Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.941 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. November 2009 um 12:38) ist von HEW2307.

  • Da ich meine SSW eh mit der Munition im Safe aufbewahre hatte ich das Problem nicht.
    Aber ich hätte noch eine Frage zu führen und transportieren,

    Eine ungeladene SSW in einer Schachtel ( man hat keine Munition dabei ) kann doch in einem Auto transportiert werden oder nicht?

  • Transportieren JA, aber nicht als "Aufbewahrungsort" sehen und tagelang oder sonstwie lange im Auto stehenlassen.

    Dein Auto könnte ja geklaut werden und dann haben andere auch Zugriff auf deine Waffe.
    Wers glaubt, dass sowas passieren kann... natürlich nur die Ämter und Behörden... aber naja.:laugh:

    *lol* :crazy2: ;) :)) ;DDie Fantasie des Mannes ist die beste Waffe der Frau. :lol: :ngrins: :nuts: :new11: :laugh:

  • Ja aber der Typ hat mir erklärt, dass sowas auch schon führen ist und man das höchstens darf wenn man die SSW gerade gekauft hat und den Beleg dabei hat ansonsten ist sowas tabu ohne Schein....

  • Hi,

    beim Transportieren ist die Waffe nicht zugriffsbereit mitzuführen.
    Das heisst man muß sie in einem verschlossenen Behälter (z.B. Koffer) transprtieren.
    Die Verpackung reicht nicht aus!
    Ausserem ist ein Transport immer von einem Grund abhänig, also zum Schiessplatz, zum Büma oder so. In dem Fall ist die SSW allen anderen Waffen gleich.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Hallo,

    hoffe ich darf den Thread nochmal ausbuddeln.

    Bei dem Formular für den kleinen Waffenschein wird ja nach einer sehbehinderung gefragt.

    Meine Frage: Ab wann hat man eine Sehbehinderung und wieviel Dioptrien darf man nicht unterschreiten.
    Muss ein augenärztliches Gutachten beigelegt werden wenn ich das Formlular zum Ladrat schickt?

    MfG :)

    Einmal editiert, zuletzt von hacker676 (15. November 2009 um 12:53)

  • Ich habe im September einen Antrag auf einen KWS abgegeben, hatte im Oktober aber noch eine Gerichtsverhandlung und bekam ihn deswegen nicht.
    Wurde aber in allen Punkten freigesprochen, sogar der Staatsanwalt forderte Freispruch. Mein Führungszeugnuss ist blütenweiß.
    Seit dem ist mein Glaube an die deutsche Justiz wieder etwas gestiegen.
    Der Kreis Pinneberg hat sich aber seit dem noch nicht gemeldet.
    Muß da wohl mal wieder hin und die Herren beim Beamtenmikado stören.

    Genieße dein Leben, denn Du hast nur eins. :party:
    Aber bitte nicht das Gehirn ausschalten.