Hallo zusammen!
Ich konnte im Netz nichts finden, also hier meine Frage:
1) Darf ich in der Schweiz ne Exportfeder einbauen?
2) Darf ich der Schweiz mit dem LG UND Schalldämpfer in meinen Räumen schießen?
Vielen Dank!
Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 8.955 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
Hallo zusammen!
Ich konnte im Netz nichts finden, also hier meine Frage:
1) Darf ich in der Schweiz ne Exportfeder einbauen?
2) Darf ich der Schweiz mit dem LG UND Schalldämpfer in meinen Räumen schießen?
Vielen Dank!
Ich werde immer Google benutzen bevor ich Poste
Danke!!
Kann ich diesen SD
http://www.versandhaus-schneider.de/product_info.p…products_id/305
mit der Exportfeder betreiben?
Wenn nein, mit welchem kann ich das?
Laut Wiki sind Schalldämpfer in der Schweiz nach Artikel 4.2a (Definition) und Artikel 5.1e (Verbot) verboten.
Joachim
Edit : nach der seite http://www.gunfactory.ch/div/gesetz.htm ebenfalls
Das heißt ein LG mit Zielfernrohr ist laut dem Link auch verboten... ? (ohne Waffenschein).
Wo liest Du etwas von Zf ?
Joachim
"• Alle Scharfschützen-Gewehre, egal welches Kaliber" ... oder sind damit LGs ausgeschlossen?
Der Handel mit Sc´halldämpfern ist verboten.. Ich ziehe bald in die Schweiz. Kann ich meinen SD mitnehmen?
Das ist jetzt nicht dein Ernst oder ?
Ausserdem steht da doch "(ausser Luftdruckwaffen)"
Abgesehen davon steht da nur Scharfschützen Gewehr
Ein Gewehr wird nicht durch ein Zf zum Scharfschützengewehr
Joachim
stimmt :o).
Ich ziehe nächsten Monat in die Schweiz.
Darf ich meinen Schalldämpfer denn mitnehmen? Denn laut Seite ist nur der Handel verboten..?
Danke
Hier hast Du mal einen Link zum Schweizer Waffengesetz : http://www.admin.ch/ch/d/sr/5/514.54.de.pdf
Wenn Du es dort nicht findest, frage mal Goggle
Joachim
So wie ich das verstanden habe darfst du in der Schweiz an deiner Luftdruckwaffe eigentlich alles montieren, denn sie fallen nicht unter das Waffengesetz. Ich habe auch schon nach einem Artikel über Luftdruckwaffen gesucht aber keinen gefunden. Wenn du immer noch unsicher bist geh einfach zum BüMa der kann dir sicher weiterhelfen.
Edit: Zitat aus dem Gesetz:
Art. 2 Geltungsbereich
1 Dieses Gesetz gilt nicht für die Armee, die Militärverwaltungen sowie die Zoll-
und die Polizeibehörden.
2 Nicht unter dieses Gesetz fallen:
a. antike Waffen;
b.Druckluft- und CO2-Waffen
Ich würdes es eher so Interpretieren:
Schalldämpfer sind Gernerell verboten.
Aber durchaus möglich das ich es falsch verstehe.
Eine Büma zu fragen ist sicher der beste Weg.
Joachim
Mach ich. Vielen Dank für eure Hilfe!
ZitatOriginal von Nemesis93
So wie ich das verstanden habe darfst du in der Schweiz an deiner Luftdruckwaffe eigentlich alles montieren, denn sie fallen nicht unter das Waffengesetz.
Auch Softairwaffen fielen bisher nicht unter das Schweizer WaffG, hat sich aber mit Beitritt zu Schengen geändert. Es wird/wurde in der Schweiz ein neues WaffG beschlossen, wie darin Luftdruckwaffen behandelt werden weiß ich nicht. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen.
Gruß Georg
Hi!
Jep ab nächstem Jahr gelten änliche Gesetze wie in Detuschland! Es sind nurnoch Geräte unter 7.5J frei verkäuflich- und gelten nicht als Waffen.
Jedoch ist dies noch nicht der Fall!- Luftgewehre sind KEINE Waffen. Das heist ja eigentlich auch das Schalldämpfer für Luftgewehre KEIN WAFFENzubehör ist...
Oder liege ich da Falsch- Wunschdenken? Würde mir drum gerne noch for 09 einen Schalli erwerben...
fg riffer
Egal in welchen der links ich von eurem Waffengesetz lese überall steht das Schalldämpfer :
ZitatErwerb nur mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung!
Damit ist ein Schalldämpfer als solches nicht erlaubt.
Aber frage doch einfach mal bei deiner zuständige Behörde nach.
Joachim
ja aber eben das ist nur auf Waffen bezogen. Luftgewehre sind aus dem Waffengesetzt ausgeschlossen....... im prinzip
Die zuständigen Behörden wissen es meist selber nicht wenn man bei etwasem nachfragt ....
Nach eurem Waffengesetz ist es nicht auf die Waffe bezogen (wie bei uns) sondern auf den Schalldämpfer als solches.
Ein Schalldämpfer zählt als Waffenzubehör.
Joachim
ZitatOriginally posted by riffer
ja aber eben das ist nur auf Waffen bezogen. Luftgewehre sind aus dem Waffengesetzt ausgeschlossen....... im prinzipDie zuständigen Behörden wissen es meist selber nicht wenn man bei etwasem nachfragt ....
So stellt sich die Situation dar.
Die meissten sind der Meinung, dass SD fuer Luftdruck"waffen" keinesfalls gegen ein Gesetz verstossen, und solange sie als solche Gekennzeichnet sind (sind ja die von Weihrauch) ist das im Zweifelsfall noch einfacher zu belegen.
Luftgewehre unterliegen zwar generell KEINER Joulebegrenzung, jedoch duerfen auch bei uns in der Schweiz erst ab 16 Jahren erworben werden.
Du kannst aber auch bis zum 18 Geburtstag warten und Dir dann ein .50 BMG kaufen. Du musst es nur registieren lassen (WES)(ein sauberer Auszug aus dem Strafregister ist natuerlich Voraussetzung).
also heist das sich ich mit meiner Vermutung richtig lag und mir ohne sorgen einen schali kaufen und montieren kann?
- als was solten die gekenzeichnet sein`? Währe ein Weihrauchschali den ich mir besorgen würde.... und einfacheitshalber würde ich kurz über die Grenze bei meinem Stammbüma in D den kaufen gehn.. und da währe ja noch aufgedruckt "nur für Waffen"... was meine ja eigentlich nicht ist. Worauf stützt sich deine Meinung?- Schützenverein oder änliches?
thx & greez riffer