stimmt das? EM-GE Pat. M III ohne PTB erlaubt?

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 4.762 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Dezember 2008 um 18:07) ist von Kentucky.

  • Kommt auf die Schmelztemperatur an... wenn das Kunstharz erst bei Temperaturen schmilzt (bzw pyrolysiert), die auch der Waffe schaden, könnte es klappen... aber die Abnahme muss leider trotzdem sein :(

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Der Entenmann (8. Dezember 2008 um 22:51)

  • Zitat

    Polizisten haben sich nicht nur mit dem Waffg. auszukennen sondern noch mit viel mehr Themen. Wenn man da mal einer einen § nicht kennt wird gleich mal Chaos ausgelöst ..

    Nicht schon wieder.

    Nochmal.
    ICH muss mich täglich an alle Gesetze halten und sie dementsprechend auch kennen.
    DIE haben zur Aufgabe die bestehenden Gesetze durchzusetzen und sollten sie demnach noch mehr kennen als ICH !!

    Zitat

    Wenn man sich nicht mit einen Thema direkt auseinandersetzt sondern nur an der Oberfläche kratzt kann man nie alles wissen.

    Ja, das ist absolut richtig.
    Dann darf man halt nicht nur an der Oberfläche kratzen sondern sollte seinen Job auch mal ernst nehmen !!!

    Es ist wirklich nichts dabei sich im Einzelfall zu informieren wie die Gesetzeslage ist. Gibt da so tolle Seiten wo man alles nachlesen kann. (Die Polizei hat da sogar noch tollere Seiten als der Normalbürger).

    Ok, in diesem Fall hat das Unwissen der Beamten wohl eine Anzeige wegen illegalenm Waffenbesitz verhindert, aber es kommen leider öfter solche Fälle vor wo es zum Nachteil des Bürgers ist (ungerechtfertigte Beschlagnahmung) etc.), wenn der Beamte mit seinem Halbwissen um sich wirft.

    Ich würde auch sagen daß (leider) die Zerstörung der Waffe das Beste ist.
    Musste auch schon die RG3 ohne PTB meines verstorbenen Großvaters zersägen.
    War auch nicht leicht.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • bevor er die zersägt würd ich zur betreffenden dienstelle fahren und dort eine Waffenbesitzkarte für erben beantragen bzw mit jemanden sprechen der sich da auskennt.

    Hat aber zur folge das du sie in einem waffengerechten behältniss lagern musst und keine munition dafür erwerben darfst. Wenn du die WBK erhälzt.

    vor ca. 5 jahren musste ich das mit der Waffe meines Opas auch tun hat ohne probleme geklappt.

    Einmal editiert, zuletzt von Schlonzmann (9. Dezember 2008 um 18:44)

  • Du hast die Polizei zu deiner Oma geschickt???? :lol:

    Neue Runde, neues Glück, der Feind im Visier,
    und der Sky kratzt sich am Kopf: "Warum sterb ich hier?"
    Dann hat der Chris wie immer nix gecheckt, und mit 29 Schuss den Teammate entdeckt.

  • schlonzmann: wenn du eine WBK hast, dann kauf ihm das gute stück ab, oder noch besser, lass es dir schenken, er wollte sie eh zerstören.
    trag sie auf deine karte ein und rette ein stück geschichte.


    Grüßle Torro

  • Da hab ich doch glatt auch mal eine Frage.
    Bei egahn gibt es derzeit eine Perfecta zu ersteigern. Ich dachte die haben gar keine PTB???

    SSW: Walther P22, Röhm RG 96, Röhm RG 300
    SSW-Wishlist: RG 89 vernickelt mit Holzgriffschalen

  • Da ich gerade langeweile hatte hab ich mich jetzt ein wenig damit auseinander gesetzt hab jetzt auf diversen seiten verschiedene informationen herausgefunden

    Es scheind dort wohl unterschiedliche regelungen von bundesland zu bundesland zu geben

    Fakt ist bei WBK für erben:

    Erben erhalten auf Antrag eine grüne Waffenbesitzkarte, die lediglich zum Besitznachweis dient.


    Da sich ab dem 01.04.2008 eine Gesetzesänderung ergeben hat, müssen ab diesem Datum geerbte Waffen mit einem Blockiersystem versehen werden, welches verhindert, dass mit der Waffe geschossen werden kann. Der Einbau erfolgt durch autorisierte Händler. Die Kosten gehen zu Lasten des Antragsstellers. Der Einbau ist der Waffenbehörde nachzuweisen.

    Ein Gebrauch der Waffen oder der Kauf von Munition wird damit nicht erlaubt.

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Eintritt des Erbfalles bei der Ordnungs- und Gewerbeverwaltung gestellt werden.


    Also mit andern worten doch Zerschrotten :(


    Aber mal ganz ehrlich das ding ist ein stück geschichte und dazu noch ein familien stück. Ich würd versuche die aussage Schriftlich zu bekommen.

    Falls es nicht möglich ist würd ich mit ein paar büchsenmachern reden vielleicht kennt er jemand der die dinger sammelt oder günstig für dich umbauen kann


    €dit: eins hatte ich noch vergessen:

    3.17 Anzeige von verbotenen Waffen
    Wer eine verbotene Waffe als Erbe, Finder oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies sofort bei der Waffenbehörde
    anzuzeigen. Diese kann die Waffen oder Munition sicherstellen oder anordnen, dass diese innerhalb einer angemessenen Frist
    unbrauchbar gemacht, von Verbotsmerkmalen befreit oder einem Berechtigten überlassen werden oder dass der Erwerber beim Bundeskriminalamt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellt.

    Vielleicht auch noch ne option

    Einmal editiert, zuletzt von Schlonzmann (9. Dezember 2008 um 20:29)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Welches Perfecta-Modell? Perfecta ist ein Markenname von Mayer & Riem / heute Umarex.


    zB "Marie Perfecta Mod. G.", Soweit ich das bei muzzle lesen konnte, hat die Waffe keine PTB. Auf dem Foto könnte man allerdings einen PTB-Stempel vermuten (Das egahn-Foto hat schlechte Qualität).

    SSW: Walther P22, Röhm RG 96, Röhm RG 300
    SSW-Wishlist: RG 89 vernickelt mit Holzgriffschalen

    Einmal editiert, zuletzt von MKay (9. Dezember 2008 um 20:48)

  • Zitat

    Original von MKay


    zB "Marie Perfecta Mod. G.", Soweit ich das bei muzzle lesen konnte, hat die Waffe keine PTB. Auf dem Foto könnte man allerdings einen PTB-Stempel vermuten (Das egahn-Foto hat schlechte Qualität).

    Die MaRie Perfecta G wurde seit 1969 mit zuerst der PTB 8-69 und danach mit immer neuen PTB-Zulassungen versehen. Die letzte PTB war die PTB 240.

  • Zitat

    Original von MKay
    Okay, ich habe mich nur gewundert, weil die bei muzzle als Waffe ohne PTB drin steht.

    Da brauchst du dich nicht wundern - die Perfecta G ist der Klassiker unter den relativ aktuellen SSW. Schließlich wurde sie ursprünglich in den 30ern entwickelt und auch auf den Markt gebracht, und nach dem Krieg umgehend wieder weiterproduziert. Nur ab 1969 mit Einführung der PTB-Pflicht waren dann alle vorher gebauten Stücke WBK-pflichtig und alle danach gebauten Stücke mit der PTB-Zulassung versehen.
    Die Produktion wurde irgendwann vor einigen Jahren erst eingestellt, weshalb man noch regelmäßig beim örtlichen BüMa und auch bei eGun nagelneue oder zumindest neuwertige Exemplare für kleine Geld erwerben kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (10. Dezember 2008 um 18:12)

  • Ist jetzt auch egal ich hab sie mit schwerem herz :cry:zerstört :cry: und der deponni übergeben.
    Hat sich also alles erledigt
    Trotzdem danke für die vielen antworten
    MFG. Sim City

    Zitat

    ich hab grad nen Bagger bestellt um nen Atombunker zu schöppen für meine Knallplättchenpistolen

  • Gern geschehen.

    Und wieder wurde Deutschland ein wenig sicherer gemacht. Wieder wurde eine gefährliche Waffe aus dem Verkehr gezogen und kann keinen Schaden mehr anrichten.
    *Mit wehendem Kape aufs Dach stell und in die Nacht blick*.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: