Co2 Ausland

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.104 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2008 um 10:46) ist von HWJunkie.

  • Hallo,
    ich habe eben bei einem meiner regelmäßigen "Spaziergänge" durch das egun-Revier einen Traum von mir enddeckt. Er war mit absolut vertretbaren
    Sofort-Kauf-Preis und da habe ich "sofort" zugeschlagen. Erst dann habe ich gemerkt, daß die Waffe aus Holland kommt. Beschreibung etc war alles
    in normalen Deutsch. Ich habe halt wirklich nur dünn drüber gelesen.
    Gibt das Probleme?

    Grüße
    Frank

  • Gut möglich, dass es Probleme gibt. Die Holländer brauchen kein :F:
    Ohne das Zeichen ist die Waffe bei uns illegal, wenn sie nicht vor 1970 hergestellt wurde.

    Frag mal nach, ob ein Stempel drauf ist.

    collector

  • Übrigens:

    heißt das, wenn die Waffe "F"-gestempelt wäre, hätte er sie ohne weiteres - z.B. im Auto - über die Grenze bringen dürfen ?

  • Laut WaffG: Ja.

    Zitat

    Abschnitt 2:
    Erlaubnispflichtige Waffen

    Unterabschnitt 2:
    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

    7. Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

    7.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sofern sie den Voraussetzungen der Nummer 1.1 oder 1.2 entsprechen;


    Stefan