Hi Leutz,
Ich such ein Springmesser welches der heutigen Gesetzeslage entspricht.
Hierbei sollte es kein Messerchen sein das ein paar hundert euros kostet.
Ich bedanke mich im vorraus!!
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Hi Leutz,
Ich such ein Springmesser welches der heutigen Gesetzeslage entspricht.
Hierbei sollte es kein Messerchen sein das ein paar hundert euros kostet.
Ich bedanke mich im vorraus!!
Was meinst du damit?
Springmesser darfst du nicht führen
Gruß
Moritz
Da die noch erlaubten Springmesser allesamt zu den Einhandmessern zählen dürften, sind sie vom Führverbot nach § 42a WaffG betroffen.
Also Erwerb und Besitz ja, Führen nur unter enger Ausnahme.
Ausnahme siehe hier:
Böker Speedlock II Curting
...da es eben nicht verriegelt, sondern nur durch die Feder des Öffnungsmechanismus offen gehalten wird.
ZitatOriginal von Thehunt
sondern nur durch die Feder des Öffnungsmechanismus offen gehalten wird.
Ich habe mich schon seit Erscheinens dieses "deutschen" Messers gefragt, ob es genau deswegen nicht gefährlich ist - für die eigenen Knochen.
Naja, ich schneide mit der Schneide, nicht mit dem Klingenrücken
Aber klar, für diffiziele Aufgaben nehm ich was was verriegelt.
Aber bei den Meisten Sachen (wo ich keine große Kraft beim Schneiden aufwende) ist MIR die einhändige Bedienung wichtiger als der Lock.
Wobei ich das Curting selbst noch nicht in der Hand gehabt hab, also auch nicht sagen kann, wie kräftig die Feder ist.
Wenn ich mein Speedlock zum Vergleich nehm, da hat die Feder Schmackes...
Ich habe die kleine Speedlock Version und finde die Feder eher lasch. Ist das Messer dreckig, muss man es erst auseinandernehmen, säubern und ölen, damit es wieder mit Schwung und sicher einrastet.
ZitatOriginal von Thehunt
Wenn ich mein Speedlock zum Vergleich nehm, da hat die Feder Schmackes...
Findest du? Ich fand die im Vergleich zu meinen ehemaligen eigentlich immer
ziemlich "lau" was aber auch an der massigen Klinge liegen mag.
Was mich an der Speed-Lock Serie immer gestört hat war die fehlende
Sicherung während meine normalen Einhandmesser (ja, damals durfte man
das ja noch) immer butterleicht im Gürtel oder der Hosentasche steckten, hingen
die Speed-Locks immer bleischwer in meiner Hosentasche. Zusätzlich hätte das
Messer jederzeit aufspringen können - und zwar bei etwas weiteren Hosen und
flotter Gangart nahezu unbemerkt - was meinen nächsten Griff in die
Hosentasche zu einem großen Fehler hätte machen können.
Speed-Locks sind eine hübsche Sache, in meinem Falle aber nur für die Vitrine
und keinesfalls für den Alltag. Allerdings sind diese Aussagen nicht auf die
neuen Serien und das Curting gemünzt.
Grüße,
Dennis
Das mit der fehlenden Sicherung stimmt, meins ist mal im EDC-Bag aufgegangen. Zum Glück da und nicht in der Hose...
Meins ist ein recht altes, 5-6 Jahre glaub ich, und hat die zweite Feder drin.
Beide federn waren/sind recht stark, ist aber immer persönliches Empfinden...
hm von mitführen steht hier aber nix http://de.wikipedia.org/wiki/Springmesser
Aber im WaffG und das ist maßgeblich:
Zitat§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
[...]
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Und auf Springmesser trifft diese Definition zu.
Joachim
Das ist ja der Witz am Curting, das die Klinge eben nicht feststeht und somit vom Führverbot nicht betroffen ist...
Mein Post bezog sich nicht auf das von dir genannte Messer sondern auf Springmesser im allg. so hatte ich auch die Frage von LagutroP verstanden.
Wenn das Böker Speedlock II Curting nicht verrigelt fällt es natürlich nicht unter das Führverbot.
Joachim