@Vogelspinne
Du darfst m.E. das Pfefferspray weiter benutzen.
In dem Feststellungsbescheid steht ja:
"Aus hiesiger Sicht ist trotz der missverständlichen Kennzeichung nicht eindeutig zu widerlegen, dass es sich bei dem vorgelegten Gerät um ein Tierabwehrspray handelt."
Das heißt für mich -> Tierabwehrspray
Gruß
Beowolf