Hallo !
Nach langem Suchen habe ich das absolute KO-Kriterium gefunden!
[QUOTE]1. Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte
1.1 Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb),
1.2 Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),
[/QUOTE]
Im Umkehrschluss :
Wenn ich keine Schußwaffe habe , darf ich keine Munition verwenden , denn die Verwendung von Munition in einem Gerät das nicht als Schußwaffe bezeichnet werden kann , ist keine bestimmungsgemäße Verwendung von Munition !
Edit :
Muss mich korrigieren :
Zitat6mm Flobert Knall/6mm Flobert Platz:
Randfeuerkartusche, Zündung erfolgt durch axiale Quetschung des Randes, in diesem eingegossenes Zündmittel, keine Pulverladung
Also keine Munition nach dem Waffengesetz ?
Kompliziert , kompliziert .
So hat es keinen Sinn ! Ich werde mal zeichnen und die Zeichnung beim entsprechenden Amt vorlegen oder zum Büchsenmacher !
Bis dann .