Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.404 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Februar 2009 um 07:48) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hallo,
    stimmt es das ab nächstem Jahr CO2 Kartuschen nur noch mit regelmäßiger Prüfung auf Wettkämpfen zugelassen werden?
    Pressluftkartuschen sogar nach 10 Jahren ausgemustert werden?

    Es soll wohl vom DSB kommen

    Wenn jemand dies bezüglich was weiß, Infos wären sehr hilfreich.

    :F: Gut Schuß :F:

    Nodda

  • Bei uns auf den Landesmeisterschaften wird das schon überprüft.

    Bastelfreund

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.

    Meine Waffen:
    Walther 300 XT Alutec, Diana 23

  • Das gilt auch für CO2-Kartuschen. Ich hatte am Wochenende Kreismeisterschaft mit der Luftpistole. Ein Schützenkollege konnte mit seiner Walther CP3 nicht schießen, da die Kartuschen über der 10 Jahresfrist lagen. Es ist egal, ob es eine Preßluftkartusche oder CO2-Kartusche ist.
    Mein Schützenkollege hat es aber vorher schon gewußt und hat mit einer geliehenen Feinwerkbau(Preßluft) geschoßen.
    Bei den Rundenwettkämpfen im Januar konnte er aber noch mit seiner Walther schießen.
    Gruß .177Shooter

  • Tja, klassischer Funktionärsfehlstart mit Folgen für den Schützen: Die Regelung greift erstmals zur Deutschen Meisterschaft des DSB im August und dann zur nächsten Saison, die mit den Vereinsmeisterschaften im Herbst anfängt. Die sollen mal ihre Vorschriften durchlesen und nicht nur die Überschrift...

    Um aber eine andere mögliche Fehlinterpretation zu klären: Es geht hier nur um die großen Tanks der Wettkampfwaffen, also nicht um die CO2-Einwegkapseln 12 g - nicht, daß dort jemand das Verfallsdatum sucht...

    Der DSB erklärt das alles, auch bezogen auf den Waffenhersteller, auf seiner Website:
    http://www.schuetzenbund.de/aktuelles/details.php?id=2760

    Übrigens: da es sich bei der beanstandeten CO2-Kartusche der CP 3 um eine aus Stahl handeln müßte, kann die im Werk einmal geprüft und um 10 Jahre verlängert werden - der Problemfall sind eigentlich nur die Preßlufttanks aus Alu. Vielleicht weiß dein Kollege das ja noch nicht:

    "Aufgrund einer anderen Materialeigenschaft der Stahlkartuschen und der dadurch beste-
    henden Moglichkeit einer vom Hersteller durchzufuhrenden Wiederholungsprufung nach 10 Jahren (analog zur Druckbehalterverordnung), werden bei den Stahlkartuschen - sofern die Wiederholungsprufung keine Beanstandungen ergibt - gegen eine einmalige Verlangerung der Nutzungsdauer von weiteren 10 Jahren keine Einwande erhoben."


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...