Hinweis Ordnungsamt SZ zu Silvester

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.392 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2008 um 14:33) ist von Christian.

  • Ich finde es gut, wie unser Ordnungsamt die Öffentlichkeit zum Thema Feuerwerk informiert: hier ein Ausschnitt aus unserer Sonntagszeitung. Man beachte in der letzten Spalte den Hinweis zu den Signal-/Schreckschußwaffen!
    Ich persönlich interpretiere das jetzt so, daß unsere Polizei beim Feuerwerken mit SSW ein Auge zudrückt, wenn nichts passiert. Und bei groben Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit wird dann vermutlich auch die ganze Gesetzeskeule herausgeholt (weil es ja offiziell nach wie vor verboten bleibt), womit ich ja nun kein Problem habe, da ich vernünftig mit meinen Waffen umgehe.

    Bilder

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Also, das lese ich da nicht raus.
    Dort steht nur das Du in der Zeit Sylvster Feuerwerk nutzen darfst, das dies auch für SSW und Pyro´s gilt steht dort nicht.
    Zusätzlich wird noch darauf hingewiesen das für SSW ein kleiner Waffenschein zum Führen nötig ist.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Dito in Düsseldorf.
    Die grün-weißen Funken kümmern sich nur um die grossen Dinge, schwere Körperverletzung usw, und die neue blau-weiße Garde ist in der Nacht mit kompletter Mannschaft auf Streife. (Und die kontrollieren NICHT mehr wie früher nur die Wirte und Gaststätten!)

    Andreas

  • Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, daß in SZ in Sachen Feuerwerk kulant geregelt wird - wenn nix passiert, gut, und wenn doch, Du weißt ja was Du gemacht hast... Siehe Waffengesetz. Bei der WM / EM standen die Polizisten auch ruhig daneben, wenn jemand Leuchtkugeln hochgeschossen hat. Ich hab es nicht erlebt, daß die sich irgendeinen rausgefischt haben. :direx:

    Im übrigen haben die mit brennenden Müll-/Papiercontainern, Schnapsleichen, Schlägereien und Familienzoffs mehr zu tun als mit Leuchteffekten, die von nem Zusatzlauf statt von ner Sektflasche starten.

    Es ist auch bei uns nicht üblich, daß das OA auf die KWS-Pflicht hinweist - das haben sie meines Wissens nach nicht mal zum 1.4.2003 gemacht, als das Gesetz in Kraft trat... Darum nehme ich eben an, daß jetzt extra darauf hingewiesen wird, weil es am Jahreswechsel eben auch für viele üblich ist, Feuerwerk zu verschießen statt nur anzuzünden. :n17:

    Letztlich gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. *lol*

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
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    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (28. Dezember 2008 um 16:33)

  • Ähem da steht doch nur das Du fürs FÜHREN einer SSW auch an den Tagen einen KWS brauchst...die Benutzung fürs Vergnügliche Ballern erteilt dieser Schein abder doch noch lange nicht.

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Hat jemand sowas von Berlin?

    Berlin veröffentlicht sowas doch bestimmt auch.


    H5N1

    Röhm RG59N | Zoraki 914 | Röhm RG76 | Weihrauch HW88
    13:35 [145serkan]: ich will eine die sehr gut aussieht so brutal muss die aussehen wisst ihr

  • Zitat

    Original von H5N1
    Hat jemand sowas von Berlin?

    Berlin veröffentlicht sowas doch bestimmt auch.


    H5N1

    Meinen volljährigen Sohn haben die ORDNUNGSHÜTTER im letzten Jahr die SSW abgenommen. Aud ein Verfahren wurde großzügig verzichtet. :n17:

    Macht mit beim Fernwettkampf.

  • Zitat

    Original von downsauger
    Meinen volljährigen Sohn haben die ORDNUNGSHÜTTER im letzten Jahr die SSW abgenommen. Aud ein Verfahren wurde großzügig verzichtet. :n17:

    Es geht um Knallzeiten usw, ich feier auf einem Balkon im Dachgeschoss, da wird keiner was sagen.


    H5N1

    Röhm RG59N | Zoraki 914 | Röhm RG76 | Weihrauch HW88
    13:35 [145serkan]: ich will eine die sehr gut aussieht so brutal muss die aussehen wisst ihr

  • Zeiten sind wohl von 18 bis 6 Uhr.

    Mir ist klar, daß Ballern mit SSW außer in Notsituationen verboten ist. Es ist aber in den meisten Kommunen so geregelt, daß die Ordnungshüter ein bis drei Augen zudrücken - immer vorausgesetzt, es passiert niemandem was. Wenn was passiert, dann war es selbstredend widerrechtlicher Waffengebrauch mit allen rechtlichen Konsequenzen - genau wie an allen anderen Tagen im Jahr. Punkt. :direx:
    Wenn die Salzgitteraner das genauso eng sehen würden wie etwa die Bielefelder, würden sie wohl kaum auf die rechtliche Situation zum Führen von SSW hinweisen oder? Dann würd es heißen: verboten ist verboten, wenn die Waffe zuhause bleibt brauchst Du auch keinen KWS... Und zuhause im umfriedeten Garten endet die öffentliche Sicherheit - auch in Bielefeld! :n17:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • ich versteh das mit den Zeiten eh nicht. Hier in BErlin rummsts und knallts schon 2 Tage vorher, und niemanden interessierts. Man sollte es also nicht zu genau nehmen und einfach mal seinen Spaß haben..

  • Zitat

    Original von AnTh
    ich versteh das mit den Zeiten eh nicht. Hier in BErlin rummsts und knallts schon 2 Tage vorher, und niemanden interessierts. Man sollte es also nicht zu genau nehmen und einfach mal seinen Spaß haben..

    Word.

    Ich ballere auch schon zwei Tage vorher. Hat sich noch nie jemand beschwert. Und wenn, dann können die Nachbarn eben bescheid geben, dann höre ich damit sofort auf.


    Wenn man es aber zu vernünftigen Zeiten macht und nicht übertreibt, geht das schon in Ordnung.

    Einmal editiert, zuletzt von mistermister (29. Dezember 2008 um 00:26)

  • Zitat

    Original von AnTh
    ich versteh das mit den Zeiten eh nicht.

    Es gibt leider/ zum Glück keine bundeseinheitlichen Zeiten, wann geknallt werden darf. Das kann in
    Gemeinde A): 31.Dez. ab 18:00 Uhr bis 01.Januar 01:00 Uhr sein, in
    Gemeinde B): 31.Dez. ab 22:00 Uhr bis 01.Januar 02:30 Uhr sein, und in
    Gemeinde C): 31.Dez. ab 12:00 Uhr bis 01.Januar 06:00 Uhr sein.

    Insofern ist der Zeitungsartikel nicht das Geld wert, auf dem er gedruckt wurde.
    Natürlich wird jedes Jahr für Silvester das Sprengstoffgesetz für das private Böllern gelockert (darum darf man auch nur kurz vor Silvester Knaller kaufen; sonst aber nicht). Ebenso braucht man für das Führen einer SSW einen KWS. Jo.

    Aber was mich als Otto-Normalverbraucher interessiert: VON WANN BIS WANN DARF ICH KNALLEN?! Das hätte in dem Artikel stehen sollen!
    In jedem Lokalblättchen steht, wann die Gottesdienste in St. Jakob, St. Stephan und St. Markus und der Lutherkirche stattfinden, aber wann man knallen darf - großes Schweigen.
    :new16:


    @ Motorbiker:
    Ja, die Polizei und die Feuerwehr haben in der Silvesternacht sicherlich andere Sachen zu tun, als zu überprüfen, ob User Mortorbiker in der Nebenstraße 3b nun im Garten oder auf der Straße sein Feuerwerk abbrennt, ob dies ggf. mit der SSW geschieht und ob die 15mm-Geschosse das Grundstück auch nicht verlassen.
    Spätestens wenn Bauer Harmsen sein Reet gedeckter Bauernhof abfackelt, könnte es die Staatsanwaltschaft SEEEHR interessieren. Oder auch wenn der neu zugereiste, drei Straßen weiter wohnende Pazifist plötzlich Panikattacken bekommt, weil da jemand mit WAFFEN! zu Silvester SCHIESST!. Bei all diesen GAUs hilft das Bauchgefühl, der SZ-Kurier hätte das Ballern jederorts erlaubt, wenig.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Für Feuerwerkskörper der Klasse zwei gilt eine strikte "Knallzeit": Sie dürfen nur zwischen Silvester 14.00 Uhr und Neujahr 06.00 Uhr abgebrannt werden. Diese Zeiten können je nach Bundesland leicht abweichen; das Böllern in der Nähe von Krankenhäusern und Kinderheimen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

    Quelle: ksta.de Kölner Stadt-Anzeige

    Zitat

    Alle größeren Feuerwerke, die zur Klasse zwei (Prüfsiegel: BAM "PII") gerechnet werden, sind Erwachsenen vorbehalten. Dabei gilt eine strike KNALLZEIT: Die Böller dürfen nur von Silvester 18.00 Uhr und Neujahr 7.00 Uhr abgebrannt werden - nicht jedoch in der Nähe von Krankenhäusern und Kinderheimen.

    (Der Artikel heißt, Berlin - Auch dieses Silvester werden.... )
    Ich kenne es so das in Berlin von 16-7Uhr früh geknallt werden darf.

    Quelle: rhein-zeitung.de

    Auf LVM.de eine Versicherung steht der gleiche Text, 18-7Uhr

    Klar wird schon vorher fleißig geknallt aber hier gehts ja darum ab man man DARF.

    MfG: PlayerMace

    Einmal editiert, zuletzt von PlayerMace (29. Dezember 2008 um 11:39)

  • Gerade aus der Stadt zurück.
    Da kommt doch so ein blau-weißer VW-Bulli mit zwei blauen Nippelchen oben auf dem Dach aus unserer Strasse. Auf der Seite mit OSD beschriftet. (Ordnungs und Sicherheits Dienst. So heisst das Ordnungsamt jetzt in Düsseldorf, seit die in Uniform und so teilbewaffnet unterwegs sind.)

    Die waren früher NOCH NIE bei uns in der Strasse. Und jetzt fahren die hier Streife! (Hat das etwa damit etwas zu tun, daß unsere Ecke sehr islamisch-arabisch angehaucht ist und es hier früher laufend geknllt hat? Komisch, dieses Jahr habe ich überhaupt noch nix Knallen gehört.) (Ausser von mir selber.)

    Andreas

  • Zitat

    Original von Amarti
    Gerade aus der Stadt zurück.
    Da kommt doch so ein blau-weißer VW-Bulli mit zwei blauen Nippelchen oben auf dem Dach aus unserer Strasse. Auf der Seite mit OSD beschriftet. (Ordnungs und Sicherheits Dienst. So heisst das Ordnungsamt jetzt in Düsseldorf, seit die in Uniform und so teilbewaffnet unterwegs sind.)

    Die waren früher NOCH NIE bei uns in der Strasse. Und jetzt fahren die hier Streife! (Hat das etwa damit etwas zu tun, daß unsere Ecke sehr islamisch-arabisch angehaucht ist und es hier früher laufend geknllt hat? Komisch, dieses Jahr habe ich überhaupt noch nix Knallen gehört.) (Ausser von mir selber.)

    Andreas

    vielleicht fallen die dir nur jetzt auf, weil sie "anders" aussehen.

    bei uns sehen die autos aus wie von der polizei, nur es steht kommunalpolizei dran. früher hatten sie normale autos mit DA-xxxx kennzeichen.

  • bei uns können sich die leute kein auto leisten^^ mir ist vor 3monaten nach 10 jahren die ich hier wohne zum ersten mal sone tante vom ordnungsamt aufgefallen. Jedoch ist die zu fuß :new11:

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

  • Seit unsere Autos, Uniform und Pfefferspray haben, sind die richtig arrogant geworden. Dabei waren die früher immer echt OK, und wer nur mal kurz beim Bäcker hielt ohne Parkscheibe wurde noch mit "Guten Appetit" verabschiedet.

    Heute stehen die bei uns am Rhein...AUF DEM BEHINDERTENPARKPLATZ(!!!)...und warten auf die Leute die auf die Fähre wollen nur um denen ein Ordnungsgeld aufzubrummen, wenn mal einer seine Nebelschlussleuchte im Herbst angelassen hat!
    Und ich komme jetzt wirklich nicht aus einem Brennpunkt in Deutschland! ;)

    Nur die Mädels im Nahen Mainz sind noch echt OK!

    „Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht.“
    Erich Fried

  • BTT: das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart schreibt:

    Zitat

    Wer Raketen und Böller nach dem Neujahrstag abbrennt, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.


    Könnte man als "Böllern bis 01.01.2009, 23:59" verstehen ;)

  • Hi,

    zu fast 99% der gleiche Text wie oben war auch bei uns in der Zeitung.


    Zitat

    Könnte man als "Böllern bis 01.01.2009, 23:59" verstehen

    Ja, ich habe weil bei uns ja auch stand am 31. und 1. vorhin weil ich in der Stadt war mal aus neugier was sie sagen beim Bürgerbüro nachgefragt von wann bis wann man bei uns Feuerwerk abbrennen darf.
    Nach anfänglichem allgemeinen Ackselzucken riefen die ihre Kolegen von Ordnungsamt an und bekamen die Auskumft am 31. und am 1., nach genauen Zeiten gefragt kam wieder nur am 31. und am 1..
    Scheinbar sind die wirklich, zumindest hier, nicht so streng.

    Gruß C.C

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (30. Dezember 2008 um 14:37)