Ich denke mal ich werde mir jetzt Geld sparen für die Thompson MP aus vollmetal und werd sie mir dann einfach bestellen, wer nicht wagt der nicht gewinnt
Marushin UZI MP 9mm Firecap?
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Die 15 mg Grenze steht auch nicht im WaffG sondern im BeschG.
Danach müßenZitatFeuerwaffen, die zum Verschießen von Munition bestimmt sind, bei der die Ladung nicht schwerer als 15 Milligramm ist
nicht beschoßen werden.
Das hat aber nichts damit zutun ob eine Firecap eine Waffe ist oder nicht.
Genau genommen tauchen Firecap Waffen nicht im WaffG auf.
Einordnen könnte man sie unter Anscheinswaffen oder unterZitatGegenstände, die zum Spiel bestimmt sind, wenn mit ihnen nur Zündblättchen, -bänder, -ringe (Amorces) oder Knallkorken abgeschossen werden können, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in eine Schusswaffe oder einen anderen einer Schusswaffe gleichstehenden Gegenstand umgearbeitet werden.
Wenn man es als Anscheinswaffen ansieht wäre da nur das Führverbot, beim zweiten würde selbst das nicht greifen.
Verboten sind sie aber nicht.Joachim
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Also.... ich habe selber, als schlechte Kopie aus dem Jahre 2005, vom Zollfahndungamt München Abteilung Organisierte Kriminalität / Kriminaltechnische Untersuchungstelle für Waffen, eine rechtliche Beurteilung dieser "Waffen" vorliegen. In der steht, das es sich bei diesen PFC-Modellwaffen nicht um Waffen handelt.
Unter der Punkt: "Waffenrechtliche Einstufung" Heist es: Gegenstände zum Abfeuern von Ammorces sind von den Bestimmungen des Waffengesetzes ausgenommen".
Es gibt aber keine generelle Einstufung dieser "Geräte" durch Unsere treusorgenden Behörden.
Noch sind sie nicht verboten ...also am besten damit nicht im Kartoffel-Fachgeschäft um die Ecke einkaufen gehen!
Auch gelten diese Dinger natürlich nun als Anscheinswaffen. Also führen ist nicht!
grüsse .....jenne -
wer möchte sowas schon öffentlich führen
Da rückt gleich das SEK an und knallt einen über den haufen -
Also, ich habe mir so eine Firecap Modellwaffe letztes Jahr bestellt gehabt und habe weder mit dem Zoll noch sonst irgendjemandem Probleme bekommen, musste nur natürlich zusätzlich die Steuer nachbezahlen.
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Ausgrab
Habe jetzt auch vor eins zu bestellen nachdem ich stundenlang gesurft hab um die Rechtslage zu ermitteln. Mir war schon bewusst dass es sich nicht um eine Waffe handelt wie im WaffG steht, wollte aber sicher gehn.
Rumrennen wird ja hoffentlich keiner damit...egal ob Fasching, Neujahr ( im Garten vielleicht ), usw. -
So ich hänge mich mal mit ein Paar Eckdaten und Bilder hier an den Thread dran. Hatte die Bilder schon lange versprochen.
Hersteller: Marushin, seinerzeit in D-land nur alsBaussätz erhältlich,
wird heute nicht mehr hier vertrieben.
Viele sagen, die Waffen liegt in einer Grauzone, andere sehens anders...
Hatte Glück bei E**n.Die Länge der Waffe beträgt 46cm, wenn der Schaft ausgeklappt ist 66cm.
Das Gewicht beträgt geladen mit 32 Schuss ca. 5 Kg.
Höhe mit Magazin 27cm - die Breite 5cm.Aus Kunststoff besteht nur der Handschutz und der Griff.
Ansonsten nur Stahl und Gussteile.Es passt das originale UZI Magazin.
Hier der mit eingeklapptem Schaft:
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Und hier das Ganze mit ausgeklapptem Schaft:
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der Feuerwahlhebel:
mit den Stellungen
S=gesichert
E=Einzelschuss
D=Dauerfeuer - ja ein Vollautomat -
die Markings:
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das Korn:
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die Lochkimme:
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der abnehmbare vordere Teil des Laufes:
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hier den Verschluss bei abgenommenen Verschlussdeckel:
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hier das Patronenlader - der rote Pfeil zeigt auf den Dorn der
beim Repetieren das Firecap auf den Zündstachel in der Kartusche treibt. -
das originale Uzi-magazin 32 Schuss:
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hier die Einzelteile einer Kartusche mit einer Firecap links im Bild:
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die ist eigenklich ganz cool hatte sie als softair
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dieser kleine Messingteil wird so rum noch in die offne Hülse eingelegt,
und zwar in der Richtung wie es hier auf dem Foto zu sehen ist. -