 23:16)

  • Sofern du das Wort "Waffe" aus deinem Text streichst könntest du Recht haben.
    Ansonsten schaltet beim Normalbürger das Hirn schon beim ersten Lesen dieses Wortes ab und die üblichen Forderungen nach Verschärfungen verlassen den Mund des Lesenden. ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    (Fiktiver) Art 20a

    Hofffentlich bleibt das auch Fiktion.

    Zitat


    (1) Jeder volljährige mündige Bürger hat das Recht Waffen zu
    besitzen und diese offen zu führen, dieses Recht beinhaltet
    ausdrücklich auch den Besitz von vollautomatischen Waffen.

    Vor allen Dingen Vollautomaten. Für was in drei Teufels Namen brauchst Du eine Maschinenwaffe.
    Zur Selbstverteidigung wohl kaum.
    Und von dem, was Du mit so einer Kugelspritze anrichten kannst, wenn Du mal irgendwann austickst, will ich gar nicht erst reden.... :new16:

    Zitat


    (2) Der Einsatz dieser Waffen zum Selbstschutz ist entsprechend den
    Bundesgesetzen zu Notwehr und Nothilfe erlaubt.

    Soso.
    Und wie willst Du in der Situation ohne entsprechende Ausbildung erkennen, ob das eine harmlose Rangelei, oder ein ernsthafter Angriff auf Leib und Leben eines Anderen ist?
    Oder erst mal dem vermeintlichen Angreifer eine Garbe durch den Ranzen geschossen, klären kann man das ja alles später.

    Zitat


    (3) Es ist Bürgerpflicht diese Waffen zum Schutz der
    verfassungsmäßigen Ordnung vor äusseren und inneren Feinden (Art 20
    Abs 4) einzusetzen, wenn keine andere Abhilfe möglich ist.

    Argh!
    Schau mal, Willi, da läuft einer mit nem Turban durch die Strasse und kritzelt "Deutschland ist sch.... " an die Hauswände- Moment, haben wir gleich- Päng- jetzt nicht mehr.

    Zitat


    (4) Näheres regeln Bundesgesetze. Der Wesensinhalt dieses Rechts darf von Bundesgesetzen jedoch nicht angetastet werden.

    Was sollen dann Gesetze an dieser Regelung noch ändern?

    Zitat


    (5) Richter können im Einzelfall bei schweren Straftaten dieses Recht
    zeitlich befristet aussetzen oder einschränken.

    Jo, wenn die Ersten für nichts über den Haufen geballert wurden.

    Zitat


    (6) Dieser Artikel ist von der Ewigkeitsklausel des Art 79 Abs 3
    geschützt und ist untrennbar mit Art 20 verbunden."

    Gottseidank ist das GG nicht so einfach zu ändern. Einen zweiten Wilden Westen braucht definitiv keiner mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von Fuxe (5. April 2009 um 23:06)

  • Zitat

    Original von Fuxe
    ...

    Vor allen Dingen Vollautomaten. Für was in drei Teufels Namen brauchst Du eine Maschinenwaffe.
    Zur Selbstverteidigung wohl kaum.
    Und von dem, was Du mit so einer Kugelspritze anrichten kannst, wenn Du mal irgendwann austickst, will ich gar nicht erst reden.... :new16:


    Für Abs 3

    Zitat

    Soso.
    Und wie willst Du in der Situation ohne entsprechende Ausbildung erkennen, ob das eine harmlose Rangelei, oder ein ernsthafter Angriff auf Leib und Leben eines Anderen ist?
    Oder erst mal dem vermeintlichen Angreifer eine Garbe durch den Ranzen geschossen, klären kann man das ja alles später.


    Die Notwehr und Nothilfeparagrafen sind eindeutig. Schon heute gibt es Urteile wo sich jemand nach Morddrohungen illegal eine Schusswaffe besorgt hat und diese gegen einen mit einem Messer bewaffneten Ex-Mann seiner Lebensgefährtin eingesetzt hat, wo der Schusswaffeneinsatz für rechtens erklärt wurde und es zu keiner Starfe wegen illegalen Wafenbesitz kam, da die Schusswaffe zeitnah, also lediglich einige Tage vor dem Angriff erworben wurde.

    Zitat

    Argh!
    Schau mal, Willi, da läuft einer mit nem Turban durch die Strasse und kritzelt "Deutschland ist sch.... " an die Hauswände- Moment, haben wir gleich- Päng- jetzt nicht mehr.


    'keine andere Abhilfe möglich ist' bedeutet bei inneren Feinden das der Rechtsweg vollständig ausgeschöpft wurde (also inklusive Verfassungsgericht) aber kein Recht gesprochen wurde, zb bei einer Diktatur, und bei Äusseren Feinden bedeutet es das die BW überrannt wurde, das Land also vom Feind besetzt ist.

    Zitat

    Was sollen dann Gesetze an dieser Regelung noch ändern?


    Der WaffG Entwurf dafür wurde gleich mitgeliefert, hättest du nur lesen müssen.

    Zitat

    Jo, wenn die Ersten für nichts über den Haufen geballert wurden.


    In Österreich,der Schweiz, Canada oder Luxemburg werden ständig Richter "über den Haufen geballert " oder wie soll ich deine obige Aussage verstehen?! ???

    Zitat

    Gottseidank ist das GG nicht so einfach zu ändern. Einen zweiten Wilden Westen braucht definitiv keiner mehr.

    Abs 6 ist notwendig damit im Falle von Abs 3 auch noch eine effektive Verteidigung möglich ist.

    Kannst du nicht verstehen oder willst du nicht verstehen... ???

    Grüße!
    PS

    'Patriotischer Souverän' postet bei sondereinheiten.de und gun-forum.de...
    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

    Einmal editiert, zuletzt von Patrio.Souverän (5. April 2009 um 23:42)

  • Zitat

    Original von Sharon
    ...wenn man die letzten Posts von euch so liest, kann man es ja mit der Angst zu tun bekommen. Man könnte meinen einige von euch dürften keine 3 Schritte aus dem Haus gehen ohne sich mit einer Waffe (wie auch immer) verteidigen zu müssen.

    So, alle mal 10 Minuten drüber nachdenken, und dann auf mich "einprügeln". Ich wehr mich auch nicht. Bin jetzt 45 und war noch nie in einer "Notwehrsituation".


    Da ich auch vier Post vor dir etwas dazu geschrieben habe, muss ich was klar stellen, meine Antwort hatte keinen Waffen Bezug, ich meinte das im Allgemeinen.

    Zitat

    Original von thomas magnum
    Genauso denke ich auch, leider geht es genau in die andere Richtung, Vorschriften und Regelungen, und Gesetze für jeden Furz.


    Und genauso meinte ich das auch, ich mag mir nicht mein ganzes Leben vorschreiben lassen,
    und auch wenn es erlaubt wäre würde ich nicht mit einer Waffe rumlaufen. :new16:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (5. April 2009 um 23:51)

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    ...und auch wenn es erlaubt wäre würde ich nicht mit einer Waffe rumlaufen. :new16:

    Dito, zumindest nicht in der Regel...

    Fuxe:

    Eine Waffe zu führen muss nicht zu Wild West führen, in bestimmten Staaten der USA ist das mit einer Lizenz erlaubt, ähnlich dem Führerschein, und weitaus leichter zu bekommen als der hiesige Waffenschein. Führt aber trotzdem nicht zu Wild West...in der Schweiz fahren die Reservisten mit dem Sturmgewehr auf dem Buckel (ohne Tasche) mit dem Fahrrad zum Schießstand. Auch dort hört man nichts von Schießereien High Noon auf der Straße...oder würden nur die Deutschen solche Schießereien veranstalten deiner Meinung nach wenn es hier erlaubt wäre??

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi


    Fuxe:

    Eine Waffe zu führen muss nicht zu Wild West führen, in bestimmten Staaten der USA ist das mit einer Lizenz erlaubt, ähnlich dem Führerschein, und weitaus leichter zu bekommen als der hiesige Waffenschein. Führt aber trotzdem nicht zu Wild West...in der Schweiz fahren die Reservisten mit dem Sturmgewehr auf dem Buckel (ohne Tasche) mit dem Fahrrad zum Schießstand. Auch dort hört man nichts von Schießereien High Noon auf der Straße...oder würden nur die Deutschen solche Schießereien veranstalten deiner Meinung nach wenn es hier erlaubt wäre??

    Mir geht´s hier hauptsächlich um die Forderung auf das Recht zum Besitz von Vollautomaten, sowie um die Bescheibung der " Bürgerpflichten " in diesem, hoffentlich ewig Fiktion bleibenden, Entwurf.
    Es kann nicht sein, dass die Bürger zu einer Art Guerilla- Miliz, ohne jeden Kombattantenstatus herangezogen werden. Ausserdem würde, wenn es denn jemals Wirklichkeit sein sollte, gerade dem Vigilantentum Tür und Tor geöffnet und der vermeintlich in Notwehr/ Nothilfe handelnde könnte zum Staatsanwalt, Richter und Henker in einer Person werden.


    Aber weil Du grade die USA ansprichst:

    http://www.focus.de/panorama/vermi…aid_387502.html

    .

  • Ein Sozialzentrum ist eine Waffenfreie Zone.
    Wäre da auch nur einer mit einer concealed carry permit dabei gewesen, hätte er den Idioten stoppen können.
    Komischerweise passieren Amokläufe immer in Waffenfreien Zonen.

    Habt ihr schonmal von einem Amoklauf auf einer Waffenmesse? einem Schießstand? oder in einem Waffenladen gehört?

    Amokläufe passieren dort wo der Täter wehrlose Opfer vorfindet und er leichtes Spiel hat.
    Wenn man drüber nachdenkt macht das Sinn oder? :new16:

    Ein erleichterer Waffenschein für GK Waffen wäre für den geeigneten, zuverlässigen und geschulten Bürger wünschenswert. Wohl leider ein Wunschtraum.

    Pro Legal / BDS

    Einmal editiert, zuletzt von Hundefänger (6. April 2009 um 07:54)

  • Zitat

    Original von Hundefänger

    Ein erleichterer Waffenschein für GK Waffen wäre für den geeigneten, zuverlässigen und geschulten Bürger wünschenswert. Wohl leider ein Wunschtraum.

    Du sprichst mir aus der Seele... :cry:

  • Zitat

    Original von Hundefänger
    Ein erleichterer Waffenschein für GK Waffen wäre für den geeigneten, zuverlässigen und geschulten Bürger wünschenswert. Wohl leider ein Wunschtraum.


    Das wäre schön, aber wird wohl leider immer ein Traum bleiben.

    Für den Anfang würde mir ja sogar eine Erweiterung des kleinen Waffenscheins auf Einhandmesser, Messer mit einer Klingenlänge > 12cm, Hieb- und Stoßwaffen sowie Waffen mit einer Mündungsenergie bis zu 7,5 Joule reichen.

  • Was glaubt ihr eigentlich, wo ihr hier seid?

    Ich hätt auch gern ne scharfe Waffe, und bin trotzdem froh dass es nicht so einfach ist wie im im o.g. fiktiven Art. 20 generierten Schreckensszenario.

    Es gibt einfach keine Zombies, gegen die man sich im Zweifelsfall verteidigen muss, und habt ihr wirklich diese amerikanische Haltung: Wenn jeder nen Revolver in der Tasche hat, traut sich auch keiner, Randale zu machen?

    Das läuft sogar für mich auf grundlosen Waffenbesitz hinaus, einfach nur, um Knarren da zu haben... Und wenn deine Freundin dich zb betrügt, naja, und du hast zufällig n M60 im Schrank... ?


    Sowas wäre definitiv nicht gut.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Im Allgemeinen finde ich es gut, dass es in Deutschland nicht so ohne weiteres möglich ist, eine Schusswaffe zu erwerben. Anders ausgedrückt: Ich beführwote, dass eben nicht jeder "Dödel" im Supermarkt ein Gewehr zu Käse, Tomaten, Kaffee und Klopapier legen kann, wie es in einigen US-Amerikanischen Bundesstaaten möglich zu sein scheint.
    Auf der anderen Seite befinde ich es als "Bürgerpflicht" dafür zu kämpfen, dass der unerträglichen Bürokratiewust, gespickt mit Bestimmungen, die ohne Sinn und Verstand aus blinden Aktionismus heraus (Verbot von sog. Butterflymessern, Führungsverbot für Einhandmesser und Messer über 12cm Klingenlänge ect -um nur 2 bes. absurde Beispiele zu nennen) in Kraft getreten wurden, auf ein Maß nach dem Grundsatz so viel wie nötig, so wenig wie möglich eingedampft wird.
    Kurz würde das so aussehen: WBK auf Antrag, Vorraussetzungen: nachgewiesene Zuverässigkeit und Fachkenntnis zum Umgang und zur Sicherheit mit Schusswaffen des Bürgers. Bedürfnis? Wofür? Grundsätzliches Recht!
    Waffenschein: siehe oben + Bedürfnis (i.d.R. aus beruflichen Gründen)
    4mm-, Luftdruck- (ohne Joule-Begrenzung), Klingenwaffen und Vorderlader sowie Bogen, Armbrust, Schleuder etc. frei ab 21 Jahren.
    [Für 21 als Mindestalter bin ich aus pers. Erfahrungen heraus :crazy2:]

    I . Si vis pacem, para bellum - Flavius Vegetius Renatus, 400
    II. Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin, 1755
    III. :F: ... ein Zeichen der Unterdrückung - rhodium, 2008

  • Zitat

    Original von Isoroku
    4mm-, Luftdruck- (ohne Joule-Begrenzung), Klingenwaffen und Vorderlader sowie Bogen, Armbrust, Schleuder etc. frei ab 21 Jahren.
    [Für 21 als Mindestalter bin ich aus pers. Erfahrungen heraus :crazy2:]

    Und was ist mit den Exoten-LGs im Kaliber .50 oder .32? Die bringen mehr Joule als KK und sollen auch frei sein? :new16:

  • Hi,

    also ich für meinen Teil meine das das Waffengesetz so wie es jetzt ist zwar in manchen Punkten schon über´s Ziel hinaus geschossen ist, aber ansonsten i.O. ist.
    Aber verschärfen sollte man da nichts!
    Es gibt dort nichts mehr zu machen was die Situation verbessern könnte.

    Das kann man nur in dem man der Jugend wieder eine Zukunft gibt.
    Das ist in DE das Problem, für alle die die jetzt in der Schule sind sehen die Aussichten doch eher düster aus. Ganz besonders wenn die dann noch "nur" einen Haupt oder Realschulabschluß haben. Da muß die Jugend doch verzweifeln und so kommt es dann das die geistig schwachen zu solchen Taten fähig werden.
    Das Problem ist nicht irgend ein Gesetz oder eine Waffe, das Problem ist die Gesellschaft.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Ganz besonders wenn die dann noch "nur" einen Haupt oder Realschulabschluß haben. Da muß die Jugend doch verzweifeln und so kommt es dann das die geistig schwachen zu solchen Taten fähig werden

    Ähem,
    also sind Haupt-und Realschüler geistig schwach? Das ist aber ganz schön pauschal... ich kenne genug Abiturenten und Gymnasiasten die was an der Murmel haben :n17: Ich würde als Realschüler nicht verzweifeln heutzutage... das deutsche Schulsystem ist eh fün Popo, das ist in Norwegen z.B. besser geregelt. Was kann die Jugend dafür das die Wirtschaft hier am Ende ist... Firmen nur noch oberflächlich nach Zeugnissen gucken und sogar im Internet Stasi Methoden anwenden um Informationen über den Bewerber heraus zu bekommen.

    Ansonsten...ja, das Waffengesetz ist streng genug, eine Verschärfung bringt nichts, nicht einmal wenn die Strafen höher angesetzt werden bei Verstoß. Das Problem ist unter anderem die schlechte Erziehung der Jugend heute. Es wird viel zu wenig bestraft.... ich merk das schon wieder das Oserferien sind und Kiddies nix besseres zu tun haben als unseren Schuppen zu besprühen und Scheiben einzuwerfen :evil: Mal gucken was die Eltern nachher sagen. :new16:

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Mr. Colt und Christian:

    Ihr habt ja so recht!

    Es tut immer wieder gut, wenn man ab und zu auf etwas gemässigtere Diskussionspartner trifft.

    Zitat

    Ein Sozialzentrum ist eine Waffenfreie Zone. Wäre da auch nur einer mit einer concealed carry permit dabei gewesen, hätte er den Idioten stoppen können. Komischerweise passieren Amokläufe immer in Waffenfreien Zonen. Habt ihr schonmal von einem Amoklauf auf einer Waffenmesse? einem Schießstand? oder in einem Waffenladen gehört? Amokläufe passieren dort wo der Täter wehrlose Opfer vorfindet und er leichtes Spiel hat. Wenn man drüber nachdenkt macht das Sinn oder?

    Klar macht das Sinn. Nämlich den, dass derjenige mit dem grössten Kaliber und den meisten Murmeln im Magazin das Sagen hat und sonst nichts!
    Oder glaubst Du im Ernst, dass eine Schiesserei zwischen dem Täter und sagen wir mal einem halben Dutzend "concealed weapons"- Träger ohne Kollateralschäden abgeht.
    Ausserdem spreche ich einem Gelegenheitsschützen ebenso wie jeder Hausfrau ( ad Infinitum fortführbar ), die Ausbildung ab, die beispielsweise ein Polizeibeamter durchlaufen muss.
    Und nochmal:
    Niemand steht es zu, das Leben eines Menschen zu beenden und wenn es das Leben eines Straftäters ist.
    Immer noch leben wir hier in einem Rechtsstaat und nicht in einer Buschrepublik.
    Immer noch ist für die Ahndung von Straftaten die Justiz zuständig und nicht irgendein wildgewordener Freizeitsheriff, der grade mal zufällig eine Knarre mit sich führt.


    Zitat

    Original von Patrio.Souverän
    Kannst du nicht verstehen oder willst du nicht verstehen... ???

    Ich weigere mich, irgendeinen Sinn hinter diesem Entwurf zu sehen.
    Damit würdest Du Polizei und Bundeswehr ad absurdum führen und die Durchsetzung von Recht, Gesetz und Landesverteidigung demjenigen mit der dicksten Wumme überlassen.

    5 Mal editiert, zuletzt von Fuxe (6. April 2009 um 13:20)

  • Zitat


    Und was ist mit den Exoten-LGs im Kaliber .50 oder .32? Die bringen mehr Joule als KK und sollen auch frei sein? :new16:

    Da will man mal seine Meinung -zur besseren Lesbarkeit möglichst Kurz und Bündig darlegen... und schon wird's einem madig gemacht.... :cry:

    Also das entscheidende Kriterium sollte doch wohl die Missbrauchsrate sein, und die ist bei Luftdruckwaffen eben sehr gering.
    Btw: Armbrüste und Vorderlader dürften auch so einiges Mehr an Geschossenergie in die Waage werfen, und sind heutzutage ab 18 zu haben. Wo ist das Problem mit den LG-Exoten? Ich sehe keins!

    I . Si vis pacem, para bellum - Flavius Vegetius Renatus, 400
    II. Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin, 1755
    III. :F: ... ein Zeichen der Unterdrückung - rhodium, 2008

    Einmal editiert, zuletzt von Isoroku (6. April 2009 um 13:34)

  • Zitat

    Original von Isoroku

    Da will man mal seine Meinung -zur besseren Lesbarkeit möglichst Kurz und Bündig darlegen... und schon wird's einem madig gemacht.... :cry:

    Also das entscheidende Kriterium sollte doch wohl die Missbrauchsrate sein, und die ist bei Luftdruckwaffen eben sehr gering.
    Btw: Vorderlader dürften auch so einiges Mehr an Geschossenergie ind die Waage werfen, und sind heutzutage ab 18 zu haben. Wo ist das Problem mit den LG-Exoten?

    Vorderlader, aber nicht das Pulver ;)

  • Zitat

    Original von Fuxe
    Ausserdem spreche ich einem Gelegenheitsschützen ebenso wie jeder Hausfrau ( ad Infinitum fortführbar ), die Ausbildung ab, die beispielsweise ein Polizeibeamter durchlaufen muss.


    Die sind wahrscheinlich noch besser ausgebildet als Polizisten. Ich habe hier letztens gelesen, dass Polizisten bewusst nicht zum Schießtraining gehen, damit die sich dann nach dem tödlichen Schusswaffengebrauch rausreden können, es wäre nur ein Versehen gewesen, da sie was das Zielen betrifft außer Übung sind.

  • Zitat


    Vorderlader, aber nicht das Pulver ;)

    Nunja, den Schwarzpulverschein, mache ich aber auch per Wochenendseminar und fertig ist das Gartenhäuschen.
    Mal ganz davon ab...wenn ich es eventuell, möglicherweise auf Missbrauch anlegen würde (Man beachte den doppelten Konjunktiv: damit er hält!) kann ich mir das Zeugs auch selber mixen... das wird zwar nicht so rein, auch die Körnung wird nicht so schön, aber den (Missbrauchs-)Zweck würde es trotzdem erfüllen.

    I . Si vis pacem, para bellum - Flavius Vegetius Renatus, 400
    II. Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin, 1755
    III. :F: ... ein Zeichen der Unterdrückung - rhodium, 2008