Hi zusammen. Ich hab mal ne Frage zum Waffenrecht.
Folgendes Szenario:
Zwei Personen im PKW. Person 1 fährt und besitzt den KWS und hat diesen auch im Auto dabei. Person 2 auf dem Beifahrersitz hat keinen KWS (oder ihn nicht dabei). Im Handschuhfach liegt eine SSW (da sie damit zugriffsbereit ist wäre es ja sogar egal ob geladen oder nicht).
Könnte die Polizei jetzt theoretisch Person 2 für das illegale Führen einer SSW belangen, da sie ja Zugang zu der SSW hat?
Oder erst wenn Person 1 aussteigt?
Oder könnte sich Person 2 darauf berufen, daß die Waffe Person 1 gehört und sie nichts von der Waffe wußte?
Könnte Person 1 dann belangt werden, weil Unbefugte zu der Waffe Zugriff haben?
Danke für Eure Antworten!