Eine Leitplanke dient der Straßenverkehrssicherheit und ist definitiv als Einfriedung im Sinne des Wortes ungeeignet. Schon gar, wenn die vorgesehene Nutzung des Grunstücks eben besondere Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen vorraussetzt.
Wenn der Eigentümer eines Grundstücks die Nutzungsrechte vertraglich an eine andere Person übergibt, dann ist der Pächter der "Hausherr".
Man darf ja auch als Vermieter einer Wohnung nicht einfach die Wohnung des Mieters betreten, ohne dass besondere Gründe vorliegen. So nach dem Motto: " Ab jetzt werde ich die von Ihnen gemietete Wohnung hin- und wieder bei Bedarf mal als Gästezimmer nutzen, wenn wir Besuch haben..."
Genauso wird sich der Jagdpächter "freuen", wenn der Vermieter ihn hin und wieder mittels FT-Events bei der Ausübung seiner zugesicherten Nutzung beieinträchtigt...