co2 training für wbk tauglich?

Es gibt 78 Antworten in diesem Thema, welches 6.463 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. August 2008 um 22:04) ist von Floppyk.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Klar stellt der SB auch ohne Bedürfnisschreiben eine WBK aus. Dann muss man aber einen Jagdschein oder einen anderweitigen Nachweis, wie z.B. Bewachungsunternehmen vorlegen.

    Nein, das meinte ich nicht.
    Ich wollte damit ausdrücken daß immer der SB das letzte Wort beim ausstellen der WBK hat. Wenn zb. der Verein und KSM trotz nur 12 x Training "ja" zum Bedürfnis sagen, der Verband aber an diesen ominösen 18 x festhält besteht ja mit Wohlwollen des SB ja immer noch die möglichkeit der ausstellung einer WBK.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Den SB interessiert das Schießbuch nicht. Er will das Bedürfnis sehen. Und diese gibt es nur über den Verband und der will die Trainingsnachweise haben.


    Mein SB wollte mein Schießbuch sehen, aber wohl nur weil die Beantragung meiner 2 ersten Kurzwaffen genau zu dem Zeitpunkt lief als ich den Verband/Verein gewechselt habe, das war eh eine "besondere" Situation und mit viel Theater verbunden.
    Und stimmt natürlich der Verband will die Trainingsnachweise sehen, bzw. vom Vereinsvorstand bestätigt haben.
    (Das mein SB mein Schießbuch sehen wollte, lag wahrscheinlich an den "Umständen").

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (14. Juli 2008 um 21:31)

  • zugegeben ich würde auch gern öfter... aber ich glaube nichtmal das mein geldbeutel derzeit viel mehr zulässt. wenn ich 150 schuss pro training rechne plus 3€ für Versiicherung und bahn dann sind das bei 8,5€/50Schuss 28,5€ im Monat. WENN es bei den 150 bleibt! für ne doofen Azubi ne ganze menge.

    2mal würd ich auch noch verkraften. Ich würd sehr gern mehr. Aber man muss gucken was man hat.

  • Zitat

    Original von maltomat
    zugegeben ich würde auch gern öfter... aber ich glaube nichtmal das mein geldbeutel derzeit viel mehr zulässt.


    Ja dann hat sich das mit WBK und eigene Waffe ohnehin erledigt.

  • wieso das denn? ich möcht mich jez nich um 6mal mehr training streiten. das krieg ich noch so eben hin..... lasst das meine sorge sein.

    Viel mehr Interessiert mich wie komm ich mit möglichst wenig Zeit und Kostenaufand dran... um das Jahr mach ich mir keinen Kopf nur muss ich ne Lösung haben wie das aussieht.

    Schießbuch kaufen, 6mal zusätzlich woanders schießen, eintragen lassen?? oder halt öfter je nach dem wies kommt.

    mein Plan wäre halt beim Verein bleiben der Waffen und Stand hat aber nur 12x Schießt, 6mal zusätzlich woanders KK schießen, die Gelegenheit ist da. Das alles schön abzeichnen lassen, eigene Waffe kaufen und den Verein der Jede Woche schießt beitreten um da dnn öfter schießen zu können....

  • Sorry, nur ganz kurz...
    Was ist das eigentlich für ein komischer Verein!?
    Mein Verein hat 4x die Woche auf und das jeweils für 4-6 Stunden!

    Ist das nicht die Norm..!?

    Gruß
    andy

  • Zitat

    Original von maltomat
    wieso das denn? ich möcht mich jez nich um 6mal mehr training streiten. das krieg ich noch so eben hin..... lasst das meine sorge sein.


    Ja aber nach dem Pflichtjahr und mit der Beantrtagung der WBK geht es kostenmäßig ja erst richtig los. Nicht vergessen, dass die nötige WSK auch noch zwischen 30 und 150 € kostet.
    Wenn Dir 18 x 5 - 10 € über das Jahr verteilt schon knapp zu finanzieren sind, wird es wohl für weitere Schritte arg knapp werden. Zumal es mit der Beantragung der WBK ja nicht getan ist. Denn der Voreintrag ist genau 1 Jahr gültig. Innerhalb dieses Jahres muss dann der Kauf der Waffe getätigt worden sein.

    Edit: Tresor kommt auch noch.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (14. Juli 2008 um 22:53)

  • Zitat

    Original von maltomat
    ...
    bei 8,5€/50Schuss ...
    Ich würd sehr gern mehr. ..


    8,50 Euro für 50 Schuß ?
    Das ist aber dan kein KK , oder ?
    Du musst ja nicht unbedingt immer GK schießen. Zun "anwärmen" kann man ja auch zB. erstmal 50 oder x Schuß KK machen. Dann ist es nicht so teuer und bekommst dann trotzdem dein Eintrag fürs Schießbuch.

  • Zitat

    Original von derschlaueded
    8,50 Euro für 50 Schuß ?
    Das ist aber dan kein KK , oder ?


    Doch, das kann schon sein. Aber dann sollte Standgebühr inbegriffen sein. Manche Vereine lassen sich die Waffenleihe auch noch bezahlen.

    Ich den beiden Vereinen, wo ich Mitglied bin, kostet das bei dem ersten 6 € incl. alles für 50 Schuss.
    Im anderen Verein hat keine KK und GK Waffen, so dass wir diese stellen. Der Gast zahlt 3,50 für KK und 6,50 für GK Standgebühr. Da sind beliebig viele Scheiben enthalten. Die Packung KK kostet bei mir 2 € (noch), Waffe nichts, wie andere Munition, die ich zum Einzelpackungspreis abgebe. So haben wir schon viele Anfänger bis zur eigenen Waffe verholfen.

  • also es sind 9mm gewesen mit den 8,5€

    KK 50schuss 4€ plus 3€ Bahn und Versicherung... heute noch das Schießbuch dabei für 2€ und den ersten Eintrag auf der KK Bahn geholt.

    Es sieht wie folg aus. Der nächste Verein hier hat keine Vereinspistolen... Ich weder die möglichkeit Nutzen Im Reservistenverband Großkaliber Pistole zu schießen und das max 12mal im Jahr. JAhresbeitrag lausige 20€

    Auf dem anderen Stand werde ich mit KK den rest der trainingszeit füllen um so auf die 18mal zu kommen. anschließend Sachkunde(oder früher) WBK Antrag eigene Waffe.

    Dann werd ich mich zu dem Verein Begeben der keine Vereinspistolen hat... Die trainieren 4mal im Monat. und Wettkämpfe sind halt auch möglich.

    Beitritt 100€ Jahresbeitrag um die 100€ hält sich im Rahmen denk ich. Und bis das so weit is hab ich auch mehr geld;-)

  • ähm Jungs, ich finde im Affengesetz nirgendwo die Passage, dass ich für eine Waffenbesitzkarte (grün/gelb) 18x mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen muss.

    Könnte sich vielleicht mal jemand die Mühe sich durch unser Affengesetz zu kämpfen, und mir den genauen Paragraphen und Absatz mitteilen?

    Wäre sehr nett!

    Gruß
    andy

  • Ja, aber diesen hier von dir gemeinten Abschnitt habe ich nur in einem Entwurf der Verwaltungsvorschriften finden können. Nicht in den heute geltenden.

    Siehe da, der von FloppyK zitierte Abschnitt existiert nicht:
    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17122004_39222800.htm

    Er existiert nur hier, in einem Entwurf:
    http://www.osfi.de/entwurf_waffvwv.pdf

    FloppyK, kannst du mich mal aufklären!?
    Oder jemand anders?

    Gruß
    andy

    Gruß
    andy

  • Was Du verlinkt hast, ist eine Verwaltungsvorschrift des Verteidigungsministeriums (WaffVwV-BMVg) von 2004, das ist eine andere als die, die hier gemeint ist.

    Die allgemeine Verwaltungsvorschrift kann ich im Internet auch nicht finden -- nur die Entwürfe. Sie wurde aber zumindest vom Bundesrat 2006 verabschiedet:

    http://www.bdmp.de/praesidium/sch…fo_P_131006.pdf

    Ob die nun wirklich gültig ist oder nicht, weiß ich auch nicht, aber offenbar richten sich in der Verwaltung schon alle danach.

    Marcus

  • Hm, also ehrlich gesagt fange ich an zu zweifeln.

    Heute im Verein, als ich das Thema angesprochen habe, haben alle gesagt (und das mit 100% Sicherheit in der Stimme :D) dass es nicht so ist und es vollkommen reicht, 18x Luftpistole zu schießen...

    Gibt es da keine verlässliche Quelle..!?

    Gruß
    andy

  • Zitat

    Original von aandykf
    FloppyK, kannst du mich mal aufklären!?
    Gruß
    andy


    Ja kann ich. Es ist richtig, es ist aus dem Entwurf. Aber nicht gleich aufatmen. Die Länder sind angewiesen worden, sich dennoch nach diesem Entwurf zu richten. Das können die, weil die Ausführung des Waffenrechts Ländersache ist.
    So merkwürdig das erscheinen mag, das ist uns von höherer Stelle bestätigt worden.

    Da es in Sachen Pflichttraining ohnehin ziemlich egal ist, verbreite ich auch keine andere Auffassung, als das Training mit erlaubnispflichtiger Waffe. Es steht dennoch jedem frei, auch LP/LG Trainingszeiten eintragen zu lassen.

    Ziemlich egal, weil im Verein ohnehin mindestens eine KK Bahn vorhanden sein muss, sonst kann man keine entsprechende Waffe beantragen. Leihwaffen sind immer verfügbar, wie ich bereits erläutert habe, so dass es jedem Interessierten möglich sein sollte, dieser Auflage auch nachzukommen.

    Aber an sich ist jede Spekulation oder Meinung auch meinerseits belanglos, weil der Verband - und nochmal nicht der Verein - de Facto die Waffe per Bedürfnisschreiben genehmigt. Der SB prüft nur Zuverlässigkeig und pers. Eignung und meist Aufbewahrung und genehmigt die Waffe gemäß des Bedürfnisses.
    Daher innerhalb der Mitgliedschaft ruhig alte Trainingszeiten mit LP/LG aus der Schießkladde nachtragen und dann Antrag eines Bedürfnisses beim Verband stellen. Vielleicht werden diese ja anerkannt.

    Jedoch wecke ich keine unnötigen Hoffnungen, wenn das dann doch nicht klappt.

  • so ich jez noch ma;-) ich bin ja jez stolzer besitzer eines schießbuches mit mittlerweile EINEM Eintrag;-)
    ich denke mal das einige vone uch so ein teil kennen werden. der Aufbau ist wie folgt:

    Datum, Schießstand, Disziplin Waffe, Kaliber, Schusszahl, Schießleitung (Unterschrift)

    Was da jez wer wo wann reinschreibt.... is ja nu die Frage. Man kann ja auch was anderes hinschreiben als .177 unter Kaliber. das wäre dann zwr nich korrekt. aber vllt reicht das den Vereinen.... Die wollen nur die kontinuirlität haben und die die eigenen Waffen nich teilen müssen....

    Ich will jez keinen anklagen aber vorstellen kann ich mir sowas schon.

  • Ich kenne konkret einen Fall, wo die Behörde sich die Schießkladde des Vereines hat zeigen lassen und die Einträge mit einem Schießbuch verglichen hat.