Co2 Waffe auf den Fasching?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.097 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Februar 2009 um 17:49) ist von rhodium.

  • Hi,

    wie das Thema schon sagt, würde es mich interessieren, wie die rechtliche Lage ist, wenn ich meine ungeladene CP99 (also ohne Kartusche und ohne Trommel) mit auf den Fasching nehm.
    Da morgen Mafioso Ball ist würde ich sie gern mitnehmen. Das rundet die Verkleidung ab.
    Ich hab schon im deutschen Waffengesetz rumgestöbert, aber leider nichts brauchbares erfahren.

    Also fall jmd. Erfahrung mit dem Thema hat, klärt mich bitte auf.

    Vielen Dank!

  • Eine Co2 Waffe darf man rechtlich gesehen NUR mit den Großen Waffenschein führen!

    Also vergiss es!

    Ne SSW darfst du auch nicht mit KWS führen da öffentliche Versanstaltung.

    und ne Spielzeug Softair auch nicht, da diese unter den Anscheinswaffenparagraphen fällt.

    im prinzip darfst du NUR unbewaffnet auf diese Tanzveranstaltung gehen.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Eine pinkfarbene Wasserpistole dürfte gerade noch gehen, oder? Musst du halt als Mafiosos Betthäschen gehen, dann passt's wieder! :ngrins:
    Sorry, aber in unserem Lande verstösst du normalerweise schon mit 'nem zu hart gepressten Wattepäckchen gegen das WaffG. Ist leider so.
    Jetzt mal mal im Ernst: Wie ist das eigentlich mit den Knallplättchenpistolen, die mit dem roten Stöpsel in der Mündung? Die gibt's auch in Gestalt einer P99. Gelten die auch als Anscheinswaffen? ???

    Gruß, Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Das Führen einer Anscheinswaffe an Fasching geschieht im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege und ist daher kein Problem!

    Zitat

    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


    Eine CO2-Waffe ist keine Anscheinswaffe sondern eine Echte, und darf daher auch an Fasching nicht geführt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Lukas90 (22. Februar 2009 um 23:23)

  • Zitat

    Original von Urmel108
    ..................... wenn ich meine ungeladene CP99 (also ohne Kartusche und ohne Trommel) mit auf den Fasching nehm. ...............
    !


    Tun,
    wir warten schon seit Langem auf einen Insiderbericht aus dem :knast:

    Obba Gerrit

  • Tja, ich bin echt froh, daß ich aus dem Cowboy-Alter raus bin!
    Wer weiß, wohin (in welchen Knast) mich das HEUTE führen würde? :new16:

    Ich denke aber mal, daß die Polizei zu Karneval auch "mit zweierlei Maß" mißt - im positiven Sinne!
    Ein 12-jähriger Cowboy mit (Plastik-)Revolver wird sicher weniger beachtet als ein "Erwachsener" (der evtl. mit ´ner SSW rumläuft).

    Ich würd´s jedenfalls heutzutage nicht drauf anlegen - nichtmal mit ´ner knallroten Wasserpistole.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Also wir haben eine unglaublich kluge Regierung.

    Der Plan funktioniert. Keiner traut sich mehr irgendwas.

    Gratulation. :new11: :confused2:

    (Ist natürlich nicht auf die C02-Waffe bezogen sondern auf die "Anscheinswaffen" der Kinder und erwachsenen Kinder)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (23. Februar 2009 um 09:20)

  • Das kannste laut sagen
    Ich brauch einen halben Tag um mein Motorrad TÜV gerecht zu machen, und wenn die Gurke durch ist,noch maln halben Tag, um Sie wieder so hin zu basteln, wie ich Sie haben möchte.
    Alle zwei Jahre das gleiche Schauspiel.
    Gruß Bruder

  • Naja Co2 Waffe ist verboten nur mit echtem Waffenschein, ist leider so uns SSW nur mit KWS aber der gilt auch nicht für öffentliche veranstaltungen!

  • Jede Art von Waffe ist das Führen untersagt.
    Entweder wegen Waffenscheinpflicht, oder dem Führverbot nach § 42a.
    Weiterhin könnte § 42 eine Rolle spielen, denn Karneval ist in meinen Augen eine öffentliche Veranstaltung, wo das Führen von Waffen generell verboten ist. Daher dürfte das auch SSW mit KWS betreffen.
    Somit lasst besser alle Waffen zu Hause.

  • Zitat

    Original von Bruder
    Das kannste laut sagen
    Ich brauch einen halben Tag um mein Motorrad TÜV gerecht zu machen, und wenn die Gurke durch ist,noch maln halben Tag, um Sie wieder so hin zu basteln, wie ich Sie haben möchte.
    Alle zwei Jahre das gleiche Schauspiel.
    Gruß Bruder

    Dann wünsch ich dir mal, das dir mit der Gurke nie was passiert...

    Aber was hat das jetzt damit zu tun, das irgendwelche Menschen mit ner CO2 oder SSW aufn Fasching wollen??

  • Zitat

    Original von Bruder
    Ich brauch einen halben Tag um mein Motorrad TÜV gerecht zu machen, und wenn die Gurke durch ist,noch maln halben Tag, um Sie wieder so hin zu basteln, wie ich Sie haben möchte.

    Jepp, ist bei mir auch jedesmal dass selbe, und da gehts nicht um irgendwelche sicherheitsrelevanten Bauteile, sondern Klimbim der wirklich nur nervt!


    Zum Topic,

    hab ne Sturmtruppenuniform von SW, wollte mir weil alles schon teuer genug wenigstens die Kohle sparen und mir so nen schweineteuren Blaster zu kaufen. Hab mir dann gedacht, ich nehm meine BlackWidow (PB-Knifte) mit, ohne Lauf usw.....habs dann aber lieber doch gelassen. Für die 2-3 mal wo ich aufn Fasching geh pro Jahr, isses mir das nich wert, mit irgendwelchen Stress zu bekommen!

    This ain't no ponyride

    Einmal editiert, zuletzt von RoyRockafella (23. Februar 2009 um 12:55)

  • Hallo

    bei uns wurde zu Fasching bei der Auführung von" Rotkäppchen"
    mit einem echten Luftgewehr auf den Wolf angelegt.
    Es hat sich aber keiner was daraus gemacht oder ist schreiend in Deckung gegangen.
    Ich behaupte mal ,das kaum jemand ,der sich nicht etwas mit der Materie
    befasst,weiß das das verboten war/ist .
    Übrigens ist der Chef der Truppe ein Angestellter des Ordnungsamtes
    dem u.a. auch Waffen zu "Eintragung in die WBK"vorgelegt werden .
    :direx:Der hätte es ja wohl wissen MÜSSEN.

    Tobi

  • Zitat

    Original von tobi350
    Übrigens ist der Chef der Truppe ein Angestellter des Ordnungsamtes
    dem u.a. auch Waffen zu "Eintragung in die WBK"vorgelegt werden .
    :direx:Der hätte es ja wohl wissen MÜSSEN.
    Tobi


    Fazit : Schwache Leistung und verdammt traurig das hier zu lesen !
    Hier fällt mir spontan wieder ein Witz ein :
    Sommer 30° im Schatten, dreie in einem Büro,einer arbeitet. Was solls darstellen ?
    Zwei Beamte und ein Ventilator !

    MfG Andreas

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

    2 Mal editiert, zuletzt von Kinjite (23. Februar 2009 um 20:31)

  • noch trauriger ist ja wohl,daß man sich durch so ein Aktion strafbar
    macht ohne es zu wissen.


    "Wir brauchen noch ein Gewehr für den Jäger."
    "Ach,da bring ich doch einfach mein Luftgewehr mit.Da brauchen wir nicht extra eins Basteln oder kaufen."

    Und schon kommt man für seine Hilfsbereitschaft in den :knast:

    Super,und Kinderschänder bekommen Bewährung.Ich fall vom Glauben
    ab.
    Ich denke in oben genanntem Fall wird es wohl nur eine Ermahnung
    oder ähnlich geben.


    tobi

  • Unser B-Promi, Frauenverführer und Baumeister Richard Lugner war 2007 in A-TV (9.12.2007 - high society) auf einer James-Bond-Party einmal mit scharfem Revolver zu sehen. Die Waffe war ungeladen und Lugner hat einen Waffenpass. *lol*