Walther Black Tac Tanto

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 9.536 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Juli 2010 um 23:29) ist von Motorbiker.

  • hallo messerfreunde;-)

    ich hab da mal ne frage zum Walter Black tac tanto...

    http://www.waffenostheimer.de/catalog/produc…fd52f2cd9531ae3

    also es macht mich ren optisch shcon ziemlich an;-) der preis spricht ja auch für sich. Nun stellt sich bei mir die Frage, taugt das? der 440C Stahl wird ja wohl okay sein.

    Aber dei Frage aller fragen, darf ich das führen? Ich bin mir nicht sicher tendiere aber zum nein.

    Was meint ihr dazu?
    Fällt das mittragen im Codula holster unter führen? könnt mir ja n schloss davor machen.......

    bissl musik?? schaut mal rein würd mich freuen

    Einmal editiert, zuletzt von maltomat (24. Juli 2008 um 21:35)

  • Klar darfst du das führen... Warum auch nicht?

    Edit: LoL doch nicht... Dachte auf den ersten Blick es währe ein feststehendes Messer^^

    Edit2: wie wärs damit? KLICK

    Etwas teurer, aber sieht genauso gut aus und du darfst es führen...

    :wickie:Fortes fortuna adiuvat :wickie:

    2 Mal editiert, zuletzt von Paddy (23. Juli 2008 um 20:15)

  • etwas;-) kost fast das 5fache;-)

    ich mag keine feststehenden. Is mir auch zu wuchtig. Ich will damit nich kämpfen oder jmd bedrohen, es soll praktisch sein und Sinnvoll......

  • is richtig. was meiner meinung nach total sinnfrei ist. aber egal.

    also würde denn jez im verschließbaren holster als führen gelten? ich mein das ernst. dann mach ich mir n kleines vorhängeschloss davor, 2 nieten durch und zack...

  • Zitat

    Original von maltomat
    ich mein das ernst. dann mach ich mir n kleines vorhängeschloss davor, 2 nieten durch und zack...

    Ka... ich denke das muss im Ernstfall ein Gericht klären. Hol dir ein feststehendes und fertig...

    :wickie:Fortes fortuna adiuvat :wickie:

  • Klappmesser, legal führbar, praktisch und sinnvoll, für schmales Geld?

    Opinel. Fäddich.

    Sieht allerdings kein bißchen "tactical" aus, was im Umgang mit den Ordnungskräften aber nur von Vorteil sein kann.

    Wenn Du dich mit der Optik anfreunden kannst, würd ich sagen daß das eins der besten Alltagsklappmesser ist die man in dem Preissegment kaufen kann. Nimm idealerweise eins mit nicht-rostfreier Klinge, die sind einfacher zu schärfen, schärfer zu schärfen und halten die Schärfe länger. Ab und zu mit etwas Öl abwischen, dann wird die Klinge mit der Zeit dunkler, rostet aber nicht.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • einfach nur der hammer habs mir auch bei den ostheimer bestellt heute da super Verarbeitung griff aus Stahl Tasche hochwertich und die klinge super scharf einfach nur hammer wie ich finde für den Preis total ok

    Zitat

    etwasBlinzel kost fast das 5facheBlinzel
    ich mag keine feststehenden. Is mir auch zu wuchtig. Ich will damit nich kämpfen oder jmd bedrohen, es soll praktisch sein und Sinnvoll......

    das Messer ist nicht ohne also die Hand füllt das ding aus aber super gutes gefühl mit dem Ding eigentlich zu schade um es zu benutzen :)


    KAUFEN !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Lamaxor (24. Juli 2008 um 16:06)

  • Zitat

    Original von maltomat
    meinst du jez das walther?

    der griff is aus alu....

    und führen darf ich es trotzdem nich:( was soll ich mit nem messer zur deko??

    ich finde das Ding macht zur denko was Heer meiner Meinung nach ist das ein

    super Messer zudem benutze ich es auch zum angeln im Koffer ist das schon ok

    ich bezweifle stark das da jemand was sagt wenn du es Rumschleppen willst denke ich sowieso das so was nicht das richtige ist dennoch finde ich KAUFEN !!!! :ngrins:

    :lol:

    für mich fühlt sich es nicht an wie Alu

    Einmal editiert, zuletzt von Lamaxor (25. Juli 2008 um 15:46)

  • sorry auf dem deutsch komm ich ncih sooo ganz klar;-)

    was denkst was das was is? hä?!

    n messer kann man immer mal gebrauchen. und n glasbrecher auch. okay den vllt nich immer. aber wenns ma drauf ankommt.....

    also de punkt is der das ich ne waffenbesitzkarte anstrebe und mir solche fehltritte nicht erlauben möchte und auch nicht werde...
    Ich möchte auch keinen Verstoß gegen ein Gesetz begehen wenn ich mir sicher bin das mich keiner dabei erwischt.... es ist und bleibt nicht legal...

    soviel dazu.

    bissl musik?? schaut mal rein würd mich freuen

    Einmal editiert, zuletzt von maltomat (24. Juli 2008 um 19:06)

  • Frage an den Lamaxor: ich habe dies Messer auch ins Auge gefaßt, weil es mir einfach spitze gefällt. Kannst Du bitte mal nach dem Öffner schauen, ob es da evtl. ne Möglichkeit geben könnte, diesen zu entfernen? Vielleicht könntest Du mal ein Foto von diesem Bereich machen (am besten im Makro) und hier posten...?
    Das dumme ist - hier habe ich das Teil noch bei keinem Händler gesehen, und 20 Tacken für ein Deko-Taschenmesser sind mir persönlich zu teuer... :confused2:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • ja so seh ich das auch. ich frag mich aber eh was passiert wenn ich wirklich ma in ne personen kontrolle kommen sollte. egal wie das messer nun tatsächlich aussieht...

    ob die entsprechenden beamten wissen worum es geht?!

  • aber in den wald darf ich doch damit oder? oder angeln oder sonstiges zweckgebundenes?

    Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen. Es ist verboten
    1. Anscheinswaffen,
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. (2) Absatz 1 gilt nicht
    1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    is natürlich mit seinen 23,2cm nich grad klein:D hab mir das grad nochmal aufm Stahlmaß angeschaut....

    bissl musik?? schaut mal rein würd mich freuen

    3 Mal editiert, zuletzt von maltomat (24. Juli 2008 um 21:41)

  • Zitat

    Original von Motorbiker
    Frage an den Lamaxor: ich habe dies Messer auch ins Auge gefaßt, weil es mir einfach spitze gefällt. Kannst Du bitte mal nach dem Öffner schauen, ob es da evtl. ne Möglichkeit geben könnte, diesen zu entfernen? Vielleicht könntest Du mal ein Foto von diesem Bereich machen (am besten im Makro) und hier posten...?
    Das dumme ist - hier habe ich das Teil noch bei keinem Händler gesehen, und 20 Tacken für ein Deko-Taschenmesser sind mir persönlich zu teuer... :confused2:

    so wie es ausieht nicht aber ich kann mich auch irren siet aus wie ne schraube aber ich möchhte ungern mit ner zange da dran gehn ^^

  • Zitat

    Original von Lamaxor

    so wie es ausieht nicht aber ich kann mich auch irren siet aus wie ne schraube aber ich möchhte ungern mit ner zange da dran gehn ^^

    leider habe ich keine DGT mehr sonst würde ich ein paar foto's machen

    handy cam is ******..^^