ZitatOriginal von Der Entenmann
Das Recht auf Leben bedeutet aber nur, dass dir keiner das Leben wegnehmen darf
...
Dazu gehört aber auch das man sich mit genug Nahrung usw versorgen kann um zu ÜBERleben. Sozialleistungen wurden vom Staat eingeführt damit jeder Bürger im Notfall nicht auf Wildern, Mundraub, Kohlenklau usw angewiesen ist, um sein überleben sicherzustellen. Das Recht auf Überleben also das Recht auf Leben ist genauso ein Naturrecht (überpositives Recht bzw vorstaatliches Recht) wie das Recht auf Notwehr, oder auch die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Diese Rechte wurden zivilisatorisch durch den sog. Gesellschaftsvertrag (zB GG) und dem sich daraus ergebenden sog. positiven Recht überbaut (zb BGB, StGB, usw). DH, das Naturrecht auf (Über)Leben bzw Selbstverteidigung/Notwehr, Eigentumsschutz usw wurde an den Staat übertragen. Deshalb heißt es auch Staatsgewalt und Gerichte sprechen 'Im Namen des Volkes' Urteile.
Darum wies ich daraufhin, dass die 'Unverletzlichkeit der Wohnung' bereits 'ausgehebelt' wurde und es nichts bringt sich darauf zu berufen.
Meine Ausführungen bzgl den Kontrollbesuchen waren etwas sarkastisch gemeint, da wohl hier einige die Kontrollbesuche bei Hartzies, also die Aufhebung des Grundrecht auf 'Unverletzlichkeit der Wohnung' bei dieser Bevölkerungsgruppe begrüßt haben dürften, aber nun wenn eine ähnliche Formulierung im Gesetzestext ihr Grundrecht auf 'Unverletzlichkeit der Wohnung' aushebeln sollte plötzlich aufschreien und sich auf die 'Unverletzlichkeit der Wohnung berufen. Deshalb auch das Starttrek NG Zitat.
Bzgl Waffenrecht ab Geburt habe ich hier bereits mal einen fiktiven Art 20 a GG vorgestellt den ich bereits in einem anderen Forum vor einiger Zeit gepostet hatte:
"(Fiktiver) Art 20a
(1) Jeder volljährige mündige Bürger hat das Recht Waffen zu
besitzen und diese offen zu führen, dieses Recht beinhaltet
ausdrücklich auch den Besitz von vollautomatischen Waffen.
(2) Der Einsatz dieser Waffen zum Selbstschutz ist entsprechend den
Bundesgesetzen zu Notwehr und Nothilfe erlaubt.
(3) Es ist Bürgerpflicht diese Waffen zum Schutz der
verfassungsmäßigen Ordnung vor äusseren und inneren Feinden (Art 20
Abs 4) einzusetzen, wenn keine andere Abhilfe möglich ist.
(4) Näheres regeln Bundesgesetze. Der Wesensinhalt dieses Rechts darf von Bundesgesetzen jedoch nicht angetastet werden.
(5) Richter können im Einzelfall bei schweren Straftaten dieses Recht
zeitlich befristet aussetzen oder einschränken.
(6) Dieser Artikel ist von der Ewigkeitsklausel des Art 79 Abs 3
geschützt und ist untrennbar mit Art 20 verbunden."
dazu passend gleich noch eine Zitat von mir wie die WaffG Regelungen dazu aussehen sollte:
"Bedürfnispflicht entfällt. Softairs, Paintball usw frei ab 15. LG und LP frei ab 16. Ab 18 nach Waffensachkundeprüfung (inkl. Wiederladen) und mit sauberen polizeilichen Führungszeugnis WBK auf Probe für 2 Jahre. In dieser Zeit dürfen nur LG und LP ohne Joule Begrenzung, sowie KK Waffen und GK Einzellader (inkl. Vorderlader) erworben werden. Eine sichere Aufbewahrungsmöglichkeit muss nachgewiesen werden (zb Waffenschrank Quittung). Nach bestandener Probezeit dürfen alle GK Kurz- und Langwaffen, inklusive Halbautomaten (edit: und Vollautomaten) bis zu einem Kaliber von Kal .50 BMG erworben werden. Munition darf nur für die in der WBK eingetragenen Waffen erworben bzw besessen werden. Wiederladen, also der Kauf von Nitropulver, ist erst nach der WBK Probezeit erlaubt.
Jährlich zu beantragender Waffenschein erst nach bestandener WBK Probezeit, Nachweis regelmässigen Trainings und mit einer jährlich nachzuweisenden Pflichthaftpflichtversicherung.
Jährlich zu beantragender Jagdschein nach bestandener WBK Probezeit und entsprechender Schulung im Jagdrecht, sowie mit einer jährlich nachzuweisenden Pflichthaftpflichtversicherung.
MAn könnte auch sowas wie die Flensburger Punktekartei für WBKs einführen, wer zuviel Punkte hat bzw Ordnungswidrigkeiten anhäuft verliert seine WBK zeitweise oder vollständig und muss bei gravierenden Gesetzesverstössen zur MPU um die WBK zurückzubekommen. Die WBK Waffen werden eingezogen bis der Betroffene wieder seine WBK zurückerhält.
Wäre so ziemlich eine 1 zu 1 Umsetzung der Führerscheinregelung für Motorräder auf das WaffG und wäre mE auch halbwegs einfach den Bürgern zu vermitteln."
Beste Grüße!
PS