Schreckschusswaffe an Silvester.. was ist erlaubt?

Es gibt 172 Antworten in diesem Thema, welches 64.807 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. November 2011 um 00:02) ist von MountainGun45LC.

  • Das du dich da mal nicht täuchst, ich wurde damals als das Gesetz grade in Kraft getreten ist erwischt!
    Das war kurz nach 24 UHr und ich war direkt vor meinen haus, als ein Kombi anhielt und 2 Kripo Beamten aus dem Auto gesprungen sind !
    Das ende vom lied waren, mal abgesehen von einem Sch... Silvster, der verlust von 2 Waffen und 690.- euro Strafe, ich hatte Glück, das ich keine VS bei hatte, das sagte der Kripo Mensch zu mir, sonst hätte ich die Nacht noch in der Gesa verbracht !
    Zum Glück war der Richter noch recht Mild, ich erhielt einige Tagessätze Strafe, jedoch waren diese noch unter dieser frist, wo man dann als Vorbestraft gillt !
    Sonst hätte ich meinen heutigen Beruf wohl nicht bekommen !

    Seit dem Schiesse ich auch nur noch auf Befriedeten Besitz !

    Also nur weil andere das machen, würde ich das nicht machen, sonst bist du der eine der Pech hat und dann richtig !

    Auserdem sieht man jedesmal in der Zeitung nach Silvster was die Polizei an Silvster erbeutet hat !

    Und das war in Berlin !

    MFG
    Cannyblue

    Einmal editiert, zuletzt von Cannyblue (21. Dezember 2008 um 12:59)

  • ok. ich muss auch dazu sagen das ich mich erst seit dem sommer mit schreckschusswaffen befasse, mir auch sofort den kws machen lassen hab.....
    das wird mein erstes sylvester mit ssw sein und somit hab ich das noch nie so richtig ins auge gefasst wie die polizei kontrolliert und dagegen vorgeht. unser grundstück ist auch gross genug und ich denke ich werde mich dann wohl doch auf die wiese zurück ziehen.


    by the way: ab 18.00 ist es erlaubt zu knallen oder?

  • Zitat

    Original von darkride
    .................auf die wiese zurück ziehen.


    by the way: ab 18.00 ist es erlaubt zu knallen oder?


    Dann viel spass beim hülsen sammel.
    wenn da eine später in den rasenmäher kommt.....

    wenn du eine terasse hast geh dahin. da kann man die wenigstens gescheid aufsammel.

  • stimmt da hast du recht. dann wäre mir im frühjahr die hülse gegens bein geschleudert worden. es gibt aber auch noch ein kleines stück acker. naja mal sehen wo es am besten ist :)

  • Zitat

    Original von saikz
    Von 18.00Uhr bis 6.00Uhr Morgens. :new11:

    Kann man nicht pauschalisieren, ist Gemeindeabhängig. Es gibt Gemeinden, da ist 31.12./01.01. erlaubt, theoretisch also 48 h!

    i. d. R. gilt aber der o. g. Rahmen.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Mal eine weiterführende Frage:

    Wie genau lässt sich der Begriff "befriedet" auslegen? Reicht da eine Hecke links und rechts des Grundstückes aus? Hinten ist ein sehr hoher Zaun, vorne ebenfalls eine Hecke mit einem Gartentürchen. Vom Nachbargrundstück kann man durch eine Lücke in der Hecke auf das Grundstück gelangen. Muss man da jetzt noch rotes Flatterband abstecken?

    No, this is not a gun in my pocket, i'm just glad to see you...

  • danke das weis ich hier von den usern auch zu schätzen. der polizist hat mich bei der kws beantragung sowas von abartig darüber aufgeklärt was man mit ssws und dem kws und an sylvester alles darf, dass es sich bei mir quasi eingefressen hat :D

  • Hi,

    also ich kein jetzt nur von Berlin sprechen. Also hier ab ich das Gefühl das kaum drauf geachtet wird. Hier wo ich wohne fährt die Polizei schnell durch die Straßen um von Rattern, VS, Böllern etc. nicht getroffen zu werden.

    #Tobi

  • Zitat

    Original von darkride
    [..]
    by the way: ab 18.00 ist es erlaubt zu knallen oder?

    Wenn ich nicht irre sind die Pyro´s PM1 und damit ganzjährig erlaubt.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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