Comando/Sturmgewehr für Arme

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 6.193 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. September 2002 um 09:59) ist von rugerclub.

  • Zitat

    Original von ostwock
    Scheiß Gesetze :evil: da kannste drauf :kotz:


    hab ich was andres gesagt? aber halten müssen wir uns trotzdem dran :(

    allerdings: ich hab den ganzen thread jetz mal durchgelesen, und ich raff erstens nicht was dein dingens mit ner kalashnikov zu tun hat, und zweitens was der sinn des ganzen ist, außer für die vitrine

  • Hi ZeroM

    Da der §37 bald wegfallen soll so könnten diese Kalaschnikovverschnitte in Deutschland erlaubt werden, wenn da nicht der Klappschaft währe. Aber warten wir es doch einfach mal ab was nächses Jahr so auf dem Markt kommt.

    ostwock
    Sei bitte etwas vorsichtiger was die Aussagen über das Waffengesetz angeht. Klar sind einige § dabei wo unsereiner nicht versteht warum oder wieso das verboten ist, aber es ist nunmal so. In diesen Forum müssen wir uns halt nunmal an die Deutschen Gesetze halten.

    Gruß
    Para

  • Glaub ich nicht, selbst wenn der wegfällt, wird es garantiert eine Klausel wie "aaaaber alles was eine Nachbildung von Kriegswaffen ist und...etc" geben.


    Harry

    Co2air - Founder
    -= 03.2000 =-

  • Zitat

    Original von Harry
    Glaub ich nicht, selbst wenn der wegfällt, wird es garantiert eine Klausel wie "aaaaber alles was eine Nachbildung von Kriegswaffen ist und...etc" geben.


    Harry

    Dein Wort in keinen Ohren.... :(

    ..na ja, hoffen wir das beste :crazy2:

  • Etwas Gesetzeskunde:

    Waffengesetz § 37-1
    -Es ist verboten Waffen zu besitzen die:
    e)Ihrer äusseren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorrufen..

    Ich bin mir aber nicht sicher ob es inzwischen geändert wurden ist, weil es um 1970/80 verfasst wurden ist!

    PS: Trotzdem wirklich gut gelungen!

    Einmal editiert, zuletzt von Eyken (3. September 2002 um 16:07)

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Daniel: dazu wurde oben schon alles gesagt. Dieser Paragraph ist hier allgemein bekannt. Ab März 2003 fällt er weg.

    Gruß,
    Marcus

    wurde denn der Gesetzesentwurf schon unterzeichnet und veröffentlicht ??? sonst kann's ja auch noch länger dauern

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Zitat

    Original von Paramags
    Warte einfach mal ab was andere Moderatoren dazu sagen.

    Ich denke das Teil ist ein Grenzfall !

    Pistolenschäfte sind so weit ich weiß nur bei "Pumpguns" verboten, wie dass bei LGs aussieht weiß ich ned.

    Zum Magazin: Bei der Ruger PC9 steht das Magazin ja auch etwas raus, sowie bei einigen KK-Gewehren.

    Solang Du nicht noch einen Trageriemen oder einen Schulterstüze drannbastelst ist es aus meiner Sicht "noch ertragbar"...

    CU
    TPO

  • Zitat

    Original von Maj. Raptor
    Zwilling-Sockel-Lafette?

    Ich arbeite dran.... :ngrins:


    Apropos (jetzt mal ernst gemeint): hat sich schon jemand von Euch Gedanken darüber gemacht, sich eine gebrauchte Erdlafette zuzulegen?
    Gebraucht, gut erhalten oft günstiger als die richtigen Einschießgeräte (mit einfachem Wagenheber!).

    P.S.: Für LUFT-Gewehre!!!

    Fördermitglied des VDB.