"vorläufiger" KWS auf DIN A4

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 5.811 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Dezember 2009 um 17:43) ist von LEP FAN.

  • Moin Forum!
    Habe heute nach knapp 4 Wochen warten meinen KWS zugeschickt bekommen (natürlich mit dem bescheid über die 50€...)

    Alle die ich bisher gesehen habe, waren einfach nur die normalen Waffenscheine mit einem "kleiner" aufgedruckt. Meiner unterscheidet sich völlig...

    Ein DIN A4 zettel mit der Aufschrift: "Kleiner Waffenschein (vorläufige Erlaubnis)".
    Ich hatte mich schon gewundert was das zu bedeuten hatte, als ich das beiliegende Merkblatt entdeckte, laut dem soll es wohl irgendwann doch ein extra KWS geben und dieser würde mir sobald verfügbar kostenlos zugesandt... Und dabei sind wir doch immer davon ausgegangen das da nie mehr was kommt...

    Problematisch ist nur das "führen" des KWS selber... ein sperriges DIN A4 blatt muss ich mindestens 2x falten um es in die brieftasche zu bekommen, dadurch, so denke ich, wird er schnell kaputt gehen... meint ihr es reicht eine kopie davon mitzuführen???

    gruß jan, scan vom merkblatt anbei

  • Eine einfache Kopie ist nicht rechtens! Das gibt Ärger!

    Einzigste Möglichkeit: Durch einen NOTAR beglaubigen lassen.
    Diese beglaubige Kopie ersetzt das nötige Mitführen des Originals.

    Gruß!

  • hmmm eine kopi müsste eigentlich gehe..... ( meine meinung)

    aber ich finde es sowieso komisch was manche mit der beantragung ihres KWS über sich ergehen lassen müssen... polizei im haus , befragung etz......

    bei mir war es so das ich ihn beantragt habe und ihn dann bezahlen musste als ich ihn erhalten habe (hat so 3 wochen gedauert)
    war auch sofort der "orginal" KWS

    naja hoffe ma der orginal kommt bald bei dir ... ansonsten mal anrufen und fragen ( wann er kommt und ob eine kopi des vorläufigen ausreicht)


    MFG Ramzy

  • Kleiner Tipp; mit selbstklebender Folie einseitig "laminieren". Zweiseitig geht zwar auch, aber dann kannst du das knicken knicken; genau wie bei der "richtigen" laminierung.
    Ich verstärke so immer meine ausgedruckten Topokarten und es funktioniert super.

    -=)Man soll den Cache nicht vor dem Final loben!(=-

  • ... genau diese Fragen habe ich auf dem Amt der Waffenbehörde gestellt und als Antwort kam die Geschichte mit dem Notar...

    War für mich kein Umstand da ein Onkel eine Anwaltskanzlei hat (:)

  • Hallo,

    also eine Kopie reicht bei uns in Brandenburg nicht aus, eventuell im Ortsbereich wenn man den Original-Schein auf der Wache vorlegen kann, ansonsten Kopie(eventuell auf A5 verkleinern) und beim Notar beglaubigen lassen.

    Gruß vom Mauserman

    Ein Baum ist stark durch seine Wurzeln - ein Mensch ist stark durch seine Freunde.

    Einmal editiert, zuletzt von Mauserman (8. Januar 2009 um 18:51)

  • Hehe. So einen "vorläufigen" hab ich seit über ein Jahr. Auf die Anfrage was das soll, die Stadt Hamburg hat kein Geld und muss sparen?! Da fragt man sich wofür ich 50€ bezahlt habe??

  • Zitat

    Original von CJ.
    Hehe. So einen "vorläufigen" hab ich seit über ein Jahr. Auf die Anfrage was das soll, die Stadt Hamburg hat kein Geld und muss sparen?! Da fragt man sich wofür ich 50€ bezahlt habe??


    moinsen, mir stellt sich dann nur die frage, wann bekommt man denn dann das richtige dokument???? :(

  • Zitat

    Original von Schri-Schra
    Eine einfache Kopie ist nicht rechtens! Das gibt Ärger!

    Einzigste Möglichkeit: Durch einen NOTAR beglaubigen lassen.
    Diese beglaubige Kopie ersetzt das nötige Mitführen des Originals.

    Gruß!

    Falsch. Eine beglaubigte Abschrift ersetzt keine Urschrift im Rechtsverkehr. Eine Ausfertigung täte dieses, die kann ein Notar nicht von einem KWS erteilen.

    VENI VIDI FUNGHI

  • Zitat

    Original von Nocturnal

    Falsch. Eine beglaubigte Abschrift ersetzt keine Urschrift im Rechtsverkehr. Eine Ausfertigung täte dieses, die kann ein Notar nicht von einem KWS erteilen.

    Ist doch wie bei so vielen Dingen... Fragt man 5 Leute bekommt man 5 verschiedene Antworten.

    Natürlich bin ich kein Jurist sondern schreibe meine Post aus eigener Erfahrung. In meinem Fall wurde mir so Auskunft gegeben.

    Gruß!

    Einmal editiert, zuletzt von Schri-Schra (8. Januar 2009 um 19:09)

  • Der Witz ist, daß die Bundesdrucker schon vor einigen Monaten den originalen KWS gedruckt hat. Irgendein User hat sogar schon 2008 seinen KWS auf den originalen KWS ausgestellt bekommen und ein Foto von diesem auch hier gepostet.

    Ich würde an Stelle der Besitzer von "vorläufigen" KWS auf DIN A 4 dieses Foto suchen, ausdrucken und damit Beschwerde bei der zuständigen Behörde führen, da das Original verfügbar ist!

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (8. Januar 2009 um 19:38)

  • Zitat

    Original von markuswill24


    moinsen, mir stellt sich dann nur die frage, wann bekommt man denn dann das richtige dokument???? :(

    wie man im merkblatt lesen kann: "zu gegebener zeit" und bitte eine sachstandsfragen stellen...

  • Zitat

    Original von Schri-Schra

    Ist doch wie bei so vielen Dingen... Fragt man 5 Leute bekommt man 5 verschiedene Antworten.

    Natürlich bin ich kein Jurist sondern schreibe meine Post aus eigener Erfahrung. In meinem Fall wurde mir so Auskunft gegeben.

    Gruß!

    In diesem Fall braucht man keine Meinungen. Ich könnt mich jetzt über die Kompetenz von Anwaltsnotaren auslassen, aber ich lass das wohl besser.

    § 47 BeurkG

    Wenn dein Bekannter behauptet, dass eine beglaubigte Abschrift die Urschrift im Rechtsverkehr ersetzt, ist das einfach nur falsch. Eine beglaubigte Abschrift besagt lediglich, dass zum Zeitpunkt der Beglaubigung die Urschrift mit der Kopie übereinstimmt. Aber: Lass dich nicht aufhalten. Nur heul nicht rum, wenn du deswegen Ärger kriegst.

    VENI VIDI FUNGHI

  • Zitat

    Original von Janmeister

    wie man im merkblatt lesen kann: "zu gegebener zeit" und bitte eine sachstandsfragen stellen...

    Hab meinen KWS schon seit der Einführung in 2003. Den gibt's doch nicht erst seit der Neuerung vom WaffG im April letzten Jahres! Und das einer Behörde die Formulare bzw. Vordrucke ausgehen ................. :confused2: Demnächst gibt es den Führerschein mangels Geld auch nur auf einem Blatt Papier und wenn dann die Behörde genug Verkehrssünder abkassiert hat kommt das Original. Wenn's nicht so traurig wäre, man könnte sich schlapp lachen :cry:

  • Da kann man sich nur noch mit der flachen Hand gegen die Stirn klatschen. Zumindest ein Formular für den normalen Waffenschein dürfte jede zuständige Ordnungsbehörde vorrätig haben, es sei denn im betreffenden Bezirk wurde der fundamentale Pazifismus ausgerufen! Da knallt man ein "kleines" drüber und fertig.

    Auch kann von "vorläufiger Erlaubnis" keine Rede sein, höchstens von einem vorläufigen Dokument. Das ändert aber nichts an der zu erteilenden Erlaubnis an sich! Deutsche Sprache, schwere Sprache.

    Dann noch mit "Ihre" Waffenbehörde zu unterzeichnen, setzt dem Ganzen die Krone auf. :new16:

  • Zitat

    Original von Janmeister

    meiner ist aus NRW...

    Dieser Unsinn mit KWS auf DIN A 4, und dann auch nur vorläufig, ist nur aus NRW und HH bekannt. Andere Bundesländer nutzen bisher den originalen Waffenschein und ändern ihn auf KWS, und soweit verfügbar, nun auch den originalen KWS.