Es gibt 82 Antworten in diesem Thema, welches 7.028 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. August 2008 um 14:35) ist von Baphomet.

  • Hallo !

    Nach langem Suchen habe ich das absolute KO-Kriterium gefunden! :(

    [QUOTE]1. Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte
    1.1 Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb),
    1.2 Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),
    [/QUOTE]

    Im Umkehrschluss :

    Wenn ich keine Schußwaffe habe , darf ich keine Munition verwenden , denn die Verwendung von Munition in einem Gerät das nicht als Schußwaffe bezeichnet werden kann , ist keine bestimmungsgemäße Verwendung von Munition !

    Edit :

    Muss mich korrigieren :

    Zitat

    6mm Flobert Knall/6mm Flobert Platz:
    Randfeuerkartusche, Zündung erfolgt durch axiale Quetschung des Randes, in diesem eingegossenes Zündmittel, keine Pulverladung

    Also keine Munition nach dem Waffengesetz ?

    Kompliziert , kompliziert .

    So hat es keinen Sinn ! Ich werde mal zeichnen und die Zeichnung beim entsprechenden Amt vorlegen oder zum Büchsenmacher !

    Bis dann .

    Gruß Rolf
    Wer an das Material das er einsetzt glaubt , wird von ihm im Standpunkt beeinflusst .

    Einmal editiert, zuletzt von Baphomet (6. August 2008 um 14:55)

  • Dein Umkehrschluß ist falsch. Es gibt einige Geräte die mit Katuschenmunition betrieben werden. Z.b. Wühlmausfallen, Bolzenschußgeräte und Selbstschußgeräte.
    Diese werden mit 9mm Kartuschen betrieben, teilweise Spezialkartuschen aber auch normale.
    Mit den 6mm Patronen meine ich das Du recht hast. Nachdem WaffG ist es keine Munition, da keine Ladung vorhanden ist.
    Ob 6mm Waffen von BeschG erfasst sind ist ebenfalls eine komplizierte Frage. Dort steht ja das Waffen die zum verschiessen von Munition mit unter 15 mg Ladung gedacht ist nicht unter das BeschG fallen. Wenn 6 mm Patronen Munition sind müßten die Waffen ja nicht von der PTB überprüft werden, wenn 6 mm Patronen keine Munition ist stellt sich die frage welche Gesetzlichen Regelungen dann zu tragen kommen.

    Da das ganze mit Platzpatronen so schwierig ist kamm ja immer wieder der Vorschlag mit den Zündhütchen (ob Vorderlader oder Schrotpatronen) . Diese zählen eben nicht zur Munition da keine Ladung vorhanden. Wenn diese über ein Piston gezündet werden ist die Lautstärke und die Flammen durchaus mit 6 mm vergleichbar. An dem aufbau müßte ausschließlich die Trommel verändert werden.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hi!

    Zitat

    Z.b. Wühlmausfallen, Bolzenschußgeräte und Selbstschußgeräte.

    Bolzenschußgeräte und Selbstschußgeräte sind im Waffengesetz aber extra aufgeführt .

    Ich habe mich noch etwas weiter durchgewühlt und bin letztlich beim Beschußgesetz angelangt .

    Zitat

    (3) Böller im Sinne dieses Gesetzes sind Geräte, die ausschließlich zur Erzeugung
    des Schussknalls bestimmt sind und die keine Feuerwaffen oder Geräte zum Abschießen
    von Munition sind. Böller sind auch nicht tragbare Geräte für Munition nach einer Rechtsverordnung nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 *).
    Gasböller sind Böller, bei denen die
    Erzeugung des Schussknalls durch die Explosion bestimmter Gase bewirkt wird.

    Also Böller nach meiner Definierung ! Die Definierung des Herstellers bezüglich des Einsatzzwecks ist maßgeblich . Dann muss nur ausgeschlossen werden ,das es zur Schusswaffe umfunktioniert werden kann .


    Jetzt kommts

    Hier stellt sich mir dir Frage , ob eine Böllerbeschußprüfung an einem solchen Gerät durchführbar ist ?

    Haltbarkeit und Funktionssicherheit lassen sich prüfen .
    Aber die Maßhaltigkeit im Sinne von Böller ? Dazu müsste ich die Mindestmaße aus der Maßtabelle haben , die ich noch nicht finden konnte .

    Zitat

    Ob 6mm Waffen von BeschG erfasst sind ist ebenfalls eine komplizierte Frage. Dort steht ja das Waffen die zum verschiessen von Munition mit unter 15 mg Ladung gedacht ist nicht unter das BeschG fallen. Wenn 6 mm Patronen Munition sind müßten die Waffen ja nicht von der PTB überprüft werden, wenn 6 mm Patronen keine Munition ist stellt sich die frage welche Gesetzlichen Regelungen dann zu tragen kommen.

    Schußwaffe/Feuerwaffe , je nach Kaliber und Kartusche !
    Denn sie ist als Waffe deklariert und auch vom Hersteller vermutlich so bezeichnet worden ( Selbstschutz , tragbar ). Es ist der Abschuß von PM möglich , der Abschuß von Reizgasen zielgerichtet! Sie unterliegt der Bauartprüfung , daher PTB , nicht Beschußamt .

    Wer kauft noch eine SSW , wenn er sich selbst das Reizgas ins Gesicht schießt und keine PM verschießen kann? ;)

    Gruß Rolf
    Wer an das Material das er einsetzt glaubt , wird von ihm im Standpunkt beeinflusst .

    Einmal editiert, zuletzt von Baphomet (6. August 2008 um 21:22)

  • Zitat

    Vampyr nicht Vampir


    Ok , werde mich bemühen es hinzubekommen ! ;)

    Gruß Rolf
    Wer an das Material das er einsetzt glaubt , wird von ihm im Standpunkt beeinflusst .

  • Mal ´ne Frage (eigentl.3) ;-):

    1. Wie wird das Fluggerät angetrieben (Elektro, Verbrenner, Jet)? (wg.Lautstärke)
    2. Soll es nur knallen oder soll Mündungsfeuer zu sehen sein?
    3. Wie sieht es mit "Karnevals-Munition" aus? Also z.B. diese Plastikringe oder Streifen für Spielzeug-"waffen". Wäre es mögl. bzw. legal, dafür etwas zu "basteln"? Den Knall könnte man relativ leicht durch akustische Maßnahmen verstärken, z.B. Horn-/trichterförmiger Schallaustritt.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Hmm,
    ich wäre ja für eine ganz andere Lösung ;) Sowas wie bei den RC Tanks mit den Sound/Flashmodulen. Fragt sich nur ob das laut genug ist. Das mit den 6mm Flobert würde natürlich klasse aussehen..aber ganz schön teuer und wahrscheinlich hier auch nicht zugelassen :confused2:


    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • An Sound-Modul dachte ich auch schon.
    Aber das dürfte entweder zu leise oder zu schwer (nicht schwierig) sein - im Panzer egal, aber im Flugzeug......

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Ich frag mich grad, ob Bedenken bestehen, dass so ein Teil mit minimalen Änderungen "scharfe" Flobert verschiessen könnte....

    ... ansonsten können elektronische Effekte verdammt laut sein, Stichflammen könnte man durch superhelle weisse LED, mit einer orangen Folie davor simulieren...

  • Zitat

    Schußwaffe/Feuerwaffe , je nach Kaliber und Kartusche !Denn sie ist als Waffe deklariert und auch vom Hersteller vermutlich so bezeichnet worden ( Selbstschutz , tragbar ). Es ist der Abschuß von PM möglich , der Abschuß von Reizgasen zielgerichtet! Sie unterliegt der Bauartprüfung , daher PTB , nicht Beschußamt .


    Auf welche Gesetzestexte beruht deine Aussage ?

    Zitat

    Böller im Sinne dieses Gesetzes sind Geräte, die ausschließlich zur Erzeugungdes Schussknalls bestimmt sind und die keine Feuerwaffen oder Geräte zum Abschießenvon Munition sind. Böller sind auch nicht tragbare Geräte für Munition nach einer Rechtsverordnung nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 *)


    Meine Interpretation wäre :
    Ein Böller ist entweder tragbar und dient nur zur erzeugung des Schussknalls. Er verschiesst keine Munition im Sinne des Gesetzes.
    oder
    Ein Böller ist nicht tragbar und dient ebenfalls nur zur erzeugung des Schussknalls.Dann darf es Munition nach der Rechtsordnung §14 Abs. 1 Nr. 1

    So , welche Munition ist in dieser Rechtsordnung auf geführt ?

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hi!

    Merkwürdig , merkwürdig !

    Da hat man einen Bekannten bei der Polizei , der täglich mit dem Waffengesetz zu tun hat und der fragt einen bekannten Gutacher .
    Der Witz daran ist , beide Stufen das Gerät spontan als Schußwaffe ein ,aber stufen es nicht auf Grund der Full-Autofunktion als illegal ein , sondern verweisen auf eine PTB-Prüfung .

    Daher gehe ich von einer abgesprochenen Vorgehensweise seitens des Beamtenapparates aus , eventuell vorgeschrieben ( Einheitliches Auftreten nach aussen hin ).

    Dh. im Klartext :

    Um ein zulässiges Gerät zu bauen ,muss der Hersteller Büchsenmacher sein , um bei einer Einstufung als Schußwaffe , sich nicht der illegalen Waffenherstellung schuldig zu machen .

    Versteht dieses als Warnung , keine Eigenbauten vorzunehmen , Ihr begeht eine strafbare Handlung , wenn das Gerät als Schußwaffe eingestuft wird !

    Gruß Rolf
    Wer an das Material das er einsetzt glaubt , wird von ihm im Standpunkt beeinflusst .

  • Ich nochmal !

    Gibt es in diesem Forum einen Büchsenmacher , der sich Zeichnungen einmal unentgeldlich ansehen würde ?

    Gruß Rolf
    Wer an das Material das er einsetzt glaubt , wird von ihm im Standpunkt beeinflusst .

  • tach alle .mh sehr merkwurdich ich habe mal für ein Kumpel Geschüze
    für seine GRAF SPHEE gebaut mit halpauto Patronen zubringer in KLIBER
    22 kurz die brauchten nur ein beschuss abname :n1:

  • Zitat

    Es gibt nur .22Knall oder 6mmFlobertPlatz.

    Genau darin lagen die Missverständnisse mit meinem Bekannten begründet , Verwechslung !

    Es gibt zusätzlich noch 6mm Flobert , ohne Knall- oder Platzzusatzbezeichnung !
    Ich nannte ihm 6 mm Flobert , das ist KK-Munition/scharf ! :new16: :confused2:

    Ich hatte mit ihm ein ausführliches und zufrieden stellendes Telefonat . Auch meine Argumentation war für ihn plötzlich nachvollziehbar . :new11::n1:

    Beschuß ist Plicht , alles im grünen Bereich !!!!! :huldige:

    Danke an das Forum , danke an die Moderatoren und Admins !

    Gruß Rolf
    Wer an das Material das er einsetzt glaubt , wird von ihm im Standpunkt beeinflusst .

    2 Mal editiert, zuletzt von Baphomet (8. August 2008 um 20:13)

  • Hallo !

    Ich habe Antwort von der PTB , danach fühlt sich die PTB nicht zuständig für ein Gerät nach Bauart der Micro-Gun von Jetarrows .

    Zitat

    nicht tragbare Geräte zur Knallerzeugung mittels Platzmunition fallen nicht unter die §§ 7 oder 8 Beschussgesetz. Das von Ihnen zitierte Gerät fällt m.E. auch nicht unter § 1 Abs. 3 Nr. 2. (nicht tragbaren Geräte für technische Zwecke) Beschussgesetz.

    Für die Herstellung verweist man mich an die zuständige Waffenbehörde vor Ort . :new16:

    Gruß Rolf
    Wer an das Material das er einsetzt glaubt , wird von ihm im Standpunkt beeinflusst .