ACHTUNG: Am 01.10.08 ist "Schluss mit Lustig" bei LEP-O-Umbauten!!!

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 5.298 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Oktober 2008 um 13:31) ist von stiller.

  • Aus gegebenem Anlass muss ich hier auf Folgendes hinweisen:

    Besitzer von LEP-Originalumbauten AUFWACHEN:

    Diese Waffen sind der WBK-Pflicht unterstellt und müssen bis zum 01.10.08 bei der zuständigen Behörde angemeldet sein!!!


    :direx: ES IST MEHR ALS 5 VOR 12 - MELDET DIE TEILE AN - IHR HABT NICHT MEHR VIEL ZEIT DAFÜR - IHR MÜSST DAS TUN, IN EUREM EIGENEN INTERESSE UND EGAL WIE ES DANN (NACH DER ANMELDUNG) AUSSIEHT. WENIGSTENS HABT IHR DIE WAFFEN ERSTMAL ANGEMELDET UND SEID AUF DER SICHEREN SEITE!

    Am 01.10.08 ist Schicht im Schacht und ihr habt dann illegale Waffen im Haus - da hört bei uns der Spaß auf - macht euch nicht ungücklich!

    Ich stand mit vielen Behörden in Kontakt, ich weiß, dass hierzulande viele LEP-Waffen in Umlauf sind - aber fast keiner LEP-Waffen bisher angemeldet hat.

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    2 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (26. September 2008 um 22:58)

  • Erinnert mich an die VSRF (Pumpguns) in Österreich.

    Nach einem Amoklauf in den 90er Jahren wurden Pumpguns bei uns in die Kategorie A eingestuft, d.h. sie wurden zu verbotenen Waffen. Es bestand damals die Möglichkeit eine WBK zu machen und die Waffe dort eintragen, sprich legalisieren zu lassen. Von geschätzt 50 000 verkauften Pumpguns in Österreich wurden 4000 Stk. so gemeldet, der Rest ist "versumpft".

    Damals wurde im übrigen den "braven Meldern" versprochen ihr Recht auf Eigentum, Vererbbarkeit usw. auch in Zukunft für die Waffe zu haben. Mittlerweile gibt es einen bindenden Gerichtsbeschluss nachdem Kat. A nicht vererbbar ist! Folge: wer damals brav gemeldet hat ist nun der Blöde.

    Noch Fragen? Der Ehrliche ist der Dumme und das gilt mit Sicherheit auch in Deutschland.

    Ich kam übrigens bedingt durch mein zartes Alter (*g*) nicht mehr in den Genuss ein Pumpgun kaufen zu können und mir blieb die Gewissensfrage dadurch erspart. :new16:

  • :direx: Ich kann es nicht oft genug wiederholen, macht jetzt keinen Fehler, den ihr ein Leben lang bereut:

    Leute, die ihr LEP-Waffen (O-Umbauten) habt, macht euch nicht unglücklich, meldet die Waffen an, es ist bald vorbei mit Lustig, die Behörden strecken bereits ihre Fühler aus.

    Man beginnt mit Nachfragen bei den Bümas in der Nähe, wieviele LEP die verkauft haben (vor dem 01.10.08 darf man ja nur "nachfragen"), nach dem 01.10.08 kann man dann ggf. Rechnungen verlangen und hat dann den Besitzer.

    Eine nicht gemeldete LEP ist eine illegale Schusswaffe - die Strafen für den illegalen Besitz dafür sind gewaltig, die Folgen für den Besitzer sind gar nicht abzusehen (Hausdurchsuchungen, Verlust der Arbeitsstelle, Bußgelder, etc.)!

    Es ist dabei vollkommen egal, ob ihr eine, oder mehrere habt, illegal ist illegal.

    Ähnlich, nur im großen Stil wird es bei Internetauktionen laufen - ich will keine Panik verbreiten - aber der Spaß hat hier ein Loch!

    Steckt nicht den Kopf in den Sand, meldet an - schnell!!!

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    4 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (27. September 2008 um 12:15)

  • Hallo!

    Kann harry nur beipflichten. Wer jetzt nicht anmeldet ist selber Schuld und soll hinterher nicht rumheulen wenn es knallt.

    Wer hier mitliest und aus dem Kreis HS kommt und eine LEP zu Hause hat die noch nicht gemeldet ist dem biete ich bis zum 30.9. noch meine Mithilfe an.

    Ich habe die Kontaktdaten der entsprechenden Sachbearbeiter der Kreispolizeibehörde und kann Auskunft über die aktuellen Anmeldevorraussetzungen machen. Die Anmeldung ist eine Sache von 5 Minuten. Dann ist man zuerst mal auf der sicheren Seite!

    Wer detailierte Infos zur Anmeldung und die Kontaktdaten der Sachbearbeiter im Kreis HS benötigt melde sich bis Dienstag morgen noch bei mir per PN oder mail.


    Gruß,
    Rene'

    4 Mal editiert, zuletzt von Rene' (1. Oktober 2008 um 07:01)

  • Prima, Rene`!

    Natürlich könnt Ihr mich auch fragen - bitte aber nur zu den Vorgehensweisen in Bayern, da ich hier am meisten Infos habe.

    Ich helfe euch natürlich auch mit Hinweisen, wenn es um andere Bundesländer geht, aber da weiß eben Niemand so genau Bescheid.

    Hier aber mal kurz eine Zusammenfassung, was generell zu tun ist:

    - Jeder Landkreis, Stadt etc. hat eine Stelle, die für Schusswaffen zuständig ist = entweder die Polizeibehörde oder das Landratsamt oder das Ordnungsamt, die Kreisverwaltung, etc. pp.

    - Telefoniert zunächst mit der Behörde (der Zentrale) und findet das passende Amt, den Ansprechpartner, dessen Telefonnummer, Email und Faxnummer heraus - lasst euch mit dem Partner verbinden.

    - Ruft dann den ensprechenden Ansprechpartner sofort an, und sagt ihm zunächst am Telefon, wass ihr wollt = LEP-O-Umbauten anmelden.

    Sagt ihm auch, dass nicht mehr viel Zeit verbleibt - am 01.10.08 ist Schluss!

    - Sendet dann zu eurer Sicherheit sofort ein Fax (kein Email, die gelten rechtlich nicht!) mit euren LEP-Waffen (Waffentyp (Pistole, Revolver, Langwaffe), O-Kaliber, vormaliges Kaliber, Hersteller, Seriennummer, Modell) an den entsprechenden Ansprechpartner - schreibt, dass Ihr diese Waffen vor dem 01.10.08 anmelden müsst - das ist Gesetz!

    Verlang zu eurer Sicherheit eine schriftliche Empfangsbestätigung eures Faxes.

    - Lasst euch aber zusätzlich die offiziellen Anmeldeunterlagen senden, bzw. besprecht mit eurem Sachbearbeiter die weitere Vorgehensweise - damit ihr auf Nummer Sicher seid.

    Macht das sofort am Montag Morgen, schiebt es nicht auf , ihr seid am Ende die Dummen!

    Egal, wie es dann weitergeht (das kann euch keiner sagen, außer euer SB), ihr habt die Teile dann erstmal angemeldet.

    Sorry, aber ich bin kein Anwalt und mache keine "Rechtsberatung" etc. - ich gebe nur meine Meinung ab.

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    9 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (27. September 2008 um 19:58)

  • :direx:Ich kann mich da meinen Vorrednern nur anschließen.

    Es ist keine zeit mehr und das anmelden eine Sache von 5 Minuten.

    Falls jemand aus dem Kreis Mettmann noch Kontaktdaten braucht stehe ich auch gern zur seite.

    Die SB´ler waren bei mir sehr freundlich...ob das nach dem 1.10.08 auch noch so ist....

    3 LG / 4 LP / 4Airsoft / 16 SSW und nun 1 LEP auf WBK

    Fun=FWK=Fun

  • Tach, Leute!
    In meinem erstem Beitrag im Forum möchte ich Harryumpf beipflichten.
    Es mag ja ungerecht sein, dass man als bisheriger legaler F-Waffenbesitzer, legal erworbene Waffen jetzt, nachträglich noch mit einigem Aufwand (und Kosten) eintragen lassen muss.
    Aber es gibt keine Alternative.
    Ab 01.10. werden die Dinger, die ja von Straftätern wirklich einfach und schnell gefährlich gemacht werden können, behandelt wie scharfe,
    WBK-pflichtige Waffen.
    Wer dann so was besitzt und nicht wenigstens einen Antrag auf eine
    WBK gestellt hat, kann schweren Ärger bekommen.
    Klar denken alle: "von meiner Waffe weiss doch keiner..."
    Aber die Behörden denken auch mit. So könnt Ihr sicher sein, dass alle
    LEP- Transaktionen in diesem Jahr bei egun vom LKA oder BKA schon mal erfasst wurden. So richtig interessant fand ich es aber, als ich bei einem Telefonat mit einem der grossen LEP-Umbauer zufällig erfuhr, dass die Polizei bereits im April die Kundendateien und Bestellbücher beschlagnahmt hat.
    Weiterhin weiss ich vom Sachbearbeiter in meinem Kreises, dass ich tatsächlich der einzige Antragsteller für eine Altbesitz-LEP-WBK bin.
    Da kann sich jeder ausmalen, was da für eine Welle an Ärger heranrollt.
    Wichtig zu wissen ist auch, dass die Polizei bei Verstössen gegen das
    Waffenrecht nicht zimperlich zu sein braucht. Mit Begründungen wie
    Gefährdung der Allgemeinheit und Gefahr im Verzug können die euch die Wohnung durchfplügen, bis sie was ( oder ganz was anderes ?)
    finden.
    Dabei kann die legale Variante so einfach sein.
    Bei mir war es so : Sachbearbeiter der Kreispolizei angerufen,
    Personalien durchgegeben, Lage geschildert, Formulare kamen per Post, ausgefüllt: als Bedürfnis folgendes eingetragen: ich will meine legal erworbenen Waffen weiterhin legal besitzen und mit ihnen trainieren, dann Antrag vor dem 01.10 eingereicht mit dem Vermerk, dass eventuell fehlende Bescheinigungen nachgereicht werden...
    Was dann noch kommen wird:
    Ihr müsst einen Waffenschkundelehrgang absolvieren (3 Tage +100€)
    Ihr braucht (eigentlich schon seit dem 01.04.08 !!) einen Waffentresor.
    Ihr werdet polizeiintern auf Zuverlässigkeit geprüft (Vorstrafen etc )

    Nach Zahlung von ca 70€ bekommt ihr später eine grüne WBK.
    Ist doch besser als vorbestraft zu sein, oder?
    Ich habe das ganze noch zum Anlass genommen, um endlich den
    Sportschützen beizutreten. Dort wurde ich sehr gut aufgenommen,
    Dort konnte ich den Sachkundelehrgang machen und schiesse seit Juli
    dicke Bohnen aus dem Vereinsrevolver.


    i

  • Hallo Leute,

    ich habe mal eine USP umgebaut auf LEP besessen, ich habe sie aber auf Gründen der einführung des neuen Waffengesetzes vorzeitig verkauft da ich mir nicht diese Behördengänge antun wollte! Wenn jetzt aber nach dem 1.10 die Polizei vor der Tür steht und die USP ausgehändigt bekommen will, muss ich denen die Person angeben und den Verkauf nachweisen oder kann ich schon mit einer Hausdurchsuchung rechnen?

    CO2air.de :huldige:

    Einmal editiert, zuletzt von stiller (27. September 2008 um 16:04)

  • Zitat

    Original von stiller
    Wenn jetzt aber nach dem 1.10 die Polizei vor der Tür steht und die USP ausgehändigt bekommen will, muss ich denen die Person angeben und den Verkauf nachweisen oder kann ich schon mit einer Hausdurchsuchung rechnen?

    Im schlechtesten Fall mußt Du in der Tat mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Leider. :( Es wäre daher sicher hilfreich, wenn Du den Verkauf belegen könntest, ohne im Fall X stundenlang nach dem Zettel suchen zu müssen.

    Ich befürchte, es wird diesen Herbst und Winter wieder großangelegte Durchsuchungsaktionen geben, denn damit können sich Polizei und Innenminister im Dienst der inneren Sicherheit profilieren, ohne dabei ein allzu großes Risiko einzugehen (echte Terroristen könnten nämlich zurückschießen). Und der Kampf gegen (illegale) Waffen macht sich immer gut in den Medien. :confused2:

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Hallo!

    Wenn Du die Waffe nachweislich vor dem 1.4. verkauft hast dürfte das für Dich kein Problem darstellen.

    Ich gehe eigendlich nicht davon aus das jetzt ab dem 1.10. rigoros Hausdurchsuchungen anstehen. Wenn Du auf irgendeiner Händerliste als Käufer einer LEP auftauchst wirst Du warscheinlich erst mal angeschrieben und Dir wird vorgeworfen das Du eine Waffe besitzt die nicht angemeldet ist.
    Wenn Du dann erklärst das Du die Waffe nicht mehr besitzt und eventuell anhand von Kontoauszügen ,oder wenn die Adresse des Käufers noch vorhanden ist, das nachweisen kannst sollte die Sache geklärt sein.

    Der Handel mit den Waffen war bis zum 1.4.2008 frei und viele LEP-Waffen gingen privat durch mehrere Hände.
    Jetzt bei jedem der irgendwo auf einer 5-10 Jahre alten Liste auftaucht direkt eine Hausdurchsuchung zu veranlassen wäre mit Kanonen auf Spatzen geschossen und ich denke kaum das ein Staatsanwalt sowas unterschreibt.
    "Gefahr in Verzug" wäre auch nicht zu rechtfertigen wenn der Kauf schon längere Zeit zurückliegt.
    Wenn aber jemand zu oft auf einer Liste auftaucht und interne Kontrollen sagen aus das derjenige keine LEP angemeldet hat könnte schon sofort reagiert werden.

    Zu rechnen ist in meinen Augen aber damit das jeder (!) der auf irgendeiner Liste auftaucht erst mal Post bekommt.Als "Ex-LEP"-Besitzer ist man denke ich auf der sicheren Seite wenn man erläutern kann was mit der Waffe passiert ist.
    Wenn nicht sieht's schlecht aus.

    Gruß,
    Rene'

    PS: Alles nur meine Mutmaßungen, Rechnen muss man mit allem. :(

    Einmal editiert, zuletzt von Rene' (27. September 2008 um 17:40)

  • Hallo LEPper,

    ja am 1.10.2008 ist ASCHERMITTWOCH für die meisten von uns ; Antrag ist gestellt,LEP-Waffen im Tresor,es gibt KEINE neuen mehr dazu und ich sitzte zu Hause und hoffe das mein Antrag auf eine WBK durchgeht...eine Zusage habe ich noch nicht aber ich brauche wenigsten keine ANGST vor ``Illegalen Waffenbesitz `` zu haben...!!!

    Also Leute , Anmelden ist angesagt....Mittwoch 1.10. ist Aschermittwoch...da ist alles vorbei°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°

    Gruss Andreas

    ***wenn deine Zeit gekommen ist, kannst du so schnell laufen wie du willst***Smith & Wesson :respect: :respect:

  • Wie es aussieht, und wenn man eure Posts deutet, ist es überall das Selbe - es sind zwar viele LEP in Umlauf, aber niemand meldet an.

    Oh, hauer, hauer - ich glaube, das wird noch wirklich "sehr lustig" werden, die nächsten Monate.

    Wir geben unserem Gesetzgeber selber die Keule in die Hand, für unsere eigene "'Vernichtung" - oh, toll wird man sich rühmen, wir haben jede Menge "illegale" Waffen im Volk beseitigt - dass man die behördlicherseits erst illegal gemacht hat, interessiert dann keinen mehr.

    DARUM: ANMELDEN!!!

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

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    Mitglied im VdW und der FESAC

    Einmal editiert, zuletzt von harryumpf (27. September 2008 um 22:32)

  • Zitat

    Original von ZEBO
    Im schlechtesten Fall mußt Du in der Tat mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Leider. :( Es wäre daher sicher hilfreich, wenn Du den Verkauf belegen könntest, ohne im Fall X stundenlang nach dem Zettel suchen zu müssen.


    Ja denke auch das wird mir Probleme ersparen wenn ich die Tage schon mal die Unterlagen zurecht lege, nur für den Fall der Fälle. Schade finde ich die Änderung des LEP gesetzes nicht wirklich nur einzig der schludrigen Durchführung und die totale Uneinigkeit die hier im Land herrscht wie das auf so manchen Ämter geregelt wird, schönes Einigkeit Recht und Freiheit!

    Grüße

    CO2air.de :huldige:

    Einmal editiert, zuletzt von stiller (28. September 2008 um 17:23)

  • Zitat

    Original von ZEBO

    Im schlechtesten Fall mußt Du in der Tat mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Leider. :( Es wäre daher sicher hilfreich, wenn Du den Verkauf belegen könntest, ohne im Fall X stundenlang nach dem Zettel suchen zu müssen.

    Ich befürchte, es wird diesen Herbst und Winter wieder großangelegte Durchsuchungsaktionen geben, denn damit können sich Polizei und Innenminister im Dienst der inneren Sicherheit profilieren, ohne dabei ein allzu großes Risiko einzugehen (echte Terroristen könnten nämlich zurückschießen). Und der Kampf gegen (illegale) Waffen macht sich immer gut in den Medien. :confused2:

    Ich kenne keinen Richter, der einen Antrag auf Hausdurchsuchung auf Grund einer Bestellung stattgeben würde. Gefahr im Verzug lässt sich da auch nicht anwenden.
    Es ist schon richtig, dass da oben momentan eine ganze menge schief läuft, aber das könnt ihr vergessen. Außerdem hat die Polizei garnicht die Recourcen dazu.

    Aber ihr habt Recht. Anmelden und gut ist.

  • @ Alle
    Eure Aufrufe zum Anmelden von LEP-Waffen in allen Ehren aber ich habe so das Gefühl dass der größte Teil der "Noch" LEP-Besitzer erstens wohl nicht einmal weiß das hier eine Anmeldepflicht besteht und zweitens wohl nach dem Motto handelt: Wenn ich die Augen zu mache, siehst Du mich auch nicht!
    Eine größere "Suchaktion" seitens der Behörden befürchte ich auch nicht, da wohl Personalmangel vorherscht. Aber egal, es besteht ja hier keine Eile, eine Hausdurchsuchung kann auch noch nach 6 Monaten erfolgen.
    In diesem Sinne schließe ich mich dem Aufruf zum Anmelden an, in der Hoffnung, dass nicht zuletzt die Guten wieder angemeiert sind. Wenn die Behörden erst mal wissen wer gemeldet hat .......................???

    Einmal editiert, zuletzt von Pinkerton (28. September 2008 um 20:26)

  • Es tut mir Schreckilich Leid diese Dumme Frage hier reinzusetzen.
    Aber der ME38 Magnum ist ja kein Nachbau/Umbau einer Scharfen Waffe oder?
    Zitat Muzzle.de:Bemerkung: Der Revolver ist kein Umbau einer vormals scharfen Waffe, sondern gleich für die LEP-Verwen- dung als Druckluftwaffe konzipiert.
    Also muss ich ihn nicht anmelden oder?

    BIG D

    Einmal editiert, zuletzt von BIG D (28. September 2008 um 21:00)

  • Hatten wir schon 1000 Mal, alle Waffen, die direkt in LEP hergestellt wurden und nicht aus dem Umbau einer, vormals scharfen Waffe, sind nach wie vor nicht WBK-pflichtig.

    Der ME 38Magnum ist von ME und wurde u.A. auch direkt in LEP hergestellt - er ist also kein Umbau.

    Allgemein gilt:

    Falls Du dir nicht sicher bist, was für eine Waffe du genau hast, dann lege deine Waffe zur Sicherheit vor Ablauf der Frist beim Amt vor - die müssen dir genau sagen, ob du anmelden müsst oder nicht.

    Was man euch im Internet so sagt, das interessiert die Behörden nämlich im Zweifel gar nicht - das nur am Rande!

  • Zitat

    Original von harryumpf

    Allgemein gilt:

    Falls Du dir nicht sicher bist, was für eine Waffe du genau hast, dann lege deine Waffe zur Sicherheit vor Ablauf der Frist beim Amt vor - die müssen dir genau sagen, ob du anmelden müsst oder nicht.

    !

    Die SB´s meiner Behörde wussten bis vor 15 Tagen nicht mal , was eine LEP Waffe ist !
    Meinen ME 38 hab ich aussen vor gelassen, das hätte die wohl zu sehr verwirrt ...

  • Zitat

    Original von harryumpf
    .......
    Wir geben unserem Gesetzgeber selber die Keule in die Hand, für unsere eigene "'Vernichtung" - oh, toll wird man sich rühmen, wir haben jede Menge "illegale" Waffen im Volk beseitigt - dass man die behördlicherseits erst illegal gemacht hat, interessiert dann keinen mehr.
    .....


    Genau dieser Punkt bringt mir immer das Blut zum kochen.

    Das die Waffen vorher legal waren, und dann wegen den erschwerten Besitzbedingungen gemeldet werden mussten, das interressiert keine Presse der Welt.

    Wichtig ist bloß, dass die Presse schreiben, und die Politiker sagen können:
    "Wir haben xyz Tausend illegale Waffen beschlagnahmt. Das Volk ist wieder sicher !!"

    Sorry, wenn ich die "no politics, no cry" Regel verletze, aber in dem Fall liegt "Politics" und "cry" so nah zusammen, dass ich nicht anders kann.


    Wichtig für mich ist: Ich habe meine LEP Waffen angemeldet.
    Wenn sie mich fragen, kann ich die WBK vorlegen, und die sichere Verwahrung ist auch gewährleistet.

    Und danke ans Forum, und vor allem an Harry:
    Ohne euch hätte ich von der Anmeldung der LEP-Waffen sehr wahrscheinlich nie was erfahren, und es würde mir wahrscheinlich so gehen, wie sehr vielen demnächst.

    Deswegen: Bewegt euch zu eurem Amt für Waffenrecht !!!! Wenn ihr es nicht tut, kann es böse enden !!!

    Wenn jemand Infos zur Anmeldung im Saarland braucht, bitte schreibt mich an !!!

    Gruß
    Andreas