Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 16.897 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juni 2016 um 13:55) ist von Tschem.

  • Zitat

    Original von Kinjite
    Welches Bedürfnis ist Voraussetzung ?.
    MfG Andreas


    Es gibt nur die Bedürfnisse über
    Jäger (§13)
    Sportschütze (§14)
    Brauchtumsschütze (§ 16)
    Sammler (§ 17)
    Sachverständigte (§ 18)
    Gefährdete Person (§19)
    Erbe (§ 20)

    Rate mal, wo man diese Exoten zuordnen könnte? Waffen für die Personengruppen des § 13, 14, 16, 18 (zumindest im wesentlichen), 19 und auch im wesentlichen 20, müssen, bzw. werden schussfähig in Sinne von Geschoss sein, sonst ergibt sich kein Bedürfnis für diese Peronengruppen.
    Somit bleibt nur der nach § 17 anerkannte Sammler.
    Wie Sammler werden? Grundsätzliche Info auch hier:
    http://www.waffensammelpass.de/

  • Danke Floppyk !

    Endlich mal eine Aussage die Klarheit in die ganze Sache bringt.

    MfG Andreas

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Ich hab von meinem Wohnzimmer einen guten Ausblick auf ein Wahlplakat der CDU, darauf ist der Herr Beckstein abgebildet wie er grade zwei Polizisten die Hand schüttelt.
    Darunter der Satz: "Sicherheit bedeutet Lebensqualität"

    Also ich weiß nicht, je "sicherer" deutschland wird, desto weniger fühle ich Lebensqualität.

    Vielleicht weil meine Lebensqualität zum großen Teil aus Freiheit besteht......
    Gruß K.

    Sicherheit bedeutet schon mehr Lebensqualität, ist auch meine Erfahrung aus anderen, viel sichereren Ländern. Nur wird Deutschland dummerweise nicht sicherer :cry:

    Neue Runde, neues Glück, der Feind im Visier,
    und der Sky kratzt sich am Kopf: "Warum sterb ich hier?"
    Dann hat der Chris wie immer nix gecheckt, und mit 29 Schuss den Teammate entdeckt.

    Einmal editiert, zuletzt von Wangfujing (19. September 2008 um 22:23)

  • Doch es wird sicherer. Für die Politiker und Großverdiener, die brauchen in Zukunft weniger Angst zu haben vor dem Zorn des unzufriedenen und bewaffneten Volkes. ;)

    Die erklären wir einfach alle zu Terroristen und sperren sie ein.

    Fertig ist die Demokratie (?)

    Aber lassen wir das, da kommen wir nicht weiter.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • hmm sachkunde prüfung hab ich mal gemacht, so mit 15, 16 oder so, ging damals über unseren schützenverein.
    problem ist nur ich bin mittlerweile 38 und schon ein paarmal umgezogen. ich find diesen verdammten wisch nicht mehr, wird sowas irgendwo gespeichert, so das ich nur wieder son wisch ausstellen lassen muss oder muss ich das ganze nochmal machen???


    Grüßle Torro

  • Stimmt. Allerdings braucht ein Jäger kein Bedürfnis für seine zwei erlaubten Kurzwaffen. Jeder Jäger könnte sich also neben seiner Fangschußwaffe noch eine PTB-freie SSW gönnen. In der Praxis wird aber wohl kaum ein Jäger einen seiner zwei Kurzwaffen-Einträge dafür opfern.......

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von flens69
    Allerdings braucht ein Jäger kein Bedürfnis für seine zwei erlaubten Kurzwaffen.


    Sorry, aber das ist falsch. Jede erlaubnispflichtige Schusswaffe bedarf der Bedürfnis. Bedürfnis ist die Begündung zum Erwerb. In einigen Fällen wird aber das Bedeürfnis unterstellt und beadrf keines Einzelnachweises. Das ist ein wichtiger Unterschied.

    Einzig die 4 mm Waffe mit "F" ist bedürfnisfrei.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (20. September 2008 um 13:46)

  • Zitat

    Originally posted by Floppyk
    Sorry, aber das ist falsch. Jede erlaubnispflichtige Schusswaffe bedarf der Bedürfnis. Bedürfnis ist die Begündung zum Erwerb. In einigen Fällen wird aber das Bedeürfnis unterstellt und beadrf keines Einzelnachweises. Das ist ein wichtiger Unterschied.

    Einzig die 4 mm Waffe mit "F" ist bedürfnisfrei.

    Stimmt. Aber ein Jäger kann als Bedürfnis den Selbstschutz geltend machen im Gegensatz zum Sportschützen.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von flens69
    Stimmt. Aber ein Jäger kann als Bedürfnis den Selbstschutz geltend machen im Gegensatz zum Sportschützen.

    Dann würde der Sachbearbeiter aber eine Waffe mit PTB Stempel empfehlen.
    Ausserdem hat der Jagdscheininhaber immernoch seine Langwaffe und kann nach Bedarf auch einen scharfen Revolver oder eine Pistole mit sich führen. Somit ist das Bedürfniss für eine EWB SSW meiner meinung nach weg !

    MfG Andreas

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

    3 Mal editiert, zuletzt von Kinjite (21. September 2008 um 18:05)

  • Ich denk das war eher allgemein auf (scharfe) Schuswaffen bezogen.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kinjite
    Dann würde der Sachbearbeiter aber eine Waffe mit PTB Stempel empfehlen.


    Was man denn nun gerne sammeln möchte, dann der SB nicht empfehlen. Alles eine Frage der guten Vorbereitung des Antrages. Wer eine Rote anstrebt, sollte immer vorher das persönliche Gespräch mit dem SB suchen. Der wird dann schon sagen, ob das angestrebte Vorhaben prinzipiell genehmigungsfähig ist und welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind.

    Zitat

    Original von Kinjite
    Ausserdem hat der Jagdscheininhaber immernoch seine Langwaffe und kann nach Bedarf auch einen scharfen Revolver oder eine pistole mit sich führen. Somit ist das Bedürfniss für eine EWB SSW meiner meinung nach weg !


    rap, rap, rapp. Langsam. Der Jäger darf seine Schusswaffen immer nur im Zusammenhang mit der Jagd führen. Eingeschränkt auf dem Weg von/zum Revier und uneingeschränkt im Revier, jedoch nicht nach eigenem Belieben. Das wäre ja ein Freifahrtschein zum Führen.
    In Sachen SSW braucht der Jäger jedoch keinen KWS. Jäger benutzen eine SSW durchaus zur Hundeabrichtung zur Gewöhnung an den Schussknall.
    Der Jäger kann Aufgrund seines JS keine SSW ohne PTB anmelden. Das wird er auch nicht tun.

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Ich denk das war eher allgemein auf (scharfe) Schuswaffen bezogen.

    Gruß K.


    Auch SSW ohne PTB werden wie Scharfe behandelt.
    Daher durchaus ein Sammelgebiet und ich könnte mir vorstellen, dass ein SB dem wohlwollender gegenüber steht, als wenn ein Neuling daher kommt, der noch gar kein WBK besitzt.

  • Nee, ich meinte eigentlich das mit dem Jäger und dem anerkennen von Selbstschutz als Bedürfnis.

    Das Sammeln ist klar.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Floppyk
    rap, rap, rapp. Langsam. Der Jäger darf seine Schusswaffen immer nur im Zusammenhang mit der Jagd führen. Eingeschränkt auf dem Weg von/zum Revier und uneingeschränkt im Revier, jedoch nicht nach eigenem Belieben. Das wäre ja ein Freifahrtschein zum Führen.

    Das ist mir schon klar ! Es ging mir nur um die Aussage von Flens69, die meiner Meinung nach falsch ist .
    Zitat von Flens69
    Stimmt. Aber ein Jäger kann als Bedürfnis den Selbstschutz geltend machen im Gegensatz zum Sportschützen.

    Zitat Floppyk
    Der Jäger kann Aufgrund seines JS keine SSW ohne PTB anmelden. Das wird er auch nicht tun.

    Genau darauf wollte ich hinaus ! Zum Erwerben einer EWB SSW führt kein Weg an der roten WBK vorbei !

    MfG Andreas

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

    2 Mal editiert, zuletzt von Kinjite (21. September 2008 um 20:02)

  • Also hab ich doch Recht !

    MfG Andreas

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

    Einmal editiert, zuletzt von Kinjite (21. September 2008 um 22:38)

  • das wundert mich, da ich ein paar grüne WBK's mit PTB-freien SSW-Eintragungen kenne......

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von flens69
    das wundert mich, da ich ein paar grüne WBK's mit PTB-freien SSW-Eintragungen kenne......


    Kann schon sein. Erben-WBK oder damalige Übergangszeit, als die Dinger WBK-pflichtig wurden. Damals wurden die dann gratis ausgestellt. Ich kenne auch so eine.
    Aber hier ging es doch um Neuerwerb.

  • ich meinte auch Neuerwerb. In einem Fall gar auf eine Sportschützen-WBK (Korth 9mm-Gasrevolver neben den Sportwaffen)

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------