Verteidigung - Zuhause & Straße mit SSW

Es gibt 208 Antworten in diesem Thema, welches 21.584 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Oktober 2008 um 17:56) ist von ChrisDO.

  • Zitat

    Original von Buckethead

    Bitte treibt es nich an die Spitze,meine meinung bleibt doch die selbe...

    Mit so einer Beratungsresitzens stellst du dir selber ein Armutszeugnis aus, dass sollte dir klar sein.

    Du kannst deine Meinung ja haben, und diese auch vertreten, aber mit so nem Spruch nimmst du dir selber jegliche Lobby :crazy2:

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Zitat

    Original von Buckethead
    ich würde mich gerne jetzt ausklinken in eurem unterforum!!!

    Tu's einfach, damit ist allen geholfen. :new16:

    Wir haben unsere Ruhe und du nervst uns nicht mit irgendwelchen Vorstellungen die gegen die Natur des Menschen sind.

  • Guten Abend
    Ich bin Sportschütze,Sammler etc.
    ich habe mich genauso mit diesem Problem beschäftigt, aber leider ist es so ,das der welcher unbefugt in mein eigentum Marschiert ,mich auch noch in regress nehmen kann wenn ich Ihm durch einen Knüppel,Bassballschläger,Messer,Platzpatronenrevolver, einfach alles
    was Ihm weh tut verletze nur um mein Eigentum zu Schützen, leider haben wir in der BRD manchmal eine mergwürdige Rechtsprechung was die Täter-Opfer Rechtsprechung anbelangt.
    Abends bevor wir ins Bett gehen sage ich zu meiner ROTWEILERHÜNDIN Mara pass schön auf und alle Probleme sind verflogen , denn wenn dann etwas passiert greift dem Herrn sei Dank
    die Hunde Haftpflicht. Mara ist schon unsere zweite Häusliche Alarmanlage ,natürlich sehr gut erzogen-2 Kinder leben im Haushalt
    ich kann so etwas nur jedem empfehlen wenn man die möglichkeit hat einen Hund zu halten.
    Allso Leute ROTTWEILER FOR EVER
    Gute Nacht.ich kann ja beruhigt schlafen :new11::new11: :new11:

    Rotti

  • Einen Wesenstreuen Hund auf dem eigenen Grundstück zu haben finde ich die beste Alternative.
    Ich meine keine "hochgezüchteten Kampfmaschinen",oder bösartige Kläffer.
    Ich kann nur von dem dt.Schäferhund sprechen mit entspr.Erziehung und Erfahrung beim Hundeführer.

    Gruß Helge2.

  • Zitat

    Original von gerrydackel
    ich habe mich genauso mit diesem Problem beschäftigt, aber leider ist es so ,das der welcher unbefugt in mein eigentum Marschiert ,mich auch noch in regress nehmen kann wenn ich Ihm durch einen Knüppel,Bassballschläger,Messer,Platzpatronenrevolver, einfach alles
    was Ihm weh tut verletze nur um mein Eigentum zu Schützen, leider haben wir in der BRD manchmal eine mergwürdige Rechtsprechung was die Täter-Opfer Rechtsprechung anbelangt.

    Sorry, aber das ist schlicht und einfach nicht wahr. Zeig mir einen Fall wo jemand trotz berechtigter Notwehr bestraft wurde. Und zeig mir ein Gesetz wodurch das (fast perfekte) deutsche Notwehrrecht aufgehoben wird.
    Wenn jemand bei dir einbricht, in vollem Bewusstsein dass die Bewohner gerade anwesend sind, kannst (und musst) du davon ausgehen, dass er zu ALLEM fähig/bereit ist und musst entsprechend handeln, wobei der Ruf nach Verstärkung oberste Priorität hat, denn wenn du es alleine nicht schaffst den Eindringling in Schach zu halten und niemand kommt dir zuhilfe, bist du dem Verbrecher ausgeliefert, was u.U. deinen Tod oder schlimmeres bedeuten kann.
    Also,
    1. Polizei rufen,
    2. sich in Sicherheit bringen, bzw. verstecken/einschließen
    3. vorbereitet sein (mental und materiell) falls du (und Familie) angegriffen wirst.
    Wenn jemand deine Leitung kappt und du keine andere Möglichkeit hast Hilfe zu rufen, rechne mit dem schlimmsten und befolge Punkt 2 und 3.
    SEK-spielen überlässt man lieber dem SEK. ;)

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • also in meine wohnung wird kaum jemand einbrechen. soetwas ist hier in der gegend seltener, und wenn dann passiert dies eher bei häusern.

    dennoch hab ich ja einige ssw`s und baseballschläger (sammlung).

    ansonsten liegt derzeit auch immer ein pfeffer-geladener Mercury M1 im auto.

    eine ssw selbst führen auswärts kommt bei mir eher seltener vor. aber immer je nach dem, in welchen bereichen ich unterwegs bin.

  • Zitat

    Original von MarcAndree
    ...
    ansonsten liegt derzeit auch immer ein pfeffer-geladener Mercury M1 im auto.
    ...

    :wow:

    Hast Du den "kleinen Schein" ?

    Fährst Du gelegendlich grenzüberschreitend? :n23:

    EDIT:
    Bitte bedenke auch: Was ist, wenn Du das Fahrzeug verleihst (in der Familie ...) oder das Fahrzeug in die Werkstatt geht ...

    Gruß
    WJN

  • Zitat

    Original von MarcAndree
    bin aus österreich, der kleine schein ist mir schnuppe :)
    und mein auto fahre nur ich. und natürlich wird die waffe entfernt, wenn ich das auto in die werkstatt stelle :)

    OK.
    Dann verstehe meinen Hinweis als Tip für die deutschen Mitglieder dieses Forums https://www.co2air.de


    Zitat

    Original von WJN

    :wow:

    Hast Du den "kleinen Schein" ?

    Fährst Du gelegendlich grenzüberschreitend? :n23:

    EDIT:
    Bitte bedenke auch: Was ist, wenn Du das Fahrzeug verleihst (in der Familie ...) oder das Fahrzeug in die Werkstatt geht ...

    Gruß
    WJN

  • Zitat

    Original von DocArnie

    Sorry, aber das ist schlicht und einfach nicht wahr. Zeig mir einen Fall wo jemand trotz berechtigter Notwehr bestraft wurde.

    Kann es jetzt leider nicht mit einem Link oder einer Quelle belegen, aber ich hoffe doch niemand denkt, dass ich lüge. Meine Mutter ist Lehrerin (Deutsch als Fremdsprache) in Nordneukölln an einer Hauptschule. Ein ehemaliger Schüler von ihr wurde in der Disko von mehreren anderen Jugendlichen mit einem Messer angegriffen, was dazu führte das einer der Angreifer im das Messer in die Pobacke rammte. Der Schüler meiner Mutter brach ihm darauf hin beide Arme und die Nase.
    Er wurde zu einem Wochenende Jugendarrest verurteilt mit der Begründung, ein Arm hätte genügt.

    Das fand ich recht krass, da ja eundeutig war das der Agressor durchaus bereit ist seinen Tod durch Verletzungen in Kauf zu nehmen, und somit nur verständlich war, das dieser unschädlich gemacht werden sollte...

    Einmal editiert, zuletzt von Fubke (5. Oktober 2008 um 10:19)

  • Viele Leute verwechseln halt Notwehr mit Rache / Genugtung.

    Notwehr dient dazu einen Angriff abzuwehren. Lässt der Angreifer ab, liegt am Boden, dreht sich um, flieht, dann liegt keine Notwehr mehr vor.

    Andreas

  • Solange einer vor mir steht mit einem Messer in der Hand gewillt dies zu benutzen, ist das für mich Notwehr, ob er nu ein Arm bereits nicht mehr nutzen kann oder nicht :)
    Die Nase wäre vieleicht überflüssig wenn mans genau nimmt.

    Edit: Brauch ne neue Tastatur, die vergisst immer das "a" und das "l"

    Einmal editiert, zuletzt von Fubke (5. Oktober 2008 um 12:18)

  • Zitat

    Original von Amarti
    Viele Leute verwechseln halt Notwehr mit Rache / Genugtung.

    Notwehr dient dazu einen Angriff abzuwehren. Lässt der Angreifer ab, liegt am Boden, dreht sich um, flieht, dann liegt keine Notwehr mehr vor.

    Andreas


    http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

    Lesenswert.

    Normalerweise sollte es in einem realen Notwehrfall keinen Ermessensspielraum für Richter mehr geben.

  • Sorry, vor allen Dingen wird nicht jeder Einbrecher zur Polizei laufen, sofern er denn flüchten kann. Das wäre wohl die ABSOLUTE Ausnahme. Wenn man den halb totgeprügelt hat, und er alleine nicht mehr weg kommt, dann wäre vielleicht so ein Szenario denkbar.

    Was bringt es mir als Einbrecher, wegen ner eventuell gebrochenen Nase mein Gegenüber anzuzeigen (damit den Einbruch eingestehen), vielleicht 500,00 Euro Schmerzensgeld zu kassieren, um danach für 2 Jahre in den Bau wandern!?

    ...in letzter Zeit wird das hier immer öfter ganz schön abstrakt und Theoertisch im Forum.

    "Hätte könnte, würde, wollte, sollte"........irgendwo muss auch mal der Realismus bleiben!

    Ich könnte auch gleich von nem Auto überfahren werden. Nur weil die theoretische Möglichkeit besteht, muss ich mir darüber nicht jetzt schon Gedanken machen und meinen Nachruf verfassen. Statistisch ist die Möglichkeit wahrscheinlich sogar noch höher, als das bei mir eingebrochen wird und mich der Einbrecher noch anzeigt weil ich ihn zu grob angepackt habe.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (5. Oktober 2008 um 12:31)

  • Zitat

    Original von Fubke
    Solange einer vor mir steht mit einem Messer in der Hand gewillt dies zu benutzen, ist das für mich Notwehr,

    Wenn er gewillt ist, dies zu benutzen, ist das ein gegenwärtiger Angriff und du darfst dich in Notwehr verteidigen, um den Angriff abzuwehren.

    Wenn der Angriff aber nicht mehr stattfindet und du weiterhin der anderen Person Pfeffer verpasst, den Arm brichst usw., dann wird dies einheitlich von allen deutschen Gerichten bestraft. Gott sei Dank.

    Häufig kommen diese Möchtegern Rambos "Der andere hat ja angefangen" viel zu milde weg. (Meine Meinung)

    Andreas

  • Gut, ich denke das Beispiel ist etwas grenzwertig, da ich ja auch nicht dabei war und 100%ig sagen kann, das war berechtigt den anderen Arm auch noch zu brechen.
    Ich vermute aber, ich hätte ähnlich gehandelt. Wenn er bereits einmal zugestochen hat, würde ich alles daran setzen dafür zu sorgen, dass er es nicht nochmal tut, und würde dies berechtigt finden.
    (aber ob ichs berechtigt finde, zählt ja auch nicht :) )

  • Zitat

    Original von Fubke

    (aber ob ichs berechtigt finde, zählt ja auch nicht :) )

    Genau das meinte ich mit Ermessensspielraum. Wenn mich einer mit dem Messer angreift, muss ich davon ausgehen, dass eine lebensbedrohliche Situation eingetreten ist.
    Ob ich in dieser Situation dem Angreifer einen, oder zwei Arme breche, sollte vor Gericht nicht mal ansatzweise in Erwägung gezogen werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Fuxe (5. Oktober 2008 um 12:51)

  • stimmt.
    ein messer ist schon eine sehr gefährliche und tödliche waffe. und dieses auf die weise zu benutzen und nicht nur zu drohen, also es einer anderen person reinzurammen, erfordert doch eine gewisse härte von dem angreifer. dem also möglicherweise "nur" eine gebrochene nase (usw) nicht vor weiteren attacken abhalten lassen würde.

  • Ich habe mal vor einiger Zeit eine Zusammenstellung von verschiedenen Messerangriffen auf Menschen gesehen (Zusammenschnitte von Überwachungsvideos) sowie in Bildern die Auswirkungen von unterschiedlichen Messerangriffen gesehen.

    Im KK-Training ist der Tenor (von Personen, die sich seit ca. 15 Jahren mit der Materie beschäftigen, u.a. Polizisten) folgender: Wenn du jemals in eine Situation kommen solltest, in der du mit einem Messer bedroht wirst, gibt es nur zwei Möglichkeiten: 1. Wegrennen und beten, dass du nicht verfolgt wirst oder dir etwas nachgeworfen wird oder 2. den Gegner so schnell es geht kompromisslos kampfunfähig machen. (Unter Kampfunfähigkeit wird verstanden, dass der Gegner nicht innerhalb der nächsten 10min aufstehen wird und anschließend sportliche Höchstleistungen vollbringen wird.)

    Lieber vor Gericht stehen und einen evtl. Notwehrexzess begründen müssen als selber ein Leben lang an einen Rollstuhl gefesselt sein oder gar 6 feet under zu liegen mit einem Grabstein, der die Inschrift trägt "xyz von bis - gestorben, weil er mit seinem Mörder Nachsehen hatte".