ZitatAlles anzeigenOriginal von barret
Sniperick
Also Vorsicht mit dem Führen - in BW wird das verschlossene Behältnis verlangt. Hier heißt es konkret
- Dein Wunschmesser im verschlossenen Behältnis zum Ort Deines allgemein anerkannten Zwecks bringen
- aufschließen, Messer rausnehmen, allgemein anerkannten Zweck verrichten
- einschließen und wieder nach Hause tragen.
Ich hab an den Einhandmessern die Freude verloren. Sie liegen halt in der Vitrine. Ich trag jetzt statt dessen feststehende Messer bis 12 cm. Meine Umwelt hat sich inzwischen daran gewöhnt. Als alternatives Taschenmesser das gute alte Opinel.
Ich werde alles legal machen. Das Messer werde ich auch nur mit mir führen solange ich einem berechtigtem Interesse nachgehe.
Zum ständigen mitführen habe ich ein kleines Victorinox und natürlich das gute alte Opinel Nr.8
Vielen Dank für eure Antworten!
Gruß,
Sniperick