Schweizer Waffengesetz; --> Luftgewehre

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 8.941 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Oktober 2008 um 17:22) ist von Promo.

  • Nach der Meinung dürftest Du ja auch Laser und Nachsichtgeräte an deinem Lg schrauben.

    Ich habe mich mal in Internet durch gewühlt. Alles was ich gefunden habe ist das ein SD der vor 1998 gekauft wurde noch frei ist.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Ich habe mich mal in Internet durch gewühlt. Alles was ich gefunden habe ist das ein SD der vor 1998 gekauft wurde noch frei ist.

    Und nachdem Schalldämpfer keine Nahrungsmittel sind, steht kein Herstelldatum drauf. Also kann auch nicht bewiesen werden dass er erst nach 1998 in den Umlauf gebracht wurde.

    Pupsnase: es ist ein Unterschied ob er Zubehör was explizit für etwas was vom WaffG ausgenommen wurde kauft und montiert, oder ob er etwas anbringt was auch an andere Schusswaffen passt bzw. für diese konzipiert wurde.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)