Mooooment, stimmt das tatsächlich daß die Klingenbreite nun keine Rolle mehr spielt?
Ich hab nicht mitgekriegt daß diese Regelung irgendwie aus dem neuen Gesetz rausgefallen wäre.
Wenn das so ist, dann wären die schlanken Springer seit 1.4. wieder legal zu kaufen.
Nur warum sind sie in keinem einzigen Sortiment für den deutschen Markt zu finden?
Gibts eine offozielle Quelle die das bestätigt?
Edit.
TATSÄCHLICH !!! Hab grad den Gesetzestext von 2003 mit dem von heute verglichen und der Teil mit der Klingenbreite ist WEG!
Ok, dann ist ersten das Messer des Threadstarters auf keinen Fall verboten und zweitens ist der Weg frei für die schönen schlanken Messer nach Deutschland.
Gruß K.