Hallo zusammen,
ich möchte meine Walther P99 (Co² betrieben) nicht mehr. Darf ich die Verkaufen, wenn ja unter welchen umständen und wenn nein was kann ich damit tun?
Wäre dankbar wenn ihr mir helfen würdet.
Mfg Jens
Wie ist das, darf ich eine Waffe verkaufen?
Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.440 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Ja, wenn der Käufer mind. 18 Jahre alt ist (muß geprüft werden), und Du eigentlich auch, versteht sich ja von selbst.
Gruß Michel
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Ich würde sagen, du darfst sie jeden über 18 verkaufen.
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Wenn du die Waffe im Versand gekauft hast kanst sie ja noch zurückgeben. Ist ja erst knap über 2 Wochen alt.
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Ich denke, er hat sie schon länger!
Also in ebay darst se NICHT stellen!
Da ebay Artikel ab 18 verbietet. -
also ich würd sie bei egun reinstellen, da wie schon gesagt, ebay sie rausschmeßen würde
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Hallo, danke mal für die vielen Antworten, das mit Ebay iist bekannt.
Nun habe ich das so verstanden: Wenn ich vom Käufer den Personalausweis gezeigt bekommen habe, und dieser 18 Jahre alt ist, darf ich ihm die Waffe rechtmäßig verkaufen (wie bei mir, wo ich sie im Laden gekauft hatte). Muss ich irgendwas unterschreiben, oder muss der käufer was unterschreiben, also z.B. Ich habe den Personalausweis des Käufers gesehen und bestätige das er 18 ist. Ich hoffe ihr wisst was ich mein.#Danke
Gruß
Jens -
Du musst Dich als Verkäufer davon überzeugen, dass der Käufer zur Sache berechtigt ist. Bei einer Waffe muss der Käufer volljährig sein.
Ich empfehle dringenst einen Kaufvertrag zu machen, wo Du zu Deiner Sicherheit die Kopie des Personalausweises des Käufers dran heftest und diese Sache dann zu Deinen Akten nimmst. Dann kannst Du auch später belegen, dass Du das Teil an einem Berechtigten überlassen hast.
Überzeuge Dich aber, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.Einen vorgefertigten Kaufvertrag kannst Du hier laden:
http://www.pulverschein.de/html/nutzliches.html -
Hallo,
wenn Du über Egun verkaufst ist es eigentlich ganz einfach.
Du klickst an das ein Altersnachweis zum Kauf benötigt wird und lässt Dir(...nach dem Kauf)
einen Scan des Personalausweises vom Käufer per Email zusenden und gut ist's!Bei Selbstabholung ist es(...logischerweise) noch einfacher,
der Empfehlung von Floppyk kann ich nur zustimmen, sicher ist sicher.Gruß, Silberhopper
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Danke sehr,
ich werde dann wohl mal bei Egun nachschauen. Und das mit dem Kaufvertrag werde ich auf alle fälle machen, da es sag ich mal in letzter zeit wieder etwas sensibler anzufassen ist, das thema mit den Waffen.
Danke sehr.
Gruße Jens