KWS mit 17 beantragen?

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 3.108 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2008 um 20:11) ist von Floppyk.

  • Zitat

    Original von MilkGuy
    ich denk nich das die für mich ne ausnahme machn können oder wollen..
    .


    :laugh: So wird's wohl sein.

    Zitat

    Original von MilkGuy
    ich reich den antrag einfach am 1. dezember ein und wärend die bearbeiten (dauert ja ne zeit) hoff ich einfach das ich den vor silvester bekomm
    DAS geht doch oder?
    und dann vllt noch sagen das es bitte schnell gehen soll.


    Klar kannst Du das. Ob das aber die Abfragen in Berlin bei den zentralen Registern und bei der örtlichen Polizei beschleunigt, können wir gerne eine Wette abschließen.
    Meine Anträge haben im kürzesten Fall 2 Wo, im längsten 5 Wochen gedauert. Aber ich habe in anderen Landkreisen auch schon von 3 - 4 Monaten gehört.
    Wie dem auch sei. Wenn die Behörde sich auskennt, wird Dein Antrag vor Deinem 18'ten in den Rundordner landen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (18. September 2008 um 12:52)

  • Naja, so abwegig ist die Idee mit dem minderjährigen Antragsteller anscheinend nicht... auf "unserem" Antragsformular soll man auch die "vollen Namen (ggf auch Geburtsnamen) der Eltern oder Erziehungsberechtigten, falls der Antragsteller minderjährig ist." angeben.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Zitat

    Original von MilkGuy
    ich denk nich das die für mich ne ausnahme machn können oder wollen..

    ich reich den antrag einfach am 1. dezember ein und wärend die bearbeiten (dauert ja ne zeit) hoff ich einfach das ich den vor silvester bekomm
    DAS geht doch oder?

    Moin,

    wenn Du da einen richtigen Paragraphenreiter sitzen hast, wird auch das nicht gehen, weil normalerweise solche Anträge einen Eingangsstempel erhalten.....und weil Du ja am 1. Dezember bei Antragsstellung noch nicht 18 bist kann Dir da einer der grad lieber Pause haben möchte das auch einfach nicht genehmigen und einfach ein Ablage "P"(apierkorb) schieben.


    Da warte dann doch lieber bis zum 8. Dezember und hoffe, dass er noch rechtzeitig ankommt. Wenn nicht, dann musst Du deine SSW halt im abgeschlossenen Koffer mit zum Kumpel nehmen.

    ...Und für die auf dem Rückweg zu 99% eh nicht notwendige Selbstverteidigung nimm einfach ein Pfefferspray mit....:confused2:

    MfG,
    Chris

  • Zitat

    Original von El Barto
    ich kann mir vorstellen, dass über die Feiertage nicht sehr viel in einem Amt passieren wird... :new16:


    Genau so wird's sein. Und Anfang Januar stapeln sich die Anzeigen in Verbindung mit SSW im Amt, die dann vorrangig bearbeitet werden.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Genau so wird's sein. Und Anfang Januar stapeln sich die Anzeigen in Verbindung mit SSW im Amt, die dann vorrangig bearbeitet werden.

    Das dürften in etwa so viele sein wie die entsprechenden Anzeigen gegen Inhaber von WBK und Jagdschein oder Schwarzpulverschein.
    Sag mal Floppyk, hast du heute einen Clown gefrühstückt oder was ist dir sonst über die Leber gelaufen?

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Sag mal Floppyk, hast du heute einen Clown gefrühstückt oder was ist dir sonst über die Leber gelaufen?


    Ist mir auch schon aufgefallen - irgendwie habe ich's heute drauf :n17:

  • Also ich würde es einfach mal versuchen.

    Habe das mit meiner WBK grade gemahct werde am 6. Nov. 18 und die Dame bei der behörde, meinte das sei kein Problem, hat mir für meinen Verband auch gleich nen Schreiben aufgesetzt.

    Kriege meine WBK eben erst am 6. Nov das ist aber logisch, und absolut legitim.

    Als Begründung meinte Sie, ich dürfe ja nun auch mit 17 meinen Führerschein machen, wiesol sollte ich also meine WBK erst mit 18 beantragen dürfen.


    ALso versuch macht Klug.


    LG: Patrick

  • ich hab jetzt auch mal ne frage

    schiessen außerhalb befriedtem besitztum is ja eine ordnungswidrigkeit

    was is da eigentlich so vorgesehen ? ruhe störung? bußgeld?

  • Ja, beim Führerschein ist es absolut üblich, dass man ihn vor dem entsprechenden Geburtstag beantragt und dann am Geburtstag bei der Behörde abholt. Einen Versuch ist es wert.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Zitat

    Original von pex
    Als Begründung meinte Sie, ich dürfe ja nun auch mit 17 meinen Führerschein machen, wiesol sollte ich also meine WBK erst mit 18 beantragen dürfen.


    Glückwunsch, aber werte Dame auf dem Amt hat aber Unrecht. Denn der FS und dessen Bestimmungen sind da zum Waffenrecht unterschiedlich. § 4 hatte ich zitiert. Demnach ist das Alter des Antragsteller - also vor der Aushändigung entscheidend und nicht das Alter, wenn die Erlaubnis vom Amt geholt ist.
    Ich weiß zwar nicht den genauen Grund, jedoch steht da deutlich Antragsteller und nicht Abholer, bzw. Tag der Ausstellung.

    Ich mag mich ja in der Interpretation des § 4 aber auch gerne anders überzeugen lassen.

  • Zitat

    Original von niggii
    würde mal bitte jemand auf meine frage eingehen
    ?

    Wenn du das jetzt nicht nachgeschoben hättest, hätte ich mir durchaus die Mühe gemacht, im Waffengesetz nachzulesen. Du hast hier kein Anrecht auf Beantwortung einer Frage, alle die hier schreiben, tun das mit wenigen Ausnahmen in ihrer Freizeit, unbezahlt. Da nach grade mal 2h anfangen zu meckern, kann ich wirklich nicht ab.

    Geh doch auf http://www.frag-einen-anwalt.de, da zahlst für den Service und kannst demzufolge auch Ansprüche stellen.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

    2 Mal editiert, zuletzt von Broadhead (18. September 2008 um 19:29)

  • Zitat

    Original von niggii
    würde mal bitte jemand auf meine frage eingehen
    ?

    Ich hatte schon angefangen zu tippen...

    Mit Deiner Frage hast Du die gutgläubige Meinung zerstört, dass Du die SSW zu Silvester auf der Straße wirklich nur transportieren willst.
    Wie dem auch sei. Mein Gedanke dabei wäre:

    Schießen ohne Schießerlaubnis - OWI.
    Sicherlich keine 10 K€ oder Knast als Strafe, aber einen netten Verwaltungsaufwand wird man zahlen müssen. Das ist auch nicht das Problem.

    Wenn Du später mal eine WBK oder JS beantragen möchtest, könnte (!) das zum Hemmnis werden, wenn der SB das erfährt (Zuverlässigkeitsanfrage - örtliche Polizei...). Denn dann kann er Dich leicht auf Unzuverlässig ansehen, weil Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Du leichtfertig mit Waffen oder Munition umgehst. Dazu reicht seine Einschätzung.

    Dazu kommt noch der in Regel zu Silvester übliche Alkohol, was die negative Einschätzung des SB noch potenzieren könnte.

    Weiterhin. Irgendwo stehen Silvesterzeiten, zu die das Feuerwerk erlaubt ist. Ich glaube das war von 18 - 2 Uhr in der Silvesternacht, ist aber auch regional festgelegt. Außerhalb dieser Zeiten - was ja weiterhin üblich ist und noch 2 Tage danach es immer noch irgendwo knallt - dürften noch einige andere Sachen eine Rolle spielen. § 117 OWI sicherlich und bei Knallern und ähnlichem vielleicht auch Verstoß gegen das SprengG.
    Egal, verschwende keine Gedanken daran.