ZitatOriginal von Basisdemokrat
Durch die Auktion sind Verkäufer und Käufer einen rchtlich bindenden Kaufvertrag eingegangen. Der Käufer kann die Erfüllung gerichtlich durchsetzen. Es ist nunmal das Risiko des Verkäufers, das es passieren kann, das ein Artikel nicht den gewünschten Preis erzielt.
Und mein Risiko ist es, daß ich das Geld schicke und gar nichts bekomme.
Am vergangenen Freitag habe ich dem Verkäufer noch einmal eine (eindringliche?) Email geschickt, sich mit einem rechtskundigen Bekannten zu beraten und den Kauf ordnungsgemäss abzuwickeln.
Keine Antwort.
Montag, gestern, habe ich dann Treuhandabwicklung angeklickt mit Übernahme sämtlicher zusätzlicher Kosten. Heute kam die Ablehnung.
Was nun?
Geld überweisen um dann bei mangelhafter Lieferung (mit viel Ärger und Schriftverkehr) versuchen das ganze durch zu setzen?
Das ganze vergessen, den Verkäufer negativ bewerten und sein Gewerbeaufsichtsamt informieren?
Andreas